Änderungen zwischen den Fassungen
Anl. 1/08geändertÜberschrift (neu), Z 5 (neu), Schlussteil (neu), Text (neu)
… 124 unveränderte Absätze
C. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Ziel des Unterrichtes ist die Fähigkeit, ein Diktat mit einer Geschwindigkeit von mindestens 60 Silben in der Minute nach dem System der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde), Verordnung des Bundesministers für Unterricht, BGBl. Nr. 171/1969, aufzunehmen, sicher zu lesen und wortgetreu in Langschrift wiederzugeben; Erziehung zur Wendigkeit im Erfassen des gesprochenen Wortes und zur Genauigkeit.
Ein weiteres Ziel ist die Beherrschung der Schreibmaschine im Zehn-Finger-Blindschreiben sowie aller Einrichtungen der Schreibmaschine zur rationellen Anfertigung sauberer Schriftstücke mit und ohne Aufstellung; der Gewandtheit im möglichst fehlerfreien und sauberen Abschreiben und im Schreiben nach Diktat und Band allenfalls bis zu einer Geschwindigkeit von 80 Anschlägen in der Minute.
1. oder 2. oder 3. Klasse:
Kurzschrift:
Die Verkehrskurzschrift, bei entsprechenden Vorkenntnissen
Richtige Körper- und Handhaltung.
Bearbeiten des Griffeldes im Zehn-Finger-Blindschreiben (Grundstellung asdfjklö); möglichst fehlerfreies und sauberes Abschreiben und Schreiben nach Diktat bzw. Band - allenfalls bis zu einer Geschwindigkeit von 80 Anschlägen in der Minute. Richtige Anwendung der Hervorhebungsarten (Unterstreichen, Sperrschrift, Mittestellen, Großschreiben) sowie der Zahlen und Zeichen. Erarbeiten praktischer Beispiele (Briefe, Tabellen ua.), Kenntnis einiger Vervielfältigungsverfahren.
Bedienung aller Einrichtungen der Schreibmaschine, die zur Anfertigung obiger Arbeiten nötig sind. Richtige Pflege der Schreibmaschine. Allenfalls Kennenlernen einfacher Textverarbeitung.
1. Auf graphische und systematische Korrektheit im Schreiben und auf sicheres Lesen, nicht nur der eigenen sondern auf fremder Niederschriften, ist zu achten. Das Beherrschen der Kürzel ist besonders einzuüben. Durch entsprechende Fühlungnahme mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände ist die vielfältige Anwendung der Kurzschrift zu sichern.
Das Ausmaß der Kürzungslehre sowie die Schreibfertigkeit sind dem Aufnahmevermögen der Schüler anzupassen. Die Systemrichtigkeit und die Genauigkeit der Übertragung haben den Vorzug gegenüber der Schreibgeschwindigkeit.
Die Ansage- und Abschreibübungen sind der Umwelt der Schüler und den Stoffgebieten anderer Unterrichtsgegenstände zu entnehmen, sodaß die kurzschriftliche Praxis für die einzelnen möglichst umfassend wird.
2. Im Maschinschreibunterricht ist das Hauptaugenmerk auf die Brauchbarkeit aller angefertigten Schriftstücke zu lenken. Darüberhinaus sollen die Schüler mit verschiedenen in der zukünftigen Berufspraxis vorkommenden geläufigen Aufgaben vertraut gemacht werden.
Die maschinschriftlichen Reinschriften sind auf losen Blättern durchzuführen und in Mappen zu ordnen.
INSTRUMENTENBAU
Der Unterricht in Instrumentenbau soll sowohl unter fachspezifischen, als auch fächerübergreifenden Aspekten zu musikalischer Erlebnisfähigkeit führen sowie Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln. Auf Grund dessen sollen die angehenden Erzieher befähigt werden, den beruflichen Anforderungen zu entsprechen. Innerhalb dieser Bildungsaufgaben sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:
- Bau einfacher Musikinstrumente,
- Erwerb instrumentaltechnischer Fertigkeiten,
- kreativer und improvisatorischer Einsatz der Instrumente,
- Erwerb der Fähigkeit, einfache Musikinstrumente mit Kindern und Jugendlichen - entsprechend der jeweiligen Entwicklungsstufe herzustellen,
- praxisbezogene Verwendung der Instrumente.
Durch das eigenständige Herstellen des Instrumentariums soll dem Schüler ein besonderer Zugang zu den Instrumenten und zum Musizieren eröffnet werden.
Die Verbindung von herkömmlichem und selbstgefertigtem Instrumentarium soll dem Schüler erweiterte Klang- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Berufspraxis eröffnen.
1. oder 2. oder 3. Klasse:
Bau einfacher Musikinstrumente (Schlaghölzer, Rassel-, Klapper- und Schelleninstrumente, Trommeln verschiedener Art, allenfalls einfacher Flöten, eines Stabspieles uä.) in entsprechender handwerklicher und klanglicher Qualität.
Richtige Handhabung und Pflege der Instrumente.
Praktische Anwendung durch Experimentieren und Improvisieren mit Geräuschen, Klängen und vorgegebenen musikalischen Strukturen.
Beim Bau der Instrumente ist auf handwerkliche und klangliche Qualität sowie auf materialgerechte Verarbeitung größter Wert zu legen. Besondere Bedeutung kommt ständiger Gehörschulung zu. Beim Experimentieren und Improvisieren soll rhythmisches Empfinden geweckt und gefördert werden. Unter Einbezug der Fest- und Feiergestaltung ist gemeinsames Musizieren mit selbstgebauten Instrumenten zu fördern.
Im Interesse eines praxisorientierten Unterrichts und im Hinblick auf die Anforderungen aus der Hort- und Heimpraxis ist ein koordiniertes Vorgehen insbesondere mit den Unterrichtsgegenständen Musikerziehung, Instrumentalunterricht, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Spielmusik und Chorgesang erforderlich. Besprechungen zur gemeinsamen Unterrichtsplanung sind wünschenswert.
Alle genannten didaktischen Grundsätze sollen es den Schülern ermöglichen, die Instrumente sowohl berufsspezifisch, als auch zur persönlichen Bereicherung einzusetzen.
RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG
4. Klasse:
5. Klasse:
Intensives Üben der eigenen Bewegungsabläufe, angeregt durch Musik, Graphik, Gegenstand, Raum. Üben der psychosomatischen Entspannung und des Aufbaues einfacher Bewegungen. Vertieftes Erleben musikalischer Strukturen durch intensives Hören, bewegungsmäßiges Gestalten, kreatives Weiterentwickeln.
Methodische Übungen (mündlich, schriftlich und praktisch), Rhythmik als Entwicklungshilfe: Vorbereitung der Schulreife, Begriffsbildung, Gruppenintegrierung. Rhythmik in Pubertät und Adoleszenz.
Rhythmisch-musikalische Erziehung als Hilfe zum angemessenen Umgang mit Aggression und Spannung von Kommunikations- und Konzentrationsschwäche; Bedeutung der Rhythmisch-musikalischen Erzieher in der Sprachheilpädagogik und Behindertenarbeit.
Aufbau von Übungseinheiten und Übungsabfolgen. Vorbereitung praktischer Arbeit in kleinen Übungseinheiten mit Kindern und Jugendlichen verschiedener Altersstufen; Nachbesprechung und Analyse von Erfahrungen in der Praxis. Ausarbeiten von Themenkreisen. Möglichkeiten der Rhythmisch-musikalischen Erziehung im Tages- und Jahresablauf, in Horten und Heimen; insbesondere bei der Gestaltung von Festen, Feiern, Meditionen (Anm.: richtig: Meditationen) ua.
INSTRUMENTALUNTERRICHT
Gitarre
5. Klasse:
Technische Übungen im Hinblick auf die Solo- und Ensembleliteratur. Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen. Kammermusik und Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.
Begleitung von Liedern für Kinder und Jugendliche. Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Transponieren von Melodie und Begleitung.
Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern, auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium. Solistischer Einsatz des Instrumentes in Horten, Heimen und der außerschulischen Jugendarabeit (Anm.: richtig: Jugendarbeit).
Blockflöte
5. Klasse:
Technische Übungen im Hinblick auf die Solo- und Esembleliteratur (Anm.: richtig: Ensembleliteratur). Stilgerechte Verzierungen. Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen.
Kammermusik und Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.
Spielen und Singen von Liedern für Kinder und Jugendliche. Erfinden einer 2. Stimme.
Transponieren.
Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspiel.
Improvisation und kreatives Gestalten, im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern sowie zur Bewegungsbegleitung, auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.
Bambusflöte
5. Klasse:
Technische Übungen im Hinblick auf die Solo- und Ensembleliteratur. Stilgerechte Verzierungen.
Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen.
Kammermusik und Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.
Spielen und Singen von Liedern für Kinder und Jugendliche. Erfinden einer 2. Stimme.
Transponieren.
Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern, sowie zur Bewegungsbegleitung, auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.
Akkordeon
5. Klasse:
Technische Übungen im Hinblick auf die Solo- und Ensembleliteratur. Sololiteratur aus verschiedenen Stilrichtungen.
Zusammenspiel mit anderen Instrumenten.
Begleitung von Liedern für Kinder und Jugendliche ohne Angabe von Akkordbezeichnungen.
Improvisationsübungen mit höheren Anforderungen. Fortführen der Übung zum Finden von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von literarischen Vorgaben, allenfalls in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.
Solistischer Einsatz des Instrumentes in Horten, Heimen und der außerschulischen Jugendarbeit.
Klavier
1. Kursjahr:
Elementartechnische Übungen.
Intervall- und Motivübungen: Hören-Benennen-Spielen (Singen).
Einfache Spielstücke und Liedsätze.
Allenfalls einfache Improvisationsversuche.
2. Kursjahr:
Fortführen der elementartechnischen Übungen.
Fortführen der Intervall- und Motivübungen.
Einfache Vortrags- und Übungsstücke.
Gelegentlich: vierhändiges Spiel.
Allenfalls Improvisations- und Gestaltungsübungen.
3. Kursjahr:
Technische Übungen und leichte Etüden.
Leichte Sonatinensätze und einfache polyphone Spielstücke. Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen. Vierhändige Spielstücke.
4. Kursjahr:
Technische Übungen und Etüden.
Sonatinen und Vortragsstücke verschiedener Epochen, leichtere
Vierhändige Spielstücke.
Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen. Musiziergut zur Fest- und Feiergestaltung sowie für den Alltag.
5. Kursjahr:
Technische Übungen und Etüden mit gesteigerten Anforderungen.
Erweitern der in den Vorjahren erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Anspruchsvollere Spielliteratur nach Begabung des Schülers. Improvisations- und Gestaltungsübungen.
Anleitung zu selbständigem Erarbeiten von Spielliteratur.
Einsatzmöglichkeiten des Klaviers im Zusammenspiel mit anderen Instrumenten in Hort und Heim sowie in der außerschulischen Jugendarbeit.
Violine
5. Klasse:
Festigung des im Pflichtgegenstand angeführten Lehrstoffes.
Technische Übungen im Hinblick auf die Solo- und Ensembleliteratur.
Sololiteratur aus verschiedenen Stilrichtungen.
Zusammenspiel mit anderen Instrumenten.
Repertoireerweiterung im Hinblick auf den Einsatz im künftigen
Förderung des selbständigen kreativen Gestaltens.
Anleitung zu selbsttätigem Musizieren und eigenständiger Arbeit auf dem Instrument.
… 185 unveränderte Absätze
Im Freigegenstand Klavier ist der Schüler aufgrund des Gutachtens eines Fachlehrers seinem Können entsprechend in ein bestimmtes Kursjahr einzureihen. Während der Studienzeit ist eine Versetzung in ein anderes Kursjahr möglich.
Durch die Einführung des Freigegenstandes Instrumentalunterricht (Klavier) soll nicht der außerschulische Instrumentalunterricht ersetzt, sondern auf die speziellen Anforderungen des Einsatzes im Beruf hingearbeitet werden.
FRANZÖSISCH
Befähigung der Schüler, sich mündlich und schriftlich so auszudrücken wie es der Alltag und das Berufsleben erfordern.
Vermittlung sprachlicher Grundkenntnisse in den Sachgebieten der persönlichen Umwelt. Vermittlung der berufsspezifischen Sprachkenntnisse, die für eine Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen erforderlich sind.
Einführung in das politische, soziale und kulturelle Leben Frankreichs.
Erziehung zum Verständnis fremder Wesensart und zur Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit.
1. Klasse:
Sprachgebiete:
Umwelt und Alltag: Schule, Familie, Wohnung, Tagesablauf, Jahreszeiten, Monate; auf der Straße; der menschliche Körper, Personenbeschreibungen.
Schulung des Gehörs (unter Verwendung audiovisueller Hilfsmittel), Vermittlung einer möglichst einwandfreien Aussprache durch planmäßige Sprechübungen. Festigung des Wortschatzes durch Dialoge, Umformungen und Einsetzübungen. Auswendiglernen kurzer Texte.
Befehlsform ohne Fürwort, einfache Frage, Verneinung, Wortstellung, Übereinstimmung der Satzglieder, Artikel, Teilungsartikel, Hauptwort, Eigenschaftswort, Zahlwort, häufige Präpositionen; persönliches, besitzanzeigendes, hinweisendes rückbezügliches und bezügliches Fürwort (1. und 3. Fall); Gegenwart, passe compose der regelmäßigen und häufigsten unregelmäßigen Zeitwörter.
Kurze Beschreibungen, Geschichten, Dialoge, Bilderbücher, einfache
Abschreibübungen, Diktate, Beantwortung einfacher Fragen im Anschluß an das Gelesene. Gelegentliche Übersetzung einfacher, zusammenhängender Sätze zur Festigung der grammatikalischen Kenntnisse. Einsetzübungen, Umformungen von Sätzen. Bildung von Satzreihen nach Mustersätzen.
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
2. Klasse:
Sprachgebiete:
Erweiterung des Tagesablaufes zuhause und im Beruf, Wetter, Einkaufen, Lebensmittel, Mahlzeiten, Gäste, Kleidung, Mode, Spiele.
Aussprache- und Sprechübungen: Verbesserung der Aussprache unter Berücksichtigung der Satzmelodie. Beschreibungen, Auflösung geeigneter Lesestoffe in Fragen und Antworten, Zusammenfassungen und Umformungen, Alltagsdialoge.
Festigung und Erweiterung der Grundkenntnisse. Übereinstimmung des Mittelwortes der Vergangenheit in Verbindung mit etre. Steigerung des Eigenschaftswortes. Bildung, Verwendung und Steigerung des Umstandswortes, Verwendung von en und y. Festigung und Erweiterung der unregelmäßigen Zeitwörter; futur; futur proche; passe recent, imparfait.
Wie 1. Klasse mit gesteigerten Anforderungen. Weiters leichte Textproben aus der französischen Kinder- und Jugendliteratur.
Freiere Diktate, Beantwortung von Fragen im Anschluß an den gelesenen Text, kurze Erlebnisberichte, gelegentliche Übersetzungsübungen, einfache Privatbriefe.
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
3. Klasse:
Sachgebiete:
Großstadt, Sport und Spiele, Gesundheit, Welt des Kindes, Familie
Fortsetzung der Ausspracheschulung; Hörübungen; Erarbeitung eines Grundwortschatzes aus den Sachgebieten. Einfache Stellungnahme, Nacherzählungen, Wiedergabe der wesentlichen Gedanken längerer Textabschnitte.
Übereinstimmung des Mittelwortes der Vergangenheit mit dem 4. Fall. Verwendung von passe compose und imparfait. Gebrauch der Nennform. Unbetonte persönliche Fürwörter mit der Befehlsform. Übersicht über die unregelmäßigen Zeitwörter, conditionnel I und II, plusqueparfait. Bedingungssätze, Zeitsätze.
Leichte Zeitungs- und Zeitschriftenartikel, nicht zu schwierige
Anlegen einer ausbaufähigen Sammlung von Spielen, Reimen, Liedern, Geschichten. Einführung in die pädagogische Terminologie.
Außer den bisherigen Übungen: Kurze Zusammenfassungen der gelesene Texte und einfache Stellungnahmen zu allgemeinen Themen.
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
4. Klasse:
Sachgebiete:
Pädagogische und psychologische Thematiken aus dem Bereich der Kindererziehung und Entwicklung des Kindes; Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; soziale und sozialpädagogische Einrichtungen in Frankreich.
Gespräche über Gelesenes; Praxisberichte; Übungen im Lesen
Bildung und Verwendung des Passiv; passe simple (nur passives Wissen und Erkennen anhand von Texten); Bildung und Verwendung des Subjonctif. Indirekte Rede.
Texte aus dem pädagogischen und psychologischen Bereich; ansonsten
Erweiterung der Sammlung. Auswahl an geeigneten Kinder- und Jugendbücher. Einführung in die Besonderheiten des Sprachkodes von
Wie bisher, außerdem: Stellungnahmen zu Fragen aus dem
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, eine davon zweistündig.
5. Klasse:
Sprachgebiete:
Aktuelle Themen des Weltgeschehens; Vertiefung der
Anregungen zu spontanen sprachlichen Äußerungen durch Gruppen- und Klassengespräche.
Wiederholung und Vertiefung der erworbenen Sprachkenntnisse.
Texte zu aktuellen Themen.
Proben aus Werken bedeutender Schriftsteller, die Fragen der Geschichte, des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens
Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses
Besonderheiten und Problematik von gemischtsprachigen Kinder- und Jugendinstitutionen in Österreich.
Verkürzungen längerer Texte auf ihre wesentliche Aussage; persönliche Stellungnahmen und kritische Auseinandersetzungen mit Gegenwartsproblematiken und berufsspezifischen Fragen.
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, eine davon zweistündig.
Eine erfolgreiche Unterrichtsgestaltung setzt die fast ausschließliche Verwendung der Fremdsprache von Beginn an voraus (aufgeklärte Einsprachigkeit).
Die Schüler sollen sich möglichst bald an eine normale Sprechweise gewöhnen.
Verschiedene Möglichkeiten, den Schülern die französische Lebensweise zu veranschaulichen (Medien, Lieder, Landkarten), sind zu nutzen. Schülerbriefwechsel sollte gefördert werden. Ein möglichst hoher Grad an Sprechfertigkeit und eine natürliche Ausdrucksweise sind durch Hörübungen, lebensnahe Gestaltung von Sprechsituationen, den Einsatz geeigneter Medien (zB Kassetten, Filme, Computer, Sprachlabor) und durch Selbstätigkeit der Schüler zu erreichen.
Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit der Ausdrucksweise zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterrichtsgeschehen zu stehen.
Als Lesestoff können neben dem approbierten Lehrbuch auch Klassenlesetexte und altersgemäße Zeitungs- und Zeitschriftenartikel verwendet werden.
Auf fächerübergreifende Aspekte und projektorientierte Vorgangsweise ist Bedacht zu nehmen.
ITALIENISCH
Befähigung der Schüler, sich mündlich und schriftlich so auszudrücken, wie es der Alltag und das Berufsleben erfordern.
Vermittlung sprachlicher Grundkenntnisse in den Sachgebieten der persönlichen Umwelt, Vermittlung der berufsspezifischen Sprachkenntnisse, die für eine Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen erforderlich sind.
Einführung in das politische, soziale und kulturelle Leben Italiens.
Erziehung zum Verständnis fremder Wesensart und zur Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit.
1. Klasse:
Sachgebiete:
Umwelt und Alltag: Schule, Familie, Wohnung, Haus; Uhr, Tagesablauf, Monate, Jahreszeiten; der menschliche Körper, Personenbeschreibungen, Alter; auf der Straße.
Schulung des Gehörs (unter Heranziehung audiovisueller Hilfsmittel); Vermittlung möglichst einwandfreier Aussprache durch planmäßige Sprechübungen. Festigung des Wortschatzes durch Dialoge sowie Umformungen und Einsetzübungen: Auswendiglernen kurzer Texte.
Hauptwort mit Artikel: Eigenschaftswort: Mehrzahlbildung des Haupt- und Eigenschaftswortes, ihre Übereinstimmung in Geschlecht und Zahl; die mit dem Artikel verschmelzbaren Vorwörter a, di, in, su; persönliches Fürwort, besitzanzeigendes Fürwort, fragendes und hinführendes Fürwort; Grund- und Ordnungszahlen; Hilfszeitwörter avere und essere; regelmäßiges Zeitwort in der aktiven Form der Gegenwart, der zusammengesetzten Vergangenheit (passato prossimo); das rückbezügliche Zeitwort, einige unregelmäßige Zeitwörter; Frage, Verneinung; Mengenangaben; bezügliche Fürwörter.
Beschreibungen, Geschichten, Bilderbücher, einfache Gedichte,
Abschreibübungen, Diktate, ausgehend vom durchgearbeiteten Lesestoff, Beantwortung einfacher Fragen im Anschluß an das Gelesene. Gelegentliche Übersetzungen zur Festigung der grammatikalischen Kenntnisse. Einsetzübungen, Umformung von Sätzen, Bildung von Satzreihen nach Mustersätzen.
Vier einstündige Schularbeiten pro Unterrichtsjahr.
2. Klasse:
Sprachgebiete:
Erweiterung des Tagesablaufes (Geschäfte, Markt, Warenhaus), Kleidung, Mode, Mahlzeiten, Speisen und Getränke, Spiele.
Aussprache- und Sprechübungen: Verbesserung der Aussprache unter besonderer Berücksichtigung der Satzmelodie, Bildbeschreibungen, Auflösung geeigneter Lesestoffe in Fragen und Antworten, Umformungen, Alltagsdialoge, Verwendung von Tonbändern.
Zukunft; Befehlsform; regelmäßige und unregelmäßige Steigerung des Eigenschaftswortes; die betonten und unbetonten persönlichen Fürwörter; Zeitwort; imperfetto - passato prossimo - trapassato prossimo.
Wie in der 1. Klasse mit gesteigerten Anforderungen; leichte
Freiere Diktate, Beantwortung von Fragen im Anschluß an die gelesenen Texte, Übersetzungsübungen; kurze Erlebnisberichte, einfache Briefe.
Vier einstündige Schularbeiten pro Unterrichtsjahr.
3. Klasse:
Sachgebiete:
Großstadt, Sport und Spiele, Gesundheit (Arzt, Spital, Apotheke); Welt des Kindes, Familie und Gesellschaft, Rolle von Mann und Frau.
Sprechübungen: Ordnung des Wortschatzes nach Sachgebieten mit besonderer Berücksichtigung der für den beruflichen Alltag nötigen Ausdrücke und Wendungen. Wiedergabe der wesentlichen Gedanken längerer Textabschnitte und einfache Stellungnahmen.
Gerundium, Bildung und Verwendung des Konditionals und des Konjunktivs, soweit es zum Verständnis des Lesestoffes notwendig ist. Befehlsform 3. Person. Leideform; unregelmäßige Mehrzahlbildung der Hauptwörter.
Leichte Zeitungs- und Zeitschriftenartikel; nicht zu schwierige
Anlegen einer ausbaufähigen Sammlung von Spielen, Reimen, Liedern und Geschichten; erste Einführung in die pädagogische Terminologie.
Außer den bisherigen Übungen, kurze Zusammenfassungen der gelesenen Texte, einfache Stellungnahmen zu allgemeinen Themen (zB Texte, Hörbeispiele).
Vier einstündige Schularbeiten pro Unterrichtsjahr.
4. Klasse:
Sachgebiete:
Pädagogische, psychologische Themenkreise aus dem Bereich der Kindererziehung und der Entwicklung des Kindes; Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; soziale und sozialpädagogische Einrichtungen in Italien.
Systematische Übersicht über die unregelmäßigen Zeitwörter und über den Gebrauch der Zeiten und der Modi; bezügliche Fürwörter cui und quale; Gebrauch der wichtigsten Vor- und Bindewörter.
Texte aus dem pädagogischen und psychologischen Bereich, sonst
Erweiterung der Sammlung; Auswahl an geeigneten Kinder- und Jugendbüchern. Einführung in die Besonderheiten des Sprachkodes von
Wie bisher; außerdem Stellungnahme zu Fragen aus dem pädagogischen
Vier Schularbeiten, eine davon zweistündig.
5. Klasse:
Sachgebiete:
Aktuelle Themen des Weltgeschehens; Vertiefung der
Zusammenfassung, Vertiefung und Ergänzung des bisher Gelernten;
Proben aus Werken bedeutender Schriftsteller, die Fragen der Geschichte, des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens
Anregung zur spontanen sprachlichen Äußerung durch Gruppen- und Klassengespräche.
Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses mehrsprachig erzogener Kinder; Besonderheiten und Problematik von gemischtsprachigen Kinder- und Jugendinstitutionen in Österreich.
Verkürzung längerer Texte auf ihre wesentliche Aussage. Persönliche Stellungnahmen und kritische Auseinandersetzung mit Gegenwartsproblemen und berufsspezifischen Fragen.
Vier Schularbeiten, eine davon zweistündig.
Eine erfolgreiche Unterrichtsgestaltung setzt die fast ausschließliche Verwendung der Fremdsprache von Beginn an voraus (aufgeklärte Einsprachigkeit).
Die Schüler sollen sich möglichst bald an eine normale Sprechweise gewöhnen.
Verschiedene Möglichkeiten den Schülern die italienische Lebensweise zu veranschaulichen (Medien, Lieder, Landkarten), sind zu nützen. Schülerbriefwechsel sollte gefördert werden. Ein möglichst hoher Grad an Sprechfertigkeit, und eine natürliche Ausdrucksweise sind durch Hörübungen, lebensnahe Gestaltung von Sprechsituationen, den Einsatz geeigneter Medien (zB Kassetten, Filme, Computer, Sprachlabor) und durch Selbsttätigkeit der Schüler zu erreichen.
Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit der Ausdrucksweise zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterrichtsgeschehen zu stehen.
Als Lesestoff können neben dem approbierten Lehrbuch auch Klassenlesetexte und altersgemäße Zeitungs- und Zeitschriftenartikel verwendet werden.
Auf fächerübergreifende Aspekte und projektorientierte Vorgangsweisen ist Bedacht zu nehmen.
Anl. 1/01geändertI. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN: Schlussteil
… 62 unveränderte Absätze
Anlage I
--------
LEHRPLAN DER BILDUNGSANSTALT FÜR SOZIALPÄDAGOGIK
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Art und Gliederung des Lehrplans
Der Lehrplan der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter, der die unterrichtlichen Ziele, Inhalte und Verfahren für die Planung und Realisierung von Lernprozessen angibt und die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsarbeit des Lehrers gemäß den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, in der jeweils geltenden Fassung ermöglicht, aber zugleich in ihrem Ausmaß begrenzt.
Anordnung, Gliederung und Akzentuierung des im Lehrplan der einzelnen Klassen angeführten Jahresstoffes einschließlich der Auswahl der Beispiele sind der verantwortlichen Entscheidung des Lehrers überlassen. Die angegebene Reihenfolge der Sachgebiete bedeutet, wo sie sich nicht zwingend aus dem Zusammenhang des Stoffes ergibt, eine Empfehlung. Bei der Stoffauswahl ist neben dem sachlogischen Aufbau auch die Möglichkeit und Notwendigkeit exemplarischer Behandlung zu beachten.
Die Mitwirkungsrechte der Schüler sowie der Erziehungsberechtigten gemäß dem Schulunterrichtsgesetz sind zu beachten. Der Lehrplan umfaßt
- die allgemeinen Bestimmungen,
- das allgemeine Bildungsziel,
- die allgemeinen didaktischen Grundsätze,
- die Stundentafel und
- die Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände, jeweils Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (nach Klassen gegliedert) und Didaktische Grundsätze des Unterrichtsgegenstandes.
Die Zielorientiertheit des Lehrplans soll in Wechselwirkung mit der Schülerorientiertheit des Unterrichts den Bildungsauftrag der Schule sichern und Gesichtspunkte zur Orientierung der Unterrichtsarbeit bieten.
2. Unterrichtsprinzipien
Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben ist, daß sie in besonderer Weise die allgemeinen didaktischen Grundsätze der Persönlichkeitsbildung und Wissensintegration, der Aktivierung und Motivierung sowie der Lebensbezogenheit des Unterrichts berücksichtigen; kennzeichnend für sie ist ferner, daß sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind; und schließlich, daß sie unter Wahrung ihres interdisziplinären Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt besitzen. Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben (Unterrichtsprinzipien) sind aufzufassen:
- Gesundheitserziehung
- Interkulturelles Lernen
- Leseerziehung
- Medienerziehung
- Musische Erziehung
- Politische Bildung (einschließlich Staatsbürgerliche Erziehung und Friedenserziehung)
- Sexualerziehung (einschließlich Erziehung zu partnerschaftlichem Verhalten zwischen den Geschlechtern)
- Sprecherziehung
- Umwelterziehung
- Verkehrserziehung
- Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt
- Vorbereitung auf die Anwendung neuer Techniken, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechniken
- Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Kosumentenerziehung).
Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände und der Ausnützung ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel und allenfalls die gelegentliche Heranziehung außerschulischer Fachleute. Für diese Umsetzung bieten sich vor allem projektorientierter Unterricht und Projekte an. Die Koordination insbesondere im Hinblick auf die Anwendung in der zukünftigen Berufsarbeit der Schüler wird schwerpunktmäßig von Didaktik, allenfalls Pädagogik, wahrzunehmen sein. Die Unterrichtsprinzipien sollen jedoch nicht eine Vermehrung des Lehrstoffes bewirken, sondern zu einer besseren Durchdringung und überlegter Auswahl des im Lehrplan beschriebenen Lehrstoffs beitragen. Unterrichtsprinzipien bleiben auch gleich bedeutend, wenn in bestimmten Schulstufen zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände geführt werden.
3. Unterrichtsplanung
Der Lehrer hat seine Unterrichts- und Erziehungsarbeit auf der Grundlage des Lehrplans eigenständig und verantwortlich zu planen (§ 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes). Die Entscheidungsfreiräume im Rahmenlehrplan erfordern vom Lehrer
- die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände und der fachübergreifenden Lernbereiche (Unterrichtsprinzipien),
- die Auswahl der Lehrstoffe,
- die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe sowie
- die Festlegung der Methoden und Medien des Unterrichts.
Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Forderungen des Lehrplans bezogen auf eine Schulstufe zu entsprechen und andererseits pädagogisch und didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse einzugehen.
Um diesen verschiedenen Anforderungen gerecht werden zu können, erfolgt die Planung in zwei Stufen: Jahresplanung und mittelfristige Planungen.
In der Jahresplanung, die in den ersten Wochen des Schuljahres zu erstellen ist, erfolgt eine erste zeitliche Anordnung der wesentlichsten Ziele und Stoffbereiche auf der Grundlage des Lehrplans. Die Reihung geschieht nach sachlogischen bzw. lehrgangsmäßigen Gesichtspunkten. Wo dies nicht sinnvoll bzw. notwendig ist, orientiert sich die Anordnung an jahreszeitlichen Gegebenheiten, Querverbindungen der Unterrichtsgegenstände, Schulveranstaltungen, Erfahrungen der Schüler und ähnlichem. Ungefähre Zeitrichtwerte sollen festgelegt werden, wobei auf genügend Freiräume für aktuelle Anlässe, Wiederholungen, Übungen, Differenzierungen und ähnliches zu achten ist.
Es wird empfohlen, die Jahresplanung während des Schuljahres durch mittelfristige Planungen zu ergänzen. Nun können die in der Jahresplanung festgelegten Planungsabsichten auf die jeweiligen unterrichtlichen Gegebenheiten und Lernvoraussetzungen der Schüler abgestimmt und konkretisiert werden. Mittelfristige Planungen enthalten neben den Zielen und Inhalten eine vorläufige Festlegung der Methoden und Medien.
Bei der Jahresplanung und den mittelfristigen Planungen sind entsprechend ihren Erfordernissen zu berücksichtigen:
- geographische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Bedingungen einer Region bzw. Hinweise auf besondere örtliche Gegebenheiten;
- die Lernvoraussetzungen der Schüler durch entsprechende Maßnahmen der inneren Differenzierung;
- die Einplanung von Lernzeiten, die dem Schüler ausreichend Raum zur Wiederholung, Festigung und Einübung sichern;
- die Beteiligung der Schüler in einem ihrer Reife entsprechenden Ausmaß;
- die Einordnung des Lehrbuches und anderer Unterrichtsmedien.
In allen Unterrichtsgegenständen können in der Unterrichtsplanung berücksichtigt werden:
- fachbezogener und fächerübergreifender Projektunterricht,
- die Gestaltung von Festen und Feiern,
- Formen der inneren Differenzierung,
- Schulveranstaltungen,
- die Einbeziehung von Eltern und Experten in den Unterricht.
Gemeinsame Planung mit Lehrern des eigenen Unterrichtsgegenstandes oder anderer Unterrichtsgegenstände sind wünschenswert.
4. Schulautonome Lehrplanbestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichtes (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation.
Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schüler und Schülerinnen, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Abweichungen von der Stundentafel können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen unter Beachtung der folgenden Einschränkungen vorgenommen werden:
1. Der Pflichtgegenständ (Anm.: richtig: Pflichtgegenstand) „Religion“ ist von der autonomen Gestaltung ausgenommen,
2. von den Summen der Wochenstundenzahlen der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen kann in einem Ausmaß von insgesamt zwölf Stunden abgewichen werden,
3. die Summen der Wochenstundenzahlen der praktischen Pflichtgegenstände (Praxis) dürfen nicht unterschritten werden,
4. die in der Stundentafel vorgesehene Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen der fünfjährigen Ausbildung darf nicht überschritten werden,
5. die Gesamtwochenstundenzahl der von der Autonomieregelung betroffenen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen darf auf nicht weniger als vier Wochenstunden reduziert werden und
6. die Summe der Wochenstunden der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen pro Klasse darf 39 Wochenstunden nicht überschreiten.
Im Rahmen der obgenannten Freiräume können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen im Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ zusätzlich zu den vom Schulleiter festgelegten Instrumenten als Alternative für den Schüler weitere im Lehrplan vorgesehene Instrumente festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben, die Aufteilung des Lehrstoffes sowie die didaktischen Grundsätze der schulautonom zusätzlich festgelegten Instrumente sind dem VI. Abschnitt zu entnehmen. Ferner können auch zusätzliche Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen im Ausmaß von bis zu zwei Wochenstunden pro Klasse vorgesehen werden. Weiters können im Rahmen der lehrplanmäßig festgelegten Lehrstoffe Schwerpunkte gesetzt werden, darüber hinaus kann der Unterricht teilweise in geblockter Form angeboten werden.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann die Praxis darüber hinaus unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten und der zur Verfügung stehenden Praxis- und Besuchsstätten zum Teil geblockt werden.
… 7 unveränderte Absätze
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein zusätzlicher Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden. Der Förderunterricht kann in allen Pflichtgegenständen auch geblockt angeboten werden.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen lehrstoffmäßige Schwerpunktsetzungen im Bereich der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen vorgenommen werden oder in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgabe, die Lehrstoffumschreibung und die didaktischen Grundsätze zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze und Lehrstoffumschreibungen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Gesichtspunkte von grundsätzlicher Bedeutung:
1. Bei der Setzung von Schwerpunkten im Bereich der verbindlichen Übungen kommt der Bildungsaufgabe der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik besondere Bedeutung zu.
2. Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schüler sowie Bereiche des späteren Berufsfeldes berücksichtigende Erweiterung zu handeln.
3. Bei der Schaffung von Unterrichtsgegenständen mit interdisziplinärem Charakter (Unterrichtsgegenstände, die Lernfelder mit fachübergreifendem Charakter umfassen, die im Rahmen der sonst angebotenen Unterrichtsgegenstände nicht oder innerhalb eines längeren Zeitraumes nicht systematisch angeboten werden können) ist wegen des gegebenen Zusammenhanges mit bestehenden Unterrichtsgegenständen auf die Vermeidung von Stoffwiederholungen zu achten und sind Entlastungsmöglichkeiten durch eine fächerübergreifende Abstimmung des Lehrstoffangebotes zu nützen.
4. Bei der Schaffung von Unterrichtsgegenständen mit eigenständigem Charakter ist auf das Bildungsziel der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik Bedacht zu nehmen.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Anl. 1/04geändertA: Z 1, Schlussteil, Z 2 (neu) · B: Text, Schlussteil
… 35 unveränderte Absätze
IV. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
---------------------------------------------------------------------
Lehr-
Wochenstundenzahl ver-
A. Pflichtgegenstände *6) Summe pflich-
Klasse tungs-
1. 2. 3. 4. 5. gruppe
---------------------------------------------------------------------
Religion ......................... 2 2 2 2 2 10 (III)
Pädagogik (einschließlich
Pädagogische Psychologie,
Pädagogische Soziologie,
Philosophie) ..................... - 2 3 3 3 11 II
Heil- und Sonderpädagogik ........ - - - 1 2 3 II
Didaktik (insbesondere )
Didaktik der Hort- und )
Heimerziehung) ................... ) 2 3 3 3 12 II
) 2
Hort- und Heimpraxis *1) *6) ..... ) 2 5 5 4 17 III
Deutsch (einschließlich
Sprecherziehung, Kinder- und
Jugendliteratur) ................. 4 3 3 3 3 16 I
Lebende Fremdsprache ............. 3 3 2 2 3 13 (I)
Geschichte und Sozialkunde ....... 2 2 1 1 1 7 (III)
Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 2 1 1 1 7 (III)
Rechtskunde und Politische
Bildung .......................... - - - - 2 2 III
Mathematik ....................... 3 2 2 2 2 11 (II)
Physik ........................... - - 2 1 2 5 (III)
Chemie ........................... - 2 2 - - 4 (III)
Biologie und Umweltkunde ......... 2 2 1 1 1 7 III
Gesundheitslehre ................. - - - 1 - 1 (III)
Musikerziehung ................... 2 2 1 2 2 9 (Iva)
Instrumentalunterricht
2. Instrument *3)
(Flöte/Akkordeon/Violine) *2) . - 1 1 1/0 - 3/2 IV
Rhythmisch-musikalische
… 29 unveränderte Absätze
Erziehung ........................ - 1 1 - - 2 IV
Bildnerische Erziehung *3) ....... 2 2 2 2 0/2 8/10 (Iva)
Werkerziehung *3) ................ 4 2 2 2 2/0 12/10 (IV)
Leibeserziehung .................. 3 2 2 3 2 12 (IVa)
---------------------------------------------------------------------
B. Verbindliche Übungen *6)
---------------------------------------------------------------------
Ergänzende berufskundliche
Unterrichtsveranstaltungen
Verkehrserziehung ................ 1 - - - - 1 IV
Informatik ....................... 2 - - - - 2 II
Hauswirtschaftlich-
gesundheitlicher Bereich ......... - 2 - - - 2 V
Lernhilfe für die Grundschule .... - 1 - - - 1 III
Kommunikationstechniken und
Gruppendynamik ................... - - - 1 - 1 III
Buchhhaltung ..................... - - - - 1 1 III
---------------------------------------------------------------------
Gesamtwochenstundenzahl ... 36 38 37 37 36 184
---------------------------------------------------------------------
Wochenstundenzahl Lehrver-
c) Freigegenstände *6) Klasse Summe pflich-
tungs-
1. 2. 3. 4. 5. gruppe
---------------------------------------------------------------------
Stenotypie *4) *5) ........ (2) (2) (2) - - 2 (V)
Instrumentenbau *4) *5) ... (2) (2) (2) - - 2 (V)
Rhythmisch-musikalische
Erziehung *3) - - - 1 1 2 IV
Instrumentalunterricht
Klavier ................. 1 1 1 1 1 5 IV
… 32 unveränderte Absätze
Französisch ............... 2 2 2 2 2 10 (I)
Italienisch ............... 2 2 2 2 2 10 (I)
---------------------------------------------------------------------
d) Unverbindliche Übungen *6)
---------------------------------------------------------------------
Chorgesang *4) ............ 1 1 1 1 1 5 (V)
Spielmusik ................ - 1 1 1 - 3 V
Interkulturelle
Erziehung *4) *5) ......... - - - (2) (2) 2 III
Darstellendes Spiel ....... 2 2 2 - - 6 V
Sprecherziehung *4) *5) ... - (2) (2) - - 2 IV
Literaturpflege ........... - - - 1 1 2 (III)
Biologische Übungen *4) *5) (2) (2) (2) - - 2 III
Fest- und Feiergestaltung,
Brauchtumspflege sowie
Volkstanzen ............... - - - 2 - 2 V
Fototechnik *4) *5) ....... (2) (2) - - - 2 V
Informatik *4)............. - 2 2 - - 4 II
Medienkunde ............... - - - 2 2 4 III
Leibeserziehung ........... 2 2 2 2 2 10 (IVa)
Selbsterfahrungsseminar ... - - - 2 2 4 V
Einführung in die Praxis
des wissenschaftlichen
Arbeitens *4)............ - - 2 2 2 6 III
---------------------------------------------------------------------
e) Förderunterricht *6) *7)
---------------------------------------------------------------------
Deutsch ................... 2 2 2 2 2 10 (I)
Mathematik ................ 2 2 2 2 2 10 (II)
Lebende Fremdsprache ...... 2 2 2 2 2 10 (I)
Musikerziehung ............ 2 2 - - - 4 (IVa)
---------------------------------------------------------------------
Abschnitt I Z 4.
*7) Als Klassen- oder Mehrklassenkurs durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf in jedem der in dieser Rubrik angeführten Unterrichtsgegenstände je Unterrichtsjahr und Klasse höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 8 Wochen eingerichtet werden. Ein Schüler darf je Unterrichtsjahr höchstens insgesamt vier Kurse besuchen.
Anl. 1/06geändertText, Z 1, Schlussteil, Z 2, Z 3, Überschrift, Z 4 · A. Blockflöte: Überschrift, Z 2, Schlussteil, Text, Z 3, Z 4 · B. Bambusflöte: Überschrift, Z 2, Schlussteil, Text, Z 3, Z 4 · C. Querflöte: Überschrift, Z 2, Schlussteil, Text, Z 3, Z 4 · Z 5, Z 6 bis Z 12 (neu)
… 123 unveränderte Absätze
Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit den pädagogischen Aussagesystemen, Begriffen und Methoden soweit vertraut zu machen, daß sie die für die Erziehung und Bildung des Heranwachsenden relevanten Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bewältigen können, wobei sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte zu berücksichtigen sind.
Die humanwissenschaftlichen Grundlagen der Erziehung und Bildung, besonders jene der Pädagogischen Psychologie und Pädagogischen Soziologie, sind den künftigen Erziehern so zu vermitteln, daß diese das individuelle Verhalten von Personen, die dynamischen Prozesse innerhalb von Gruppen verschiedenster Altersstufen und Zielsetzungen sowie die Abhängigkeit des pädagogischen Geschehens von anthropogenen Grundlagen, kommunikativen Regulationen sowie soziokulturellen Strukturen verstehen.
Die Schüler sollen grundlegende Voraussetzungen für folgende Handlungs- und Denkebenen erwerben:
- Zielsetzungs-, Begründungs- und Entscheidungskompetenz in unterschiedlichen pädagogischen Situationen;
- Fähigkeit zur Reflexion über die Wirksamkeit von pädagogischen Maßnahmen, über den Einsatz von Erziehungs- und Bildungsmittel sowie über den Aufbau pädagogischer Planungen;
- Möglichkeit der Realitätsabschätzung von pädagogischen Konzepten insbesondere von Projekten und Programmen im Bereich der Hort- und Heimerziehung mit besonderer Akzentuierung der Führung Jugendlicher.
Im Bereich der Philosophie sind die Schüler mit den wesentlichen Problemen des Denkens und Wertens und deren vielfältigen Lösungsversuchen unter besonderer Berücksichtigung ihrer Relevanz für pädagogische Fragestellungen und Zielsetzungen bekannt zu machen. Die Logik soll die Schüler soweit mit den allgemeinen Denkformen vertraut werden lassen, daß sie bewußter denken, die Richtigkeit von Behauptungen beurteilen und sachliche Argumentationsebenen selbständig finden können.
Durch Kenntnisse der Kulturanthropologie und der Geschichte der Pädagogik angeregt, sollen die Schüler in kritischer Auseinandersetzung mit Wertsystemen und Normen verschiedener Kulturen und Epochen zu einem selbständig strukturierten Welt- und Menschenbild, zu persönlichen Standpunkten innerhalb der pluralen Welt und zur Reflexion ihrer aktuellen beruflichen Situation gelangen.
Einblicke in humanwissenschaftliche Fachliteratur sollen die Schüler zu vertiefter Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Ergebnissen und zu selbständigem Bildungswerb befähigen.
Der gesamte Unterricht soll zur Achtung der Würde des Menschen und seiner Entwicklung, zu Toleranz und Wertschätzung jeglicher menschlicher Existenszform (Anm.: richtig: Existenzform) führen, damit dies in der Begegnung mit jungen Menschen, ihren Eltern und Erziehern und im steten Bemühen und die Verantwortbarkeit des eigenen pädagogischen Handelns seinen Niederschlag finden kann.
2. Klasse:
Erstes Kennenlernen und Abgrenzen des Unterrichtsgegenstandes Pädagogik insbesondere Einsichten über den Erzieherberuf und das sozialpädagogische Handlungsfeld.
Überblick über die Institutionen der Erziehung und Bildung (Familie, Schule, Hort, Heim ua.) unter besonderer Berücksichtigung ihrer Wichtigkeit für das Leben der Schüler sowie ihrer sozialpädagogischen Bedeutung.
Vertrautwerden mit grundlegenden Begriffen pädagogischen Handelns auf verschiedenen Altersstufen sowie den Gesetzen der Kommunikation und der Gruppenbildung.
Erste Einsichten in die Komplexität des Erziehungsgeschehens (konstituierende Momente, Vielfalt der im Erziehungsfeld wirkenden Kräfte) durch Analyse konkreter Erziehungssituationen aus dem Erfahrungsbereich der Schüler, fallweise auch von Erziehungspraktiken und Erziehungsweisheiten anderer Völker und Epochen; interkulturelle Erziehung.
Erste Einsicht in Motive und Ziele des Verhaltens, Handelns und Lernens auf verschiedenen Altersstufen; Fremd- und Selbstbeobachtung. Anbahnen des Verstehens von Verhaltensauffälligkeiten.
Erwerben von grundlegenden Kenntnissen über das Spiel (Psychologie des Spiels: Begriff, Arten, Entwicklung; Spielpädagogik; Medien des Spielens).
Überlegungen zum Lernbegriff; grundlegende Lernformen auf verschiedenen Altersstufen; Spiel und Lernen, Lernen in Gruppen. Schülerzentrierte Analyse von Lernproblemen. Gewinnen eines angepaßten Anspruchsniveaus als Schüler.
Vertraut werden mit grundlegenden Fachausdrücken und Begriffen, ausgehend von konkreten Situationen, sowie anbahnen des Verstehens berufsbezogener Fachsprache und der Kontakte mit berufsrelevanter Fachliteratur. Im Zusammenhang damit erste Auseinandersetzung mit logisch-theoretischen Denkprozessen.
Eine einstündige Schularbeit je Semester.
3. Klasse:
Entwicklungspsychologie des Kindes bis zum Ende des Grundschulalters; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung als Voraussetzungswissen für pädagogisches Handeln und Verstehen; die Dimensionen der Entwicklung; prä-, peri- und postnatale Fakten, die Bedeutung des Säuglingsalters und der frühestens Kindheit; Auswirkungen frühkindlicher Deprivation.
Biologische Grundlagen des menschlichen Verhaltens und der menschlichen Entwicklung; grundlegende Begriffe der Ethologie.
- Beziehung, Prozesse und Probleme in der Familie und in den Institutionen der Fremdversorgung;
- die wichtigsten Fragenkreise der Kleinkindpädagogik;
- Verhaltensauffälligkeiten im Kleinkindalter.
Erziehung und Bildung des Grundschulkindes: Schulfähigkeit, Hort- und Heimfähigkeit; Eigenart der Gruppenbildung und der Spielsituationen; Einblick in die Lehrpläne und die Methoden der Grundschule.
Die Situation des Grundschulkindes in Hort und Heim: Spiel, Arbeit, Leistung; emotionales, soziales und schulisches Lernen, Wertetraining; Freizeit, Medien, Konsum, Sexualität, Kreativität, Politische Bildung ua. Verhaltensauffälligkeiten im Grundschulalter.
Intentionen und Möglichkeiten der Elternarbeit.
Pädagogische Analyse und Interpretation konkreter Situationen aus der Hort- und Heimpraxis wie aus dem familiären Erfahrungsbereich der Schüler; erstes Erarbeiten von Beurteilungsansätzen pädagogischen Handelns. Methoden der Fremdwahrnehmung im Sinne des Unterscheidens alterstypischer, individueller und kollektiver Verhaltensformen und im Sinne der Verhaltensmodifizierung durch den Gruppenleiter.
