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Anl. 1/8geändertI: Text (neu) · E: Text (neu) · E III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN: Text · E B. Pflichtpraktikum: Text
… 79 unveränderte Absätze
Anlage 1.8
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HÖHERE LEHRANSTALT FÜR MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Lehr-
Wochenstunden ver-
A. Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
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KERNBEREICH
1. Religion ............ 2 2 2 2 2 10 (III)
2. Deutsch ............. 2 2 2 2 2 10 (I)
3. Englisch ............ 2 2 2 2 2 10 (I)
4. Zweite lebende
Fremdsprache *1) *3) - - 2 2 2 6 (I)
5. Geschichte und Kultur - - 2 2 - 4 III
6. Wirtschaftsgeographie 2 2 - - - 4 III
7. Biologie und Ökologie 2 - - - - 2 III
8. Mathematik und
angewandte Mathematik - 2 2 2 2 8 (I)
9. Physik .............. - - 1 1 - 2 (III)
10. Chemie .............. - 1 1 - - 2 (III)
11. Kommunikation und
Marketing ........... - - - - 2 2 III
12. Betriebswirtschaft .. - - 2 2 2 6 II
13. Rechnungswesen *2) .. 2 2 2 2 2 10 I
14. Wirtschaftsinformatik 1 - - - - 1 I
15. Textverarbeitung *2) 1 - - - - 1 III
16. Politische Bildung
und Recht ........... - - - - 3 3 III
17. Fertigungsplanung und
Arbeitsorganisation
*2) ................. - 2 2 2 - 6 II
18. Textiltechnologie ... 1 1 1 2 2 7 III
19. Entwurf- und
Modezeichnen ........ 2 3 - - - 5 (IVa)
20. Schnittkonstruktion,
Gradieren und
Modellgestaltung mit
CAD ................. 2 2 2 2 2 10 II
21. Technologie der
Bekleidungsmaschinen 1 1 - - - 2 II
22. Werkstätte und
Fertigungstechnik ... 15 13 8 - - 36 V
23. Leibesübungen ....... 2 2 2 2 2 10 (IVa)
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37 37 33 25 25 157
---------------------------------------------------------------------
Lehr-
Wochenstunden ver-
Summe pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
---------------------------------------------------------------------
ERWEITERUNGSBEREICH
a) Ausbildungsschwer-
punkte *3)
Bekleidungstechnik
Projektmanagement ... - - 4 4 4 12 II
Projektwerkstätte ... - - - 8 8 16 V
Modedesign
Projektmanagement ... - - 4 4 4 12 II
Projektwerkstätte ... - - - 8 8 16 V
Modemarketing
Wirtschaftssprache .. - - 2 2 2 6 I
Projektmanagement ... - - 2 5 5 12 II
Projektwerkstätte ... - - - 5 5 10 V
b) Schulautonome
Pflichtgegenstände *3) 2 2 2 2 2 10
Pflichtgegenstände mit
erhöhtem Stundenausmaß I-V *4)
Seminare:
Fremdsprachenseminar
*1) ................. I
Betriebsorganisa-
torisches Seminar ... I
Allgemeinbildendes
… 32 unveränderte Absätze
Seminar ............. III
Fachtheoretisches
Seminar ............. III
Praxisseminar ....... IV
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Gesamtwochenstundenzahl . 39 39 39 39 39 195
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B. Pflichtpraktikum
4 Wochen Betriebspraxis zwischen III. und IV. Jahrgang bzw. zwischen
IV. und V. Jahrgang.
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C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen *3)
Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
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Spielmusik .............. 1 1 1 1 1 5 V
Chorgesang .............. 1 1 1 1 1 5 V
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D. Fakultatives Praktikum
4 Wochen Betriebspraxis vor Eintritt in den V. Jahrgang.
---------------------------------------------------------------------
E. Förderunterricht *3)
Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
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Deutsch ................. (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)
Lebende Fremdsprache .... (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ............ (-) (2) (2) (2) (-) (6) (I)
Rechnungswesen .......... (2) (2) (2) (2) (-) (8) I
Schnittkonstruktion,
Gradieren und
Modellgestaltung mit
CAD ................... (2) (2) (2) (2) (-) (8) II
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*1) In Amtsschriften ist in Klammer die Bezeichnung der Fremdsprache
anzuführen.
*2) Mit Computerunterstützung.
*3) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen.
*4) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
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II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
… 20 unveränderte Absätze
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
2. ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
3. ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.
Durch schulautonome Festlegung kann statt der zweiten lebenden Fremdsprache das Stundenausmaß in Deutsch und/oder der ersten lebenden Fremdsprache entsprechend erhöht werden.
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden Formen geführt werden:
1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Die Seminare dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen. Die Auswahl der an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) zu führenden Seminare sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, ihres Inhaltes und ihres Stundenausmaßes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Im Bedarfsfall kann eine Blockung erfolgen.
Soweit der Schulgemeinschaftsausschuß keine Lehrplanbestimmungen für den Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände erläßt, hat die Festlegung dieses Bereichs durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.
… 6 unveränderte Absätze
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
… 1068 unveränderte Absätze
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
e) Israelitischer Religionsunterricht
f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986.
g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.
i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
j) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.
A. Pflichtgegenstände
KERNBEREICH
2. DEUTSCH
- am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
- die ästhetischen Qualitäten eines literarischen Werkes und dessen Zusammenhang mit soziokulturellen Rahmenbedingungen erfassen können und zu dessen Bewertung fähig sein;
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
- sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
- sprachliche Kreativität unter Beachtung der Sprech- und Schreibrichtigkeit entwickeln;
- Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können
- Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
- Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor begreifen sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein.
3. ENGLISCH
- die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
- Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines in englischer Sprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können und umgekehrt;
- Sachverhalte in der englischen Sprache erweiternd interpretieren und adäquat darauf reagieren können;
- wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten englischsprachiger Länder kennen, deren Kenntnis für ein entsprechendes soziales Verhalten und für die Kommunikation im In- und Ausland erforderlich ist;
- zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
- zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.
4. ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
- einfache gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen können;
- die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben können;
- politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
- gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
- Hilfsmittel für die Sprachübertragung handhaben können.;
- berufsbezogenes Vokabular und Phraseologie der Zielsprache situationsgemäß in Wort und Schrift anwenden können.
5. GESCHICHTE UND KULTUR
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
- Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
- aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
- die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
- zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
- die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein.
6. WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE
- über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
- die zur Untersuchung und Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
- über wirtschaftsgeographische Kenntnisse sicher verfügen;
- die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen erläutern können;
- über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung erklären können;
- individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum analysieren können;
- die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität erläutern können;
- bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.
7. BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE
- die Bedeutung der körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit für das Wohlergehen verstehen;
- den Bau des menschlichen Körpers, seine Aufgaben und Funktionen kennen;
- die erforderlichen Maßnahmen für eine gesunde Lebensführung und Körperpflege kennen;
- grundlegende Kenntnisse über die Arbeitshygiene haben;
- Erste Hilfe leisten können und sich bei Unfällen am Arbeitsplatz richtig verhalten;
- die Einbettung des Menschen in das System der Natur und in das System der Gesellschaft verstehen;
- der Natur positiv gegenüberstehen und zu aktivem Umweltschutz bereit sein;
- in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewußt entscheiden;
- die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen können;
- die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können;
- biologische Arbeitsmethoden, insbesondere Grundsätze der Lernbiologie anwenden können;
- für die Berufspraxis bedeutsame ergonomische Zusammenhänge kennen;
- die Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die Gesundheit anderer übernehmen.
8. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
- Mathematik in ihren logischen Zusammenhängen begreifen und die von ihr bereitgestellten Algorithmen bei der Lösung von Problemen der Berufspraxis anwenden können;
- Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen Modellen beschreiben können und Einsicht in die Wichtigkeit dieser Vorgangsweise für den außermathematischen Bereich haben;
- Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den mathematischen Fachgebieten besitzen sowie die dafür notwendigen algebraischen Methoden und numerischen Verfahren beherrschen, soweit sie für seine Berufspraxis und für das Studium an einer Universität erforderlich sind;
- über das notwendige mathematische Wissen verfügen, um zeitgemäße Hilfsmittel zielführend einsetzen zu können;
- bereit und interessiert sein, mathematische Verfahren in seiner Berufspraxis einzusetzen.
9. PHYSIK
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten und beschreiben können;
- physikalische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge beschreiben können;
- die physikalischen Gesetze, die für die Herstellung und Anwendung der in der Berufspraxis gebräuchlichen Werkstoffe, Geräte, Maschinen, Anlagen und Verfahren bedeutsam sind, kennen und anwenden können;
- die Plausibilität von Aussagen zu physikalischen Themen, insbesondere im Bereich der Berufspraxis, abschätzen und unter allfälliger Heranziehung von Hilfsmitteln hinterfragen können;
- die Denk- und Arbeitsweise der Physik kennen, sich der Natur von Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewußt sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen Stellung nehmen können;
- die Möglichkeiten und Grenzen der technischen, ökonomischen und ökologischen Bewertung von Produkten kennen;
- seine Kenntnisse und Fertigkeiten fächerübergreifend einsetzen können.
10. CHEMIE
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik beobachten und beschreiben können;
- die für den persönlichen Lebensraum und die Berufspraxis bedeutsamen Gesetzmäßigkeiten und Methoden der Chemie kennen und Größenordnungen abschätzen können;
- die wichtigsten chemischen Produktions- und Entsorgungstechniken kennen, ihre Auswirkungen auf die Umwelt abschätzen und in Stoffkreisläufen denken können;
- die Denk- und Arbeitsweise der Chemie kennen und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen Stellung nehmen können;
- bei der Nutzung von Stoffen gesundheitliche und ökologische Faktoren verantwortungsbewußt berücksichtigen;
- seine Kenntnisse und Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen können.
11. KOMMUNIKATION UND MARKETING
- das eigene Kommunikationsverhalten kennen und mit dem Kommunikationsverhalten anderer in Alltags-, Konflikt- und Geschäftssituationen umgehen können;
- einfache Lerntechniken beherrschen und pädagogisches und psychologisches Wissen auf Probleme der Organisation und Kommunikation anwenden können;
- sein Verhalten und das Verhalten anderer beurteilen können;
- adressatenadäquat und situationsgerecht kommunizieren können.
- Bedingungen für Motivation schaffen, Motivation beeinflussen und Konflikte handhaben können;
- die Möglichkeiten der Anwendung von Managementtechniken kennen und die Unternehmenskultur positiv mitgestalten;
- Methoden kreativen Denkens und Arbeitens produktiv einsetzen können;
- Bedeutung des Marketings für den Erfolg wirtschaftlicher Unternehmen erkennen;
- mit Funktion, Aufgaben und Zielen des Marketings im künstlerischen Bereich vertraut sein;
- verschiedene Marketingstrategien kennen und anwenden können.
12. BETRIEBSWIRTSCHAFT
- grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
- die Rechtsformen der Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen;
- die unternehmerischen Funktionen, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
- betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Lösungsvorschläge selbständig erarbeiten können;
- die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können;
- sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein.
13. RECHNUNGSWESEN
- die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
- insbesondere für Handels- und Produktionsbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
- in einem Klein- oder Mittelbetrieb die Buchführung selbständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
- Bilanzen erstellen, analysieren und kritisieren können;
- die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
- die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Einzel- und Gesellschaftsunternehmen praxisgerecht anwenden können;
- die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können;
- Aufgaben der Finanzbuchführung mit Hilfe von Standardprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.
14. WIRTSCHAFTSINFORMATIK
- den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen;
- diese Geräte bedienen können;
- Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
- auf elektronischem Weg Informationen beschaffen und weitergeben können;
- die Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft kennen und dazu fundiert Stellung nehmen können.
15. TEXTVERARBEITUNG
16. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
- die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben;
- aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
- die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
- Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
- zur Lösung persönlicher und beruflicher Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können;
- die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen;
- andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
- zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.
17. FERTIGUNGSPLANUNG UND ARBEITSORGANISATION
- Einblick in die Zusammenhänge der betrieblichen Aufgaben und die Tätigkeiten der Führungskräfte in der Bekleidungsindustrie erhalten;
- die unterschiedlichen Arbeitsverfahren und Methoden kennen, um die Fertigungs- und Arbeitsplanung durchführen zu können;
- Kenntnis über die Grundlagen der Methodenlehre des Arbeitsstudiums besitzen, um die Zusammenhänge einer menschengerechten Arbeitsgestaltung und einer wirtschaftlichen Betriebsführung zu begreifen;
- die wesentlichsten Bereiche der Datenermittlung so weit kennen und anwenden können, daß er diese nach einer entsprechenden Einarbeitungszeit im Betrieb anwenden kann;
- computerunterstützte Arbeitsvorbereitung, Analyse und Synthese praxisbezogen anwenden können.
18. TEXTILTECHNOLOGIE
- über die Verarbeitungs-, Trage- und Pflegeeigenschaften handelsüblicher Stoffe Bescheid wissen;
- Kenntnisse über Faserstoffaufbau und Faserstoffeigenschaften, Garneigenschaften und Eigenschaften textiler Flächen haben;
- die Herstellung textiler Zwischen- und Fertigprodukte beschreiben können;
- Veredlungen und deren Auswirkungen auf die Eigenschaften des Fertigproduktes unterscheiden können;
- sein Wissen über Systemvernetzungen zwischen Ökologie und Ökonomie umsetzen können;
- seine Kenntnisse fachübergreifend einsetzen können.
19. ENTWURF- UND MODEZEICHNEN
- Linien, Formen und Details erfassen und proportionalgerecht darstellen können;
- die Farbenlehre praktisch anwenden können;
- Entwürfe auf ihre Durchführbarkeit beurteilen können;
- Werkzeichnungen erstellen können;
- Modebilder in verschiedenen Techniken ausführen können.
20. SCHNITTKONSTRUKTION, GRADIEREN UND MODELLGESTALTUNG MIT CAD
- die Schnitterstellung und -gestaltung für unterschiedliche Bekleidungsstücke erfassen;
- fähig sein, Entwürfe und Modebilder in Schnittbilder umzusetzen, um daraus Schnittschablonen entwickeln zu können;
- Verständnis für gute Linienführung und Proportionen bei der Gestaltung von Modellen entwickeln;
- Schnitte unter fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gestalten können;
- Schnitte konstruieren, modifizieren, gradieren und auswerten können;
- optimale Schnittlagenbilder erstellen können;
- serienreife Größensätze entwickeln können;
- die Anwendungsbereiche der CAD in die Praxis der Bekleidungswirtschaft umsetzen können;
- die Fachsprache beherrschen.
21. TECHNOLOGIE DER BEKLEIDUNGSMASCHINEN
- Grundkenntnisse über Maschinen- und Betriebseinrichtungen der Bekleidungswirtschaft haben;
- Kenntnisse über die Zuschneide- und Nähtechniken haben;
- einfache Nähstörungen erkennen und beheben können;
- die Rechtsvorschriften für Arbeitssicherheit und Unfallverhütung kennen;
- seine Kenntnisse projektbezogen einsetzen können.
22. WERKSTÄTTE UND FERTIGUNGSTECHNIK
- die Werkstücke sowohl in Einzel- als auch in industrieller Fertigung zielgerichtet vorbereiten und fertigen können;
- die richtige Wahl der Materialien für die Anfertigung von Kleidungsstücken treffen können;
- den Materialbedarf für die Werkstücke erstellen können;
- die erforderlichen Arbeitspapiere selbständig vorbereiten können;
- die Fertigungsmethoden bei technischen Detailarbeiten, Einzel- und industrieller Fertigung anwenden können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen zweckentsprechend und sicherheitsbewußt handhaben können;
- die Fachsprache beherrschen.
23. LEIBESÜBUNGEN
ERWEITERUNGSBEREICH
a) Ausbildungsschwerpunkte
BEKLEIDUNGSTECHNIK
- Kleidungsstücke in industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsverfahren und -methoden unter Berücksichtigung ergonomischer, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
- Produktionsgestaltung von Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation, bis zur Produktionsreife durchführen können;
- die bekleidungstechnischen Produktionsmethoden an technischen Detailarbeiten, Modellstücken und Serienstücken verstehen und anwenden können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
- die praktischen Kenntnisse an Maschinen, entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit in der Bekleidungsfertigung anwenden können;
- die Fachsprache beherrschen;
- den Zusammenhang zwischen Auftragsbearbeitung und Produktionsplanung verstehen können;
- nach technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten sowie nach zeitgemäßen Arbeitsmethoden planen können;
- Qualitätsanforderungen erstellen und nachvollziehen können.
MODEDESIGN
- nach künstlerischen, technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten planen können;
- seine modischen Ideen im Entwurf von Modellwerkstücken und Kollektionen unter Anwendung seiner zeichnerischen und gestalterischen Fähigkeiten und zeitgemäßer Arbeitsmethoden umsetzen können;
- den Produktionsablauf von Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zur Produktionsreife organisieren können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit handhaben können;
- die Fachsprache beherrschen;
- Qualitätsanforderungen erstellen und nachvollziehen können;
- fachspezifisch mit CAD arbeiten können;
- Modepräsentationen vorbereiten und durchführen können.
MODEMARKETING
- gehörte und gelesene Informationen aus dem beruflichen Bereich in der Fremdsprache verstehen, verarbeiten und anwenden können;
- die Fremdsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift anwenden können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben und einen deutschsprachigen Text in der Fremdsprache zusammenfassen können;
- einen Überblick über die politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gegebenheiten jener Länder haben, in denen die Fremdsprache gesprochen wird;
- die für das Modemarketing erforderliche fremdsprachliche Kompetenz erwerben.
In Wirtschaftssprache sind zwei einstündige Schularbeiten pro
Lernjahr vorzusehen.
Projektmanagement:
Der Schüler soll
- Marktstrategien kennen und anwenden können;
- die Funktion von Logistik und Marketing und deren Aufgaben und Ziele in Betrieben der Bekleidungsbranche kennen;
- Marketingstrategien entwickeln und anwenden können;
- die Bedeutung der richtigen Sortimentsgestaltung und des Einkaufs für die erfolgreiche Betriebsführung kennen;
- die Organisation und Planung des Einkaufs in einem Bekleidungsbetrieb durchführen können;
- die wirtschaftlichen, rechtlichen, psychologischen und fertigungstechnischen Zusammenhänge und deren Auswirkungen auf den Betrieb im Hinblick auf die Vorbereitung betriebliche Entscheidungen analysieren können;
- verschiedene Präsentationstechniken anwenden können;
- Einzel- und Gruppenvorführungen vorbereiten und durchführen können;
- Veranstaltungen organisieren können;
- über Auswahl, Herstellung und Einsatz entsprechender Werbemittel Bescheid wissen;
- Kenntnisse über die Gestaltung von Accessoires haben und anwenden können;
- in der Lage sein, selbständig Vitrinen, Schaufenster, Ausstellungen, Messestände, Modeschauen zu arrangieren.
- den Zusammenhang zwischen Produktionsplanung und der Auftragsbearbeitung mit EDV erkennen können.
Projektwerkstätte:
Der Schüler soll
- Kleidungsstücke in industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsverfahren und -methoden unter Berücksichtigung ergonomischer, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
- Produktionsgestaltung vom Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zur Produktionsreife durchführen können;
- die bekleidungstechnischen Produktionsmethoden an technischen Detailarbeiten, Modellstücken und Serienstücken verstehen und anwenden können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
- die praktischen Kenntnisse an Maschinen, entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit in der Bekleidungsfertigung anwenden können;
- die Fachsprache beherrschen;
- nach technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten sowie nach zeitgemäßen Arbeitsmethoden planen können.
… 88 unveränderte Absätze
- aktions- und produktbezogene Gestaltung von Werbemitteln;
- Plazierung von Werbemitteln;
- Produktpräsentation.
Produktionsplanung mit EDV:
Erstellen der erforderlichen Produktionsunterlagen für die Arbeitsplanung und -steuerung.
Projektwerkstätte:
Produktion insbesondere industrieller Erzeugnisse, welche durch
Modellgestaltung vorbereitet wurden.
Erstellen der erforderlichen Produktionspapiere.
Projekte:
Durchführung von Veranstaltungen aus dem Bereich Modepräsentation oder von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.
- Organisation von Veranstaltungen;
- Moderation;
- Präsentation von Produkten;
- Präsentationstechniken.
Produktionsplanung mit EDV:
Erstellen der erforderlichen Produktionsunterlagen für die Arbeitsplanung und -steuerung sowie für die Materialdisposition unter Berücksichtigung von Kundenaufträgen.
Projektwerkstätte:
Werkstücke der DOB (englischer und französischer Machart) in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsmethoden.
Erstellen von Materialbedarfsstücklisten und Arbeitsplänen.
Projekte:
Durchführung von Veranstaltungen aus dem Bereich Modepräsentation oder von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.
b) Schulautonome Pflichtgegenstände
1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
2. ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
3. ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.
PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS
1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Soferne in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Jahrgänge auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.
SEMINARE
… 10 unveränderte Absätze
… 5 unveränderte Absätze
B. Pflichtpraktikum
- ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Bekleidungswirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können' können`
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
… 24 unveränderte Absätze
- über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Grundsätzlich zwischen dem III. und IV. oder dem IV. und V. Jahrgang im Ausmaß von jeweils vier Wochen in Betrieben der Bekleidungswirtschaft in Akkordanz zu den vor dem Praktikum unterrichteten Sachgebieten.
In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres zulässig.
C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen
a) Im schulautonomen Bereich:
b) Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Unverbindliche Übung
SPIELMUSIK
… 21 unveränderte Absätze
Unverbindliche Übung
CHORGESANG
D. Fakultatives Praktikum
E. Förderunterricht
Anl. 1/9geändertI: Text (neu) · E: Text (neu) · E III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN: Text · V: Text
… 70 unveränderte Absätze
Anlage 1.9
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HÖHERE LEHRANSTALT FÜR KÜNSTLERISCHE GESTALTUNG
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Lehr-
Wochenstunden ver-
A. Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
---------------------------------------------------------------------
KERNBEREICH
1. Religion ............ 2 2 2 2 2 10 (III)
2. Deutsch ............. 2 2 2 2 2 10 (I)
3. Englisch ............ 2 2 2 2 2 10 (I)
4. Zweite lebende
Fremdsprache *1) *2) - - 2 2 2 6 (I)
5. Geschichte und Kultur - - 2 2 - 4 III
6. Wirtschaftsgeographie 2 2 - - - 4 III
7. Biologie und Ökologie 2 - - - - 2 III
8. Mathematik und
angewandte Mathematik - 2 2 2 2 8 (I)
9. Physik .............. - 1 1 - - 2 (III)
10. Chemie .............. - 1 1 - - 2 (III)
11. Kommunikation und
Marketing ........... - - - - 2 2 III
12. Betriebswirtschaft .. - - 2 2 2 6 II
13. Rechnungswesen *3) .. 2 2 2 2 2 10 I
14. Wirtschaftsinformatik 1 - - - - 1 I
15. Textverarbeitung .... 1 - - - - 1 III
16. Politische Bildung
und Recht ........... - - - - 3 3 III
17. Kunstgeschichte ..... - - 2 2 2 6 III
18. Darstellung und Form 6 4 - - - 10 III
19. Werkstätte, Entwurf
und Fertigungstechnik 15 17 - - - 32 V
(Bereich Visuelles
Gestalten
Bereich Textil
Bereich Holz
Bereich Metall
Bereich Keramik)
20. Leibesübungen ....... 2 2 2 2 2 10 (IVa)
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37 37 22 20 23 139
---------------------------------------------------------------------
Lehr-
Wochenstunden ver-
Summe pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III. IV. V.
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ERWEITERUNGSBEREICH
a) Ausbildungsschwer-
punkte *2)
Textiles Gestalten ... - - 15 17 14 46 IVb
Plastisches Gestalten - - 15 17 14 46 IVb
Visuelles Gestalten .. - - 15 17 14 46 IVb
Gestaltung und
Ausstattung .......... - - 15 17 14 46 IVb
b) Schulautonome
Pflichtgegenstände *2) 2 2 2 2 2 10
Pflichtgegenstände mit
erhöhtem Stundenausmaß *4)
Seminare:
Fremdsprachenseminar
*1) ................ I
Betriebsorganisa-
torisches Seminar .. I
Allgemeinbildendes
… 28 unveränderte Absätze
Seminar ............ III
Fachtheoretisches
Seminar ............ III
Praxisseminar ...... IV
---------------------------------------------------------------------
Gesamtwochenstundenzahl . 39 39 39 39 39 195
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B. Pflichtpraktikum
4 Wochen Betriebspraxis grundsätzlich zwischen III. und IV. oder dem
IV. und V. Jahrgang.
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C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *2)
Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
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Spielmusik .............. 1 1 1 1 1 5 V
Chorgesang .............. 1 1 1 1 1 5 V
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D. Fakultatives Praktikum
4 Wochen (auf den Ausbildungsschwerpunkt bezogene) Betriebspraxis vor
Eintritt in den V. Jahrgang.
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E. Förderunterricht *4)
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Deutsch ................. (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)
Lebende Fremdsprache *1) (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik .............. (-) (2) (2) (2) (-) (6) (I)
Rechnungswesen .......... (2) (2) (2) (2) (-) (8) I
---------------------------------------------------------------------
---------------------------------------------------------------------
*1) In Amtsschriften ist in Klammer die Bezeichnung der Fremdsprache
anzuführen.
*2) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen.
*3) Mit Computerunterstützung.
*4) Wie im gleichnamigen Pflichtgegenstand.
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II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
… 23 unveränderte Absätze
Die Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung dient im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb höherer Bildung für gestalterische und künstlerische Berufe.
Es sind insbesondere Denkmethoden sowie Arbeits- und Entscheidungshaltungen zu vermitteln, die den Schüler sowohl zur unmittelbaren Ausübung eines gehobenen Berufes in der Wirtschaft, insbesondere in kreativen Berufen, als auch zur Aufnahme eines wissenschaftlichen Studiums befähigen.
Der Lehrplan umfaßt die Ausbildung in allgemeinbildenden, kaufmännischen und gestalterischen Unterrichtsgegenständen sowie ein Pflichtpraktikum als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben.
Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit, soziales Engagement und Kommunikationsfähigkeit.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiter zu führen.
Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.
Er soll sich mit der Gesellschaft, der Kultur und der Wirtschaft Österreichs und Europas auseinandersetzen und die wechselseitige Abhängigkeit von Wirtschaft und Umwelt sowie die Bedeutung der Zusammenarbeit der Staaten der Europäischen Union und mit anderen Staaten Europas und der Welt erkennen können.
Die Ausbildung von Originalität und Ideenreichtum soll gefördert werden und zur Entwicklung innovativer Problemlösungsstrategien beitragen.
Der Schüler soll befähigt werden, die Komplexität dieser Welt an einzelnen konkreten Beispielen zu erkennen, an der Synthese verschiedener Bereiche zu arbeiten und Visionen zu verfolgen, wozu die Bereitschaft zur Weiterbildung notwendig ist.