Grundbegriffe und Grundfragen der Philosophie; Ursprung und Aufgabe des philosophischen Fragens in gegenwärtiger und historischer Sicht (exemplarisch). Wesen und Begründung der Erkenntnis aus der Sicht verschiedener philosophischer Betrachtungsweisen; wissenschaftliche Verfahren zur Gewinnung allgemeiner Erkenntnis und deren kritische Reflexion; Grenzen der Erkenntnis.
Intensivierung des Kontaktes mit Medien: Fachzeitschriften, einfache humanwissenschaftliche Lektüre, einschlägige Angebote im audio-visuellen Bereich.
Zwei einstündige Schularbeiten je Semester.
4. Klasse:
Grundbegriffe und Grundfragen der Pädagogik: Erziehung und Bildung als kulturelles, gesellschafts- und epochalbedingtes Geschehen;
Aufbau des Bildungswesens in Österreich. Geschichte, Aufgaben und Möglichkeiten der Sozialarbeit und sozialpädagogischen Einrichtungen.
Die Pubertät als biologisches, epochales und individuelles Phänomen, Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen.
Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Psychologie (Führung, Förderung, Modifikation) unter Einbeziehung der wichtigsten Erkenntnisse der allgemeinen Psychologie (Gegenstand, Methoden, Aufgaben und Richtungen), der Sozialpsychologie (insbesondere der Milieupsychologie), der Motivationspsychologie, der Tiefenpsychologie.
Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Soziologie:
Analyse und Interpretation pädagogischer Situationen, Beziehungen und Prozesse; Strukturzusammenhänge in der Führung von Gruppen; die Möglichkeiten und Grenzen pädagogischen Bemühens. Aufarbeitung von erzieherischen Problemen aus dem Erfahrungsbereich der Schüler (Bedeutung, Ursachen, mögliche Hilfestellungen, Prophylaxe).
Erfassen des Problems der symbolischen Darstellung der wissenschaftlichen Erkenntnis; Funktion des Sprachzeichens. Objekt und Metasprache.
Grundzüge der Logik: Begriffsfindung; Wahrheitsfunktion; deduktive und induktive Denkweisen; das Definitionsproblem.
Angemessene Beherrschung von Fachausdrücken der berufsrelevanten Humanwissenschaften.
Beurteilungskriterien für Fachliteratur. Gebrauch von
Eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit im 1. Semester.
5. Klasse:
Rollenbild und Selbstverständnis des Berufserziehers; die besonderen Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen des Erziehers in der Gegenwart; Fragen der pädagogischen Verantwortung; Rollenengagement und Rollendistanz; Erzieher und Gesellschaft; Erzieher und Kultur; die Bezugssysteme innerhalb pädagogischer Institutionen; Fragen der Psychologie der helfenden Berufe; die historische Entwicklung des Berufes; große Erzieherpersönlichkeiten in Gegenwart und Vergangenheit.
Erziehung und Bildung im zweiten Lebensjahrzehnt: Lebens- und Entwicklungsformen des Jugendalters (Personalisation, Individuation);
Führung und Bildung des Erwachsenen (Zielsetzungen, Inhalte und Prinzipien); Institutionen und deren Funktion im Hinblick auf die Persönlichkeitsentfaltung, die berufliche Weiterbildung und die sozialen Bezüge, auf die Elternarbeit und die Sozialpädagogik. Die Vielfalt der Medien, ihr Einfluß auf die Gesellschaft und ihr Stellenwert als Erziehungs- und Bildungsmittel. Information, Kommunikation, Manipulation.
Methoden der wissenschaftlichen Individualitätserfassung; Persönlichkeitsfaktoren, Persönlichkeitstheorien; kreative und kollektive Lebensgestaltung in unserer Epoche.
Überblick über die erziehungswissenschaftlichen Aussagensysteme und über ihre Bedeutung für die Erziehungspraxis; Pädagogik als Wissenschaft, historische und epochale Ansätze, Theorienbildung;
Einzelne philosophische Problemstellungen: das Realitätsproblem;
Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, davon zwei zweistündig und eine dreistündig. Im 2. Semester nur eine Schularbeit.
Der Unterricht in Pädagogik an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik soll die Schüler befähigen, die gewonnenen Einsichten und das erworbene Wissen in erzieherisches Tun umzusetzen. Daher muß der Unterricht stets sowohl den schülerzentrierten Ansatz, als auch die konkrete Dimension pädagogischer Situationen berücksichtigen. Diese erfahrungsorientierten Grundlagen sollen die Schüler auch dazu führen, pädagogisches Geschehen im Hinblick auf seine Struktur und seine Gesetzmäßigkeiten durchschauen zu können.
Daher streben Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes, vor allem in den unteren Klassen, keine strenge Systematisierung an, sondern orientieren sich am Erlebnishintergrund und an den konkreten Erfahrungen der Schüler. Dabei sind die jeweiligen Gegebenheiten der Klassengemeinschaft im Hinblick auf soziales Lernen zu berücksichtigen und entsprechende Hilfen zur Aufarbeitung von Konflikten zu geben.
Die methodische Gestaltung des Unterrichtes hat auf das Abstraktionsniveau der Schüler und auf fächerübergreifende Themenkreise Rücksicht zu nehmen. Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Pädagogik, Didaktik - allenfalls Heil- und Sonderpädagogik - sowie Hort- und Heimpraxis zu gewährleisten, sind nachweislich Besprechungen der zuständigen Lehrer abzuhalten. Gegebenenfalls ist auch mit den Lehren anderer Unterrichtsgegenstände sowie mit den Praxisstätten Kontakt aufzunehmen.
Wiederholungen von Stoffeinheiten erklären sich aus der Tatsache, daß der Unterrichtsgegenstand Pädagogik als aufbauendes Fach zu betrachten ist; daher sind bestimmte Stoffgebiete fortschreitend auf einer jeweils höheren Ebene zu erläutern. Dabei ist repräsentative Fachliteratur heranzuziehen und kritisch auszuwerten. Auf den Aufbau von Leseinteresse, Lesegewohnheiten und einer individuellen humanwissenschaftlichen wie berufsrelevanten Bibliographie ist Bedacht zu nehmen.
Die Konkretisierung des Pädagogikunterrichtes ist fallweise durch einschlägige Lehrausgänge und Hospitationen zu sichern.
Die Unterrichtseinheiten, die der Philosophie gewidmet sind, haben die Aufgaben, Anregungen aus dem Erfahrungskreis der Schüler aufzunehmen und darauf aufbauend, soweit als möglich an das Philosophieren heranzuführen. Wichtig ist nicht sosehr die Anhäufung von Kenntnissen, sondern die Weckung und das Wachhalten des Interesses an der Philosophie. Durch das philosophische Fragen soll die Fähigkeit zur Reflexion entwickelt und die Fähigkeit zur Zusammenschau gefördert werden. Die Lehrabschnitte der Logik sind lebensorientiert und altersadäquat zu gestalten. Dabei ist zu Klarheit und Sachlichkeit auch in Diskussion und Teamarbeit zu erziehen. Systematische Philosophiegeschichte wird nicht gelehrt. Der problemgeschichtliche Aspekt gibt die Möglichkeit auf bedeutende Denker, insbesondere auf deren pädagogische Ansätze hinzuweisen.
Aufbauend auf den begrifflichen Grundlagen sind humanwissenschaftliche Erkenntnisse vielfältiger Standpunkte und Forschungsrichtungen den Schülern als gleichwertig anzubieten und in persönlicher Stellungnahme des Lehrers auf relevante pädagogische Fragen hinzuordnen.
Dem schülerzentriertern (Anm.: richtig: schülerzentrierten) bzw. erfahrungsorientierten Ansatz entsprechend sind vor allen in der 2. Klasse Erwartungshaltungen und Erlebnisse der Schüler zu berücksichtigen.
Initiativen der Schüler sind anzuregen, aufzugreifen und in das Unterrichtsgeschehen zu integrieren. Gleichzeitig soll nicht versäumt werden, Ansätze für eine aufbaufähige Strukturierung des Lehrstoffes vorzugeben. Die Formulierung des Lehrstoffes in Lernzielen weist darauf hin, daß der Pädagogikunterricht in der 2. Klasse vor allem die Hinführung der Schüler zum Sehen und Verstehen sozialer Abläufe zur Aufgabe hat.
In der 3. Klasse sollen die Schüler zum systematischen Denken hingeführt sowie in ihrer Fähigkeit zur Begriffsbildung und in ihrem Abstraktionsvermögen gefördert werden. Parallel zur Vermittlung des Sachwissens sind den Schülern an geeigneter Stelle Hilfen und Anregungen für die Anwendung des theoretischen Wissens auf die praktische Arbeit in Horten und Heimen zu geben; bei konkreten Anlässen sind sie zum Verstehen der Situation Heranwachsender und zum kritischen Wahrnehmen des eigenen Verhaltens anzuleiten.
Bezüglich der biologischen Grundlagen des Verhaltens ist auf den Kenntnissen der Biologie und Umweltkunde aufzubauen, bezüglich einer eingehenderen Darstellung der Auffälligkeiten in der Entwicklung und des Erarbeitens von spezifischen Erziehungsmaßnahmen ist auf den Unterrichtsgegenstand Heil- und Sonderpädagogik zu verweisen.
Die Schüler sind zur mündlichen und schriftlichen Darstellung von pädagogischen Sachverhalten und Problemen und zu richtiger Verwendung von Fachausdrücken auch in Gruppenarbeit und Diskussion anzuleiten.
Die schriftlichen Arbeiten haben sich auf berufsspezifische pädagogische Fragestellungen zu beziehen.
Im Hinblick auf den Lehrstoff sind die 3. und 4. Klasse als didaktische Einheit zu betrachten. Dabei ist deutlich zu machen, daß der pädagogische Gesichtspunkt das Wissen um Grundtatsachen aus Pädagogischer Psychologie, Pädagogischer Soziologie und Philosophie voraussetzt.
In der 4. Klasse ist besonderer Wert auf das integrative Verstehen komplexer Prozesse aus der Sicht verschiedener Fachrichtungen zu legen. Darauf aufbauend sollen sich die Schüler darin üben, ursächliche Zusammenhänge im Verhalten der Menschen bzw. in der Sachlogik pädagogischen Geschehens aufzufinden sowie die Möglichkeiten und Grenzen erzieherischer Maßnahmen zu erkennen.
Für das Sammeln von Informationen und als Hilfe für selbständiges Arbeiten und kritisches Auseinandersetzen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur zu forcieren.
Der Unterricht in der 5. Klasse hat die Aufgabe, das erworbene Wissen der Schüler zusammenzufassen. Dies geschieht
- durch seminaristische Arbeiten (Partner- und Gruppenarbeiten unter Betonung der Selbständigkeit und Eigenständigkeit der Schüler) und in individuellen Arbeiten;
- durch aktuelle Problemstellungen; in differenzierter Auseinandersetzung sollten originäre Problemlösungen entwickelt werden können (dabei ist den Schülern die Effektivität von gruppendynamischen Vorgängen sowie die Rolle des Gruppenleiters für die Bewältigung von Konflikten bewußt zu machen);
- durch Zusammenschau der gesamten Wirklichkeit der Hort- und Heimerziehung;
- durch Projektaufgaben unter Ausnützung der Konzentration des Unterrichtes mehrerer Unterrichtsgegenstände (dabei ist auf die Motivierung der Schüler zu späterer selbstverantwortlicher Weiterbildung hinzuarbeiten).
HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK
Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit den Grundtatsachen der Heil- und Sonderpädagogik vertraut zu machen, um eine offene und tolerante Haltung Behinderten gegenüber sowie Interesse für deren Bedürfnisse und Probleme zu wecken.
Die biologischen, psychologischen und soziologischen Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen sind in ihren Grundzügen so zu vermitteln, daß die Schüler die Bedeutung nicht nur der einzelnen Faktoren, sondern auch des Zusammenwirkens mehrerer Faktoren (multifaktorielle Bedingtheit) im Hinblick auf den Umfang und die Schwere der Beeinträchtigung erkennen.
Weiters sollen die Schüler befähigt werden, durch die Kenntnis psychopathologischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen diejenigen Auffälligkeiten, die im Rahmen der Normalerziehung behoben werden können, von solchen, welche einer Sondererziehung bedürfen, zu unterscheiden. Die Schüler sind für die Möglichkeiten der Integration Behinderter derart aufzuschließen, daß sie deren Voraussetzungen und Grenzen abzuschätzen wissen, um einerseits entsprechende individuelle Zielsetzungen aufbauend zu planen und zu realisieren, und andererseits mit Fachkräften zusammenzuarbeiten.
4. Klasse:
Allgemeiner Teil:
Grundlagen der Heil- und Sonderpädagogik sowie der Kinderpsychiatrie. Anlage und Umwelt als Ursachen von Entwicklungs- und Verhaltensstörungen im Kindes- und Jugendalter unter besonderer Berücksichtigung der Gehirnphysiologie und -pathologie. Normale und abartige Sexualentwicklung.
Angemessene Einführung in die medizinische Psychologie (Konstitutions- und Typenlehre, Ausdruckserscheinungen und Schichtaufbau der Persönlichkeit).
5. Klasse:
Spezieller Teil:
Hirnorganische Störungen: Ursachenlehre; körperliche und psychische Symptomatik einschließlich Intelligenzmängel. Cerebrale Krampfzustände sowie deren Differentialdiagnose.
Sprachstörungen; Beurteilung der Aussagen von Kindern;
Kenntnis der wichtigsten heilpädagogischen Institutionen in Österreich und deren Aufgabenbereich.
Zu den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Biologie und Umweltkunde sowie Gesundheitslehre sind Querverbindungen herzustellen, um den Schülern die meist nur graduellen und nicht prinzipiellen Unterschiede zwischen normaler und auffälliger Entwicklung bewußt zu machen. Dadurch soll auch die Gefahr vermieden werden, daß das einschlägige Fachwissen zu vorschnellen, eigenmächtigen Diagnosestellungen verleitet und Vorurteile hervorruft.
Der Unterricht soll Demonstrationen mit Fallbesprechungen (unter Einbeziehung der Medien) gemäß dem Prinzip des Individualisierens miteinschließen. Bei der Beschreibung der Zustandsbilder sind jeweils spezielle Ursachen, Erscheinungsformen und entsprechende Möglichkeiten heilpädagogischer Behandlung aufzuzeigen, dabei ist der Standpunkt zu betonen, daß in erster Linie das Kind und nicht die Behinderung Beachtung verdient. Durch das Sachwissen soll auch eine emotionale sowie ethisch-sittliche Haltung des Respektes und der Toleranz gegenüber „anderen“ „anderen” geübt und gefestigt werden.
Für manche Schüler kann der Unterricht in Heil- und Sonderpädagogik Entscheidungshilfe bieten und Motivation sein für eine weitere Ausbildung zum Sondererzieher.
… 5 unveränderte Absätze
DIDAKTIK
(insbesondere Didaktik der Hort- und Heimerziehung)
Der Unterricht soll die künftigen Erzieher dazu befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten und Heimen für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit auf Grund ihres Wissens um die Ziele, Einflußfaktoren und konkreten Realisierungsmöglichkeiten eigenverantwortlich zu planen, geeignete Methoden zu entwickeln und diese auf ihre Wirksamkeit zu reflektieren. Dazu gehören unter anderem:
- Überblick über das gesamte sozialpädagogische Berufsfeld unter besonderer Berücksichtigung der institutionellen Pädagogik;
- Wissen um die Möglichkeiten bzw. Grenzen und aktuellen Probleme institutioneller Pädagogik;
- Einsicht in die Komplexität des Lebensraumes „Heim“ „Heim” als einem vernetzten System;
- Befähigung zur Umsetzung humanwissenschaftlicher Erkenntnisse in berufspraktisches Handeln; Verringerung des Theorie-Praxis-Gefälles;
… 108 unveränderte Absätze
- Befähigung zur Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit, zur Motivation von Kindern und Jugendlichen zur Auslösung und Begleitung von Lernprozessen, zur Persönlichkeitsbildung in allen ihren Teilbereichen, zur Entwicklung spezieller Stütz- und Fördermaßnahmen ua.;
- Befähigung zur Arbeit in einem Team, zur Steuerung von Gruppenprozessen, zur Gesprächsführung und Kontaktlösung;
- Kenntnis berufsbezogener Fachliteratur sowie geeigneter Bildungsmittel und Materialien für die praktische Arbeit;
- Reflexion, Analyse und Aufarbeitung der in der Hort- und Heimpraxis gewonnenen Erfahrungen.
1. Klasse (in Verbindung mit Hort- und Heimpraxis):
Überblick über die Spiel- und Beschäftigungsformen für Kinder und Jugendliche mit ausgewählten praktischen Übungen.
Exemplarische Einführung in Methoden zur Motivation Heranwachsender und zur Auslösung einfacher Lern- und Bildungsprozesse im kognitiven, emotionalen und sozialen Bereich.
Kennenlernen berufsbezogener Fachliteratur, Materialien und Bildungsmittel für die Erziehungspraxis.
Anleitung und Beratung beim Aufbau systematischer und ausbaufähiger berufsbezogener Sammlungen sowie einer Spiel- und Beschäftigungskartei.
Aufzeigen von rationellen und systematischen Lernmethoden (Grundprobleme des Lernens) und Reflektieren des eigenen Lernverhaltens.
Einführung in die berufsspezifische Fachsprache.
2. Klasse:
Erster Überblick über sozialpädagogische Einrichtungen.
Einflußfaktoren und Bedingungsfelder erfolgreicher institutioneller Erziehung: Aufgaben; Zielsetzungen; Raumstruktur; Zeitstruktur;
Allgemeine Aufgaben und Verantwortungsbereiche des Erziehers;
Konkrete Möglichkeiten der Lernerziehung und Lernbetreuung:
Methodisch-didaktische Voraussetzungen und Grundsätze einzelner Erlebnisbereiche: zB Spielerziehung, Leseerziehung, Bewegungserziehung, Medienerziehung, musisch-kreative Erziehung.
Anleitung zur Planung, Durchführung und Auswertung (Reflexion) von erlebniszentrierten Anboten aus der Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten und Heimen. Einblick in Kriterien einer prozeßorientierten Planung.
Fortführung und Erweiterung fachspezifischer Sammlungen von Materialien und Spielgut. Weiteres Kennenlernen der berufsspezifischen Fachsprache unter Einbeziehung einfacher berufsrelevanter Fachliteratur.
Eine einstündige Schularbeit pro Semester.
3. Klasse:
Auseinandersetzung mit Grundkenntnisse der Gruppendynamik und Gruppenpädagogik, um Gruppenphänomene besser erkennen und Gruppenprozesse gezielter steuern zu können: Gruppe als sozialer Lebens- und Lernraum - Eingliederung.
Kenntnis verschiedener administrativer und organisatorischer Voraussetzungen für die Sicherung eines effektiven Erziehungs- und Bildungsprozesses.
Einführung in Methoden der Verhaltensbeobachtung und Verhaltensbeschreibung als Voraussetzung verantwortlichen pädagogischen Handelns.
Vertiefte und weiterführende Auseinandersetzungen mit den Faktoren und Maßnahmen, die die Erziehung beeinflussen, deren Wirksamkeit, ihren konkreten Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen.
Fortführung und Strukturierung der Bildungsangebote für verschiedene Persönlichkeitsbereiche des Kindes und der Jugendlichen, insbesondere für die emotionale Erziehung, das Sozial- und Wertverhalten, für religiös-weltanschauliche Einstellungen und spezielle Probleme der Sexualerziehung.
Einführung in die Animative Didaktik, Freizeitpädagogik; soziokulturelle Animation und Freizeitmanagement. Überblick über freizeitpädagogisch relevante Institutionen und Organisationen. Grundkenntnisse der Methodik kommunikativen und freizeitpädagogischen Handelns.
Einführung in die speziellen Aufgaben, Arbeitsmethoden, Möglichkeiten und Grenzen der Einrichtungen der Heil- und Sonderpädagogik, einschließlich der pflegerischen Aufgaben.
Beurteilungskriterien für berufsbezogene Fachliteratur und Angebote im audio-visuellen Bereich.
Zwei einstündige Schularbeiten im 1. Semester.
Eine zweistündige Schularbeit im 2. Semester.
4. Klasse:
Bedeutung und Formen von Teamarbeit in der Sozialpädagogik; partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern, Angehörigen und sonstigen im Erziehungsfeld Wirkenden.
Führung von alternativen Formen wie Außenwohngruppen, Wohngemeinschaften; wirtschaftliche, organisatorische sowie Planungsfragen insbesondere Budgetplanung, Wohnungsunterlagen ua. Entwicklung spezieller Lernprogramme bei Auftreten besonderer Lernschwierigkeiten; kompensatorische Lernförderung. Förderung von Spezialbegabungen. Einführung in methodische Handlungsansätze der Museumspädagogik.
Umgang mit verhaltensauffälligen bzw. behinderten Kindern und Jugendlichen. Reflexion des eigenen Erzieherverhaltens.
Kenntnis von Methoden und Möglichkeiten der Verhaltensmodifikation; Hinweis auf verhaltens-therapeutische Grundsätze.
Interkulturelles Lernen und Integration.
Einführung in die Methoden und grundlegenden Techniken der Gesprächsführung.
Kennenlernen verschiedener Strategien zur Konfliktlösung.
Verhaltensbeobachtung und Verhaltensbeschreibung; Umgang mit persönlichen Daten; Führung schriftlicher Aufzeichnungen; Führungsbericht.
Vertiefte Auseinandersetzung mit Fachliteratur und berufsbezogenen
Zwei einstündige Schularbeiten im 1. Semester.
Eine zweistündige Schularbeiten im 2. Semester.
5. Klasse:
Positive Möglichkeiten und Grenzen der Hort- und Heimerziehung; Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Verringerung systemimmanenter Gefahren.
Grundlagen demokratischer Prinzipien und deren Umsetzungsmöglichkeiten bei Kindern und Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen bzw im Berufsfeld.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Fachexperten (Sozialarbeitern, Therapeuten, Ärzten, Kliniken ua).
Methoden zur kompensatorischen Förderung einzelner Kinder.
Überblick über charakteristische Erziehungssituationen in sozialpädagogischen Einrichtungen: Möglichkeiten der Vorbereitung der jungen Menschen auf die spätere Lebensführung; Beendigung des Heimaufenthaltes, Entlassung und Nachbetreuung.
Der Erzieherberuf: zB Berufsbild, gesellschaftliches Image, berufs- und standespolitische Fragen, persönliche und fachliche Qualifikation des Berufserziehers, besondere berufliche Belastungen, Fort- und Weiterbildung, Psychohygiene, Supervision; Stellung des Erziehers in der Jugendwohlfahrt.
Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, davon zwei zweistündig und
Im zweiten Semester nur eine Schularbeit.
Der Lehrplan in Didaktik ist als Rahmenlehrplan zu verstehen. Die Angaben des Lehrstoffes sind nicht im Sinne einer strengen Systematisierung zu verstehen; Auswahl und Aufbau der Lehrinhalte sollen sich am Erlebnishintergrund, an den konkreten Praxiserfahrungen und den Bedürfnissen der Schüler orientieren. Durch aufbauende, kontinuierliche Strukturierung der Lehrinhalte sollte dem Schüler jedoch ein geordneter Überblick über den Lehrstoff vermittelt werden.
Die methodische Gestaltung des Unterrichtes soll daher die Selbständigkeit der Schüler vorrangig einbeziehen. Dabei ist die Bedeutung der Motivation für das eigene Handeln bewußt zu machen, um die Transferwirkung hinsichtlich der Erziehungs- und Bildungsaufgaben in der sozialpädagogischen Arbeit zu ermöglichen.
Die Fähigkeit zur Reflexion soll durch Überprüfung der Angemessenheit und Effektivität des jeweiligen pädagogischen Handelns entfaltet werden. Dies soll die Voraussetzung schaffen, um die Komplexität des Erziehungsgeschehens unter verschiedenen Einflußfaktoren zu verstehen. Dadurch soll die Bereitschaft zur Veränderung im Sinne der Dynamik des Erziehungsprozesses entfaltet werden.
Für das Sammeln von Informationen und als Hilfe für eigenständiges Arbeiten und die kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen didaktisch-methodischen Modellen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur in allen Klassen notwendig. Anleitungen zur mündlichen und schriftlichen Auseinandersetzung mit berufsbezogenen Themen sollen angeboten und fachorientierte Lehrausgänge durchgeführt werden.
Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen, die den sachlogischen Aufbau des Bildungsgutes lehren, sind herzustellen. Insbesondere ist eine enge Verbindung zu den Unterrichtsgegenständen Hort- und Heimpraxis, Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik sowie den musischen Ausbildungsbereichen zu sichern.
Der Lehrer soll den Schülern seine Wahl entsprechender Methoden transparent machen, dabei soll er sowohl das Prinzip der Methodenfreiheit als auch das der Methodengerechtheit beispielhaft vertreten.
HORT- UND HEIMPRAXIS
Zentrales Anliegen des Unterrichts ist es, die Schüler zu befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit in Horten, Heimen und anderen sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend zu gestalten, sowie die sonstigen Berufsaufgaben eines Erziehers zu bewältigen. Im Hinblick darauf müssen jedenfalls alle Bereiche des Lehrstoffes erarbeitet werden, die für diese umfassende Erziehungs- und Bildungsarbeit erforderlich sind.
Praktische Erfahrungen und anschauliche Informationen über die verschiedenen Bereiche sozialpädagogischer Tätigkeit sollen den Schülern Gelegenheit zur Orientierung über die mannigfachen Arbeitsbereiche des Erziehers bieten und sie zu einer vertieften Auseinandersetzung mit Erziehertätigkeit sensibilisieren.
Im Rahmen des Unterrichtes sollen die Schüler zu systematischer Sammlung wertvoller Anregungen für den gezielten Einsatz in der Berufspraxis angeleitet werden.
1. Klasse (in Verbindung mit Didaktik):
Hospitieren und erstes Teilnehmen an Initiativen und Aktivitäten der Erzieher sowie behutsames Mitwirken an Gruppen- und Freizeitprojekten mit Grundschulkindern insbesondere in Horten, Tagesheimstätten und allenfalls Heimen. Dabei sollen die Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln bekanntgemacht werden.
Dadurch und durch zusätzliche Angebote soll ein erster Einblick in kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse vermittelt werden.
An einfachen Beispielen sorgfältig geplanter Angebote sollen die Schüler in der konkreten Situation Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.
Erstellen und Auswerten einfacher, auf eng umrissene Aufgabenstellung abgestimmter mündlicher Berichte und schriftlicher Aufzeichnungen.
In enger Verbindung mit dem Hospitieren und den Anforderungen der Didaktik erste Erfahrungen mit dem Aufbau systematischer und ausbaufähiger fachspezifischer Sammlungen bzw. einer Spiel- und Beschäftigungskartei.
2. Klasse:
Fortsetzen des Hospitierens in Horten, Tagesheimstätten und allenfalls Heimen für Kinder im Pflichtschulalter mit spezieller Aufgabenstellung und erstes spontanes praktisches Arbeiten vornehmlich in Kleingruppen.
Dabei sollen die Schüler auf bedeutsame Faktoren, welche das Berufsfeld Hort und Tagesheimstätte beeinflussen, aufmerksam gemacht werden. Durch exemplarische Angebote soll Einblick in Spiel- und Arbeitsprozesse sowie in schulisches Lernen der Kinder im Pflichtschulalter vermittelt werden. In diesem Zusammenhang sollen die Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln vertraut werden, um sie gezielt in der Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Praxis einsetzen zu lernen.
An Beispielen vorbildlich geplanter Angebote sollen die Schüler sowohl in der konkreten Freizeitsituation als auch in der Lernsituation (Aufgabenbewältigung, Lernhilfe ua.) Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.
Einführung in die selbständige Arbeit insbesondere in Horten und Tagesheimstätten und deren Planung. Dabei sollen die Schüler einzelne Arbeitseinheiten mit einer kleineren Gruppe von Kindern eigenständig bewältigen.
Anleitung zur Erstellung und Auswertung mündlicher und schriftlicher Berichte zur Sicherung des Unterrichtsertrages.
Besuche in verschiedenen ähnlichen sozialpädagogischen Institutionen mit Information über deren Zielsetzungen, Arbeitsmethoden und Hauptprobleme insbesondere der jeweils betreuten Kinder.
Eine Praxiswoche im Hort bzw. der Tagesheimstätte.
3. Klasse:
Praktizieren in verschiedenen Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche. Dabei weiterführende Auseinandersetzung mit den personellen, räumlichen, zeitlichen, organisatorischen, wirtschaftlichen und pädagogischen Gegebenheiten derartiger Institutionen, ihren speziellen Aufgaben, Arbeitsweisen und Problemen als Voraussetzung für gezieltes Erzieherverhaltenstraining. Besuch verschiedener sozialpädagogischer Einrichtungen im Arbeitsfeld des Erziehers und Einführung in die selbständige Erzieherarbeit.
Übung in Planung und Durchführung einzelner Arbeitseinheiten sowie allmähliche Hinführung zu langfristiger Planung und Gestaltung der Erziehungs und Bildungsarbeit in konkreten Gruppensituationen auch in Hinblick auf die Ferialpraxis.
Sammeln von Anregungen für die spätere eigene Berufspraxis. Planung, Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Festen und Feiern. Erprobung und Einübung verschiedener Gestaltungselemente. Pflege erzieherisch wertvoller Bräuche und Traditionen.
Fallweises Hospitieren mit spzieller (Anm.: richtig: spezieller) Aufgabenstellung. Erstellen von Praxisberichten als Grundlage für Praxisanalysen. Vor- und Nachbesprechung der Praxisversuche. Praktische Übungen im Verhaltenstraining. Vorbereitung der Ferialpraxis.
Zwei Praxiswochen im Heim.
Drei Wochen Ferialpraxis in Tagesheimstätten, Ferienlagern, -heimen
4. Klasse:
Praktizieren in Horten und Heimen bei weiterer Steigerung der Selbständigkeit hinsichtlich kurz- und langfristiger Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit. Eigenständigkeit in der verantwortungsbewußten Führung einzelner Kinder und Jugendlicher bzw. der Gruppe.
Gezielter Einsatz von Bildungs- und Arbeitsmitteln und anderer Medien.
Die Schüler sollen die unterschiedlichen Erwartungen und Forderungen von Familie und Schule an den Hort, die Tagesheimstätte und das Heim kritisch überprüfen lernen. Vor allem sollen sie deren Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit in der Praxis in Planung und Durchführung grundsätzlich berücksichtigen.
Einübung wünschenswerten Erzieherverhaltens. Einblick in verschiedene Berufsaufgaben des Erziehers sowie diverse administrative Arbeiten. Nach Möglichkeit Teilnahme an Arbeitsbesprechungen des Leiters mit den Erziehern und an Vorhaben der Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrern. Fallweises Hospitieren mit konkreter Aufgabenstellung und schriftlichen bzw. mündlichen Berichten als Grundlage einschlägiger Praxisanalysen. Dabei vertieftes Kennenlernen der Zielsetzungen in Horten, Heimen und ähnlichen sozialpädagogischen Institutionen sowie eingehendes Erleben ihrer Arbeitsweisen und praktischen Arbeit. Auswertung bzw. Vorbereitung der Ferialpraxis.
Drei Praxiswochen im Heim.
Drei Wochen Ferialpraxis in Tagesheimstätten, Ferienlagern, -heimen
5. Klasse:
Kennenlernen ausgewählter sozialpädagogischer Arbeitsbereiche; fallweises Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht und Zusammenschau hinsichtlich methodisch-didaktischer Aspekte einerseits und des Ablaufes von Gruppenprozessen andererseits.
Weitgehend selbständiges Praktizieren bei Kindern und Jugendlichen in verschiedenen sozialpädagogischen Institutionen insbesondere Horten und Heimen, praktische Erprobung der erworbenen theoretischen und methodisch-didaktischen Kenntnisse anhand ausgewählter berufspraktischer Aufgabenstellungen und Problemsituationen. Vertiefe Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen der schriftlichen Planung und deren Realisierung; Durchführung und Auswertung von komplexeren Gruppenunternehmungen und Freizeitprojekten.
Durchführung eigenständiger, planmäßiger Beobachtung und pädagogisch wertvoller, zweckmäßiger Aufzeichnungen für die Reflexion; spezielle Kasuistik; Befähigung zur gezielten kompensatorischen Förderung bzw. zur Integration einzelner Kinder insbesondere verhaltensauffälliger oder leicht behinderter Kinder, Kinder mit Entwicklungsrückständen oder mit Spezialbegabungen in die Gruppe.
Übungen zur Gesprächsführung; Sensibilisierungstraining; Kontakttraining; Kreativitätstraining ua. Nach Möglichkeit Einbeziehung in die Besprechungen des „Erzieherteams“ „Erzieherteams”; Mitwirken bei der Zusammenarbeit mit Eltern und Vertretern der Schule.
Zwei Praxiswochen im 1. Semester mit dem Ziel selbständiger Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung.
… 244 unveränderte Absätze
Der Unterricht in Hort- und Heimpraxis soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtung vorbildlich gestalteter Gruppenarbeit in Horten und Heimen und des eigenen Tuns stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar.
Um von Anfang an die besonders enge Wechselbeziehung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten, sollen die Unterrichtsgegenstände Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis in der
1. Klasse von einem Lehrer unterrichtet werden. Das Blocken von
Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist in der 1. und 2. Klasse wünschenswert.
Besprechung der Vorbereitung, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche und individuelle Nachbesprechung sowie Niederschriften über die speziellen Aufgaben sollten den Unterrichtsertrag sichern helfen.
Durch praktische Übungen im Verhaltenstraining - auch unter Verwendung audio-visueller Medien - soll wünschenswertes Erzieherverhalten angestrebt bzw. eingeübt werden.
Die vorgesehenen Praxiswochen sind so vorzubereiten und durchzuführen, daß ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist. Insbesondere ist auf eine gewissenhafte begleitende Kontrolle zu achten.
Um die notwendige Kooperation und Konzentration der Pflichtgegenstände Hort- und Heimpraxis, Didaktik und Pädagogik, allenfalls Heil- und Sonderpädagogik, zu erreichen, sind Besprechungen der zuständigen Lehrer und Erzieher abzuhalten. Im Hinblick auf die speziellen didaktischen Fragen sollten auch Kontakte mit den Lehrern aller übrigen Unterrichtsgegenstände gepflogen werden.
DEUTSCH
(einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)
Der Unterricht in Deutsch soll sowohl unter fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Aspekten zur Sicherheit und Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der Sprache führen. Er soll befähigen, Erlebtes, Erfahrenes und eigene Gedankengänge klar darzustellen. Dabei sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:
- kritische Sprachbetrachtung
- Pflege berufsspezifischer Kommunikationsformen
- standortsprachliche Kompetenz beim Lesen und Schreiben
- sinnerfassendes und sinnvermittelndes Lesen
- Kenntnisse der Textgrammatik
- Förderung der Schreibrichtigkeit
- Erkennen sprachlicher Strukturen und ihrer Funktion
- Lektüre fiktionaler und nichtfiktionaler, deutschsprachiger und fremdsprachiger Texte
- Überblick über die zeitbezogene Einordnung von Texten, unter vorrangiger Behandlung österreichischer Texte
- Förderung des Verständnisses für den ästhetischen Wert von Texten
- selbständiges Auseinandersetzen mit Texten durch die den Schüler zur kritischen Stellungnahme - auch im Hinblick auf die Erteilung der Lernhilfe
- Kenntnis von ausgewählten Werken der Kinder- und Jugendliteratur
- Vermittlung von Kriterien zur Beurteilung von Kinder- und Jugendliteratur
- Einsicht in die Bedeutung von Hort und Heim für die Verbreitung von adäquater Kinder- und Jugendliteratur (auch im Wege der Elternberatung)
- Bewußtmachen der Mitverantwortung des Hortes und Heimes für die sprachliche und somit sozio-kulturelle Entwicklung der Kinder
- Analyse und Beurteilung sprachlicher Äußerungen
- Vorbereitung auf gezielte Lernhilfe im Bereich der deutschen Sprache bei Kindern und Jugendlichen.
1. Klasse:
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Grundlage der Sprech- und Vortragstechnik. Üben des dialektfreien Sprechens, des Vorlesens und Erzählens. Vortragen - zum Teil auch auswendig gelernter - Textstellen in Prosa und Versen (Kinderreime, Märchen, phantastische Geschichten usw.)
Vorübungen zu Referaten und zu Diskussionen. Erproben verschiedener
Einige Werke aus der dem Alter der Schüler gemäßen Jugendliteratur (unter Berücksichtigung der wichtigsten Gattungen) als Ausgangspunkt für eine kritische Stellungnahme. Das Kinderbuch in seinen Formen und Themenkreisen; Märchen, Sage. Sammeln von Reimen und Geschichten.
Einführung in die Grundbegriffe der Poetik anhand konkreter Beispiele. (Die Texte sollen möglichst aus dem 19. und 20. Jahrhundert gewählt werden, wobei das österreichische Schrifttum besonders zu berücksichtigen ist.) Funktion der Medien und Anleitung zu kritischer Auswahl aus dem Medienangebot.
Wort- und Satzgrammatik als Hilfe für den eigenen richtigen
Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit (Einfluß der Mundart und Umgangssprache), über Fehlerquellen im mündlichen und schriftlichen Ausdruck.
Die wichtigsten Regeln der Rechtschreibung und der Zeichensetzung
Verschiedene Arten des Aufsatzes wie Erlebniserzählung, Schilderung, Bericht, Beobachtung und Beschreibung; Nacherzählung und Inhaltsangabe, Phantasieaufsatz und Erweiterung eines Erzählkerns. Verfassen von Texten mit unterschiedlichen Schreibabsichten. Übungen zur Bereicherung und Belebung des Ausdrucks, zur Treffsicherheit und Anschaulichkeit.
Sechs einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei je
2. Klasse:
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Erhöhte Anforderungen an ausdrucksvolles Lesen, Vortragen und Erzählen. Kontrolle der eigenen Sprechweise zur Verhaltenssteuerung und Meinungsbildung mit Hilfe von audio-visuellen Medien. Anhören von vorbildlich gesprochenen Texten.
Technik des selbständigen Lesens im Hinblick auf das Lesetempo, das Überblick- und Sinnerfassen.
Übungen im Diskutieren (auf der Grundlage von Fachwissen) und Dramatisieren.
Standardwerke der Kinder- und Jugendliteratur.
Beurteilungskriterien im Hinblick auf sprachliche Gestaltung,
Beispiele der deutschsprachigen Literatur von ihren Anfängen bis einschließlich Vorklassik, soweit sie für das Verständnis der Gegenwartsliteratur von Bedeutung oder von zeitloser Gültigkeit sind; Proben aus der Weltliteratur. Werke der zeitgenössischen Literatur.
Wiederholung und Vertiefung der Kenntnisse aus der Satz- und Wortgrammatik; Erarbeiten einer Übersicht über die Gliedsätze. Umformen und graphische Darstellung von Sätzen; Satzbaupläne. Bildhaftigkeit der Sprache.
Beispiele für den Wandel der deutschen Sprache im Laufe der Jahrhunderte; der deutsche Sprachschatz (Erb-, Lehn-, Fremdwörter); Sprachverwandtschaft, Sprachgemeinschaft.
Weitere Übungen zur Sicherung der Rechtschreibung und Zeichensetzung.
Direkte und indirekte Charakteristik, Bilddeutung; Kürzung, Erweiterung und Zusammenfassung vorgegebener Texte. Buchbesprechung. Stoffsammlungen, Klärung von verwandten Begriffen, Erörterung. Verfassen von Anleitungen. Fortsetzen der bisher geübten Aufsatzgattungen mit erhöhten Anforderungen.
Ersinnen und Erzählen von Geschichten. Übungen zur sprachlichen Formung der schriftlichen Vorbereitung für die Hort- und Heimpraxis (Fachsprache, Systematik).
Fünf Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei einstündige und eine zweistündige im 1. Semester, eine einstündige und eine zweistündige im 2. Semester.
3. Klasse:
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Weiterführung der Sprecherziehung mit besonderer Berücksichtigung einer klangvollen und gut artikulierten Sprache. Gestalten von dramatischen Szenen nach gegebenen Mustern und aus dem Stegreif. Gespräche über aktuelle, insbesondere berufsbezogene Themen. Interpretationsübungen anhand von Texten aus verschiedenen Bereichen (Kinder- und Jugendliteratur, Dichtung, Trivialliteratur, Presse, Werbung, usw.). Vorlese- und Erzähltechnik vor einer Gruppe.
Kinder- und Jugendliteratur zu verschiedenen Themenkreisen im Hinblick auf Aktualität und Berufspraxis (Informationsquelle, Reifungshilfe, Kommunikationsmittel und Kreativimpulse).
Beispiele der Literatur des Sturm und Drang, der deutschen und österreichischen Klassik, Romantik und sozialkritischen Dichtung des Vormärz, soweit sie für das Verständnis der Gegenwartsliteratur von Bedeutung oder von zeitloser Gültigkeit sind. Werke der zeitgenössischen Literatur.
Stilkritische Übungen an verschiedenen Texten zur Festigung des Sprachgefühls und als sachliche Voraussetzung für die Interpretation von Dichtungen.
Erhöhte Anforderung bei der Sicherung der Rechtschreibung und Zeichensetzung. Bewußtmachen eigener Lernwege.
Methodische Hinweise für die Lernhilfe im Sprachunterricht. Einblick in die Lehrpläne aus Deutsch an den Schulen für das Pflichtschulalter. Umgang mit Sprach-, Rechtschreib- und Lesebüchern.
Dialoge; Stoffsammlungen und Gliederungsübungen, Problemarbeiten, Vorübungen für die literarische Facharbeit (Teilaspekte von Dichtungen, Interpretationen von kurzen Geschichten, Gedichten und Szenen). Abfassen von Protokollen und Exzerpten. Leserbrief. Dramatisieren von Geschichten.
Vier zweistündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei je
4. Klasse:
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Kurze Referate, insbesondere über Themen aus berufsbezogenen Fachgebieten unter Benützung einschlägiger Literatur.
Diskussion. Gesprächstechnik in der Gruppe.
Übungen zur Steigerung des klaren und gewandten Ausdrucks beim
Tendenz der modernen Kinder- und Jugendliteratur. Kinder- und Jugendliteratur in ihrer Bedeutung im sozio-kulturellen Hintergrund der Jugendlichen. Beurteilung der sprachlichen Gestaltung nach entwicklungspsycholgischen (Anm.: richtig: entwicklungspsychologischen), jugendsoziologischen, pädagogischen und kommunikationstheoretischen Gesichtspunkten.
Jugendzeitschriften. Brückenliteratur. Themen- und Gattungsvergleiche zwischen Kinder- und Jugendliteratur und Erwachsenenliteratur.
Textbeispiele von 1848 bis zum Ersten Weltkrieg als Spiegelbild der Zeit (Realismus, Naturalismus, Impressionismus, Expressionismus usw.) unter besonderer Berücksichtigung des österreichischen Beitrages zum deutschsprachigen Schrifttum. Werke der zeitgenössischen Literatur.
Randbereiche der Literatur (Unterhaltungsliteratur, Reiseromane, Kriminalromane) - Kriterien zur Beurteilung von Kitsch und Schund.
Wechselwirkung zwischen Sprach- und Gesellschaftsform, Herkunftssprache, Sprache des Kindes. Sprachstörungen, Sprachspiele.
Wirkungsanalyse und Konsumgewohnheiten im Rahmen der Massenmedien.
Zweifelsfälle der Rechtschreibung und der Zeichensetzung. Hinweise im Hinblick auf Lernhilfe.
Übungen im Auffinden von Fehlern in Rechtschreibung und Zeichensetzung. Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit; Hilfen zu deren Verhinderung.
Problemarbeiten, Literarische Facharbeit (Interpretation von dichterischen und pädagogischen Texten, Gegenüberstellung motivgleicher Texte, stilkritische Übungen).
Schriftverkehr mit Behörden (wie Eingaben, Ansuchen, Berichte, Protokolle, Planungsvorschläge). Übungen zur Steigerung des klaren und gewandten Ausdrucks beim Formulieren abstrakter Inhalte, besonders im Zusammenhang mit der Fachsprache.
Vier zweistündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei je
5. Klasse:
Sprachpflege und Sprecherziehung:
Umfangreichere Referate über vorgegebene oder selbstgewählte Themen und unter stärkerer Verwendung von Arbeitsbehelfen (zB Sachbücher, Lexika, Zeitschriften). Kurzreferate im Hinblick auf die Elternarbeit (Reden zu besonderen Anlässen, Informationsgespräche usw.)
Die Kinder- und Jugendliteratur in den Medien.
Die literarischen Strömungen des 20. Jahrhunderts, wobei der österreichische Beitrag besonders zu berücksichtigen ist. Tradition und Auflösung übernommener Dichtungsformen. Die Gegenwartsliteratur am Beispiel einiger bedeutender Vertreter und Werke.
Einfluß des ausländischen Schrifttums.
Medien und Literatur in ihrer Wechselwirkung.
Gefühlswert der Sprache. Kritische Betrachtung der Ausdrucksmittel
Problemarbeiten, literarische Facharbeit (Hinweise auf Formen des Zitierens und sinnvolle Verwendung von Zitaten). Lebenslauf, Bewerbungsschreiben.
Methodik des Aufsatzunterrichtes im Hinblick auf Lernhilfe; Korrekturübungen anhand von Beispielen.
Schriftliche Arbeiten für die Berufspraxis und Elternarbeit (wie Elternbriefe, Einladungen, Anschläge, Rundschreiben, usw.). Übungen zum Abfassen von Artikeln für Fachzeitschriften.
Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei dreistündige im
1. Semester und eine dreistündige im 2. Semester.
Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sollen einander im Unterricht durchdringen, damit von verschiedenen Gesichtspunkten aus die Leistung der Sprache und das Wesen der Dichtung bewußt werden. Die einzelnen Stoffgebiete sind gleichwertig. Auf Können und Verstehen ist mehr Wert zu legen als auf bloßes Fachwissen. Die Schüler sind zur Verwendung von Nachschlagewerken (Sachbüchern, Lexika) anzuleiten. Im Hinblick auf eine gezielte Lernnachhilfe im Fachbereich sind den Schülern entsprechende methodische Hinweise zu geben. Die Lehraufgaben sind so auszuwählen, daß besonders solche Probleme des persönlichen Lebens und der Gemeinschaft behandelt werden, die Kritikfähigkeit und Selbständigkeit verlangen. Dabei sollte die Berufsorientierung nicht übersehen werden.
Von den vorhandenen Grundlagen ausgehend ist über natürlich gegebenen Sprechsituationen das freie Sprechen zu üben und durch verschiedene Kommunikationstechniken zu fördern, wobei neben dem vorbildlichen Sprechverhalten des Lehrers audiovisuelle Hilfsmittel eingesetzt werden sollen.
Auf gutes, richtiges Sprechen ist nicht nur in allen Bereichen des Deutschunterrichts, sondern auch in allen übrigen Unterrichtsgegenständen zu achten.
Die Fähigkeit, sich sicher und klar auszudrücken, soll durch planmäßig aufbauende Übungen erreicht werden. Verschiedene Textsorten mit altersgemäßer, berufsbezogener und dem Interessenbereich der Schüler entsprechender Themenstellung soll geübt werden.
Bei der altersentsprechenden Auswahl der Lektüre ist darauf zu achten, daß die Schüler fähig werden, den Wert dichterischer Werke in ihrer zeitlosen sowie epochegebundenen Dimension als Spiegelbild gesellschaftlicher Verhältnisse zu erfassen, kritisch zu überdenken und daraus Anregungen für die Gestaltung des persönlichen und beruflichen Lebens zu gewinnen. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.
Von der ersten Klasse an soll mit der Erarbeitung einer Leseliste begonnen werden, die in den folgenden Klassen auszubauen ist. Sie soll auf allen Stufen sowohl Beispiele aus der Gegenwartsliteratur als auch zeitlosen Lesestoff einschließen, und zwar über alle zur Verfügung stehenden Medien (wie Printmedien, Theater, Film, Hörspiel, Rundfunk, Fernsehen).
Die Erscheinungsformen der Kinder- und Jugendliteratur in den verschiedenen Medien sind zu berücksichtigen. Die Kenntnis ausgewählter Werke soll durch Gemeinschafts- und Privatlektüre mit nachfolgender Besprechung sowie durch Referate vermittelt werden. Um die Auswertung wertvoller Kinder- und Jugendschriften in der Hort- und Heimerziehung zu sichern, sind die Schüler zu Aufzeichnungen anzuleiten.