Im Sinne der einzelnen Ausbildungsschwerpunkte soll die Formgebung von Ideen über Konzepte zur Anwendung entwickelt werden.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Erweiterungsbereich Freiräume durch die Bestimmung der Ausbildungsschwerpunkte, der schulautonomen Pflichtgegenstände, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen des Schülers, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Im Unterrichtsgegenstand Werkstätte erfolgt die Auswahl der einzelnen Techniken, die jeweils als gesonderter Pflichtgegenstand zählen, sowie die Festlegung des jeweiligen Wochenstundenausmaßes im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen. Es müssen nicht alle Bereiche gewählt werden. Die Zuordnung gilt nur für den I. und II. Jahrgang, die Fortsetzung erfolgt im Rahmen der Erweiterungsbereiche.
Die Ausbildungsschwerpunkte sind Bereiche, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden. Sofern der Schulgemeinschaftsausschuß den Ausbildungsschwerpunkt nicht festlegt, hat die Festlegung durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Folgende Varianten können vorgesehen werden:
1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
2. ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
3. ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.
Durch schulautonome Festlegung kann statt der zweiten lebenden Fremdsprache das Stundenausmaß in Deutsch und/oder der ersten lebenden Fremdsprache entsprechend erhöht werden.
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden Formen geführt werden:
1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Die Seminare dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen. Die Auswahl der an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) zu führenden Seminare sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, ihres Inhaltes und ihres Stundenausmaßes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Im Bedarfsfall kann eine Blockung erfolgen.
Soweit der Schulgemeinschaftsausschuß keine Lehrplanbestimmungen für den Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände erläßt, hat die Festlegung dieses Bereichs durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.
… 11 unveränderte Absätze
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der unmittelbare Zusammenhang von Theorie und Praxis in allen Unterrichtsgegenständen erfordert einen handlungsorientierten Unterricht. Die Theorie soll dabei in bezug auf oder im Anschluß an die praktischen Erfahrungen vermittelt werden. Dies gewährleistet einen Sinnzusammenhang von Produkt und Entstehung, Produkt und Gebrauch und damit die Vermittlung zwischen kultureller Tradition und Innovation.
Um das intuitive und assoziative Denken zu fördern und eine ganzheitliche Auseinandersetzung mit Gestaltungsaufgaben zu gewährleisten, ist die Zusammenarbeit der verschiedenen Bereiche und die Projektmethode anzustreben.
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Technik und Kultur zu berücksichtigen.
Die aktuelle Situation im wirtschaftlichen und kulturellen Umfeld ist in die Aufgabenstellungen einzubeziehen. Teilnahme an Ausstellungen und Wettbewerben bieten sich als Reaktion darauf an.
Mehrtägige Workshops beziehungsweise Projektwochen und der Besuch wichtiger Veranstaltungen/Messen in den gestalterischen und kunstgeschichtlichen Bildungsbereichen sind Bestandteil des Unterrichts und vorzusehen.
Kontakte zu einschlägigen Berufszweigen sind anzustreben. Insofern dienen Lehrausgänge, Exkursionen, Expertenreferate und Workshops der Erfüllung des Bildungsauftrages.
Um im Erweiterungsbereich der Vielfalt der Interessenslagen, der Motivations- und Leistungsfähigkeiten und dem eigenschöpferischen Potential der Schüler entsprechen zu können, sind Differenzierungs- und Individualisierungsmaßnahmen erforderlich:
- Auf die Entfaltung der individuellen Begabung und das originale Erfinden ist das Hauptaugenmerk zu legen;
- die Aufgabenstellungen sollen unterschiedliche Lösungen zulassen, welche individuell zu besprechen, zu betreuen und zu korrigieren sind.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung und, die Erziehung zu Umweltbewußtsein Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
… 1060 unveränderte Absätze
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.
d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986.
g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.
i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
j) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.
A. Pflichtgegenstände
KERNBEREICH
2. DEUTSCH
Der Schüler soll
- am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
- die ästhetischen Qualitäten eines literarischen Werkes und dessen Zusammenhang mit soziokulturellen Rahmenbedingungen erfassen können und zu dessen Bewertung fähig sein;
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
- sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
- sprachliche Kreativität unter Beachtung der Sprech- und Schreibrichtigkeit entwickeln;
- Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können;
- Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
- Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor begreifen sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein.
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.
Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.
Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze).
Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat.
Lesen und Vortragen von Texten.
Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung).
Kreatives Schreiben.
Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers
Literarische Gattungen.
Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien).
Referat. Diskussion.
Lesen und Vortragen von Texten.
Darstellung von problemorientierten Standpunkten.
Freies Mitschreiben. Praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt, Lebenslauf, Charakteristik, Beschreibung).
Analysieren, Argumentieren, Appellieren.
Kreatives Schreiben.
Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).
Massenmedien (Arten und Funktionen audiovisueller Medien).
Werbung und Konsumverhalten.
Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.
Referat. Diskussion.
Lesen und Vortragen von Texten.
Freies Mitschreiben.
Analysieren, Argumentieren, Appellieren.
Kreatives Schreiben.
Behandlung von deutschsprachigen Werken bis zur Klassik in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung
Massenmedien (Gestaltungskriterien und Manipulation). Informationsquellen (Werke, Institutionen, Bibliotheksnutzung).
Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.
Referat. Diskussion. Moderation. Rede und Vortrag. Statement.
Kommunikationstechniken.
Facharbeit.
Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,
Kreatives Schreiben.
Behandlung von deutschsprachigen Werken von der Romantik bis einschließlich Naturalismus in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart.
Mediale Präsentationstechniken und Kommunikationsmöglichkeiten. Gestalten von und mit Medien.
Referat. Diskussion. Interview.
Präsentation.
Gesprächs- und Fragetechnik.
Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,
Interpretation und Textkritik.
Kreatives Schreiben.
Deutschsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts in Themenkreisen.
I. und II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;
III. und IV. Jahrgang: je 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
3. ENGLISCH
Der Schüler soll
- die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
- Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines in englischer Sprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können und umgekehrt;
- Sachverhalte in der englischen Sprache erweiternd interpretieren und adäquat darauf reagieren können;
- wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten englischsprachiger Länder kennen, deren Kenntnis für ein entsprechendes soziales Verhalten und für die Kommunikation im In- und Ausland erforderlich ist;
- zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
- zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.
Integration der Vorkenntnisse.
Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers.
Aktuelle Themen.
Situationen des täglichen Lebens.
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Themen aus dem sozialen Umfeld der Schüler.
Die englischsprachige Welt, kulturelle und soziale Besonderheiten.
Aktuelle Themen.
Standardsituationen der beruflichen Praxis.
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich.
Kulturleben.
Aktuelle Themen.
Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Themen im Zusammenhang mit dem Bereich künstlerisches Gestalten.
Themen mit vorwiegendem Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kultur und Gesellschaft.
Wirtschaft und Politik der englischsprachigen Welt.
Wirtschaftsräume, internationale Organisationen.
Aktuelle Themen.
Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Fachsprache.
Themen im Zusammenhang mit dem Bereich künstlerisches Gestalten.
Themen mit vorwiegendem Bezug auf soziale und ökologische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche.
Aktuelle Themen.
Fallbeispiele - Public Relations, Marketing.
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Fachsprache.
I. - IV. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
4. ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Der Schüler soll
- einfache gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen können;
- die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben können;
- politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
- gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
- Hilfsmittel für die Sprachübertragung handhaben können;
- berufsbezogenes Vokabular und Phraseologie der Zielsprache situationsgemäß in Wort und Schrift anwenden können.
Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf.
Aktuelle Themen.
Die für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.
Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem
Aktuelle Themen.
Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.
Themen im Zusammenhang mit dem Bereich künstlerisches Gestalten.
Berufsspezifische und aktuelle Themen.
Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
III. - V. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.
5. GESCHICHTE UND KULTUR
Der Schüler soll
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
- Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
- aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
- die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
- zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
- die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein.
Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum Beginn der Neuzeit.
Erfindungen und Entdeckungen.
Außereuropäische Reiche und Kulturen. Wirtschaft (Frühkapitalismus und Verlagssystem). Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft
Entwicklungen in Österreich.
Politische und ökonomische Zentralisierungsbestrebungen.
Dreißigjähriger Krieg und osmanische Expansion.
Kultur und Gesellschaft.
Entwicklungen in Österreich.
Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.
Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage.
Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik.
Entwicklungen in Österreich.
Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.
Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).
Ideologien und politische Bewegungen.
Wirtschaft, Wissenschaft. Kultur.
Entwicklungen in Österreich.
Russische Revolutionen. Neuordnung Europas.
Österreich in der Ersten Republik.
Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand). Krise der Demokratien.
Antisemitismus und Faschismus in Österreich.
Internationale Organisationen.
Außereuropäische Entwicklungen. Zweiter Weltkrieg.
Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.
Entwicklungen in Österreich.
Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde).
Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien.
Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte,
Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft, Wirtschaftswachstum und Ökologie, Wissenschaft, Technik).
Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik, Neutralität).
Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen
Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.
Europäische Integration. Migrationsprobleme.
Rollenbild der Frau.
Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.
6. WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE
Der Schüler soll
- über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
- die zur Untersuchung und Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
- über wirtschaftsgeographische Kenntnisse sicher verfügen;
- die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen erläutern können;
- über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung erklären können;
- individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum analysieren können;
- die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität erläutern können;
- bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.
Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.
Wirtschaftsgeographische Begriffe, Wirtschaftsordnungen,
Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen; Problematik der Typisierung.
Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme.
Subsistenzwirtschaft und marktorientierte Landwirtschaft, Bodenreform, Verkehrsstrukturen, Veränderungen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen durch Nutzung natürlicher Ressourcen, Industrialisierung, Verstädterung; Schwellenländer, Nord-Süd-Beziehungen, Entwicklungschancen.
Typen, Merkmale, Probleme.
Standortfaktoren und Strukturveränderungen in Industriegebieten.
Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen für die Erschließung und Versorgung von Wirtschaftsräumen, Verkehrsstrukturen;
Landwirtschaft in der Industriegesellschaft.
Veränderung städtischer und ländlicher Regionen.
Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.
Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, Handel, sozialen Dienstleistungen, im quartären und quintären Sektor. Strukturen des Arbeitsmarktes.
Globalisierung und Regionalisierung;
Integrations- und Desintegrationsprozesse.
7. BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE
Der Schüler soll
- die Bedeutung der körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit für das Wohlergehen verstehen;
- den Bau des menschlichen Körpers, seine Aufgaben und Funktionen kennen;
- die erforderlichen Maßnahmen für eine gesunde Lebensführung und Körperpflege kennen;
- grundlegende Kenntnisse über die Arbeitshygiene haben;
- Erste Hilfe leisten können und sich bei Unfällen am Arbeitsplatz richtig verhalten;
- die Einbettung des Menschen in das System der Natur und in das System der Gesellschaft verstehen;
- der Natur positiv gegenüberstehen und zu aktivem Umweltschutz bereit sein;
- in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewußt entscheiden;
- die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen können;
- die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können;
- biologische Arbeitsmethoden, insbesondere Grundsätze der Lernbiologie anwenden können;
- für die Berufspraxis bedeutsame ergonomische Zusammenhänge kennen;
- die Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die Gesundheit anderer übernehmen.
Anatomie und Physiologie der menschl. Organsysteme; Entwicklung des Menschen, Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung; Humanökologie; Ontogenese des Kindes.
Körperbewußtsein und Körperhygiene, Psychohygiene und Streßbewältigung.
Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren; Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik.
Lernbiologie und Ergonomie.
Erste Hilfe.
Viren, Bakterien, Pilze.
Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.
Mendelsche Regeln; Mutation und Modifikation; Gentransfer; Anwendung der Erbgesetzmäßigkeiten; Humangenetik; Eugenik.
Arbeitsplatz und -rhythmus; Arbeitshaltung und -kleidung; Gefahren am Arbeitsplatz, Unfallverhütung; gesundheitliche Schädigung durch Werkstoffe und Betriebsmittel; Gefahren des elektrischen Stromes; Feuerschutzmaßnahmen; rechtliche Grundlagen des arbeitshygienischen Dienstnehmerschutzes (Arbeitsinspektorat).
Naturnahe und naturferne Ökosysteme. Das biologische Gleichgewicht
Humanökologie: Probleme der Umweltgestaltung, Umwelt- und Naturschutz.
8. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Der Schüler soll
- Mathematik in ihren logischen Zusammenhängen begreifen und die von ihr bereitgestellten Algorithmen bei der Lösung von Problemen der Berufspraxis anwenden können;
- Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen Modellen beschreiben können und Einsicht in die Wichtigkeit dieser Vorgangsweise für den außermathematischen Bereich haben;
- Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den mathematischen Fachgebieten besitzen sowie die dafür notwendigen algebraischen Methoden und numerischen Verfahren beherrschen, soweit sie für seine Berufspraxis und für das Studium an einer Universität erforderlich sind;
- über das notwendige mathematische Wissen verfügen, um zeitgemäße Hilfsmittel zielführend einsetzen zu können;
- bereit und interessiert sein, mathematische Verfahren in seiner Berufspraxis einzusetzen.
Logik, Mengenlehre, Zahlenmengen, Relations- und Funktionsbegriff, lineare Funktion, Grundrechnungsarten und ganzzahliges Potenzieren mit Termen, numerisches Rechnen.
Lineare Gleichungen und Ungleichungen.
Lineare Gleichungssysteme.
Allgemeine Eigenschaften.
Planimetrie.
Quadratische Gleichungen und Ungleichungen. Wurzelgleichungen.
Rationale Funktionen.
Kreis- und Arkusfunktionen (Einheitskreis und Graph, Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks);
Stereometrie.
Darstellungen. Grundrechenoperationen.
Finanzmathematik.
Kosten- und Preistheorie.
Lineare Optimierung.