Sprachlehre soll die Reflexion grammatischer Phänomene, dem persönlichen Sprachgebrauch sowie der Analyse und Beurteilung sprachlicher Äußerung dienen. Auch bei der Interpretation soll eine grammatisch-stilistische Betrachtungsweise und ihre kommunikative Intention zum Tragen kommen. Sprachlehre und Rechtschreibung sollen den Deutschunterricht ganzheitlich durchdringen. Partnerarbeit soll die Einübung in die Lernhilfe fördern.
Bei Lehraufgaben, die sowohl Gegenstand des Deutschunterrichtes als auch des Unterrichtes in Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis sind, ist enge Zusammenarbeit der betreffenden Lehrer erforderlich.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Wichtigstes Ziel des Englischunterrichtes an Bildungsanstalten - neben fachspezifischen und fächerübergreifenden Aspekten - ist der Aufbau einer entsprechenden Kommunikationsfähigkeit, der die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Leseverstehens und des schriftlichen Ausdruckes zu Grunde liegen. Dadurch sollen die Schüler in die Lage versetzt werden, in der Fremdsprache situationsgerecht zu handeln, das heißt Gehörtes und Gelesenes zu verstehen und sich mündlich und schriftlich richtig auszudrücken.
Die Schüler sollen imstande sein, gesprochene Sprache vor allem
Sie sollen im zukünftigen Berufsalltag imstande sein, Gesprächssituationen in der Fremdsprache zu bewältigen und sich sach-, situations- und partnergerecht auszudrücken.
Sie sollen den Sinn fremdsprachlicher Texte erfassen; bei der Textauswahl sollte das Berufsfeld mitberücksichtigt werden.
Sie sollen imstande sein, sich in der Fremdsprache vorwiegend in jenen Formen auszudrücken, welche von kommunikativem Wert sind.
Aufgrund der eigenen Lernerfahrung und didaktisch-methodischer Hinweise, bereits ab der 1. Klasse, sollen die zukünftigen Erzieher imstande sein, erfolgreich Lernhilfe in der lebenden Fremdsprache Englisch zu geben. Sie sollen mit Bedingungen und Methoden vertraut sein, Übungserfolge herbeizuführen, insbesondere auch bei lernschwachen und wenig motivierten Schülern.
Im Sinne der Persönlichkeitsbildung hat der Englischunterricht das Ziel, mehr Achtung vor der Eigenart anderer Menschen und Völker zu wecken und so die Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit anzuregen.
1. Klasse:
Hörverstehen:
Schulung des Hörverstehens durch systematische Konfrontation mit dem gesprochenen Wort bzw. einfachen Originaltexten unter Verwendung technischer Hilfsmittel (Kassette, Videoband, Schulfunk, Tonfilm). Die Schüler sollen die Fähigkeit erwerben, Gehörtes dem Sinne nach und in wichtigen Details zu erfassen, so etwa Dialoge, kurze Szenen, einfache Texte erzählenden Inhalts, kurze Erlebnisberichte.
Aufbau bzw. Erweiterung eines Grundsprachschatzes, zunächst in Anlehnung an vorgegebene Sprechsituationen, später als Versuch einer persönlichen Aussage, etwa in Form kurzer Mitteilungen, Erklärungen, Begründungen, Äußerungen über persönliche Bedürfnisse, Meinungen, Wünsche und Gefühle usw., auch mit Hilfe von Bildgeschichten und Fotos.
Erarbeiten eines grundlegenden, besonders für den täglichen Gebrauch verfügbaren Wort- und Phrasenschatzes aus dem Alltagsleben und dem unmittelbaren Erfahrungsbereich der Schüler, wie Familie, Wohnen und Einrichten, Gesundheit und Körperpflege, Mahlzeiten, Kleidung, Hobbies ua. Erwerb einer im Beruf verwertbaren Sammlung von Liedern, Reimen, Sprüchen und Spielen aus den englischsprechenden Ländern.
Übungen zu einer richtigen Aussprache und Tonführung.
Schulung des Leseverstehens an Texten aus dem Erlebnis- und Erfahrungsbereich der Schüler. Dazu gehören zB Mitteilungen, kurze Briefe, kurze Szenen aus dem täglichen Leben, Dialoge, Berichte, Lesestücke erzählenden Inhalts, Kindergeschichten, Märchen, Texte landeskundlicher Art. Wecken der Freude am Lesen anhand entsprechender Texte.
Vermittlung bzw. Festigung grundlegender Grammatikkenntnisse sowie deren Erweiterung und Anwendung im Hinblick auf die Erfordernisse der auf den einzelnen Schulstufen vorgesehenen Aufgaben. Im Sinne einer kommunikativen Grammatik sind die zu erwerbenden Strukturen in konkreten Sprechsituationen zu erarbeiten und einzuüben.
Die Schwerpunkte sollen etwa auf folgenden Gebieten liegen:
Kurze Zusammenfassungen von Gehörtem und Gelesenem, kleine Berichte über Selbsterlebtes, Umformungen, einfache Nacherzählungen, Verfassen von Briefen (Mitteilungen, Anfragen, Einladungen, Dankschreiben), Fragen und Antworten. Regelmäßige Schul- und Hausübungen zur Festigung und Anwendung von im Unterricht erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten.
Fünf einstündige Schularbeiten, zwei im 1. Semester, drei im
2. Semester.
2. Klasse:
Hörverstehen:
Verbesserung des Hörverstehens durch vermehrten Einsatz technischer Unterrichtsmittel, durch Abhören und Nachspielen kurzer Szenen. Die Schüler sollen zunehmend imstande sein, Texte in ihrer Kernaussage zu erfassen und ihnen wichtige Detailinformationen zu entnehmen. Bei der Auswahl von Texten sollten Dialoge, einfache Interviews, aber auch Lieder und Reime berücksichtigt werden.
Weiterentwicklung der Fähigkeit, sich der englischen Sprache im Alltag zu bedienen. Die Schüler sollten in zunehmenden Maße imstande sein, den erworbenen Sprachschatz der eigenen Absicht gemäß einzusetzen. Der Wortschatz ist auf Themenkreise auszudehnen, die für die Schüler auf Grund der Wahl dieser Schulart von Interesse und Bedeutung sind: Betätigung mit Kindern, vor allem Anleitungen zum Bauen, Werken, Malen ua., zu Rollenspiel und zu sozialen Arbeitsformen; Freizeit; Reise.
Weitere Übungen zu einer richtigen Aussprache und Tonführung.
Weitere Schulung des Leseverstehens an Lesestoffen im Zusammenhang mit den bereits genannten Themenkreisen unter Bedachtnahme auf die Umwelt der Schüler und deren Probleme sowie der stärkeren Ausrichtung auf den zukünftigen Beruf, Texte landeskundlicher Art. Ausschnitte aus einem inhaltlich und sprachlich der Altersstufe angemessenen Werk der neueren Literatur. Übungen, auch im Hinblick auf die Förderung des selbständigen Lesens. Versuche persönlicher Stellungnahmen zum Gelesenen.
Vertiefung der bisher erworbenen Kenntnisse mit dem Schwerpunkt auf folgenden Gebieten: Umstandswort (Vergleichsstufen und Stellung im Satz), Gebrauch von past tense und present perfect tense, Leideform, modale Hilfszeitwörter, Gebrauch der Verhältniswörter, Besonderheiten im Gebrauch des Artikels, die indirekte Rede und Frage, einfache Bedingungssätze.
Stellen und Beantworten von Fragen, Zusammenfassen von wesentlichen Informationen aus einem Text, Verfassen von Briefen, Beschreibungen, Darstellung eines Handlungsablaufes nach Bildern, Versuch im Abfassen persönlicher Stellungnahmen zu Gelesenem oder Gehörtem. Kurze Aufsätze anhand von Leitfragen.
Fünf einstündige Schularbeiten, davon zwei oder drei im
1. Semester.
3. Klasse:
Hörverstehen:
Erweitern und schärfen des Hörverstehens. Die Schüler sollen zunehmend in die Lage versetzt werden, Originaltexte (auch Interviews, Dialoge, Erzählungen, Phantasiegeschichten, Lieder) trotz Vorkommens unbekannter Wörter in ihrer Gesamtaussage oder in wichtigen Details zu verstehen und persönliche Aussagen darüber zu machen.
Die Fähigkeit, sich der englischen Sprache im Alltag zu bedienen, ist weiterzuentwickeln. Hinführen zu selbständiger Stellungnahme durch Üben mit Argumentieren über einfachste Sachverhalte. In die Themenkreise sollen auch kulturelle Belange, wie Theater, Film, Rundfunk, Fernsehen, Feste und Feiern einbezogen werden. Rollenspiele, Erklären von Spielregeln, bildgesteuertes Erfinden von Geschichten. Allenfalls Kurzreferate und Erlebnisberichte auch anhand von Bildmaterial.
Schulung der Aussprache und der Intonation im Kontext.
Hinführen zum verständnisvollen und kritischen Umgang mit Texten anhand von Textinhalten, die zum Argumentieren anregen. Motivieren zum selbständigen Lesen anhand von Kurzgeschichten oder von Ausschnitten aus einem geeigneten Werk der Gegenwartsliteratur (Drama, Roman, Jugendliteratur).
Einfache persönliche Stellungnahmen zu Gelesenem.
Vertiefung der bisher erworbenen Kenntnisse mit dem Schwerpunkt auf Zeitenfolge und Funktion der Nominalformen des Zeitwortes (infinitive, participle, gerund).
Schriftliche Übungen, wie sie sich aus den für die 3. Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Die Schüler sollen nun auch imstande sein, unter Rücknahme bisher vorgegebener Hilfestellungen schriftliche Aussagen selbständig zu produzieren. Dazu gehören:
4. Klasse:
Hörverstehen:
Das Hörverstehen ist an Aufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades
Steigerung der Sicherheit im freien Anwenden der erworbenen Sprachkenntnisse, vor allem beim Vorbringen eigener Absichten, Meinungen und Empfindungen. Langsamer Aufbau eines berufsrelevanten Wortschatzes, etwa zu folgenden Themen: soziale Einrichtungen, soziale Konflikte, Umwelteinflüsse und Gesundheit, soziales Verhalten in der Gruppe.
Weiterhin Pflege einer richtigen Aussprache und Intonation.
Weiterentwickeln des Leseverstehens anhand schwierigeren Lesegutes aus dem Bereich der Freizeitgestaltung, der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Gelegentlich aktuelle Zeitungsausschnitte, allenfalls Texte über Erziehungsfragen und große Erzieherpersönlichkeit. Die Schüler sollen imstande sein, das Gelesene mit ihren eigenen Erfahrungen in Verbindung zu bringen und darüber zu sprechen. Proben aus der englischsprachigen Literatur des
19. und 20. Jahrhunderts, darunter eine Ganzschrift.
Sprachlehre:
Nach Bedarf Wiederholung und Verbesserung der Grammatikkenntnisse.
Schriftliche Übungen, die sich aus den für die 4. Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Stellungnahmen zu Gesprächs- und Textinhalten, Inhaltsangaben und Nacherzählungen mit gesteigerten Anforderungen, Abfassen von Briefen, Bewerbungsschreiben.
Vier Schulareiten (Anm.: richtig: Schularbeiten), davon die erste einstündig, die weiteren zweistündig; je zwei im Semester.
5. Klasse:
Hörverstehen:
Weitere Übungen mit gesteigerten Anforderungen zur Verbesserung des Hörverstehens. Die Schüler sollen imstande sein, anspruchsvollere Texte zu verstehen, wiederzugeben und zu interpretieren.
Festigung des richtigen und sicheren Gebrauchs der englischen Sprache. Übungen im freien Sprechen über aktuelle Ereignisse und über die Lektüre. Der Wortschatz ist dabei durch Ausdrücke aus dem kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben zu bereichern, soweit sie notwendig und brauchbar sind.
Weitere Schulung des Leseverstehens anhand von aktuellen Zeitungsausschnitten, Artikeln aus dem pädagogischen Bereich und aus Beispielen aus der zeitgenössischen englischsprachigen Literatur, davon mindestens eine Ganzschrift.
Schwerpunktmäßiges Wiederholen wichtiger Kapitel der Grammatik.
Schriftliche Übungen, wie sie sich aus den für die fünfte Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Übungen im Aufsatzschreiben in Form von Stellungnahmen zu Berichten über aktuelle Ereignisse sowie von Interpretationen und Zusammenfassungen von Gelesenem und Gehörtem.
Zwei zweistündige Schularbeiten, je Semester eine.
Der Unterricht ist in englischer Sprache zu führen. Die Muttersprache dient nur zur Erklärung schwieriger Ausdrücke und grammatischer Sachverhalte.
Die Lernziele des modernen Fremdsprachunterrichtes werden weitgehend von der Bedeutung praktischer Sprachkenntnisse bestimmt. Die Frage, was der Schüler mit seinen Fremdsprachkenntnissen anfangen kann, soll die Auswahl der Lehrinhalte sowie die Planung des Unterrichts bestimmen.
Lernen in der Schule schließt auch soziales Lernen ein. Der Unterricht sollte so gestaltet sein, daß kooperatives Verhalten gefördert wird. Soziale Lernformen wie Gruppen- und Partnerarbeit sollen zu Werthaltungen, wie Toleranz gegenüber den anderen, Übernehmen von Verantwortung, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme auf Schwächen des Partners, Lernhilfe, Bereitschaft zum Gespräch und zur Zusammenarbeit erzielen.
Im Bereich des Sprechens besteht das Ziel darin, die Schüler zu befähigen, die kommunikativen Absichten des Partners zu erkennen und die eigenen klar darzustellen. Sie sollen darüber hinaus ermutigt werden, auch außerhalb der Schule bei jeder sich bietenden Gelegenheit den Kontakt mit englischsprechenden Menschen aufzunehmen und möglichst viel Englisch zu hören und zu lesen. Die Fähigkeit, den erworbenen Sprachschatz flexibel anzuwenden, muß in einem langen Lernprozeß entwickelt werden. Daher kommt der Transferphase im Bereich des Sprechens große Bedeutung zu, und es gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Lehrers, immer wieder lebensechte Kommunikationssituationen zu finden, in welchen die Schüler gelernte Äußerungen anwenden können. Geeignete Übungsformen sind ua. Frage- und Antwortketten; Zusammentragen geeigneter Äußerungen zu einer verbal beschriebenen oder durch eine einfache Skizze dargestellten Situation und Zusammensetzen von Gesprächsabläufen; Umwandlungs-, Erweiterungs- und Variationsübungen ausgehend von Dialogmustern; Vollenden eines begonnenen Gespräches mit mehreren Möglichkeiten des Fortsetzens (zustimmend, ablehnend, ungewiß); Dramatisieren kurzer Geschichten aus dem Stegreif; Darstellen kurzer Alltagsszenen aus dem Stegreif; Übungen im Formulieren von Argumenten bzw. Gegenargumenten zu einfachen Sachverhalten, zunächst mit Hilfe visueller und graphischer Impulse, später unter Rücknahme der Hilfestellung ua. Der richtigen Lautbildung, Tonführung und dem Sprechrhythmus (zB Schwachtonformen) ist in allen Klassen gebührende Aufmerksamkeit zu widmen, Übungen sollten jedoch nur im Kontext vorgenommen werden. Das Verwenden von Kassetten und Videobändern, Filmen, von Schulfunk- und Schulfernsehsendungen und von Sprachübungsgeräten dient der Gewöhnung an verschiedene Sprecher.
Die Schüler sollen den Wortschatz und die Kenntnis idiomatischer Wendungen im Unterrichtsgespräch und bei der Lektüre erwerben. Durch Beschäftigung mit verschiedenen Themenbereichen muß der Grundwortschatz stetig und konzentrisch erweitert werden. Der zu aktivierende Wortschatz ist vom Lehrer auszuwählen und durch ständiges, abwechslungsreiches Wiederholen und anwenden in lebensnahen Gesprächssituationen im Gedächtnis der Schüler zu verankern. Nach Bedarf können Wörter, Wortgruppen und Redewendungen nach verschiedenen Gesichtspunkten, wie Sachgebiete und Wortfelder, sinnverwandte Wörter, Gegensatzpaare, assoziatives Zuordnen von Wörtern zu einem Grundwort ua. geordnet werden. Das Erarbeiten unbekannter Wörter erfolgt weitgehend durch Erklärung und Umschreibung, wozu ein methodisch geeignetes einsprachiges Wörterbuch unentbehrlich ist.
Zur Unterstützung des Hörverstehens sollten entsprechende Methoden
1. In der Vorentlastungsphase: Bildimpuls; „brainstorming“ „brainstorming”;
„advance organizers“ organizers” (Leitfragen) - „pre-questions“ „pre-questions”;
2. Während des Hörens: „multiple-choice“ „multiple-choice” - Fragen (auch nach dem Hören möglich); „gap-textes“ „gap-textes” - Lückentexte (zB Lieder); „note-taking“ „note-taking”.
3. Nach dem Hören: (mündlich oder schriftlich möglich): zB bei „open-ended texts“ texts” einen Schluß finden; einen anderen Schluß finden als den, der vorgegeben ist; „summary“ „summary”.
Ausgehend von Zielvorstellungen, wonach erworbene Sprachkenntnisse für den zukünftigen Benützer der Fremdsprache von praktischem Nutzen sein soll, werden gezielte Übungen zur Entwicklung des selbständigen Hör- und Leseverstehens einen festen Platz in der Unterrichtsplanung finden müssen.
Hiezu bieten sich auch vom Lehrbuch unabhängige kürzere humorvolle oder spannende Texte an, deren Inhalte geeignet sind die Aufmerksamkeit der Schüler zu erregen zB vereinfachte Werke, Kinder- und Jugendbücher, Märchen. Ziel der Übungen zum Hör- und Leseverstehen ist es, die Schüler zu befähigen, sich selbständig mit der fremden Sprache zu beschäftigen, Theateraufführungen zu besuchen, Filme anzuschauen, Bücher zu lesen und fremdsprachige Sendungen zu hören. Dieser selbständige Spracherwerb ist gelegentlich in den Unterricht einzubeziehen bzw. zu überprüfen.
Übungen zum Erfassen wesentlicher Tatsachen „intensive reading“ reading” oder überfliegendes Lesen (zB skimming, scanning) oder Informationen durch wiederholtes Lesen bzw. Hören eines der Lernstufe in Länge und Schwierigkeitsgrad angemessenen Textes; herausfinden des Handlungsfadens durch Notieren bzw. Unterstreichen der für die Handlung wichtigen Wörter bzw. Wortgruppen als Vorbereitung für Wiedergaben und Interpretationen; Hinlenken der Aufmerksamkeit auf ein bestimmtes Detail zum Üben selektiven Hörens und Lesens; Ausfüllen von Diagrammen anhand gehörter oder gelesener Texte; alle Arten von Zuordnungs-, Einsetz- und Ergänzungsübungen.
Zur Grammatik:
… 5 unveränderte Absätze
Auch im Bereich Sprachlehre hat der praktische Aspekt der Spracherlernung Vorrang. Obwohl grammatische Korrektheit im Ausdruck auch eines der Ziele im Fremdsprachunterricht ist, darf der Erwerb von Grammatikkenntnissen nicht zum Hauptanliegen werden. Daher werden auch grammatische Erscheinungen in solchen Lebensnahen Situationen dargeboten und geübt, die diese Formen tatsächlich verlangen. Nur in den Phasen des Erklärens, der Regelfindung und in bestimmten Übungsphasen wird die zu erlernende Struktur aus dem Kontakt herausgehoben. Beginnend mit stärker gelenkten, über weniger gesteuerte bis hin zu freien Übungen sollen die Schüler zur praktischen Sprachanwendung gelangen. Geeignete Übungsformen, wie Analogieübungen, Einsetzübungen, Ergänzungsübungen, Zuordnungsübungen, Umformungsübungen ua., sowie das Erarbeiten von Gesetzmäßigkeiten werden zunächst durch visuelle Lernhilfen, wie Skizzen, Zeichnungen, Bilder, Folien, Schriftkarten, Diagramme, Schemata, Symbole, Signale, übersichtliche Tafelbilder ua. unterstützt. Beim Umformen ist darauf zu achten, daß die umgeformten Sätze sprachlich und inhaltlich genauso stimmen, dh. kontextualisierbar sind, wie die vorgegebenen. Je geübter die Schüler werden, desto mehr können die Einsichtnahme rein verbal und das Üben unter Rücknahme der Hilfestellung erfolgen. Auch die Gegenüberstellung deutscher und englischer Strukturen wird dort notwendig sein, wo es zu Interferenzerscheinungen zwischen Muttersprache und Fremdsprache kommt.
Zu den schriftlichen Übungen:
Die schriftlichen Übungen sollen organisch aus dem Unterrichtsgeschehen erwachsen und als sinnvolle Ergänzung der mündlichen Übungen in einem zeitlich vertretbaren Verhältnis zu den übrigen Phasen des Lernprozesses stehen.
Als schriftliche Übungsformen eignen sich: Nacherzählungen deren Schluß der Phantasie der Schüler überlassen wird; das Umwandeln dramatischer Texte in eine oder mehrere Erzählungen in der Form, daß einzelne handelnde Personen herausgegriffen werden und über die betreffenden Sachverhalte berichten oder dazu Stellung nehmen; das Dramatisieren von Erzähltexten, wo die entsprechenden idiomatischen Voraussetzungen bereits vorhanden sind. Die meisten dieser Übungen sind auch in Briefform möglich, wie ja Berichten und Briefschreiben überhaupt ein fester Bestandteil der schriftlichen Übungen sein sollte. Schriftliche Übungen sollen auch die Grundlage für Schularbeiten bilden. Übersetzungsübungen dürfen bei Schularbeiten nicht gefordert werden.
Von den angeführten didaktischen Möglichkeiten ist in angemessener Form und Intensität Gebrauch zu machen. Jegliche einseitige Behandlung von Lehrstoffen ist zu vermeiden, eine Integration verschiedener Lehraufgaben und methodischer Prinzipien ist anzustreben. Die Lehrer sollen dadurch zur Methodenvielfalt angehalten werden.
Zur Lernhilfe:
Die künftigen Erzieher sollen im eigenen Unterricht didaktisch-methodisch gezielten Fremdsprachenunterricht erleben und „Lernhilfe“ „Lernhilfe” zunächst als Partnerarbeit in der eigenen Klasse üben. Weiters sind sie während aller Klassen in schulorientierte Verhaltensweisen, wie Gespräche mit dem Kind über seine Lernprobleme, Ausschöpfen aller Möglichkeiten zur Gruppen- und Partnerarbeit, Ausnützen aller Hilfsmittel zur Erklärung und Rücksichtnahme auf besondere Lernbedürfnisse des einzelnen Schülers als unentbehrliche Voraussetzung für erfolgreiches Lernen einzuführen.
Geeignete Übungsformen (auf der Grundlage die Lehrpläne „Englisch“ „Englisch” in den Schulen im Pflichtschulalter) sind ua:
Übungen im Erkennen und Korrigieren von Aussprachefehlern;
… 186 unveränderte Absätze
Übungen im Herstellen von einfachen Skizzen, Symbolen, Tabellen;
Übersichten ua. als Grundlage zur Erklärung grammatischer Erscheinungen und Strukturen oder zum Ableiten von Regeln;
Übungen im Erkennen von Lernzielen aus vorgegebenen Hausaufgaben;
Übungen im Erkennen und Durchführen verschiedener Übungsformen, wie Bilden von Sätzen anhand eines Mustersatzes zum Einüben von Strukturen; Zuordnungsübungen, Einsetz-, Ergänzungs- und Umformungsübungen;
Übungen im Korrigieren und Überprüfen fremder Arbeitsergebnisse;
Übungen im Durchnehmen einer Lehrbucheinheit (Darbieten - Üben - Bewußtmachen - Anwenden);
Übungen im Erkennen der für eine Zusammenfassung wichtigen Textstellen in einem Lehrbuchtext;
Übungen im vereinfachten Erzählen eines Lehrbuchtextes.
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Der Unterricht hat einen gegenwartsbezogenen Überblick über den Verlauf des Weltgeschehens zu vermitteln, wobei Ursachen, Anlässe und Zusammenhänge zu verdeutlichen sind. Aus den Einsichten in die politischen, rechtlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Wechselbeziehungen soll der künftige Erzieher politisches Bewußtsein als Grundlage für die eigene Lebensgestaltung und für die Lösung gesellschaftlicher Probleme im Sinne der Demokratie und des Rechtsstaates entwickeln.
Die Kenntnis der Geschichte Österreichs soll zur Achtung vor den Leistungen der Vergangenheit sowie zur Aufgeschlossenheit für die Aufgaben der Gegenwart und Zukunft führen. Die Vermittlung von sozialkundlichen Bildungsstoffen unter besonderer Berücksichtigung der Stellung des Kindes, der Frau und der Familie in Vergangenheit und Gegenwart soll die Bereitschaft zu einer von Toleranz und Humanität geprägten Lebensführung fördern.
1. Klasse:
1. Entwicklung von Primärgesellschaften zu frühen Hochkulturen
Lernziele:
- Einblick gewinnen in die Aufgaben und Methoden des Faches
- Kennenlernen der für die Entwicklung der Menschheit bestimmenden naturräumlichen und sozialen Faktoren
- Erkennen der wesentlichen Merkmale von Hochkulturen
Lerninhalte:
- Grundbegriffe der Geschichts- und Sozialwissenschaft
- Die Entwickungsstufen (Anm.: richtig: Entwicklungsstufen) menschlicher Zivilisation und Kultur in
urgeschichtlicher Zeit, insbesondere in Österreich
- Arbeitsteilung und geschlechtsspezifisches Rollenbild; die Bedeutung der Familie
- Die Entwicklung einer differenzierten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung in den frühen Hochkulturen
2. Politische Organisationsformen und kulturprägende Kräfte in der
antiken Welt
Lernziele:
- Gewinnen eines Überblicks über die Entwicklung von Staaten und Staatsformen; Verstehen der Wechselwirkungen von Staat und Kultur in der Antike
- Erkennen der Problematik der politischen Organisation von Großreichen und von deren Einfluß auf Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur
- Verstehen der Hellenisierung und Romanisierung als rechtschaffende und kulturverschmelzende Kräfte
- Erkennen der Auswirkungen des Christentums auf das gesellschaftliche und kulturelle Leben
Lerninhalte:
- Polis und Res pulica; gesellschaftliche Auseinandersetzungen in Athen und Rom, ihre Ursachen und Folgen; die Entwicklung und Funktion der Sklaverei; antike und moderne Demokratie; Sparta als antagonistisches Modell
- Die Bedeutung griechischer Philosophie und Wissenschaft; die hellenistische Kultur
- Die Entwicklung Roms zum Weltreich; der römische Rechtsbegriff und seine Auswirkungen; die Romanisierung - besonders am Beispiel Österreichs
- Das Christentum als neuer religiöser, politischer und kultureller Faktor; das unterschiedliche Menschenbild der Antike und des Christentums (Wertschätzung der Arbeit, Personalität der Frau)
3. Von der Antike ins Mittelalter
Lernziele:
- Erfassen von Kontinuität und Wandel in neu entstehenden Kulturkreisen
- Verstehen der Feudalordnung im mittelalterlichen Europa
Lerninhalte:
- Die Auswirkungen der germanischen Völkerwanderung in Europa
- Der Islam als politische und kulturformende Kraft; das arabische Weltreich
- Neuordnung Europas durch das Frankenreich, Entwicklung von Lehenswesen und Grundherrschaft
2. Klasse:
1. Europa im Mittelalter
Lernziele:
- Verstehen des abendländischen Dualismus von Kaisertum und Papsttum
- Gewinnen eines chronologischen und thematischen Überblicks über das Werden Österreichs im Mittelalter und die Kunststile dieser Zeit
- Erkennen der wirtschaftlichen Veränderungen im Spätmittelalter und deren Auswirkungen auf Staat und Gesellschaft
Lerninhalte:
- Die universalen Mächte Kaisertum und Papsttum, ihr Zusammenwirken und ihre Rivalität
- Die Entwicklung der österreichischen Länder; Landesfürstentum, Hausmachtpolitik; Romanik und Gotik
- Verfall der Feudalherrschaft im Spätmittelalter und Aufstieg des Bürgertums
2. Renaissance, Humanismus, religiöse Reformbestrebungen und Konflikte
Lernziele:
- Erfassen des Erkenntnisfortschrittes am Beginn der Neuzeit
- Erkennen der Bedeutung der überseeischen Expansion europäischer Staaten
- Verstehen der religiösen Auseinandersetzungen in Reformation und Gegenreformation sowie ihres Zusammenhanges mit sozialem Wandel und politischem Machtkampf
Lerninhalte:
- Humanismus und Renaissance als Ausdruck des neuen Selbst- und Weltverständnisses; Fortschritte der Wissenschaft, Erfindungen, Entdeckungen und Auswirkungen der kolonialen Expansion, Frühkapitalismus
- Reformation und katholische Erneuerung in der Spannung von religiösen Anliegen und weltlicher Machtpolitik; der Dreißigjährige Krieg
3. Absolutismus und Aufklärung
Lernziele:
- Erfassen der Wesensmerkmale des Absolutismus, seiner Wirkungen und Folgen
- Gewinnen eines Überblicks über die Entwicklung Österreichs zur Großmacht
- Verstehen des Barock als Ausdruck eines veränderten Lebensgefühles
- Erkennen der Grundideen der Aufklärung und ihres Fortwirkens bis zur Gegenwart
Lerninhalte:
- Das System des höfischen Absolutismus am Beispiel Frankreichs
- Der Aufstieg Habsburgs in der Auseinandersetzung mit Frankreich und dem Osmanischen Reich. Die Kunst des österreichischen Barock
- Ideen der Aufklärung; ihre Auswirkungen auf Gesellschaft, Religion, Staat und Wirtschaft
- Der aufgeklärte Absolutismus in Österreich unter Maria Theresia und Josef II.
4. Revolutionäre Prozesse am Ende des 18. Jahrhunderts und
restaurative Gegenbewegungen
Lernziele:
- Erfassen der Ursachen von Freiheitsbewegungen und revolutionären Prozessen sowie der Möglichkeiten ihrer Durchsetzung
- Erkennen der Gefahr totalitärer Machtansprüche bei Revolution, Gegenrevolution und Restauration
Lerninhalte:
- Das Werden einer modernen Demokratie in den USA
- Die Französische Revolution
- Das napoleonische Hegemonialsystem; nationale Freiheitsbewegungen in Europa
- Der Wiener Kongreß und die Restauration; Vormärz und Biedermeier in Österreich
3. Klasse:
1. Gestaltende Kräfte des 19. Jahrhunderts in Wirtschaft,
Gesellschaft und Staat
Lernziele:
- Erkennen der Wechselwirkungen zwischen wissenschaftlichen, technologischen und politischen Entwicklungen
- Kennenlernen verschiedener Lösungsversuche für die Bewältigung der sozialen Spannungen und Krisen des Industriezeitalters
- Erfassen des Liberalismus und Nationalismus als gesellschaftsformende und staatsbildende Kräfte im 19. Jahrhundert
- Erkennen der Grundlagen, Formen und Auswirkungen imperialistischer Politik
Lerninhalte:
- Die erste Industrielle Revolution und die damit verbundene Veränderung der Wirtschafts- und Gesellschaftsstruktur; ihre Auswirkungen auf die Familie
- Frau und Kind in den verschiedenen Gesellschaftsschichten des 19. Jahrhunderts
- Entstehung und Weiterentwicklung sozialistischer Theorien und christlicher Soziallehren
- Liberalismus und Nationalismus, ihr Durchbruch in den Revolutionen von 1848
- Nationale Einigungsbewegungen und Entstehen neuer Nationalstaaten
- Imperialistische Politik der Weltmächte bis 1914
2. Österreich 1848 bis 1914
Lernziele:
- Verstehen der Probleme eines Vielvölkerstaates
- Erkennen von Zusammenhängen zwischen außenpolitischen Vorgängen und innenpolitischen Entwicklungen
- Erfassen des Wandels vom Untertanen zum Staatsbürger durch die Einführung von Verfassung und Wahlrecht
- Begreifen der Kunst als Spiegel gesellschaftlicher Zustände
Lerninhalte:
- Die Nationalitätenfrage, der Ausgleich mit Ungarn, die Entwicklung der Verfassung
- Die außenpolitische Entwicklung; Balkan- und Bündnispolitik
- Wirtschaftliche und soziale Probleme; Entwicklung des Wahlrechts; Entstehung der politischen Parteien und der Interessensverbände
- Die Kunst des Fin de siecle zwischen Epigonentum und Aufbruch
4. Klasse:
1. Erster Weltkrieg und Zwischenkriegszeit
Lernziele:
- Erkennen der Ursachen für die Erschütterung der Vorrangstellung Europas
- Erfahren der katastrophalen Auswirkungen eines weltweiten Vernichtungskrieges mit moderner Kriegstechnik
- Verstehen der krisenhaften Erscheinungen im wirtschaftlichen, sozialen und politischen Bereich während der Zwischenkriegszeit
- Erkennen der Ursachen für die Entwicklung autoritärer und totalitärer Ideologien und Herrschaftssysteme
Lerninhalte:
- Der Erste Weltkrieg, seine Auswirkungen auf europäische Staatsgebiete, Herrschaftsformen, Wirtschafts- und Sozialstrukturen
- Oktoberrevolution und Sieg des Kommunismus in Rußland; Stalinismus in der Sowjetunion
- Die Wirtschaftsmacht USA; die Weltwirtschaftskrise und ihre Auswirkungen
- Faschismus in Italien; Nationalsozialismus in Deutschland
2. Österreich von 1918 - 1938
Lernziel:
- Erkennen der Bedeutung weltanschaulicher Gegensätze und politischen Machtstrebens für die Entwicklung des Staatswesens
- Erfassen der Ursachen für das Fehlen des Staatsbewußtseins und für die Abhängigkeit vom Ausland
Lerninhalte:
- Auflösung der Donaumonarchie und Kampf um das Staatsgebiet
- Das Entstehen der demokratischen Republik und die neue Verfassung
- Die politischen Parteien; Wirtschaftsprobleme; Radikalisierung des politischen Lebens; Austromarxismus und Austrofaschismus; Bürgerkrieg; Ständestaat
- Kultur der Zwischenkriegszeit
- Der Untergang Österreichs
3. Der Zweite Weltkrieg
Lernziel:
- Erfassen der Ursachen und Auswirkungen des Zweiten Weltkrieges
- Betroffenheit über die Massenvernichtung in Konzentrationslagern und im Bombenkrieg und über die Zwangsdeportation von Millionen Menschen
Lerninhalte:
- Ursachen des Zweiten Weltkrieges
- Verfolgungen und Massenvernichtungen; Freiheits- und Widerstandsbewegungen
4. Weltpolitik und Staatenwelt seit 1945
Lernziele:
- Gewinnen von Einsichten in die Wechselbeziehungen der Völker und Staaten und in die permanenten Veränderungen im weltpolitischen System
- Erkennen der Gründe für die Krisenanfälligkeit der gegenwärtigen Welt
- Erkennen des Interessenkonfliktes zwischen Entwicklungsländern und Industriestaaten
- Kennenlernen der Integrationsbestrebungen europäischer Staaten
Lerninhalte:
- Die Weltsituation im Jahr 1945; die Teilung Europas; der Kalte Krieg; Politik der Koexistenz und Entspannung; die Umwälzungen im Ostblock 1989 und ihre Folgen
- Schwerwiegende zwischenstaatliche Konflikte seit 1945, friedliche Lösungsstrategien oder kriegerische Gewaltakte
- Die Vereinten Nationen und andere internationale Organisationen
- Entkolonisierung in Asien und Afrika; wirtschaftliche und politische Probleme der Entwicklungsländer; der Nord-Süd-Konflikt; der Einfluß des religiösen Fundamentalismus auf die Politik
- Politische und wirtschaftliche Integrationsbestrebungen Europas
5. Klasse:
1. Österreich: die Zweite Republik
Lernziele:
- Erfassen der Entwicklung eines Österreichbewußtseins
- Erkennen der Vor- und Nachteile von Koalitions- und Alleinregierungen
- Erkennen der Bedeutung des Staatsvertrages und der österreichischen Neutralität
- Begreifen der gegenwärtigen Aufgaben und der Stellung Österreichs in Europa und in der Welt
Lerninhalte:
- Die Wiedererrichtung des österreichischen Staates und die geistige Neuorientierung
- Besetzung und Ringen um den Staatsvertrag; der wirtschaftliche Wiederaufbau
- Die Entwicklung der politischen Parteien und ihrer Programme; Koalitionen und Alleinregierungen
- Die österreichische Neutralität und die umfassende Landesverteidigung
- Die Brückenfunktion Österreichs in der gegenwärtigen Weltpolitik
2. Politische und gesellschaftliche Probleme unserer Zeit
Lernziele:
- Erkennen der Notwendigkeit politischer Mitwirkung und Mitverantwortung
- Gewinnen von Einsichten in die Bedingungen der Friedenssicherung
- Sensibel werden für die Probleme von Minderheiten, sozial Schwachen, Frauen und Kindern
- Erfassen der Auswirkungen der zweiten Industriellen Revolution und der Fortschrittsideologie
- Erfassen der Zusammenhänge aktueller politischer Ereignisse
Lerninhalte:
- Politische Mitwirkungsmöglichkeiten in der rechtsstaatlichen Demokratie; Verhältnis von Gruppeninteressen und Gesamtinteresse; Gefährdung der Demokratie durch extremistische Gruppen
- Möglichkeiten des Abbaues von Gewalt zwischen Einzelmenschen, Gruppen, Völkern und Staaten; Rüstungskontrolle und Friedensbewegungen
- Menschen- und Bürgerrechte und die Probleme ihrer Durchsetzung aufgrund verschiedener Rechtsvorstellungen und Sozialstrukturen
- Die Rolle der Frau in verschiedenen Epochen und Kulturen; bedeutende Frauenpersönlichkeiten in der Geschichte; das Streben nach Gleichberechtigung; Frauenprobleme der Gegenwart
- Kinderarbeit in Vergangenheit und Gegenwart; Erziehung und Bildungspolitik im historischen Wandel
- Einblick in die Geschichte institutioneller Kinderbetreuung und -erziehung in Österreich
- Die zweite Industrielle Revolution; Ambivalenz der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung; Arbeitswelt und Freizeit; Verantwortung für die Umwelt
- Transparentmachung des tagespolitischen Geschehens
Der Geschichts- und Sozialkundeunterricht soll durch Setzung von Schwerpunkten unter Anwendung des exemplarischen Prinzips die Stellung des Menschen in der Gesellschaft während verschiedener Epochen unter Beachtung der jeweils dominierenden politischen, wirtschaftlichen, religiösen und kulturellen Kräfte zeigen; Beispiele aus der Geschichte Österreichs sind - wo immer möglich - vorzuziehen.
Probleme des Zeitgeschehens sollen bei allen sich bietenden Anlässen in objektiver Weise behandelt und Möglichkeiten der Erziehung zu demokratischer Gesinnung genützt werden. Sozialkundliche Bildungsstoffe sind nicht isoliert zu behandeln, sondern anhand konkreter historischer oder aktueller Situationen zu gewinnen. Für die Erarbeitung und wiederholende Zusammenfassung der Geschichte der Frau und des Kindes in der obersten Klasse ist die Möglichkeit eines projektorientierten Unterrichts gegeben.
Die Themenkreise in den einzelnen Klassen sind in Lernziele und Lerninhalte gegliedert. Dem Lehrer bleibt es überlassen, diese zu gewichten, die für die Erreichung der Lernziele vorgegebenen Lerninhalte auszuwählen und allenfalls, soweit es die Unterrichtszeit erlaubt, zusätzliche Lerninhalte einzubringen.
Audiovisuelle Unterrichtsmittel, Quellenlektüre und Quellenauswertung, Referate und Diskussionen sind zur Verlebendigung des Unterrichts in geeigneter Weise einzusetzen. Exkursionen zu historischen Stätten sowie der Besuch von Ausstellungen und Museen dienen darüber hinaus einem vertieften Verständnis einzelner historischer Epochen. Wiederholungen in Längs- und Querschnitten sollen zu einem umfassenden Unterrichtserfolg beitragen.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Das Ziel einer ganzheitlichen geographisch/wirtschaftskundlichen Erziehung ist der Erwerb von Haltungen, Fähigkeiten und Kenntnissen. „Haltungen“ „Haltungen” meint: verantwortungsvolles, sachgemäßes und solidarisches Verhalten zum künftigen Wohle von Natur und Mensch. „Fähigkeiten“ „Fähigkeiten” bedeutet: geographische/wirtschaftskundliche Informationen finden, interpretieren und für die Lösung von Fragen anwenden können. „Kenntnisse“ „Kenntnisse” umfaßt: das Wissen um räumliche Muster, raumwirksame und wirtschaftliche Prozesse zur Bewältigung des zukünftigen Lebens.
Der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde soll zum erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten:
… 675 unveränderte Absätze
Entwicklung der Fähigkeit, erworbenes Wissen und gewonnene Einsichten im privaten, beruflichen und öffentlichen Leben bei räumlichen, wirtschaftlichen und politischen Entscheidungen anzuwenden.
Einsicht in das Wirkungsgefüge und die Dynamik des Raumes, der Wirtschaft und der Gesellschaft vermitteln.
Die räumlichen Gegebenheiten und deren Nutzung sowie die Regelhaftigkeiten menschlichen Verhaltens in Raum, Wirtschaft und Gesellschaft aufzeigen.
Entwicklung und Anwendung von topographischem Orientierungswissen, räumlichen Ordnungsvorstellungen und Orientierungsfertigkeiten. Sich der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen unter verschiedenen räumlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen bewußt werden.
Verständnis grundlegender Zusammenhänge in betriebs-, volks- und weltwirtschaftlichen Bereichen sowie Kenntnis gesamtwirtschaftlicher Gesetzmäßigkeiten, Strukturen und Probleme.
Die Bedeutung der Wahrnehmung und Bewertung von Umwelt im weitesten Sinn für das menschliche Handeln erkennen.
Wirtschaftspolitik als wesentlichen Bestandteil der Politik erkennen, ihre Modelle und deren reale Umsetzung in unterschiedlichen Systemen einschätzen können.
Die Fähigkeit erweitern, die von den Massenmedien verbreiteten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Informationen über Österreich und die Welt kritisch zu beurteilen.
Einsicht in den Wandel der Produktionsprozesse und Verständnis für Veränderungen der Arbeits- und Berufswelt.
Die Komplexität von Beziehungsgeflechten zwischen Natur- und Humanfaktoren erkennen und zu den Auswirkungen menschlicher Eingriffe Stellung nehmen können.
Landschaften als Lebensräume ökonomisch und ökologisch einschätzen und Interessengegensätze bei der Nutzung von Räumen somit auch die Notwendigkeit von Raumordnungsmaßnahmen begründen können.
Weitere zur Verarbeitung geographisch-wirtschaftlicher Informationen notwendige Arbeitsmittel und -verfahren kennen und diese vermehrt für die selbständige Informationsauswertung einsetzen können.
Die persönliche Rolle als Konsument kritisch durchleuchten und die volkswirtschaftliche Bedeutung des Konsumverhaltens erkennen. Raum, Gesellschaft und Wirtschaft auch fächerübergreifend mit benachbarten natur- und sozialwissenschaftlichen Disziplinien betrachten können.
1. Klasse:
Auseinandersetzung des Menschen mit seiner natürlichen und sozialen Umwelt
1. Die Erde und ihre Darstellungsmöglichkeiten
Lernziele:
- Die Gestalt der Erde und ihre Bewegungen beschreiben und deren Folgewirkungen erklären
- Geographische Darstellungsmöglichkeiten erkennen und interpretieren
- Hilfsmittel zur Orientierung anwenden
Lerninhalte:
Geoid, Revolution, Rotation, Ekliptik.
Beleuchtungsverhältnisse; Globus, Karte, Bilder, Graphiken, Tabellen; Gradnetz, Zeitzonen, Orientierung im Gelände.
2. Die landschaftsökologischen Zonen der Erde
Lernziele:
- Die Verbreitung der natürlichen Landschaftskomponenten (Geofaktoren) analysieren und erklären
- Wechselbeziehung von Relief, Klima, Boden und Vegetation beispielhaft aufzeigen
- Landschaftsökologische Zonen der Erde als natürliche Lebensräume sehen und bewerten
Lerninhalte:
Formen des Reliefs und ihre Entstehung; Erklärung der Temperatur- und Niederschlagsverteilung der Erde; Klima- und Vegetationszonen der Erde; Wechselbeziehungen zwischen Boden, Klima, Relief und Vegetation; Charakterisierung und Verbreitung der landschaftsökologischen Zonen.
3. Der Mensch und seine wirtschaftlichen Bedürfnisse
Lernziele:
- Bedürfnisbefriedigung und Güterknappheit als Ursachen wirtschaftlicher Aktivitäten des Menschen erfassen
- Antriebskräfte der Entwicklung einer Volkswirtschaft kennen
Lerninhalte:
Der Mensch und seine materiellen Bedürfnisse, das ökonomische Prinzip, Wirtschaften als Folge von Knappheiten, Arbeitsteilung und Geldwirtschaft als Kennzeichen volkswirtschaftlicher Entwicklung, der Einsatz von Produktionsfaktoren
4. Bevölkerungsstrukturen, ihre Entwicklungen und Veränderungen
Lernziele:
- Die räumliche Verteilung der Erdbevölkerung beschreiben
- Die Ursachen, Formen und Folgen demographischer Prozesse erklären
Lerninhalte:
Topographische Verteilungsmuster der Weltbevölkerung, Kennziffern demographischer Prozesse, Regelhaftigkeiten und Entwicklungstendenzen der Bevölkerung, Bevölkerungswanderungen an Staatenbeispielen, regionale Beispiele zur Bevölkerungsentwicklung bei unterschiedlichen ökonomischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen.
5. Regionale Differenzierung nach kulturellen und
sozio-ökonomischen Merkmalen
Lernziele:
- Prägende Kulturfaktoren und grundlegende sozioökonomische Indikatoren kennen
- Die Gliederung der Erde nach kulturellen und sozioökonomischen Gesichtspunkten begründen
Lerninhalte:
Die großen Sprachengruppen, die Verbreitung der Weltreligionen, unterschiedliche Lebensformen (mit besonderer Berücksichtigung der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen); Gliederung der Erde unter Einbeziehung kultureller Merkmale; wichtige soziale und wirtschaftliche Kennzahlen, Gliederung der Erde nach sozioökonomischen Kriterien.
2. Klasse:
Wirtschaftsformen und städtische Lebensweisen
1. Nutzung der natürlichen Ressourcen und ihre Folgen
Lernziele:
- Agrarsoziale Strukturen und agrare Nutzungsformen und -zonen der Erde beschreiben und erklären
- Vorkommen und Begrenztheit mineralischer und fossiler Rohstoffe erkennen
Lerninhalte:
Soziale und ökonomische Strukturen der Landwirtschaft, Verteilung, Produktion und weltwirtschaftliche Bedeutung wichtiger Rohstoffe; Verkehrserschließung, Landschaftsveränderung und Wertwandel von Naturräumen durch den wirtschaftenden Menschen, Nutzung ökologischer Grenzräume und Neulandgewinnung, Entstehung und Auflösung von Landnutzungszonen.
2. Prozesse der Industrialisierung
Lernziele:
- Die Unterschiede zwischen Modellen und realen Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen erkennen
- Die Ausbreitung der industriellen Entwicklung über die Erde aufzeigen und deren Rahmenbedingungen und Antriebskräfte an Beispielen darstellen
- Industrielle Denkweisen und Arbeitsformen erkennen und deren Übergreifen auf andere Wirtschaftsbereiche erfassen
Lerninhalte:
Komponenten von Wirtschaftssystemen, ökonomische Modellvorstellungen, Konkretisierung an Staatenbeispielen. Soziale, politische und wirtschaftliche Voraussetzungen und Interessen, das räumliche Potential, externe Bedingungen. Alte und neue Industrieregionen der Erde, Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandart; Kapitaleinsatz, Massenproduktion, Formen der Rationalisierung und der Automation, Spezialisierung, Konzentrationserscheinungen und Marktstrategien; Auswirkungen auf andere Wirtschaftsbereiche.
3. Unternehmen und Betriebe
Lernziele:
- Innerbetriebliche Organisation kennenlernen
- Einsicht in grundsätzliche unternehmerische Entscheidungen gewinnen
- Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Unternehmen verstehen
Lerninhalte:
Unternehmerische Grundentscheidungen und ihre Faktoren: Forschung und Entwicklung, Produkt, Produktionsprozeß, Absatzmarkt, Finanzierung und Investition, Marketing, Unternehmensführung, Materialwirtschaft, Bilanz. Beispiele von Unternehmensformen und rechtlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit.