Unendliche Zahlenfolgen. Grenzwert, Stetigkeit und Differenzierbarkeit. Differenzen- und Differentialquotient.
Kurvendiskussionen, Extremwertaufgaben.
Unbestimmtes und bestimmtes Integral. Integrationsregeln.
Klassischer und statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff. Rechnen
Verteilungen (Darstellungen, Kenngrößen).
Statistische Tests (Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereiche, Vertrauensintervalle).
Regression und Korrelation.
II. - V. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.
9. PHYSIK
Der Schüler soll
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten und beschreiben können;
- physikalische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge beschreiben können;
- die physikalischen Gesetze, die für die Herstellung und Anwendung der in der Berufspraxis gebräuchlichen Werkstoffe, Geräte, Maschinen, Anlagen und Verfahren bedeutsam sind, kennen und anwenden können;
- die Plausibilität von Aussagen zu physikalischen Themen, insbesondere im Bereich der Berufspraxis, abschätzen und unter allfälliger Heranziehung von Hilfsmitteln hinterfragen können;
- die Denk- und Arbeitsweise der Physik kennen, sich der Natur von Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewußt sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen Stellung nehmen können;
- die Möglichkeiten und Grenzen der technischen, ökonomischen und ökologischen Bewertung von Produkten kennen;
- seine Kenntnisse und Fertigkeiten fächerübergreifend einsetzen können.
Bewegungsgrößen der Translation und Rotation, Newtonsche Grundgesetze der Mechanik; Erhaltungssätze von Energie, Impuls und Drehimpuls; Arbeit und Leistung.
Zwischenmolekulare Kräfte; Druck; Strömungen.
Thermische Bewegung und Temperatur, Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften, Wärmeübertragung; Wärme und Arbeit, Energieumwandlung in Natur und Technik; Umweltbelastung. Grundlagen der Akustik und Optik.
Elektrische Ladungen und ihre Wirkungen aufeinander.
Kenngrößen des elektrischen Stromes; Elektrizität in Haushalt und Industrie.
Entstehung und Eigenschaften; elektromagnetisches Spektrum und Anwendungen.
Radioaktivität und Strahlenschutz; Kernenergie.
Elementarteilchen.
10. CHEMIE
Der Schüler soll
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik beobachten und beschreiben können;
- die für den persönlichen Lebensraum und die Berufspraxis bedeutsamen Gesetzmäßigkeiten und Methoden der Chemie kennen und Größenordnungen abschätzen können;
- die wichtigsten chemischen Produktions- und Entsorgungstechniken kennen, ihre Auswirkungen auf die Umwelt abschätzen und in Stoffkreisläufen denken können;
- die Denk- und Arbeitsweise der Chemie kennen und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen Stellung nehmen können;
- bei der Nutzung von Stoffen gesundheitliche und ökologische Faktoren verantwortungsbewußt berücksichtigen;
- seine Kenntnisse und Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen können.
Grundbegriffe anhand ausgewählter Kapitel der organischen und anorganischen Chemie:
Atome; Periodensystem, Formelsprache.
Chemische Bindungen.
Reaktionsgleichungen;
Energie-, Stoff- und Ökobilanz, Kreisläufe;
Reaktionsarten.
Kohlenwasserstoffe und Kohlenwasserstoffderivate.
Alkoholische Gärung, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren und deren
Kohlenhydrate.
Amine, Aminosäuren, Proteine.
Kunststoffe.
Beschichtungsstoffe, Vorbehandlung des Untergrundes (Textilien, Leder), Applikation und Prüfung.
11. KOMMUNIKATION UND MARKETING
Der Schüler soll
- das eigene Kommunikationsverhalten kennen und mit dem Kommunikationsverhalten anderer in Alltags., Konflikt- und Geschäftssituationen umgehen können;
- einfache Lerntechniken beherrschen und pädagogisches und psychologisches Wissen auf Probleme der Organisation und Kommunikation anwenden können;
- sein Verhalten und das Verhalten anderer beurteilen können;
- adressatenadäquat und situationsgerecht kommunizieren können;
- Bedingungen für Motivation schaffen, Motivation beeinflussen und Konflikte handhaben können;
- die Möglichkeiten der Anwendung von Managementtechniken kennen und die Unternehmenskultur positiv mitgestalten;
- Methoden kreativen Denkens und Arbeitens produktiv einsetzen können;
- Bedeutung des Marketings für den Erfolg wirtschaftlicher Unternehmen erkennen;
- mit Funktion, Aufgaben und Zielen des Marketings im künstlerischen Bereich vertraut sein;
- verschiedene Marketingstrategien kennen und anwenden können.
Bedürfnis, Motiv, Persönlichkeit, Qualifikation. Erleben des Menschen.
Werte, Einstellungen.
Herstellen von Beziehungsgefügen.
Lerntechniken.
Gruppendynamik: Normen- und Rollenverhalten, Teamfähigkeit und Prozeßsteuerung in der Gruppe, Autorität und Hierarchie.
Strukturen, Modelle, Muster, Störungen, Kommunikationsverhalten.
Moderation. Informationsmanagement.
Motivation (Eigen-, Mitarbeitermotivation). Manipulation.
Kreativitätstechniken, Umsetzung.
Time Management, Präsentations-, Entscheidungstechniken.
12. BETRIEBSWIRTSCHAFT
Der Schüler soll
- grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
- die Rechtsformen der Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen;
- die unternehmerischen Funktionen, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
- betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Lösungsvorschläge selbständig erarbeiten können;
- die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können;
- sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein.
Bedarf, Bedürfnisse, Markt.
Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.
Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche. Standortwahl.
Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung, Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug);
Rechte und Pflichten des Mitarbeiters.
Schriftverkehr (Bewerbung; Lebenslauf; Arbeitsvertrag; Kündigung,
Betriebliche und überbetriebliche Interessenvertretungen.
Regelmäßiger Wechselumlauf.
Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch).
Unternehmensgründung; Rechtsformen; Einflußfaktoren bei der Wahl
Handwerk, Industrie.
Handel (Funktionen; Einzel- und Großhandel);
Transport (Spediteur, Frachtführer; Schiene, Straße, Luft, Wasser);
Post (Nachrichten- und Güterbeförderung);
Versicherung;
Kreditinstitute (Arten, Geschäfte, Wertpapiere); Börse.
Produktion von Waren und Dienstleistungen; Produktionsfaktoren;
Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung; Gewerbebehörden und -verfahren.
Absatzmarkt; Marktbeobachtung und -analyse; absatzpolitisches
Finanzierung und Kapital; Arten der Finanzierung, Sonderformen; Finanzierungsgrundsätze und -fehler. Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität); Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung. Verfahren der Unternehmensbewertung.
Arten, Bedeutung, Kooperationsformen. Besondere Zahlungsarten
Zielsetzung, Planung, Aufbau- und Ablauforganisation, Disposition, Kontrolle. Entscheidungsprozesse und -regeln. Managementkonzeptionen.
Mitarbeiterorientierte Führungsfunktionen; Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter; Führungsstile;
Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung; Arbeitsmarkt;
13. RECHNUNGSWESEN
Der Schüler soll
- die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
- insbesondere für Handels- und Produktionsbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
- in einem Klein- oder Mittelbetrieb die Buchführung selbständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
- Bilanzen erstellen, analysieren und kritisieren können;
- die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
- die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Einzel- und Gesellschaftsunternehmen praxisgerecht anwenden können;
- die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können;
- Aufgaben der Finanzbuchführung mit Hilfe von Standardprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.
Prozentrechnung, Zinsenrechnung.
Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme
Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von
System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.
Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;
Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung
Summen- und Saldenbilanz;
Grundzüge der Waren- und Materialbewertung;
Anlagenabschreibung;
Rechnungsabgrenzung;
Rückstellungen;
Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten;
Jahresabschluß der Einzelunternehmung.
Organisation der Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben (insbesondere bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.
Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.
Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung).
Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung.
EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monats- und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung).
Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,
Abrechnung von Valuten und Devisen.
Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.
Abrechnung laufender Bezüge, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen, Sonderzahlungen. Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle.
EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung) und in der Kostenrechnung. Auswertung der Daten des betrieblichen Rechnungswesens.
Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des handels- und steuerrechtlichen Erfolges.
Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen (Betriebsstatistik, Errechnung und Interpretation von Kennzahlen; Bilanzanalyse; Bilanzkritik).
Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),
Grundzüge des Jahresabschlusses von Personengesellschaften. Abschlüsse unter Berücksichtung (Anm.: richtig: Berücksichtigung) von Bewertungsproblemen und steuerlichen Investitionsbegünstigungen.
I. bis IV. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
14. WIRTSCHAFTSINFORMATIK
Der Schüler soll
- den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen;
- diese Geräte bedienen können;
- Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
- auf elektronischem Weg Informationen beschaffen und weitergeben können;
- die Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft kennen und dazu fundiert Stellung nehmen können.
Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme.
Tabellenkalkulation, Grafik, Datenbanken.
15. TEXTVERARBEITUNG
Der Schüler soll unter Einsatz eines Textverarbeitungsprogrammes einfache Schriftstücke aus dem berufsbezogenen und persönlichen Bereich formal richtig und praxisgemäß anfertigen können.
Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Computertastatur. Schreibfertigkeit von etwa 120 Bruttoanschlägen in der Minute.
Einfache genormte und ungenormte Schriftstücke aus dem beruflichen
16. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
Der Schüler soll
- die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben;
- aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
- die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
- Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
- zur Lösung persönlicher und beruflicher Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können;
- die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen;
- andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
- zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.
Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.
Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.
Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung). Österreich und Europa.
Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.
Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.
Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.
17. KUNSTGESCHICHTE
Der Schüler soll
- die Kunst als Teil einer Gesamtentwicklung im Zusammenhang mit geistesgeschichtlichen, wissenschaftlichen, kulturellen und natürlichen Gegebenheiten begreifen und eine Einsicht in ihre menschen- und weltbildschaffende Funktion gewinnen;
- Innovations- und Traditionsprozesse im künstlerisch-gestalterischen Bereich erkennen;
- einen Überblick über das regional und epochal unterschiedliche Schaffen aus den Bereichen der bildenden Kunst und des Gebrauchsgutes erhalten;
- europäische und außereuropäische Werke exemplarisch kennenlernen und kulturgeschichtlich und stilistisch einordnen können;
- Impulse für das eigene kreative Schaffen beziehen;
- in der Kunst- und Werkbetrachtung durch selbständige Auseinandersetzung Verständnis für Zusammenhänge von Idee, Form und Funktion erlangen.
Funktionen, Gestaltungsprinzipien, Formen und Gattungen in Malerei und Grafik, Plastik, Architektur, Gebrauchsgut (Ausstattung, Ornament, Design).
Institutionen der Kunst- und Kulturvermittlung.
Grundlagen des modernen pluralistischen Kunstverständnisses im Zusammenhang mit der unterschiedlichen Stellung und den unterschiedlichen Aufgabenbereichen des Künstlers und Kunsthandwerkers in der Gesellschaft.
Malerei und Grafik, Plastik, Architektur, Gebrauchsgut, neue Medien
18. DARSTELLUNG UND FORM
Der Schüler soll
- Ideen entwickeln und Gestaltungsabsichten planen können;
- für die Entwurfs-, Dokumentations- und Präsentationstätigkeit Grundlagen und Grundkenntnisse erarbeiten und einüben;
- entwurfsspezifische Probleme im Zusammenhang mit den Gestaltungsabsichten erkennen;
- fachübliche Software für zeichnerisch-entwerfende und planerische Darstellungen handhaben können;
- kreatives Vermögen entwickeln und steigern;
- spielerisches Handeln und Experimentierfreude als Problemlösungsstrategie einsetzen;
- Erfahrungen über die Vielfalt der Materialeigenschaften sammeln;
- die Wirkung der Farbe erfahren und die Farbe zweckbezogen anwenden;
- Werkbetrachtungen unterstützend zur Ideenfindung einbeziehen und auf das aktuelle Geschehen im Design- und Kunstschaffen Bezug nehmen.
EDV-unterstützte konstruktive bzw. normierte Darstellungsmethoden.
Projektionsarten; zugeordnete Normalrisse; Perspektive.
Ausdruck der Materialien; farbliche, haptische, formale Qualitäten
Experimentieren mit Materialien.
19. WERKSTÄTTE, ENTWURF UND TECHNOLOGIE
Der Schüler soll
- in den verschiedenen Werkstättenbereichen das jeweilige Material als spezifisches Gestaltungsmittel in seiner ästhetischen, funktionellen und kommunikativ-symbolischen Bedeutung erkennen und anwenden;
- zur angeleiteten Herstellung von Prototypen bzw. Modellen in den verschiedenen Materialien bei fachgerechter Verarbeitung in Erfüllung gestalterischer Grundsätze und bei Zugrundelegung eigener Entwürfe zu den gestellten Aufgaben befähigt werden;
- die Komplexität der verschiedenen Werkstoffe und deren Ver- und Bearbeitungsverfahren an einzelnen Beispielen erfahren und reflektieren;
- sich an der Umweltverträglichkeit von Materialien und Verfahren orientieren;
- mit der Handhabung von Handbüchern, Tabellen, Katalogen und anderen Hilfsmitteln vertraut sein;
- die Praxis der Entwurfszeichnung beherrschen;
- sich werkstoff- und werkzeugtechnologische Kenntnisse im Zusammenhang mit der praktischen Tätigkeit erarbeiten und sichern;
- im Bereich der Unfallverhütung Bescheid wissen und verantwortungsvoll handeln.
Naturstudium (Sachzeichnen, Gedächtniszeichnen; Darstellen der Plastizität und Räumlichkeit, der Oberflächenqualität und Materialbeschaffenheit). Maltechniken. Montageverfahren. Ornamentale Darstellungsweisen. Grafische Zwischenverfahren. Hochdruck. Zeichen- und Malmaterialien. Bildträger. Foto einschließlich Laborarbeit. Computerunterstützte Grafik (Layout, Bild- und Textbearbeitung).
Garn- und Stoffbildungsverfahren. Färben, Musterbildung und Stoffausrüstungsverfahren. Verschluß- und Montageverfahren. Textil in seiner Zerstörbarkeit und Zeitabhängigkeit. Faltbarkeit als textile Qualität. Materialeigenschaften und ihre Auswirkung auf Hängen, Fallen, Bewegen. Textile Spannformen als materialspezifische Kategorie der Flächen- und Raumbildung. Hohlkörper. Textiles Material in seiner plastischen Funktion. Auswirkung von Materialkombinationen und Materialverbindungen auf bildnerische Formbarkeit und Funktion.
Bindungslehre, Webgeräte, Grundtechniken des Webens und Knüpfens, Gewebeoptik und -funktion, Materialberechnung, Werkzeichnung.
Grundform, Motiv, Ornament, Muster, Rapport; Farbe-Form-Beziehung; Farbwirkung, Farbkontraste.
Bearbeitungstechniken (Anreißen, Sägen, Stemmen, Feilen, Schleifen, Schnitzen, Bearbeiten nach Schablonen). Handwerkzeuge. Holzkartei. Struktur und Eigenschaften des Holzes. Handelsware. Beschläge. Verbindungsmaterialien und Hilfsmaterialien (Leim, Kleber, Oberflächenmaterialien). Eckverbindungen. Furnierverarbeitung (Schicht- und Formverleimung, Beschichtung, Intarsie). Oberflächenbe- und -verarbeitung. Rahmenbau (Stabilisierungsmaßnahmen, Tragwerk). Wand-, Boden- und Deckenverankerungen.
Gestaltungen mit leicht verformbaren Metallen.
Fertigungstechnik: Ton (Aufbau und Anwendung). Werkzeuge, Maschinen; Brennöfen. Glasuren und ihre physikalischen und chemischen Eigenschaften. Formen der Keramik.
Techniken (Töpfern; Wulst- und Plattentechnik; Glasurtechnik).
Entwurf und Ausführung von Werkstücken.
23. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Verordnung BGBl. Nr. 37/1989.
a) Ausbildungsschwerpunkte
TEXTILES GESTALTEN
Der Schüler soll
- Textil nach funktionellen und ästhetischen Kriterien einordnen, bewerten, entwerfen können;
- textile Fachtheorie in den Bereichen Flächengestaltung, Kalkulation, Arbeitsplanung und Ausführung sowie Präsentation beherrschen;
- Kenntnisse über diverse Textiltechnologien erlernen;
- Fertigkeiten in Textilbearbeitung, -herstellung, -verzierung erwerben;
- mittels Fachliteratur alternierende, textilgerechte Ideen entwickeln und Zugang zum Sinn kreativen Tuns finden;
- sich der textilen Fachsprache bedienen und die graphische Symbolsprache verstehen und darstellen können;
- Einblicke in internationale, soziale, kulturelle Einflußnahme auf Textil wertfrei verstehen und in eigenes Lebensumfeld integrieren können;
- innovative Lösungen auf Grund der gesamten historischen Textilimpulse finden und darstellen können;
- Einrichtungen, Werkzeug- und Maschinenmechanismen verstehen, Arbeitsbehelfe installieren, gebrauchen, reinigen, ersetzen können;
- sich der Unterschiede zwischen Textilindustrie und Familienbetrieb, Atelier und Textilkünstler bewußt werden, sowie Herstellung, Vertrieb, Verkauf mitverfolgen können;
- den Aussagegehalt im Textil bzgl. Wirtschaftlichkeit-Luxus, Zweck-Kunst, Stilbezug-Zeitgeist, Mensch-Medien erkennen und kritisch betrachten können;
- Werkstättenordnung, Arbeits- und Unfallschutz kennen, einhalten und in das Berufsleben integrieren können.
Einfache und schattierte Flachstickerei.
Computerunterstütztes Sticken.
Perlenverarbeitung.
Gestalten von Werkstücken unter Einsatz moderner technischer
Aufzeigen, Beschreiben und Darstellen verschiedener Arbeitsabläufe unter Einbindung fachspezifischer Technologien.
Übertragen eines Entwurfes auf verschiedene Materialien. Gestaltungselemente der nach Zeichnung gearbeiteten Techniken.
Förderung der Kreativität unter Berücksichtigung der materialspezifischen Ausdrucksmöglichkeiten.
Gold- und Silberstickerei mit speziellen Vorarbeiten in zeitgemäßer Ausführung unter Berücksichtigung traditioneller Arbeitstechniken.
Legetechnik, Bouillonstickerei, Sprengtechnik, Stechtechnik. Metallgespinste, Herstellung und spezielle Verarbeitungsmethoden.
Beschreiben und Darstellen verschiedener Arbeitsabläufe unter Einbindung fachspezifischer Technologien.
Erstellen von Arbeitsplänen, Kalkulation.
Fachspezifische Entwürfe und Werkzeichnungen unter besonderer Berücksichtigung materialspezifischer Besonderheiten.
Durchbrucharbeiten, Makramee.
Einführung in die sekundären, stoffbildenden Techniken. Mechanismus und Funktion von Schaft- und Gobelinwebgeräten.
Technologie der Faserverarbeitung, Grundlage der Garnausrüstung für den Stoffbildungsbereich, exakte Kostenrechnung.
Bindungslehre und Komposition von mechanischen und handgefertigten Bindungen, glatte und florige Textilflächen. Mechanische Herstellungstechnologie, Samt-, Velour-, Florkettenstoffverfahren.
Eigenständiges, materialgerechtes und funktionsgerechtes Design, maßstabgetreues Musterzeichnen, grafische Darstellung auf Patronenpapier, praktische Umsetzung durch Web- und Knüpftechniken.
Kunst- und Werkbetrachtung, Teppich, Gobelin, Tapisserie in Geschichte und Moderne.
Arbeits- und Unfallschutz, Werkstättenordnung.
Höhere, stoffbildende Techniken, Raffschling-, Dreherbindungen.
Funktion, Aufbau und Mechanik von Jaquard-, Zug-, Damastwebstühlen sowie deren östliche Vorläufer in der Seidenindustrie.
Technologie der Garnverzwirnung und -kombination in bezug auf Gewebeoptik, Funktion und Strapazierfähigkeit.
Dekomposition und Rekonstruktion von Mode- und Dekorstoffen.
Methodik der Lupenanalyse, Patronieren und Mustergrafik in bezug auf die Technologie komplizierter Webmechanismen, Supplementär-, Komplementärbindungen, aktive und passive Kettenstofftechniken.
Eigenständiges Komponieren neuer Bindungsmuster, Darstellen von Musterornamentik, Werkzeichnen und praktische Ausführung an Gobelin und Musterwebstühlen.
Kunst- und Werkbetrachtung, historische Seidenstoffe und ihre Darstellung auf Gemälden alter Meister, modernes Wohndesign.
Arbeits- und Unfallschutz, Werkstättenordnung.
Koordination aller stoffbildenden Techniken mit der Materialmorphologie und diversen Webstuhlmechanismen. Design, Entwurf.
Raumaxionometrie und Textil bezüglich Funktionalität, Optik, Zeitbezogenheit, Werkzeichnung und Patrone unter Verwendung webtechnischer Symbolsprache, Kostenrechnung.
Experimentieren mit fadenfremden Materialien und deren chemische, physikalische, morphologische Beschaffenheit für das Verweben.
Selbständiges Entwerfen, Patronieren, Umsetzen funktioneller Textilkunstwerke.
Werk - Kunst - Mensch im soziokulturellen Umfeld. Arbeits- und Unfallschutz, Werkstättenordnung.
Textiltechnologie der natürlichen Fasern, Garne, Stoffe.
Farbreaktion und Stofflichkeit, Anwendungsbreite der natürlichen Farbstoffe, Beizmittel, Negativreservierungstechniken, partielle Reservierung, höhere direkte und indirekte, farbtechnische Reservierung. Herstellung und Handhabung mechanischer Hilfsmittel, Drucktechniken, Textilornamentik, Entwurf, Werkzeichnen, Kostenrechnung und praktische, stoffgerechte Umsetzung nach eigenen Ideen.
Umwelt- und Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Werkstättenordnung.
Textiltechnologie der zusammengesetzten Stoffe und Mischfasern.
Herstellungsmethoden und Farbresistenz, Ausrüstung und Imprägnieren verschiedener Textilien.
Chemische Farbstoffe, prozentuale Farblösung und Beizmittel. Techniken der Druck- und Färbeverfahren, Foto-, Siebdruck. Geräte und Werkzeuge.
Textildesign.
Ausführung eigener Kreationen, Werkzeichnen, Folienherstellung. Materialkalkulation, Präsentation textiler Kunstwerke.
Material- und funktionsgerechte Koordination von Textiltechnologie, Farbchemie und Werkstoffmorphologie.
Textile Formbarkeit und Beständigkeit, Textil als Ornament- und Botschaftsträger, flache und 3-dimensionale Ergänzung.
Design, Idee, selbständiges Entwerfen, Experimente und fächerübergreifende Kunsthandwerksverfahren nach den gewonnenen Kenntnissen.
Kunst- und Werkbetrachtung, interkulturelles, richtungsweisendes Textilschaffen in all seinen Formen technologischer Grenzüberschreitungen.
PLASTISCHES GESTALTEN
Der Schüler soll
- zur Planung und Durchführung von Gestaltungen nach gestellten Themen und Aufgaben in selbständiger Tätigkeit befähigt werden;
- in Design und Produktentwicklung im Hinblick auf funktionelle Kriterien und Fertigungsverfahren, die der Werkstoff verlangt, geschult werden und den Prozeß vom Entwurf bis zum fertigen Produkt kennenlernen;
- in Kenntnis geschichtlicher Formentwicklung und zeitgemäßer Formensprache innovative Lösungen finden;
- zur industriellen Formgebung unter Berücksichtigung funktioneller, ästhetischer und technischer Erfordernisse befähigt werden;
- den Zusammenhang von Form, Funktion, Material und Technik verstehen können;
- Zusammensetzung und Eigenschaften der verwendeten Materialien und ihre formgebenden Bearbeitungstechniken kennen;
- die verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher installieren und handhaben können;
- über fachtheoretisches Wissen über Produktentwicklung, Arbeitsvorbereitung und Kalkulation verfügen, um selbständig arbeiten zu können;
- nach technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten sowie nach zeitgemäßen Arbeitsmethoden planen können;
- werkstofftechnologische Kenntnisse, besonders unter dem Aspekt des Umweltschutzes und der Umweltverträglichkeit, im Zusammenhang mit der praktischen Tätigkeit erarbeiten;
- Werkstücke und Techniken verschiedener Kulturen kennen;
- das aktuelle Kulturgeschehen reflektieren;
- die Fachsprache beherrschen;
- Qualitätsanforderungen erstellen und nachvollziehen können;
- Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen.
Holzverarbeitende Berufe (Werkzeuge, Geschichte, Fertigungstechniken).
Holzarten und Sorten; Eigenschaften und Qualitäten, Anlegen einer Holzkarte; wirtschaftlicher Einsatz und ökologischer Umgang mit dem Rohstoff Holz; Holzverbindungstechniken; Grundlagen des Möbelbaues.
Struktur gewachsener Formen; Vielseitigkeit des Materials; individuelle Arbeiten von hoher Qualität; Werkstofftechnologie.
Erstellen von Arbeitsplänen, Kalkulation von Aufträgen.
Ästhetik in der Holzbearbeitung; Holz als Gestaltungs- und Ausstattungswerkstoff in Design und skulpturalem Arbeiten.
Physikalische und statische Grundlagen moderner Technologie in der Holzgestaltung; Fertigungsverfahren in der seriellen Produktion; chemische Grundlagen, Eigenschaften und fachgerechte Anwendung von Verarbeitungsstoffen (Leime, Lacke, usw.).
Technologie der Oberflächenbehandlung. Computerunterstützte Maschinentechnik und andere hochpräzise Fertigungsverfahren. Vertiefung der selbständigen Umsetzung eigener Konzepte in Arbeiten von hoher Qualität, hohem Schwierigkeitsgrad und künstlerischem Anspruch. Kalkulation.
Werkstofftechnologie.
Aufbau, Funktion und Einsatz von Werkzeug und Maschinen.
Qualitätsmerkmale und Qualitätsprüfung der einschlägigen Werkstoffe. Metallurgie und Mineralogie; Edelsteinkunde.
Entwurftechniken (von der Handzeichnung zur technischen Werkzeichnung).
Natur-Abstraktion, Komposition, Rhythmus, Ornamente, Farbe, Axionometrie, Plastizität.
Stilkunde unter Berücksichtigung der Kriterien des plastischen Gestaltens anhand von Beispielen aus der Kunstgeschichte.
Umsetzung themengebundener Entwürfe mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad.
Verbindungstechniken.
Metalle in Kombination mit nichtmetallischen Werkstoffen. Organisation des Arbeitsablaufes im Fachbereich.
Erweiterung der Entwurfstechniken mit modernster Technologie (CAD) und nach Kriterien der seriellen Fertigung.
Erstellung von Arbeitsplänen, Kalkulation von Aufträgen.
Präsentationsgestaltung, Vermarktung, Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteiligung.
Verfeinerte Arbeitstechniken mit gesteigertem Qualitätsanspruch.
Erhöhte Selbständigkeit in der Umsetzung eigener, themengebundener und freier Entwüfe (Anm.: richtig: Entwürfe).