4. Industrie und Umwelt
Lernziele:
- Einsicht gewinnen in die Spannungsverhältnisse zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Interessen
- Die Notwendigkeit internationaler umweltpolitischer Maßnahmen als Folge der fortschreitenden technologisch-wirtschaftlichen Entwicklung verstehen
Lerninhalte:
Aktuelle Fallstudie von Umweltproblemen, die sich überregional
auswirken.
5. Die Stadt als Ausdruck wirtschaftlicher und gesellschaftlicher
Entwicklungen
Lernziele:
- Den weltweiten Vorgang der Verstädterung in seinen Ursachen, Abläufen und Auswirkungen beschreiben und seine unterschiedlichen Ausprägungen erläutern
- Struktur und funktionale Gliederung von Städten in verschiedenen Kluturkreisen (Anm.: richtig: Kulturkreisen) vergleichen
- Die Qualität des urbanen Lebensraumes bewerten
Lerninhalte:
Der Verstädterungsprozeß in einzelnen Regionen der Erde, Pushund (Anm.: richtig: Push- und) Pullfaktoren der Verstädterung, Satellitenstädte, Marginalsiedlungen, Besonderheiten der Verstädterung in Entwicklungsländern. Die Stadt als wirtschaftlicher und kultureller Mittelpunkt. Städtische Funktionen als Ausdruck wirtschaftlicher, sozialer und gesellschaftlicher Strukturen und Entwicklungen. Stadtbilder, gewachsene und geplante Städte, urbanes
Leben: ökologische und soziale Umweltprobleme einer Großstadt; Stadt-Umland-Beziehungen.
6. Regionale Disparitäten
Lernziele:
- Räumliche Differenzierung in Aktiv- und Passivräume aufzeigen
Lerninhalte:
Beispiele aus verschiedenen Regionen der Erde, Kriterien der Abgrenzung, Mechanismen, die zur Herausbildung von Aktiv- und Passivräumen führen.
3. Klasse:
Raum, Gesellschaft und Wirtschaft Österreichs
1. Lagebeziehungen und Naturraumpotential
Lernziele:
- Die Bedeutung der Lagebeziehungen für Österreich erfassen
- Die unterschiedlichen naturräumlichen Voraussetzungen österreichischer Landschaften für die ökonomischen Tätigkeiten erkennen
Lerninhalte:
Veränderungen der Lagebeziehung und deren Auswirkungen; landschaftsökologische Grundlagen, naturräumliche Gliederung, politisch-administrative Einheiten.
2. Demographische und gesellschaftliche Entwicklungen
Lernziele:
- Kenntnis charakteristischer demographischer Strukturen und Prozesse
- Ursachen und Auswirkungen des sozioökonomischen Strukturwandels der Gegenwart analysieren
Lerninhalte:
Strukturen, Entwicklung und Verteilung der österreichischen Bevölkerung, Bevölkerungsprognosen, Auswirkungen des demographischen Wandels, die Veränderungen der Erwerbsstruktur, nicht bezahlte Dienstleistungen, soziale und berufliche Mobilität, Arbeitsmarkt, Einkommens- und Vermögensverteilung.
3. Gesamtwirtschaftliche Leistungen und Probleme
Lernziele:
- Leistungen und Strukturmerkmale der österreichischen Volkswirtschaft und deren Veränderungen anhand wesentlicher ökonomischer Daten erfassen
- Die außenwirtschaftlichen Verflechtungen Österreichs in ihrer Bedeutung für die Gesamtwirtschaft erkennen und beurteilen
Lerninhalte:
Volkswirtschaftliche Kennzahlen und Strukturdaten, volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, sektorale Gliederung der Wirtschaft, die volkswirtschaftliche Bedeutung des Fremdenverkehrs, Handels- und Kapitalverflechtungen mit dem Ausland, Zahlungsbilanz, Österreichs Stellung in der Weltwirtschaft.
4. Wirtschafts- und Sozialpolitik
Lernziele:
- Die österreichische Wirtschaftsordnungen, deren Träger, Ziele und Instrumente kennenlernen
- Maßnahmen zur Umsetzung konkreter wirtschafts- und sozialpolitischer Ziele kennen und deren politische und ökonomische Effizienz einschätzen
Lerninhalte:
Träger, Instrumente und Ziele der Wirtschafts- und Sozialpolitik, die Praxis der sozialen Marktwirtschaft in Österreich, Eigentumsverhältnisse in der österrichischen (Anm.: richtig: österreichischen) Wirtschaft, Wirtschaftsverbände und Sozialpartnerschaft, öffentliche Haushalte und Budgetpolitik. Zielkonflikte anhand konkreter Beispiele aus der Tagespolitik, Wechselbeziehungen zwischen Konsumverhalten und Wirtschaft.
5. Regionale Disparitäten
Lernziele:
- Regionale Unterschiede der wirtschaftlichen und demographischen Dynamik und ihre Konsequenzen für Raum und Bevölkerung beobachten und einschätzen
- Verständnis für die Notwendigkeit von räumlichen Ordnungsmaßnahmen zur Sicherung von Lebens- und Wirtschaftsraum
Lerninhalte:
Raumtypen anhand von Beispielen, zentrale Orte und ihre Bedeutung für den ländlichen Raum, der Agglomerationsprozeß und seine Folgen, Zentralräume und Stadtregionen, Merkmale des stadtnahen und des stadtfernen Raumes, Funktionswandel eines ausgewählten Raumes, kommunalpolitische Probleme anhand eines konkreten Beispiels, Instrumente und Institutionen der Raumordnung in Österreich
6. Ökologie- und Umweltprobleme
Lernziele:
- Wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Interessen als Ursachen ökologischer Probleme erkennen
- Fähigkeiten zur verantwortungsvoller Mitgestaltung des Lebensraumes erwerben
- Maßnahmen zur Pflege von Siedlungs- und Landschaftsbild beurteilen
Lerninhalte:
Nutzungskonflikte anhand konkreter Beispiele, Instrumente der Umweltpolitik, Möglichkeiten der persönlichen Mitwirkung bei umweltpolitischen Maßnahmen, Landschaftsschutz, Dorferneuerung, Stadtsanierung.
5. Klasse:
Kraftfelder der Weltwirtschaft und Weltpolitik
1. Fragen der europäischen Integration
Lernziele:
- Integrationsbestrebungen in Europa analysieren
- Die Auswirkungen der europäischen Integration auf Österreich anhand von Beispielen aufzeigen
Lerninhalte:
Wirtschaftliche und politische Motive und Zielsetzungen, konkurrierende nationale und regionale Interessen; Auswirkungen supranationaler Organisationen; politische und wirtschaftliche Anpassungsprobleme.
2. Fragen der Weltwirtschaft
Lernziele:
- Handelspolitische Intentionen in Theorie und Praxis vergleichen
- Ziele und Funktionen internationaler Wirtschaftsorganisationen beschreiben
- Die Waren- und Zahlungsströme in ihren Grundzügen kennen
Lerninhalte:
Beispiele für Liberalisierung und Protektionismus, internationale Wirtschaftsorganisationen, Währung, Wechselkurs, Märkte und Börsen, internationale Arbeitsteilung, transnationale Konzerne.
3. Globale Disparitäten und Wahrnehmungen von Völkern und Staaten
Lernziele:
- Erkennen, wie unterschiedliche Vorstellungen über Völker, Länder und Orte zustande kommen
- Unterschiedliche Vorstellungen und Wertungen des Entwicklungsbegriffes diskutieren
- Ursachen unterschiedlicher Entwicklung an regionalen Beispielen aufzeigen
- Die Problematik der Entwicklungspolitik durchleuchten
Lerninhalte:
Unterschiedliche Informationsquellen, gesteuerte oder zufällige Wahrnehmung, unterschiedliche Wertvorstellungen. Leitbilder und Wertvorstellungen für Entwicklung, Lebensqualität und Entwicklung, Problematik sozioökonomischer Indikation, endogene und exogene Ursachen und deren Verflechtung, Motive, Träger und Instrumente der Entwicklungspolitik, Zusammenarbeit von Industrie- und Entwicklungsländern, Vorstellungen über eine neue Weltwirtschaftsordnung.
Der Lehrstoff der einzelnen Klassen steht jeweils unter einem Jahresthema, das wiederum in Themenkreise gegliedert ist. Innerhalb der Themenkreise haben die Lernziele vorrangige Bedeutung, vor allem als Filterfunktion gegenüber der Stoffülle der Lerninhalte.
Die Reihenfolge von Themenkreisen, Zielstellungen und Lerninhalten bildet eine Grundlage für die Unterrichtsplanung, die auch abgeändert werden kann, wenn es die aktuelle Unterrichtssituation erfordert. Die eingehende Auseinandersetzung mit Grundfragen des Faches Geographie und Wirtschaftskunde ist einer zwar lückenlosen aber oberflächlichen Durchnahme aller Lerninhalte grundsätzlich vorzuziehen.
Die Auswahl der Beispiele, durch die die Themenkreise im Unterricht konkretisiert werden, soll nach folgenden Gesichtspunkten erfolgen:
1. Aussagekraft,
2. Vorwissen, Interessen und Verständnis der Schüler
3. Aktualtität (Anm: richtig: Aktualität) und Lebensnähe,
4. Sicherung topographischer Grundkenntnisse,
5. vorhandenes Unterrichtsmaterial.
Der Unterricht soll darauf ausgerichtet sein, die Schüler in die Lage zu versetzen, das erworbene Wissen in sachlich richtiger und altersadäquater Form an Kinder und Jugendlichen, auch im Sinne der Lernhilfe, weiterzugeben. Zusammenhänge und die Bildung klarer Begriffe haben Vorrang vor einer Überfrachtung des Unterrichts durch Fakten. Topographisches Wissen bedeutet die Fähigkeit zur räumlichen Orientierung. Auf die Entwicklung dieser Fähigkeit ist bei jeder geeigneter Unterrichtssituation Bedacht zu nehmen.
Alle Sozial- und Aktionsformen haben ihre Berechtigung im Unterricht, solange ihr Einsatz gründlich überlegt wird und zum Erwerb bestimmter Qualifikationen führt. Besondere Bedeutung kommt dem projektorientierten und dem fächerübergreifenden Unterricht zu, da beide die Zusammenschau der Fächer fördern.
Der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde muß sich auch vermehrt der realen Umwelt zuwenden. In Lehrausgängen und Betriebserkundungen können Schüler unmittelbar räumliche und wirtschaftliche Situationen und Prozesse beobachten und erleben.
Das Fach Geographie und Wirtschaftskunde ist eines der medienintensivsten Fächer. Der regelmäßige Einsatz von Medien aller Art ermöglicht die Selbsttätigkeit der Schüler und fördert individuelles, wie soziales Lernen und Üben.
RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Ziel des Unterrichtes ist es - auch unter Berücksichtigung fächerübergreifender Aspekte - die Kenntnis jener wichtigsten Gesetze und Verordnung sowie der daraus folgenden entsprechenden Verhaltensweisen zu vermitteln, die für die berufliche Tätigkeit im sozialpädagogischen Berufsfeld erforderlich sind. Weiters soll die Fähigkeit, einfache Eingaben an Gerichte und Behörden zu verfassen, erworben werden.
5. Klasse:
Aus den nachstehenden Stoffangaben ist unter Beachtung der Berufsbezogenheit eine entsprechende Auswahl zu treffen:
Grundlegende Begriffe: Recht, Rechtsquellen (zB Gesetz, Verordnung).
Rechts- und Handlungsfähigkeit; Persönlichkeitsrechte; rechtlich bedeutsame Altersstufen; gesetzliche Stellvertretung (Vormundschaft);
Die wichtigsten berufsbezogenen Verträge (Pflegschaftsvertrag, Arbeitsvertrag, Versicherungsvertrag ua.). Schadenersatzrecht;
Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen (insbesondere auch bei Beschäftigung Jugendlicher): Sozialversicherung: Kollektivvertrag;
Jugendfürsorge: Jugendwohlfahrt, Jugendschutz (zB Schutz der Jugend gegen sittliche Gefährdung).
Gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der Horte, Heime, Tagesheimstätten) und Dienstrecht der Erzieher in diesen Institutionen des zutreffenden Landes.
Grundlegende straßenpolizeiliche Bestimmungen.
Aufbau des Gerichtswesens (insbesondere Jugendgerichte);
Der Unterricht soll Kenntnisse über das politische, kulturelle und wirtschaftliche Geschehen sowie Sachinformationen über deren historische und gesellschaftliche Entstehungsbedingungen und die in ihnen wirkenden Kräfte und Interessen vermitteln. Die Schüler sollen die Fähigkeit zum Erkennen politischer, kultureller und wirtschaftlicher Zusammenhänge sowie deren kritischer Beurteilung gewinnen. Darüber hinaus sollen die Schüler zur aktiven Mitwirkung und Mitgestaltung am politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Zusammenleben motiviert werden.
Der Unterricht soll nicht nur das nötige Wissen in Rechtskunde vermitteln, sondern auch das Verständnis für die Bedeutung des Rechtes als Grundlage einer gesellschaftlichen Ordnung wecken. Insbesondere sind dabei jene Themen auszuwählen, die die Grundlage für das berufliche und persönliche Leben des Einzelnen bilden.
Aus den angegebenen Rechtsgebieten sind vor allem jene Kapitel auszuwählen und eingehend zu behandeln, die als Grundlage für eine richtige Beurteilung verschiedener Situationen des beruflichen und persönlichen Lebens notwendig sind.
Im Gegenstand Rechtskunde und Politische Bildung sind Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen (insbesondere Geschichte und Sozialkunde, Geographie und Wirtschaftskunde) nach Möglichkeit auf Grund einer gemeinsamen Planung mit Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände herzustellen.
Die einzelnen Stoffgebiete sollen, soweit dies möglich ist, von konkreten Fällen ausgehend so behandelt werden, daß ein systematischer Aufbau gewährleistet ist.
MATHEMATIK
Der Unterricht in Mathematik soll zum Erreichen der folgenden Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische wie fächerübergreifende
- grundlegende Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Einsichten in den Stoffgebieten Algebra, Geometrie, Analysis, Differential- und Integralrechnung sowie Stochastik erwerben und verwenden können,
- mit mathematischen Methoden und Denkweisen vertraut werden, auch im Hinblick auf mathematisch orientierte Lernspiele,
- mit der Verwendung geeigneter mathematischer Texte und Arbeitsmittel, insbesondere elektronischer Rechengeräte, vertraut werden.
Anwenden von Mathematik.
- ihr mathematisches Wissen und Können in verschiedenen Bereichen, insbesondere in solchen, die zu ihrer Lebens- und Wissenwelt (Anm.: richtig: Wissenswelt) Bezug haben, anwenden können,
- Mathematik als nützliches Werkzeug zur Lösung von Alltagsproblemen erkennen,
- wesentliche Erkenntnisse für mathematische Früherziehung und Lernhilfe nützen können.
Allgemeine mathematische Fähigkeiten.
Im Zusammenhang mit dem Erwerb von mathematischem Wissen und Können und dem Anwenden von Mathematik sind folgende Lernziele anzustreben:
- Argumentieren und exaktes Arbeiten.
Insbesondere: präzises Beschreiben von Sachverhalten, Eigenschaften und Begriffen (Definieren); Arbeiten unter bewußter Verwendung von Regeln; Begründen; Vollständigkeit einer Argumentation überblicken; Rechtfertigen von Entscheidungen (etwa der Wahl eines Lösungsweges oder einer Darstellungsform).
- Darstellen und Interpretieren.
Insbesondere: verbales, formales und graphisches Darstellen von Sachverhalten; Deuten von formalen Begriffen durch Belegen mit Vorstellungen und Inhalten; Wechseln von Darstellungsformen; Herauslesen von Eigenschaften und Beziehungen aus Darstellungen.
- Produktives geistiges Arbeiten.
Insbesondere: Kombinieren von vertrauten Methoden; Analysieren von Problemen, Begründungen, Darstellungen oder mathematischen Objekten; Anwenden bekannter Verfahren in teilweise neuartigen inner- oder außermathematischen Situationen; Abstrahieren und Konkretisieren, Verallgemeinern und Spezialisieren, Analogisieren und Kontrastieren.
- Kritisches Denken.
Insbesondere: Überprüfung von Vermutungen, von Ergebnissen; Erkennen von Mängeln in Darstellungen oder Begründungen; Erkennen der beschränkten Gültigkeit von Aussagen, Feststellen von Voraussetzungen; Erkennen von Unzulänglichkeiten mathematischer Modelle.
Persönlichkeits- und Sozialentwicklung.
Die Schüler sollen befähigt werden
- sorgfältig, konzentriert, planmäßig und überlegt zu arbeiten,
- gesetzmäßig zu denken, klare Begriffe zu bilden, sinnvolle Fragen zu stellen sowie kontrolliert zu abstrahieren und zu verallgemeinern,
- Informationsquellen sachgerecht zu nutzen,
- selbständig Wissen zu erwerben,
- Darstellungsformen, die zur Beschreibung konkreter wie abstrakter Sach- und Denkverhalte erforderlich sind, zu verwenden oder zu erarbeiten,
- kritisches Denken zu entwickeln und gegenüber verschiedenen Standpunkten und Sichtweise offen zu sein,
- ihre Kommunikationsfähigkeit zu entwickeln,
- sowohl selbständig als auch kooperativ zu arbeiten,
- Freude an kreativem Verhalten und intellektuellen Leistungen zu gewinnen.
1. Klasse:
Fundamentale Idee: Elementare Algebra (Wiederholen und Vertiefen) Zahlenmengen (Mengentheoretische Begriffe, Vergleichen und Verknüpfen von Mengen an den erforderlichen Lehrstoffstellen und in einem für das Verständnis des jeweiligen Sachverhaltes notwendigen Umfang, keine Wahrheitstafeln, Primat der Anschauung). Kennen von Eigenschaften und Arbeiten mit Rechengesetzen (Zahlengefühl). Erarbeitete Rechengesetze beim Umformen von linearen Gleichungen, Bruchgleichungen und Ungleichungen (einfache Textaufgaben) anwenden können, Beherrschen von Probetechniken, Vertrautmachen mit unterschiedlichen Schreibweisen der Naturwissenschaften.
Potenzen mit Exponenten aus N und Z Fundamentale Idee: Koordinatenungebundene Geometrie, Flächen und Körper: Grundbegriffe der Geometrie, Dreieck, Viereck, Kreis und Kreisteile (ohne Segment), Lehrsatz des Pythagoras.
Kongruenzabbildung - Symmetrie (Ornamente und Fliesenmuster), Strahlensatz - Vergrößern und Verkleinern.
Volumen und Oberfläche von Körpern. Allenfalls: Rißleseübungen zur Förderung der Raumanschauung.
Schriftliche Arbeiten: Fünf einstündige Schularbeiten (zwei oder drei im 1. Semester).
2. Klasse:
Fundamentale Idee: Einbindung der Geometrie in ein rechtwinkeliges Koordinatensystem, Beherrschung des rechtwinkeligen Koordinatensystems im R2; Punkte einzeichnen, herauslesen können, Entfernungen von Punkten, Mittelpunkt von Strecken, Länge von Strecken.
Vektor: Koordinatendarstellung, Addition, Subtraktion, Multiplikation mit einer Zahl, Betrag.
Analytische Geometrie: Einfache Fragestellungen (Merkwürdige Punkte im Dreieck - ohne Inkreismittelpunkt).
Funktion - Mengendiagramm, Funktionsgleichung, Wertetabelle,
Fundamentale Idee: Funktionsbegriff (Entwicklung aus der Anschauung). Lineare Gleichungen mit zwei Variablen (Schnittpunkte als Nichtrasterpunkte), Zusammenhang linearen Gleichung mit zwei Variablen Graphische Darstellung, praxisnahe Textbeispiele.
Potenzen mit Exponenten aus Q, Wurzeln, Zusammenhang Wurzel - Potenz, Abschätzen von Wurzeln.
Lösung von quadratischen Gleichungen mit einer Variablen in R, Satz von Vieta.
Potenzfunktion: Symmetrie, Umkehrfunktion, Monotonie, Stetigkeit (im Sinne von durchzeichenbaren Funktionen).
Anwendungsorientierte Beispiele
Vier einstündige Schularbeiten (zwei je Semester).
3. Klasse:
Fundamentale Idee: Vertiefung und Präzisierung des Funktionsbegriffes. Elemente der Differential- und Integralrechnung.
Winkelfunktionen: Sinus- und Cosinusfunktion als Beispiele periodischer Funktionen, Darstellung als Funktionsgraph, Auflösen von Dreiecken im Rahmen anwendungsorientierter Aufgaben.
Exponential- und Logarithmusfunktion: Anwendungsbeispiele, Erkennen der umfassenden Bedeutung (auch gesellschaftspolitische Fragen),
Schriftliche Arbeiten: Vier einstündige Schularbeiten, je zwei im Semester.
4. Klasse:
Fundamentale Idee: Präzisierung und Anwendung der Differential- und Integralrechnung. Grenzwert und Stetigkeit von reellen Funktionen, Differentialquotient, Ableitungsfunktionen, Kurvendiskussionen (Polynomfunktionen) und Extremwertaufgaben. Bestimmtes und unbestimmtes Integral, Hauptsatz der Differential- und Integralrechnung, Anwendungen der Integralrechnung anhand praxisorientierter Beispiele (Flächen- und Volumsberechnungen).
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten, zwei je Semester, davon insgesamt zwei einstündige und zwei zweistündige.
5. Klasse:
Analytische Darstellung des Kreises, Schnittpunkt von Kreis und Gerade, Kreistangenten. Kegelschnitte (einfachste Lage im Koordinatensystem), Schnittpunkte mit Geraden, einfache Aufgaben aus der Differential- und Integralrechnung.
Fundamentale Idee: Modellierung der Wirklichkeit mit Hilfe der Stochastik.
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik: Elemente der beschreibenden Statistik: absolute und relative Häufigkeit,
Elemente der Wahrscheinlichkeitsrechnung: Beziehung Wahrscheinlichkeit - relative Häufigkeit als zentrale Idee, Zufallsexperiment (symmetrisch, unsymmetrisch), Additions- und Multiplikationsregel, (abgekürztes) Baumdiagramm.
Schriftliche Arbeiten: Drei Schularbeiten, im 1. Semester zwei zweistündige, im 2. Semester eine dreistündige Schularbeit.
Planung und Durchführung des Unterrichts erfordert eine Reihe von Überlegungen und Entscheidungen, wozu im folgenden wichtige Gesichtspunkte genannt sind.
Die Ziele des Mathematikunterrichts beziehen sich vor allem auf die Entwicklung von Fähigkeiten, die sich darin äußern, daß die Schüler entsprechende Handlungen durchführen können. Dementsprechend sind beim Lehrstoff die Lernziele der einzelnen Klassen durch Tätigkeiten der Schüler beschrieben, die von diesen im Unterricht durchgeführt und beherrscht werden sollen. Dazu sind geeignete Aufgabenstellungen notwendig.
Die Anweisungen zur Lernhilfe sollen - möglichst von praktischen Beispielen ausgehend - bereits im Zusammenhang mit dem jeweils angebotenen Lehrstoff gegeben werden. Dabei sollen - auch im Zusammenwirken mit der Hort- und Heimpraxis - die häufigsten Fehlerquellen im mathematischen Denken und Arbeiten der Schüler und die wichtigsten gedächtnismäßigen Stützen zur Sicherung des erarbeiteten Lehrgutes aufgezeigt werden.
Die Schüler sollen nicht nur mathematisches Wissen und Können reproduzieren, sondern sie sollen auch lernen, Wissen zu rekonstruieren oder selbstständig zu entwickeln sowie vielfältig anzuwenden. Um selbständiges Arbeiten und Schüleraktivitäten zu ermöglichen, werden vielfach gezielte Informationen und Anleitungen notwendig sein.
Der Einsatz passender Sozialformen des Unterrichts soll auf die angestrebten Lernziele, die Eigenart des Stoffes und auf das Vorverständnis der Schüler abgestimmt werden:
- Lehrervortrag für rasche und klare Information, Hilfestellungen, Erklärungen und zum Hervorheben wichtiger Aspekte.
- Fragend-entwickelnder Unterricht für Denkanstöße und zur Feststellung von Schwierigkeiten bzw. von Verständnis bei einzelnen Schülern.