Werkstofftechnologie sowie die neuesten Technologien in der Metallgestaltung (Lasertechnik, Fadenerosion, Metallsinterung).
Vermarktung, Präsentation (Industrie, Gewerbe, Künstlerateliers). Gezieltes Entwerfen für Industrie, Gewerbe, künstlerisches Unikat.
Kriterien des seriellen Produktes, des Designs, des künstlerischen Unikates.
Ideelle Inhalte von Entwüfen (Anm.: richtig: Entwürfen) (Funktionalität, Ästhetik, Haptik, Ökologie, Semantik, Symbolik).
Selbständige Umsetzung eigener Entwürfe mit hohem inhaltlichem Anspruch und praktisch-technischem Schwierigkeitsgrad.
Chemischer und mineralogischer Aufbau der Massen. Brennprozesse - chemische Veränderungen der keramischen Werkstoffe. Qualitätsmerkmale und Qualitätsprüfungen.
Chemische Rohstoffe und Zusammensetzung der Glasuren.
Einteilung der Glasuren.
Glasurversuche/Mischungsreihen, Glasurtechniken.
Glasurfehler und deren Vermeidung.
Gefahren und Anwendungsregeln im Umgang mit Glasuren (Giftgesetz).
Werkstättenordnung und Unfallverhütung.
Entwurftechniken (von der freien Handzeichnung zur technischen Werkzeichnung), Naturstudium, Abstraktion, Komposition, Rhythmus, Ornament, Farbe, Axionometrie, Plastizität.
Umsetzung eigener Entwürfe.
Chemischer Aufbau von Glasuren.
Berechnung zur Bestimmung eines Glasurversatzes (Segerformel). Glasurversuche (Trübungen, Färbungen, Kristallbildungen, Effekte).
Technologie des Gipses, Planung und praktische Ausführung von Gießformen (Positiv- und Negativform).
Organisation des Arbeitsablaufes im Fachbereich.
Erstellen von Arbeitsplänen, Kalkulation von Aufträgen, Vermarktung, Ausstellungsgestaltung, Ausstellungsbeteiligung.
Entwurf (Erweiterung der Aufgabenstellungen vom Einzelstück zur seriellen Fertigung).
Umwelt- und Arbeitsschutz.
Glasurversuche mit vorgegebenen Zielrichtungen (verschiedene
Gezieltes Entwerfen für Industrie, Gewerbe und Atelier (serielles Produkt, Design, künstlerisches Unikat).
Ideelle Inhalte von Entwüfen (Anm.: richtig: Entwürfen) (Funktionalität, Ästhetik, Haptik, Ökologie, Semantik, Symbolik).
Reliefgestaltung - Vollplastik.
Materialkombinationen.
Selbständige Umsetzung eigener Entwürfe mit hohem inhaltlichen
Erstellen von Arbeitsplänen, Kalkulation von Aufträgen.
VISUELLES GESTALTEN
Der Schüler soll
- handwerkliche Fähigkeiten und facheinschlägige Techniken kennen, um eigene Entwürfe und Gestaltungskonzepte in visuelle Medien umsetzen zu können;
- durch die enge Verschränkung der bildnerischen Tätigkeit mit Reflexion sowie durch Sach- und Methodenkenntnisse für die Arbeit mit Kunst, visuellen Massenmedien, Designobjekten und gestalteter Umwelt zum Erleben und kritischen Verständnis, zur sinnvollen Nutzung des ästhetischen Angebotes und zur Kommunikation fähig sein;
- offen und flexibel auf die unterschiedlichsten Anforderungen der Berufswelt im Kunstbereich reagieren;
- die verwendeten Einrichtungen, Apparate, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können;
- Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen;
- über fachtheoretisches Wissen über Produktentwicklung, Arbeitsvorbereitung und Kalkulation verfügen, um selbständig arbeiten zu können;
- Qualitätsanforderungen erstellen und nachvollziehen können.
Grafikdesign (Layout, Illustration, Werbung).
Computer (Kunst- und Malprogramme, CAD, CAM, Desktop-Publishing,
Technische Handhabung und Wartung.
Grafik (Künstler und Kunst, historischer und gegenwärtiger Bezug, erweiterte Technologie und Materialkunde).
Entwerfen.
Entwickeln eigener Gestaltungskonzepte zu themenbezogener und
Entwürfe für die Projektwerbung.
Fotografie (historische Bedeutung und gegenwärtiger Bezug).
Film und Video.
Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit Wartung von
Organisation des Arbeitsablaufes im Fachbereich.
Erstellen von Arbeitsplänen, Vor- und Nachkalkulation von
Techniken der Wettbewerbsbeteiligung.
Gestaltung von Gebrauchsgegenständen, Verpackungsdesign, soziales
Malerei, Künstler und Kunst, historischer und gegenwärtiger Bezug,
Entwickeln eigener Gestaltungskonzepte und themenbezogener und
Entwerfen.
Zeichnungen für die Projektwerkstätte.
Erstellung und Koordination mittels Expose, Treatment, Drehbuch, Storyboard, Shotliste, Drehplan, Produktion, Regie, Montage.
Funktionsschema technischer Apparate und ihre Bedienung (Bildaufbau, Aufnahmestandort, Vergrößerung, Ausschnitt, Kamerahaltung, Kameraführung, Schärfe, Beleuchtung, Belichtung, Handhabung von Programmen, Montage, Schnitt/Ton und Bild, Bewegung im Bild, Bewegung der Kamera).
Organisation des Arbeitsablaufes im Fachbereich.
Entwickeln eigener Gestaltungskonzepte zu themenbezogenen und
Kriterien für Innenraumdesign, Wohnraumgestaltung,
Plastik, Skulptur, Objekt, Installation, Performance (Künstler und Kunst; historischer und gegenwärtiger Bezug; Technologie und Materialkunde).
Entwerfen.
Planzeichnen, Entwicklung eigener Gestaltungskonzepte zu
Entwürfe für die Projektwerkstätte.
Technische Handhabung, Mischpult, Equalizer, Enhancer (Bildveränderer), Videocomputer, Titelgenerator, Videomischpult, Videocompiler (Schnittcomputer).
GESTALTUNG UND AUSSTATTUNG
Kybernetik und Umweltgestaltung
Der Schüler soll
- eine praktische Ergänzung der naturwissenschaftlichen Bereiche Biologie und Umweltschutz, Ökologie, Geographie, Chemie, Physik, erfahren;
- in Hinblick auf den gestalterischen Umgang mit Materialien naturwissenschaftliche Grundlagen erarbeiten und die Bedeutung von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen und Modellen in technischen Anwendungsbereichen erfahren und erkennen;
- Design in seiner Wechselbeziehung innerhalb eines biologisch vernetzten Systems erkennen;
- Verständnis dafür entwickeln, daß trotz großer Komplexität Gesetzmäßigkeiten in den Abläufen belebter und unbelebter Natur erkennbar sind;
- Einblick in den Prozeß der wissenschaftlichen Hypothesenbildung erhalten und sich mit exemplarisch ausgewählten aktuellen naturwissenschaftlichen Modellen auseinandersetzen;
- Gestaltungsabsichten an biologisch/ökologischen Zusammenhängen orientieren.
Überlebensprinzipien biologischer Systeme, kybernetische Organisation und Evolution.
Merkmale komplexer Systeme (Vernetzung, Eigendynamik, Intransparenz).
Regelung und Steuerungsmechanismen einfacher und komplexer Systeme.
Umgang mit komplexen Systemen (Energiehaushalt und Stoffkreislauf, Entwicklung von Szenarien zum Studium der Wechselwirkungen in komplexen Systemen (EDV - Unterstützung).
Problemlösungen in offenen Systemen und Feed-back-Planung.
Umweltgestaltung als Reaktion auf Wachstumsprobleme und als ein sich selbst regulierendes Prozeßmodell. Nutzung biologischer Regelmechanismen für verantwortliche Umweltgestaltung und der Designproduktion hinsichtlich Gebrauch, Herstellungsverfahren, Vermarktung, Entsorgung und Recycling.
Gestaltung
Der Schüler soll
- ein begründbares ästhetisches Urteilsvermögen entwickeln;
- ästhetische Formen in ihrem sozialen Kontext als Ausdruck von Bedürfnissen, Ideen und Vorstellungen erkennen;
- Formgebung, Materialwahl und Fertigungsweise als Ausdruck kultureller Identität sehen;
- zu ausführlichen Kunst- und Werkanalysen fähig sein
- Im Kundenberatungsgespräch Gestaltungsentscheidungen vorschlagen und argumentieren können;
- einschlägige Fachterminologie kennen und anwenden.
Verhältnis von Wirklichkeitserleben und Darstellung,
Form - Inhaltsbezug; Gestaltungsprinzipien, Gestaltgesetze, bildnerische Mittel und Ikonologie in der Alltagsästhetik, in verschiedenen Formen der Kunst und unterschiedlichen Kulturen.
Schrift und Bild; Semantik von Material, Farbe, Form, Raumbildung; elektronische Medien. Das Material als Medium der Gestaltung:
Kreativitätstheorien und -modelle.
Ästhetik und Kunsttheorie: Problem des Schönen, Kitsch, Kunstfälschung, Original - Reproduktion, Unikat - Serie, Formen und Mechanismen der visuellen Kommunikation.
Methoden der Werkinterpretation.
Gestalten im Material
Der Schüler soll
- praxisnahe Aufgabenstellungen aus dem Schwerpunktbereich lösen;
- Gestaltungen nach gestellten Themen und Aufgaben in selbständiger Tätigkeit planen und durchführen;
- Ausdrucksabsichten und Konzepte im jeweiligen Material umsetzen;
- die Erweiterungsmaterialien ergänzend bzw. in Kombination mit den Leitmaterialien einsetzen;
- Tabellen, Kataloge, Handbücher, Fachzeitschriften und andere in der Praxis übliche Hilfsmittel anwenden;
- Übersichten bezüglich Materialbedarf, Kosten und Arbeitsschritte erstellen;
- sich werkstofftechnologische Kenntnisse, besonders unter dem Aspekt des Umweltschutzes der Umweltverträglichkeit und der Baubiologie im Zusammenhang mit der praktischen Tätigkeit erarbeiten;
- im Bereich der Unfallverhütung umsichtig und verantwortlich handeln.
Weiterführendes Naturstudium einschließlich Aktstudium in verschiedenen Techniken, Drucktechniken (Tiefdruck, Flachdruck, Siebdruck), visuelle Medienanwendung (Foto, Video, Computer).
Das textile Material im Gefüge; textile Farbträger; Stoff als montagefähiger Werkstoff; produktive Destruktion; Textil in seiner Form und Bildbarkeit; Beweglichkeit und Fallverhalten im Hinblick auf Ausdruck und Funktion; textile Flächen und Raumkonstruktionen; Formen und Prozesse der Hüllenbildung; plastische Qualität im Hinblick auf Ausdruck, funktionalen Zusammenhang und auf symbolhafte sowie kommunikative Wirkung.
Modellbau, freies Gestalten, skulpturales Arbeiten, Holz als
Erweitern der Grundbearbeitungstechniken (Schleifen, Polieren, Fräsen), Löten (Löteinrichtungen, Weich- und Hartlötung), Schweißen, Modellbau, weiterführende Bereiche (Gießen, Emaillieren, Fassen, Einfassen), Metall als Gestaltungs- und Ausstattungswerkstoff in äußerlich gestaltender Funktion und/oder statisch tragender Funktion.
Präsentationsformen; Farbe-, Material- und Medieneinsatz;
Bereichsübergreifende Projekte; Prozesse, Konzepte und Theorien zu den Gestaltungsaufgaben (bereichsübergreifende Projekte lassen sich nach Zuteilung zu einem ,Stammbereich“ ,Stammbereich” je nach Gestaltungsabsicht und Materialbedarf unter Heranziehung der anderen Werkstätteneinrichtungen durchführen).
b) Schulautonome Pflichtgegenstände
… 23 unveränderte Absätze
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Folgende Varianten können vorgesehen werden:
1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
2. ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
3. ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.
PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS
Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden
1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Soferne in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Jahrgänge auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.
SEMINARE
Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß
Simulation der Realsituation (Übungsfirma) um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.
… 10 unveränderte Absätze
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrundezulegen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.
Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.
Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Jahrgänge beibehalten werden.
… 32 unveränderte Absätze
Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.
In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.
B. Pflichtpraktikum
Der Schüler soll
- ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Bekleidungswirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
- über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Grundsätzlich zwischen dem III. und IV. oder dem IV. und V. Jahrgang im Ausmaß von jeweils vier Wochen in facheinschlägigen Betrieben in Akkordanz zu den vor dem Praktikum unterrichteten Sachgebieten.
In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres zulässig.
Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.
Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.
Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.
Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen
a) Im schulautonomen Bereich:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die jahrgangs-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.
b) Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Unverbindliche Übung
SPIELMUSIK
Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik“ Musik” (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.
Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.
… 21 unveränderte Absätze
Unverbindliche Übung
CHORGESANG
Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:
Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.
Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.
D. Fakultatives Praktikum
Das fakultative Praktikum kann - zusätzlich zum Pflichtpraktikum, jedoch möglichst nicht in denselben Hauptferien - vor dem V. Jahrgang in der Dauer von 4 Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abgeleistet werden.
Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reifeprüfungszeugnis aufzunehmen.
E. Förderunterricht
Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Anl. 1/5geändert
Anl. 1/7geändertA: Z 14, Schlussteil (neu), Text (neu) · D: Text · D III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN: Text · D 13. WIRTSCHAFTSINFORMATIK: Z 14, Text · D: Überschrift, Schlussteil · V: Überschrift (neu), Text (neu)
… 30 unveränderte Absätze
Anlage 1.7
----------
HÖHERE LEHRANSTALT FÜR TOURISMUS
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
---------------------------------------------------------------------
Wochenstundenzahl Lehrver-
A. Pflichtgegenstände pflich-
Jahrgang Summe tungs-
I II III IV V gruppe
---------------------------------------------------------------------
KERNBEREICH
1. Religion .................... 2 2 2 2 2 10 (III)
2. Deutsch ..................... 3 3 2 2 3 13 (I)
3. Englisch .................... 3 3 3 3 3 15 (I)
4. Zweite lebende
Fremdsprache *2) ............ 3 3 3 3 3 15 (I)
5. Geschichte und Kultur ....... - - 2 2 2 6 III
6. Biologie und Ökologie ....... - 2 - - 2 4 III
7. Mathematik und angewandte
Mathematik .................. - 2 2 2 2 8 I
8. Tourismusgeographie ......... - - 2 2 2 6 III
9. Tourismus und Marketing ..... - - 2 2 2 6 II
10. Verkehr und Reisebüro ....... - - - 2 2 4 III
11. Betriebswirtschaft,
Volkswirtschaft und
gastgewerbliche Betriebslehre 2 2 2 2 2 10 II
12. Rechnungswesen und
Controlling *1) ............. 3 3 3 2 3 14 I
13. Wirtschaftsinformatik ....... 1 - - - - 1 I
14. Textverarbeitung *1) ........ 3 2 2 - - 7 III und
Publishing *1) .............. 3 2 2 - - 7 III
15. Politische Bildung und Recht - - - 2 2 4 III
… 19 unveränderte Absätze
16. Ernährung ................... 2 - - - - 2 III
17. Küchenführung und
-organisation *1) ........... 3 3 3 3 - 12 IV
18. Getränke .................... 1 1 - - - 2 III
19. Restaurant *1) .............. 2 2 2 2 - 8 IV
20. Betriebspraktikum ........... 3 3 2 2 - 10 (Va)
21. Leibesübungen und sportliche
Animation ................... 2 2 2 2 2 10 IVa
---------------------------------------------------------------------
33 33 34 35 32 167
---------------------------------------------------------------------
ERWEITERUNGSBEREICH
a) Ausbildungsschwerpunkte *3)
Dritte lebende Fremdsprache *2) . - - 3 2 3 8 (I)
Fremdsprachen und Wirtschaft *2) - - 3 2 3 8 I
Hotelmanagement ................. - - 3 2 3 8 I
Touristisches Management ........ - - 3 2 3 8 II
Kulturelle Animation ............ - - 3 2 3 8 III
Städtetourismus und
Eventmanagement ................. - - 3 2 3 8 II
Medieninformatik ................ - - 3 2 3 8 I
---------------------------------------------------------------------
… 10 unveränderte Absätze
Wochenstundenzahl Lehrver-
pflich-
Jahrgang Summe tungs-
I II III IV V gruppe
---------------------------------------------------------------------
b) Schulautonome
Pflichtgegenstände *3) .......... 2 2 2 2 2 10
Pflichtgegenstände
mit erhöhtem Stundenausmaß ...... I-V a *4)
Seminare:
Fremdsprachenseminar *2) ........ I
Betriebsorganisatorisches Seminar I
Allgemeinbildendes Seminar ...... III
… 23 unveränderte Absätze
Fachtheoretisches Seminar ....... III
Praxisseminar ................... IV
---------------------------------------------------------------------
Pflichtgegenstände gesamt ....... 35 35 39 39 37 185
---------------------------------------------------------------------
B. Pflichtpraktika
Insgesamt 8 Monate vor Eintritt in den V. Jahrgang.
---------------------------------------------------------------------
Spielmusik ...................... 1 1 1 1 1 5 V
Chorgesang ...................... 1 1 1 1 1 5 V
---------------------------------------------------------------------
D. Förderunterricht *3)
Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Deutsch ......................... (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)
Englisch ........................ (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)
Zweite lebende Fremdsprache ..... (2) (2) (2) (2) (-) (8) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ...................... (-) (2) (2) (2) (-) (6) I
Rechnungswesen und Controlling *1)(2) (2) (2) (2) (-) (8) I
Textverarbeitung *1) ............ (2) (2) (2) (-) (-) (6) III
---------------------------------------------------------------------
---------------------------------------------------------------------
*1) Mit Computerunterstützung.
*2) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der
Fremdsprache anzuführen.
*3) Festlegung der schulautonomen Lehrplanbestimmungen (siehe
Abschnitt III).
*4) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand
---------------------------------------------------------------------
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
… 20 unveränderte Absätze
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
2. ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
3. ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden Formen geführt werden:
1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Die Seminare dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen. Die Auswahl der an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) zu führenden Seminare sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, ihres Inhaltes und ihres Stundenausmaßes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Im Bedarfsfall kann eine Blockung erfolgen.
Soweit der Schulgemeinschaftsausschuß keine Lehrplanbestimmungen für den Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände erläßt, hat die Festlegung dieses Bereichs durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.
… 6 unveränderte Absätze
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
… 784 unveränderte Absätze
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.
d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986.
g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.
i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
j) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
2. DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
- die ästhetischen Qualitäten eines literarischen Werkes und dessen Zusammenhang mit soziokulturellen Rahmenbedingungen erfassen können und zu dessen Bewertung fähig sein;
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
- sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
- sprachliche Kreativität unter Beachtung der Sprech- und Schreibrichtigkeit entwickeln;
- Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können;
- Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
- Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein.
3. ENGLISCH
- die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
- Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines in englischer Sprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können und umgekehrt;
- Sachverhalte in der englischen Sprache erweiternd interpretieren und adäquat darauf reagieren können;
- wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten englischsprachiger Länder kennen, deren Kenntnis für ein entsprechendes soziales Verhalten und für die Kommunikation im In- und Ausland erforderlich ist;
- in englischer Sprache österreichische Verhältnisse darstellen, über das touristische Angebot Österreichs informieren und dafür Interesse wecken können;
- zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
- zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.
- der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit,
- die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
- der Beitrag zu den Erziehungszielen der Bildungs- und Lehraufgabe.
4. ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
- gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen, verarbeiten und anwenden können;
- die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von technischen Kommunikationsmitteln sowie von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben und einen deutschsprachigen Text in der Fremdsprache zusammenfassen und kommentieren können;
- politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
- gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
- in der Zielsprache über das touristische Angebot Österreichs informieren und dafür Interesse wecken können;
- Hilfsmittel für die Sprachübertragung gewandt handhaben können;
- die Besonderheiten des Lebens und der Kultur des Sprachraumes der Zielsprache achten.
- der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit, zunächst im Hören und Sprechen, in zweiter Linie im Lesen und Schreiben,
- die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
- der Beitrag zur Erziehung zu Toleranz und Zusammenarbeit.
- der Einsatz von authentischem Material einschließlich audiovisueller Medien schon ab dem ersten Lernjahr;
- Unterrichtsprojekte;
- der Einsatz von Assistenten und Gästen aus dem betreffenden Sprachraum;
- individuelle und kollektive Schülerkorrespondenz;
- Intensivsprachwochen im Ausland, Schüleraustausch und Auslandspraktikum.
5. GESCHICHTE UND KULTUR
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
- Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
- aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
- die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
- zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
- die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein;
- die Bedeutung des österreichischen Kulturgutes, insbesondere seiner Hauptreisezielgebiete, für den Tourismus kennen und darüber Auskunft geben können.
6. BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten, beschreiben und Teilbereichen der Biologie zuordnen können;
- die Vernetzung von Boden, Wasser und Luft mit der belebten Natur bis hin zur Ebene der Kreislaufprozesse erfassen können;
- die Einbettung des Menschen in das System der Natur und in das System der Gesellschaft verstehen;
- der Natur positiv gegenüberstehen und zu aktivem Umweltschutz bereit sein;
- in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewußt entscheiden;
- die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen können;
- die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können;
- biologische Arbeitsmethoden, insbesondere Grundsätze der Lernbiologie anwenden können;
- für die Berufspraxis bedeutsame ergonomische Zusammenhänge kennen;
- die Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die Gesundheit anderer übernehmen.
7. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
- Mathematik in ihren logischen Zusammenhängen begreifen und die von ihr bereitgestellten Algorithmen bei der Lösung von Problemen der Berufspraxis anwenden können;
- Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen Modellen beschreiben können und Einsicht in die Wichtigkeit dieser Vorgangsweise für den außermathematischen Bereich haben;
- Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den mathematischen Fachgebieten besitzen sowie die dafür notwendigen algebraischen Methoden und numerischen Verfahren beherrschen, soweit sie für seine Berufspraxis und für das Studium an einer Universität erforderlich sind;
- über das notwendige mathematische Wissen verfügen, um zeitgemäße Hilfsmittel zielführend einsetzen zu können;
- bereit und interessiert sein, mathematische Verfahren in seiner Berufspraxis einzusetzen.
8. TOURISMUSGEOGRAPHIE
- über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
- die zur Untersuchung und Beurteilung von Tourismusgebieten notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
- die Bedeutung der Natur- und Kulturlandschaft für den Tourismus verstehen;
- über wirtschaftsgeographische Kenntnisse sicher verfügen;
- die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Wechselwirkungen zwischen touristischer Nachfrage und touristischem Angebot in typischen Touristenregionen erläutern können;
- über die Begrenztheit landschaftlicher und sozialer Ressourcen in touristischen Gebieten Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
- die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität in Tourismusgebieten erläutern können;
- umfassende Informationen zur Reiseplanung und Reisedurchführung für die wichtigen Tourismusgebiete Österreichs, Europas und der übrigen Welt geben können;
- bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.
- die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
- der Beitrag zur Förderung des Verständnisses für wirtschaftliche Strukturen und Prozesse,
- der Österreich- und Europabezug,
- die Aktualität.
9. TOURISMUS UND MARKETING
- die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus verstehen und humane sowie ökologische Aspekte bei wirtschaftlichen Entscheidungen einbeziehen können;.
- die Betriebe und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene sowie die internationalen Bezüge kennen;
- die Funktion des Marketings und dessen Aufgaben und Ziele in touristischen Betrieben und Organisationen kennen;
- Marketingstrategien entwickeln und anwenden können.
10. VERKEHR UND REISEBÜRO
- die Bedeutung des Verkehrs und der Reisebüros für den nationalen und internationalen Tourismus verstehen.;
- die Aktivitäten der touristisch bedeutsamen Verkehrsunternehmungen und des Individualverkehrs sowie deren wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen kennen;
- die betriebswirtschaftlichen Funktionen der Reiseunternehmungen und ihre Beziehungen zur gesamten Tourismusbranche kennen;
- Arten, Planung, Durchführung und Verkauf gängiger Reiseprodukte kennen, einschlägige Tätigkeiten ausüben und branchenübliche Arbeitsmittel handhaben können;
- sich im Reiseverkehr rücksichtsvoll und umweltschonend verhalten.
- Übungen besonders in den Bereichen der Information, des Verkaufs und der Veranstaltung eigener Reisen abzuhalten,
- praxisübliche Hilfsmittel zu verwenden (Sammlung anlegen) und
- die praktischen Arbeiten in einem (Lehr)Reisebüro zu simulieren.
11. BETRIEBSWIRTSCHAFT, VOLKSWIRTSCHAFT
- grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
- die Rechtsformen von Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen;
- die Arten und Aufgaben, den personellen Aufbau und die Betriebsabläufe gastgewerblicher Betriebe kennen;
- die unternehmerischen Funktionen, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
- betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Lösungsvorschläge selbständig erarbeiten können;
- die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können;
- Kenntnisse über die Funktionsweise der nationalen und internationalen Wirtschaft erlangen und die Wechselwirkungen von Ökonomie und Ökologie verstehen;
- betriebswirtschaftliche Entscheidungen im volkswirtschaftlichen Zusammenhang verstehen;
- Medienberichte über Vorgänge in der österreichischen Volkswirtschaft und in der Weltwirtschaft verfolgen, deren Folgen für die Gemeinschaft und für den Einzelnen beurteilen und dazu kritisch Stellung nehmen können;
- sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein.
12. RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING
- die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
- insbesondere für Tourismusbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
- in einem Klein- oder Mittelbetrieb die Buchführung selbständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
- selbständig Informationen der Betriebsstatistik verwerten können;
- budgetieren können;
- Bilanzen erstellen, analysieren und kritisieren können;
- die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
- die personellen und organisatorisch-technischen Voraussetzungen und den Arbeitsablauf des Rechnungswesens sowie die Funktionen des Controlling und seine Zusammenhänge mit dem Rechnungswesen kennen;
- die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Einzel- und Gesellschaftsunternehmen praxisgerecht anwenden können;
- die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der gastgewerblichen Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können;
- Aufgaben der Finanzbuchführung und des Controlling mit Hilfe von Standardprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.
- selbständiges Arbeiten,
- rasche und rationelle Belegerfassung,
- die richtige Interpretation von Bildschirmanzeigen und Computerausdrucken
im Vordergrund.
13. WIRTSCHAFTSINFORMATIK
- den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen;
- diese Geräte bedienen können;
- Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
- auf elektronischem Weg Informationen beschaffen und weitergeben können;
- die Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft kennen und dazu fundiert Stellung nehmen können.
14. TEXTVERARBEITUNG UND PUBLISHING
- unter Einsatz von Textverarbeitungsprogrammen sowie unter Einbeziehung die Tastatur inklusive der Steno- und Phonotypie und mit Hilfe aktueller bürotechnischer Arbeitsmittel (zB Computer und dazugehörige Peripherie, Diktiergeräte, Schreibmaschinen) Schriftstücke aus den verschiedenen berufsbezogenen Bereichen und aus dem persönlichen Bereich formal und sprachlich richtig selbständig gestalten und praxisgemäß anfertigen können; ausgelagerten Zifferntastatur nach
- Grundkenntnisse der Typographie für die Erstellung druckreifer Vorlagen erwerben; Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM kennen
- Wendigkeit im Umgang mit der Phonotypie erreichen;
- ein marktübliches Textverarbeitungsprogramm mit allen
Gestaltungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten beherrschen und
mit Daten aus anderen Softwareprodukten verknüpfen können;
- Grundkenntnisse der Funktionen einer Software zur Erstellung
druckreifer Vorlagen erwerben;
- die aktuellen Mittel der Bürotechnologie und -kommunikation
nutzen können, einschließlich der Nutzung eines weltweiten
Netzes zur Informationsbeschaffung;
- das für die Büropraxis erforderliche Organisationswissen
einsetzen können;
- Personendaten und Termine verwalten können;
- fachspezifische Standardsoftware unter Einsatz der Hilfefunktion
nach kurzer Einarbeitungszeit anwenden können.
- mit verschiedenen Tastaturen (Schreibmaschine, PC-Tastaturen) der Tastatur und den peripheren Eingabeeinheiten (Maus, Scanner, u.ä.) vertraut gemacht wird;
- Zugang zur aktueller Standardsoftware (allenfalls Demonstrationsversionen) hat; für die Zahleneingabe am Computer zum Gebrauch der ausgelagerten
Demonstrationsversionen) hat.
15. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
… 523 unveränderte Absätze
- die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben;
- aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
- die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
- Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
- zur Lösung persönlicher und beruflicher Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können;
- die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen;
- andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
- zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.
16. ERNÄHRUNG
- die Bedeutung der Ernährung für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen kennen;
- um die Bedeutung einer gesunden Lebensweise zur Vermeidung zivilisatorisch bedingter Erkrankungen wissen;
- die Bestandteile der Nahrung, handelsübliche Lebens- und Genußmittel, zeitgemäße Ernährungsformen sowie die gebräuchlichsten Diätformen kennen;
- sich bei der Planung von Speisenfolgen und der Auswahl der Lebensmittel volkswirtschaftlich verantwortungsbewußt und umweltbewußt verhalten.
- kohlenhydratreicher Lebensmittel,
- der Fette,
- eiweißreicher Lebensmittel,
- vitamin- und mineralstoffreicher Lebensmittel,
- der Würz- und Genußmittel.
Behandlung von Lebensmitteln:
17. KÜCHENFÜHRUNG UND -ORGANISATION
- Speisen der heimischen und der internationalen Küche unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
- Lebensmittel und Genußmittel, Waren und Hilfsstoffe des Küchenbedarfs einkaufen, lagern und mit Computerunterstützung evident halten können;
- die in einer Großküche anfallenden Arbeiten organisieren und Mitarbeiter führen können;
- die Fachsprache beherrschen;
- sich der Bedeutung von Ordnung und Sauberkeit, eines gepflegtes Äußeren, guter Umgangsformen bewußt sein;
- zur Übernahme von Verantwortung als Mitarbeiter und als Führungskraft in Verpflegungsbetrieben bereit sein.
- kurze Vorbesprechungen, gefolgt von gründlichen praktischen Unterweisungen und Übungen in Form arbeitsunterrichtlicher Programme,
- die weitgehende Simulation der betrieblichen Anforderungen (Betriebssicherheit von Maschinen und Geräten, Gesundheitsschutz, Unfallverhütung; Arbeitskleidung, Arbeitstechniken),
- der praxisgerechte Einsatz facheinschlägiger Software,
- Schülereinsatz in der Brigade in der Restaurant- und Betriebsküche,
- allenfalls auch die Bewirtung von Gästen der Schule und Außeneinsätze, wobei jedoch die pädagogischen Ziele stets im Vordergrund stehen.
18. GETRÄNKE
- die Herkunft, die Zusammensetzung und die sachgemäße Behandlung von Getränken sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen kennen;
- Getränke rationell einkaufen, lagern und verkaufen können;
- Gäste bei der Getränkeauswahl beraten können.
19. RESTAURANT
- Speisen und Getränke servieren und Gäste bei der Speise- und Getränkeauswahl beraten können;
- die Arbeiten im Restaurant ergonomisch, technologisch und betriebswirtschaftlich rationell planen, organisieren und gestalten können;
- Mitarbeiter ihrem Können entsprechend einsetzen können;
- sich der Bedeutung von Ordnung und Sauberkeit, eines gepflegtes Äußeren, guter Umgangsformen sowie der Bereitschaft zur Dienstleistung bewußt sein.
20. BETRIEBSPRAKTIKUM
- die in den Empfangs-, Beherbergungs- und Verpflegungsabteilungen sowie in der Verwaltung und in den Hilfs- und Nebenbetrieben von Hotels anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten ausführen können;
- Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben selbständig erfüllen können und sich in ein Arbeitsteam einfügen.
21. LEIBESÜBUNGEN UND SPORTLICHE ANIMATION
Ausbildungsschwerpunkt
DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE
- einfache gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen können;
- die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben können;
- politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
- gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
- Hilfsmittel für die Sprachübertragung handhaben können;
- Geschäftskorrespondenz in der Zielsprache verstehen und ins Deutsche übertragen können;
- Wirtschaftsvokabular und -phraseologie der Zielsprache situationsgemäß in Wort und Schrift anwenden können.
- der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit, zunächst im Hören und Sprechen, in zweiter Linie im Lesen und Schreiben,
- die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis,
- der Beitrag zur Erziehung zu Toleranz und Zusammenarbeit.
- der Einsatz von authentischem Material einschließlich audiovisueller Medien schon ab dem ersten Lernjahr;
- Unterrichtsprojekte;
- der Einsatz von Assistenten und Gästen aus dem betreffenden Sprachraum;
- individuelle und kollektive Schülerkorrespondenz;
- Intensivsprachwochen im Ausland, Schüleraustausch und Auslandspraktikum.
Ausbildungsschwerpunkt
FREMDSPRACHEN UND WIRTSCHAFT
- eine signifikante Steigerung seiner allgemeinen sowie der berufsspezifischen sprachlichen Kompetenz erreichen;
- im Sinne einer effizienten und realitätsbezogenen Vorbereitung auf die berufliche Praxis seine geistige wie sprachliche Flexibilität, interkulturelle Sensibilität sowie adäquates Kommunikationsverhalten entwickeln;
- den Anforderungen einer multikulturellen Gesellschaft und eines internationalen Marktes gerecht werden;
- über besondere rhetorische Fertigkeiten verfügen;
- vor allem beim Auftreten und Sprechen in der Öffentlichkeit Selbstvertrauen, Sicherheit und Flexibilität zeigen;
- einen Sachverhalt mit dem Ziel einer wirksamen Präsentation aufbereiten können;
- sich verbal und nonverbal auf Gesprächspartner einstellen können;
- Gesprächsziele festlegen und realisieren können;
- über eine sichere Gesprächs- und Verhandlungsführung verfügen.
Englisch
III. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde
2. Semester: 2 Wochenstunden
IV. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde
2. Semester: 1 Wochenstunde
V. Jahrgang: 1. Semester: 2 Wochenstunden
2. Semester: 1 Wochenstunde
Zweite lebende Fremdsprache
III. Jahrgang: 1. Semester: 2 Wochenstunden
2. Semester: 1 Wochenstunde
IV. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde
2. Semester: 1 Wochenstunde
V. Jahrgang: 1. Semester: 1 Wochenstunde
2. Semester: 2 Wochenstunden
Schularbeiten:
Ausbildungsschwerpunkt
HOTELMANAGEMENT
- Aufgaben der Planung, Organisation, Finanzierung und Kontrolle in Verpflegungs- und Beherbergungsbetrieben unter verantwortungsbewßter Beachtung der ökonomischen und ökologischen Grundsätze selbständig lösen können;
- die Grundsätze der Mitarbeiterführung in den betrieblichen Bereichen anwenden können.
Ausbildungsschwerpunkt
TOURISTISCHES MANAGEMENT
- Aufgaben in den Bereichen
- allgemeine Tourismusverwaltung,
- Reiseveranstaltung und -vermittlung,
- touristische Personenbeförderung,
- Organisation und Durchführung von Tagungen und Ausstellungen,
- Verwaltung von Freizeitanlagen
unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Erwägungen sowie der Erfordernisse des Umweltschutzes selbständig lösen können;
- Projekte mit der Methode des Projektmanagements EDV-unterstützt planen, abwickeln und kontrollieren können.
Ausbildungsschwerpunkt
KULTURELLE ANIMATION
- erfahren, daß der Wertewandel in der Gesellschaft weltweit zu einer immer größeren Bedeutung kultureller Freizeiterlebnisse führt;
- erkennen, daß die erlebnisorientierte Aufbereitung des Kulturpotentials eine zukunftsorientierte „sanfte und intelligente” Strategie der österreichischen Tourismuspolitik auf allen Ebenen darstellt;
- die kulturgeschichtlichen, psychologischen und soziologischen Hintergründe sowie die wirtschaftliche Bedeutung kultureller Erlebnisse in der Freizeit verstehen;
- die Anwendungsmöglichkeiten und Methoden der kulturellen Animation im Rahmen des touristischen Angebotes und des professionellen Kulturmanagements kennen;
- Freizeitbedürfnisse und Erlebnistrends analysieren können;
- entsprechende Handlungsstrategien und Programme planen, entwickeln, vermitteln und durchführen können.
- sich in den verschiedenen Kulturbereichen (bildende, darstellende Kunst, Musik, Literatur, multimediale Formen) orientieren und eigene Standpunkte in bezug auf die vielfältigen Erscheinungen des Kulturlebens entwickeln können;
- die Bedeutung von Werthaltungen (Höflichkeit, Selbstbewußtsein und Einfühlungsvermögen) gegenüber dem Gast als wesentliche Bestandteile einer Tourismuskultur einsehen.
Ausbildungsschwerpunkt
STÄDTETOURISMUS UND EVENTMANAGEMENT
- erfahren, dass der Wertewandel und die Urbanisierung in der Gesellschaft weltweit zu einer immer größeren Bedeutung kultureller Freizeiterlebnisse führen;
- erkennen, dass die erlebnisorientierte Aufbereitung des Kulturpotentials eine zukunftsorientierte Strategie der österreichischen Tourismuspolitik auf allen Ebenen darstellt;
- die kulturellen Traditionen und das Urlaubsverhalten von Gästen verschiedener Herkunftsländer kennen und diesen entsprechend begegnen können;
- Handlungsstrategien und Programme für die Formen des urbanen Tourismus planen, entwickeln, vermitteln und durchführen können;
- sich in den verschiedenen Kulturbereichen (Darstellende und Bildende Kunst, Musik, Literatur, Malerei, Architektur) orientieren und eigene Standpunkte in Bezug auf die vielfältigen Erscheinungen des Kulturlebens entwickeln können;
- die Bedeutung von Werthaltungen (Höflichkeit, Selbstbewusstsein und Einfühlungsvermögen) gegenüber dem Gast als wesentliche Bestandteile einer Tourismuskultur einsehen.
Ausbildungsschwerpunkt
MEDIENINFORMATIK
- den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien kennen und beschreiben können;
- entscheiden können, welche Hard- bzw. Software für vorgegebene Anforderungen eingesetzt werden soll;
- das Internet zu unternehmerischen und persönlichen Zwecken optimal nutzen können;
- unternehmerische Zielsetzungen unter Einsatz des Internet umsetzen können;
- den Einsatz von Multimedia beurteilen und an Multimediaproduktionen entscheidend mitarbeiten können;
- bei der Planung, Anschaffung und Installation von Informations- und Kommunikationssystemen mitarbeiten können;
- Grundlagenkenntnisse über Netze besitzen und Netze nutzen können;
- auftretende Störungen exakt beschreiben können und eine rasche und kostengünstige Behebung ermöglichen können;
- die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen und ökonomischen Probleme verstehen;
- neue Entwicklungen verstehen und mit den Auswirkungen auf die Informationstechnik Schritt halten können.
Lehrstoff:
Schulautonome Pflichtgegenstände
… 24 unveränderte Absätze
1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
2. ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
3. ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde
je Jahrgang.
PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS
1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Soferne in der Bildungs- und Lehraufgabe, im Lehrstoff oder in den didaktischen Grundsätzen Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Jahrgänge auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.
SEMINARE
… 10 unveränderte Absätze
… 51 unveränderte Absätze
B. Pflichtpraktikum
- ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Tourismuswirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
- über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
a) Im schulautonomen Bereich:
b) Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Unverbindliche Übung
SPIELMUSIK
Unverbindliche Übung
CHORGESANG
Anl. 3/7geändertA: Text (neu) · D: Text (neu) · D III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN: Text
Anl. 3/8geändertA: Z 2, Schlussteil, lit a, Text, lit b · C · D: Text · D 3. TOURISMUS UND MARKETING: Überschrift · D 4. VERKEHR UND REISEBÜRO: Überschrift · D 8. RECHT: Überschrift · D 9. BETRIEBSPRAKTIKUM: Überschrift, Text · D: Überschrift, Schlussteil, Z 1 (neu) · D B. Pflichtpraktikum: Überschrift, Text, Schlussteil, Z 1 bis Z 6 (entfallen)
Anl. 7/8geändertI: Text (neu) · D: Text (neu) · D III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN: Text
Anl. 7/9geändertI: Text (neu) · D: Text (neu)
Anl. 7/7geändertI: Text · D: Text (neu) · D III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN: Text · D: Überschrift (neu), Schlussteil (neu)