- Lösen von Aufgaben durch Schüler an der Tafel zur Demonstration von Lösungswegen oder zur Beobachtung einzelner. Einzel- oder Partnerarbeit zur Förderung von selbständigen Denken und von Eigenaktivitäten der Schüler, zum Erkennen von unterschiedlichen Schwierigkeiten einzelner und für differenzierte Hilfestellungen im Sinne von Lernhilfe.
- Partner- und Gruppenarbeit zum selbständigen Arbeiten, zum sozialen Lernen und zum Anstreben allgemeiner Lernziele (zB Argumentieren, kritisches Denken).
- Mitwirken der Schüler bei der Organisation von Projektarbeit.
Im Rahmen der verschiedenen Sozialformen sollen die Schüler auch planmäßig dazu angeleitet werden, Texte und sonstige Informationen für ihre Arbeit zu verwenden.
- durch fachbezogene Aspekte (etwa durch Beziehungshaltigkeit, Anwendungs- oder Problemorientierung, durch theoretische Aspekte zur Gewinnung von Einsicht und Übersicht, durch Verfahrensaspekte, die Sicherheit vermitteln, durch eine Entwicklung des Stoffes, die die Bedeutung, die Zweckmäßigkeit oder den Sinn erkennen läßt),
- vom Unterrichtsstil und von Unterrichtsformen her (etwa durch persönliche Autorität und Engagement des Lehrers, durch Kooperationsbereitschaft, gut überlegten Vortrag, Schülerselbsttätigkeit),
- im Hinblick auf die Einzelpersönlichkeit (etwa durch Beachtung von Vorerfahrungen, Vorkenntnissen und Interessen, durch Erfolgserlebnisse, durch Gespräche über den Sinn mathematischer Tätigkeiten im Unterricht, durch persönliche Beziehungen zum Lehrer),
- durch Förderung der Einsicht, daß Erfolge im Mathematikunterricht persönliche Anstregungen (Anm.: richtig: Anstrengungen) erfordern, daß damit aber wertvolle und nachhaltige Qualifikationen erarbeitet werden können
- mit ihren möglichen Transferwirkungen auf andere Bereiche der Schule (zB auch der Tatsachenforschung), des späteren Lebens, Berufs und Studiums,
- durch Aufzeigen der Berufsbezogenheit und Erwerben der Fähigkeit, Kindern und Jugendlichen verschiedener Gruppen (Horte und Heimtypen) Lernhilfe zu geben sowie Erarbeiten von Möglichkeiten zur Bekämpfung mathematischer Fehler.
Produktives geistiges Arbeiten:
Um produktives geistiges Arbeiten zu ermöglichen, muß den Schülern die Gelegenheit geboten werden, zu experimentieren, Probleme zu entdecken und zu formulieren, zu erkennen, ob Daten fehlen oder überflüssig sind, Vermutung und Plausibilitätsbetrachtungen anzustellen, selbständig Problemlösungsversuche durchzuführen. Gute Gelegenheit dazu bietet auch der projektorientierte Unterricht.
Die Schüler sollen sich gegebenenfalls mit mehreren Lösungsmöglichkeiten eines Problems auseinandersetzen, ein Festlegen auf einen bestimmten Lösungswegs soll nicht immer angestrebt werden. Zur Schulung des Problemlösens können auch Aufgaben gestellt werden, bei denen die Schüler nur den Lösungsweg beschreiben. Im Laufe der Zeit sollen sie mit mathematischen Problemlösestrategien vertraut werden, die sie bewußt einsetzen. Für selbständiges und produktives Arbeiten ist die Vermeidung von Zeitdruck wesentlich. Dazu sind sorgfältige Überlegungen notwendig, in welchem Ausmaß und auf welchem Niveau einzelne Inhalte behandelt und welche Aufgaben gestellt werden.
Das Verständnis für einen Begriff kann sich darin äußern, daß man verschiedene Darstellungen (verbal, symbolisch, bildhaft) geben kann, daß man inner- und außermathematische Vorstellungen mit dem Begriff verbinden kann, daß man theoretische Beziehungen zu anderen mathematischen Begriffen herstellen kann, daß man formale Operationen, Argumentationen sowie Anwendungen durchführen kann und daß man Angaben zu Sinn und Zweck eines Begriffes machen kann. Dies setzt eine überlegte Entwicklung von Begriffen im Unterricht voraus. Ein Präzisieren und ein verbindliches Festlegen von Begriffen in Form von Definitionen sollte im allgemeinen angestrebt werden, muß aber nicht am Anfang stehen.
Anwendungen eines Begriffes sollten schon bei dessen Entwicklung mitberücksichtigt werden. Es muß keineswegs immer die Theorie den Anwendungen vorangehen.
Ein umfangreiches Begriffsverständnis wird vielfach durch ein Lernen in Phasen, die auch durch längere Zeitabschnitte getrennt sein können, erreicht werden. Das Arbeiten mit einem Begriff kann auf verschiedenen Exaktheitsniveau erfolgen; die Wahl eines passenden Niveaus hängt vor allem vom Kontext und den zu behandelnen Aufgabenstellungen ab.
Im Unterricht ist eine angemessene Zeit für das Üben einzuplanen, insbesondere für den Erwerb grundlegender Kenntnisse und Fertigkeiten. Den Schülern sollen aber auch Übungsaufgaben zur Schulung von mathematischen Grundtätigkeiten (Argumentieren und exaktes Arbeiten, Darstellen und Interpretieren, produktives geistiges Arbeiten, kritisches Denken), gestellt werden. Eine Festigung des Gelernten tritt auch durch dessen Anwendungen in verschiedenen, teils neuartigen Zusammenhängen ein.
Die Schüler sollen Gedanken, die zum Erwerb mathematischen Wissens geführt haben, wiederholen und dabei lernen, erworbenes Wissen zu rekonstruieren und auch zu begründen. Ein Beschreiben der eigenen mathematischen Tätigkeiten, etwa des Lösens von Problemen, kann zu einem Bewußtmachen und Festigen des Wissens - auch im Hinblick auf die didaktische Weitergabe in der Lernhilfe - führen. Zusammenfassen, Einordnen in Bekanntes, Herstellen von Beziehungsnetzen, überblicksartiges Betrachten und Auseinandersetzen mit aufgetreten Fehlern sollen bei möglichst hoher Aktivität der Schüler zur Festigung und Vertiefung führen.
Durch eine innere Differenzierung, etwa dadurch, daß unterschiedliche Aufgabenstellungen (in der Anzahl oder im Schwierigkeitsgrad) gegeben oder daß leistungsstärkere anderen Schülern helfen, können individuelle Unterschiede im Lerntempo berücksichtigt werden.
Der Lehrer soll sich laufend über den Lernerfolg der Schüler informieren, etwa durch schriftliche Informationsfeststellungen, durch Beobachtung bei Einzelarbeit oder durch persönliche Gespräche. Hausübungen sind regelmäßig in geeigneter Form zu korrigieren.
Mündliche Prüfungen und Schularbeiten sollen sich möglichst auf unterschiedliche Lernziele beziehen. Es sollen sich daher nicht alle Aufgaben in numerische Berechnungen, algebraischen Umformungen oder geometrischen Konstruktionen erschöpfen, sondern es sollen auch Aufgaben oder Aufgabenteile zum Argumentieren und exakten Arbeiten, zum Darstellen und Interpretieren sowie in eingeschränktem Maß zum produktiven Arbeiten gestellt werden. Die Aufgaben werden somit vielfach weder quantitativ noch qualitativ gleichwertig sein können.
Rechengeräte und andere Hilfsmittel (insbesondere Formelsammlungen, Tabellen) sind in einer den Zielen und den übrigen didaktischen Grundsätzen des Lehrplanes angemessenen Form als Arbeitsmittel einzusetzen. Die Wahl dieser Arbeitsmittel (zB Taschenrechner, auch programmierbare Personalcomputer) obliegt dem Lehrer. Die Einbettung neuer Techniken (anwendungsorientierte Software, zB Computeralgebrasysteme) ist wünschenswert, darüber hinaus auch Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen.
PHYSIK
Der Unterricht in Physik soll zum Erreichen der folgenden Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten.
1. Zur Befähigung der Schüler zur Mündigkeit und zu
Verantwortungsbewußtsein sich selbst gegenüber: Fähigkeit, die Wechselbeziehungen zwischen Naturwissenschaften,
Technik, Gesellschaft und Politik zu erkennen und kritische zu beurteilen. Erkennen, daß Forschung und Verantwortung untrennbar sind. Bereitschaft und Fähigkeit, konstruktiv zu Problemblösungen (Anm.: richtig: Problemlösungen) beizutragen. Im besonderen auch die Bereitschaft zuzuhören und auf andere einzugehen. Einsicht in die Stellung des Menschen in der Natur und im Kosmos gewinnen. Fähigkeit, durch richtiges Einschätzen von Gefahren zur Unfallverhütung beizutragen.
2. Zur Befähigung der Schüler zu Verantwortungsbewußtsein gegenüber
der Mitwelt und der Umwelt: Erkennen, daß zwischen dem Stand naturwissenschaftlicher Forschung (mit Einschluß der Grundlagenforschung) in einem Staat und dessen wirtschaftlicher und politischer Bedeutung ein Zusammenhang besteht. Erkennen der Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen Forschern und Politikern bei Entscheidungsprozesesses. Erkennen, daß Naturwissenschaft das Ergebnis der Arbeit zahlreicher Menschen aus vielen Nationen ist und daher die Zusammenarbeit und Verständigung zwischen den Völkern fördert. Einsicht, daß Forschung von der Öffentlichkeit unterstützt, aber auch kontrolliert werden muß. Einsicht, in welcher Weise die Auswirkungen der naturwissenschaftlich-technischen Entwicklung unsere Umwelt verändert. Den Einfluß der Naturwissenschaften auf die Geisteshaltung der Menschheit erfassen.
3. Zur Befähigung der Schüler, notwendige Einsichten, grundlegende
Verfahrensweisen und Haltungen im Sinne der Studierfähigkeit zu gewinnen: Bereitschaft und Fähigkeit, naturwissenschaftliche Probleme zu erkennen und mit geeigneten Mitteln Lösungsversuchen anzustellen. Fähigkeit, erworbene Kenntnisse auf verwandte Probleme anzuwenden und Analogien zu erkennen. Einsicht in die Arbeitsweise der Technik anhand bestimmter technischer Entwicklungen. Kenntnis von Beiträgen österreichischer Forscher. Fähigkeit, Informationen aufzusuchen, zu verarbeiten und weiterzugeben. Fähigkeit, Arbeiten in der Gruppe zu organisieren und durchzuführen.
Fachspezifische Ziele:
1. Wissen und Verständnis: Grundlegende physikalische Erscheinungen
und Versuche in ihrem Ablauf beschreiben können. Grundlegender Umgang mit physikalischen Größen und Begriffen. Verstehen physikalischer Erscheinungen des Alltags. Verständnis der physikalischen Grundlagen technischer Geräte. Einblick in physikalische Modellvorstellungen und ihre Aussagekraft.
2. Fähigkeiten und Fertigkeit: Fähigkeit, genau zu beobachten,
Einzelheiten zu sehen und das Beobachtete sprachlich richtig wiederzugeben. Fähigkeit, einfache Experimente durchzuführen und deren Ergebnisse zu interpretieren. Erkennen der Bedeutung von Meßfehlern und Abschätzen ihrer Folgen. Einblick in den Gebrauch der Mathematik zur Beschreibung physikalischer Zusammenhänge, in die graphische Darstellung von Meßreihen sowie die Auswertung von Graphen gewinnen. Fertigkeit in der Lösung einfacher physikalischer Aufgaben. Fähigkeit, physikalische Vorgänge mit Hilfe grundlegender bekannter Gesetze oder Modelle zu erklären.
3. Einsichten, Bewertungen und Haltungen: Anbahnen der Fähigkeit,
Ergebnisse und Verfahrensweisen der Physik in ihrer technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung zu beurteilen. Fähigkeit, Informationen und Darbietungen der Massenmedien kritisch zu beurteilen. Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation beim Beobachten, Experimentieren und Forschen. Erreichen eines energie- und umweltbewußten Verhaltens auf Grund gewonnener Einsichten. Einsicht, daß persönliche Weiterbildung auf dem Wissensgebiet der Physik notwendig ist. Einsicht, daß physikalische Denkweisen unter dem Zwang neuer Erkenntnisse modifiziert werden müssen. Einsicht, daß physikalisches Wissen für demokratische Entscheidungsprozesses unerläßlich ist. Einsicht, daß die Naturwissenschaften und damit auch die Physik einen wesentlichen Teil der menschlichen Kultur darstellen.
3. Klasse:
Einführung in die Aufgaben und Arbeitsweisen der Physik.
Grundlagen der Mechanik: Die Grundgrößen Länge und Zeit, die gleichförmige und gleichmäßig beschleunigte Bewegung, Modell freier Fall, Masse und Kraft, Masse und Gewicht, Kraft und Druck, Arbeit und Leistung, potentielle und kinetische Energie, Erhaltungssätze von Energie und Impuls, Stoß; physikalische Probleme im Straßenverkehr.
Aufbau der Materie und Grundlagen der Wärmelehre: Atom, Molekül, Wärme als Molekularbewegung, Temperatur und Temperaturmessung, thermische Ausdehnung, Brownsche Bewegung, kinetische Deutung von Temperatur und Wärmemenge, spezifische Wärme, Modell ideales Gas, Gasgesetze, absolute Temperatur, Wärmehauptsätze, Umwandlung von Wärme in mechanische Energie, Verbrennungskraftmaschinen, der Energiehaushalt der Erde und Energieprobleme, irreversibel Prozesse. Grundlagen der Wetterkunde.
4. Klasse:
Krummlinige Bewegung, Kreisbewegung, Zentralkraft, Drehimpuls, Gravitationsgesetz, Planetenbewegung, Keplergesetze, der Aufbau unseres Sonnensystems, Feldbegriff, Kraftfeld, Kraftlinien, Potential, Arbeit, Probleme der Raumfahrt.
Schwingungen und Wellen: Gesetz von Hooke, harmonische Bewegung, Federpendel und Fadenpendel, Eigenschwingungen, Resonanz, transversale und longitudinale Wellen, der Schall als longitudinale Welle, Interferenz, stehende Wellen, Schwebungen. Huygens-Prinzip, Reflexion, Brechung, Beugung. Dopplereffekt.
Die Ausbreitung des Lichtes: Lichtquellen und Ausbreitung des Lichtes, Lichtgeschwindigkeit, Reflexion, Brechung, Spiegel, Linsen.
5. Klasse:
Die bewegte elektrische Ladung: Ohmsches Gesetz, Gesetze der Stromverzweigung, Stromarbeit und Stromleistung.
Bewegte Ladungen als Ursache magnetischer Erscheinungen:
Probleme der Elektrizitätsversorgung in Österreich. Elemente der Halbleiterphysik.
Der elektrische Schwingkreis. Elektromagnetische Wellen. Prinzipien von Rundfunk und Fernsehen.
Hülle und Kerns des Atoms im Überblick. Strahlenschutz.
Der Physikunterricht soll im allgemeinen von den Beobachtungen der Naturerscheinungen ausgehen und sie in überschaubaren Experimenten reproduzieren. Mit den Hilfsmitteln der Mathematik sollen anhand praktischer, altersgemäßer Beispiele die theoretischen Grundlagen verdeutlicht werden. Zur Veranschaulichung helfen Experimente - insbesondere das Schülerexperiment - Modelle, audiovisuelle Medien, Diagramme und Tabellen.
Allgemeine physikalische Abläufe sollen in typischen Einzelmodellen exemplarisch studiert werden, wobei besonderes Augenmerk auf solche Lerninhalte zu richten ist, die fächerübergreifende Funktion besitzen.
Die aktive Mitarbeit der Schüler ist durch das Schülerexperiment und durch Bildung von Arbeitsgruppen zu intensivieren.
Auf die sich in Horten und Heimen ergebenden physikalischen Probleme des Alltags sollen die Schüler vorbereitet werden. Beispiele berufsspezifischer physikalischer Fragen zur Umwelt sollen an Einzelbeispielen erläutert werden, um auch so den Praxisbezug herzustellen.
CHEMIE
Der Chemieunterricht soll das Verständnis für die chemischen Vorgänge im Alltag, in Natur und Technik wecken.
Die Schüler sollen die Stellung der Chemie im modernen Weltbild, sowie Aufgaben und gesellschaftlich-zivilisatorische Bedeutung chemischer Forschung und Technik erkennen. Die Vermittlung grundlegender Kenntnisse aus allen Bereichen der Chemie soll die Schüler nicht nur zu verantwortungsbewußter Verwendung chemischer Substanzen in allen Lebensbereichen, sondern auch zu Stellungnahmen zu aktuellen Problemen der Chemie in bezug auf die Umwelt befähigen. Im Hinblick auf die Bedeutung der zukünftigen Berufsarbeit kommt der Behandlung von Umwelteinflüssen überragende Bedeutung zu; ein durchgehendes Unterrichtsprinzip stellt die Wechselwirkung von Ökologie und Ökonomie dar.
Dazu sind notwendig:
1. Die Kenntnis der Stoffeigenschaft, die bezüglich ihrer Anwendung
im täglichen Leben und ihrer Auswirkungen auf den menschlischen (Anm.: richtig: menschlichen) Organismus und die Umwelt von Bedeutung sind. Voraussetzung dafür ist das Kennenlernen - des Aufbaues der Materie und der damit im Zusammenhang stehenden
Gesetzmäßigkeiten,
- stofflicher Veränderungen und der dafür notwendigen Bedingungen,
- einfacher Arbeitsmethoden, um Zusammenhänge zwischen Eigenschaft und Aufbau von Stoffen zu erfassen.
2. Die Anwendung ausgewählter Arbeitsmethoden auf einfache
chemische Problemstellungen im Demonstration- und Schülerexperiment.
3. Das Wecken und Festigen des Sicherheitsbewußtseins beim Umgang
mit Chemiekalien und Geräten im Labor und im Alltag.
4. Das Umsetzen von chemischen Sachverhalten in die chemische
Fachsprache.
5. Das Entwickeln des Verständnisses für Modellvorstellungen zur Deutung der Struktur und der davon abhängigen Eigenschaften der Stoffe.
6. Das Erfassen der Bedeutung von analytischen Methoden und Verfahren zur Strukturaufklärung, um das Verhalten der Stoffe von den einfachsten Molekülen bis zu biochemischen Systemen aus ihrem Aufbau ableiten zu können.
Die Schüler sollen Bedeutung und Stellung der Chemie im Rahmen der Naturwissenschaften erkennen und Querverbindungen zu den anderen Unterrichtsgegenständen herstellen können. Dazu dienen Themen wie:
Energie; Rohstoffe; Recycling; Auswirkung menschlicher Tätigkeit auf Boden, Wasser und Luft sowie Maßnahmen zur Reinhaltung; Beiträge der Chemie zum Schutz des Lebensraumes und der Gesundheit.
Die Schüler sollen zu verantwortungsbewußter Haltung beim Einsatz technischer Hilfen befähigt werden. Das Sicherheitsbewußtseins beim Arbeiten mit Materialien und beim Umgang mit Lösungsmitteln (Werken; Bildnerische Erziehung) ist, besonders auf das in diesen Schularten vorgesehene Arbeiten mit Kindern, zu wecken und zu fördern.
2. Klasse:
1. Chemie vermittelt Kenntnisse von den Stoffen unserer Umwelt und
ihrer praktischen Bedeutung. Gewinnung von Einsichten durch Beispiele aus dem Alltag: Umweltschutzmaßnahmen; Gewinnung und Wiederverwertung von Rohstoffen.
Aufgabenbereiche:
- Charakterisierung von Stoffen und stofflichen Veränderungen
- Beispiele für Trennmethoden
- Beispiele für die Bestimmung von Stoffeigenschaften
- Beispiele für chemische Vorgänge im Alltag
- Berücksichtigung der Gesichtspunkte Sicherheit und Umwelt
2. Bausteine der Stoffe
Erkennen des Zusammenhanges zwischen:
- Atombau und Periodensystem
- Atombau und chemischen Eigenschaften der Elemente
a) Kleinste Teilchen
Bausteine von Atomen: Proton, Neutron, Elektron.
Charakterisierung der Atome durch: chemische Symbole, Protonenzahl, Massenzahl, Atommasse
b) Elektronen ändern ihre Energiezustände innerhalb eines Atoms Grundzustand und angeregter Zustand, Ionisierungsenergie Modellvorstellung zur Deutung dieser Phänomene: Orbitalmodell (Orbitale als Aufenthaltsbereiche der Elektronen)
c) Die Ordnung der Elemente
Aufbauprinzip der Elektronenhülle
Einteilung des Periodensystems:
- Haupt- und Nebengruppenelemente (s-, p-, d- und f-Block)
- 18-Gruppen-Periodensystem
- Verteilung von Metallen und Nichtmetallen,
Ableitung physikalischer und chemischer Eigenschaften von Elementen aus ihrer Stellung im Periodensystem (Alkalimetalle, Halogene, Edelgase oder auch andere Gruppen).
Querverbindungen - zB Physik: Elemente und Isotope, Modellbild vom Aufbau der Materie, Emission und Absorption, Spektralanalyse, Elektronenhülle des Atoms, Periodensystem.
3. Die chemische Bindung - Der Zusammenhalt der Teilchen und die Eigenschaften der Stoffe.
a) Aus Elementen entstehen Verbindungen: Formel, chemische Reaktion, chemische Gleichung
b) Stoffklassen und Bindungstypen
Beispiele für Stoffklassen aus Alltag, Technik und Umwelt; Elektronegativität als Grundlage für verschiedene Bindungstypen
c) Ionenbildung - Salze
Elektronenabgabe und -aufnahme, Kationen und Anionen, Ionenwertigkeit
Oxidation und Reduktion als Begriffe
Ionengitter
Charakteristische Ionenverbindungen
d) Atombindung - Molekulare Stoffe
Bindung gleichartiger und ungleichartiger Nichtmetallatome Charakteristische Eigenschaften polarer und unpolarer Moleküle Atomgitter und Molekulargitter
e) Metallbindung - Metalle
Charakteristische Metalleigenschaften Elektronengasmodell.
Atome treten in den meisten Fällen nicht frei auf, sondern in Atomverbänden bzw. Verbindungen vereinigt. Die Art der Atome und die chemische Bindung bestimmen die Eigenschaften der Atomverbände bzw. Verbindungen. Daraus ergeben sich die Möglichkeiten der experimentellen Darstellung und praktischen Gewinnung wichtiger Elemente und Verbindungen.
Didaktischer Hinweis:
Die dazu notwendigen Sicherheitsaspekte sind zu beachten und zu besprechen, die Probleme der Beeinflussung der Umwelt aufzuzeigen und die Bedeutung einer verantwortungsbewußten Haltung beim Einsatz technischer Hilfsmittel zu betonen.
4. Chemische Vorgänge - Energieumsatz bei chemischen Reaktionen und
ihre praktische Bedeutung
a) Energieumsatz bei chemischen Reaktionen (einfache Beispiele)
b) Chemisches Gleichgewicht (Prinzip des kleinsten Zwanges)
c) Protolysen (Säure-Base-Reaktionen) pH-Wert/Indikatoren
d) Redox-Reaktionen Elektrochemische Reaktionen, Galvanische Zellen (Akkumulator, Batterie, Umwelt).
5. Der Mensch im Spannungsfeld zwischen Umwelt und Technik
Ausgewählte Themen und technologische Prozesse
- Rohstoffbeschaffung
- Rückgewinnung von Rohstoffen (Recycling)
- Energieausnützung
- Nebenprodukte bei chemischen Prozessen
- Umweltbelastung
Aus folgenden Beispielen kann eine Auswahl getroffen werden:
Wasser: Lösungsmittel, Wasserhärte
Kochsalz: Elektrolyse und Solvayverfahren (Natronlauge, Soda,
Chlor, Halogene, Abraumsalze)
Schwefel: Schwefeldioxid, Gips, Schwefelsäure,
Schwefelwasserstoff
Kalk: gebrannter und gelöschter Kalk
Luft: Ammoniaksynthese, Salpetersäureherstellung,
Düngemittel
Phosphate: Phosphor, Phosphorsäuren, Düngemittel
Silikate: Glas, Keramik, Zement
Metalle: Gewinnung, Anwendung, Korrosion
Wirtschaftliche
und
umweltrelevante
Aspekte: Emissionen, Immissionen, Verunreinigungen, Recycling.
Durchführung von Messungen, Abschätzung und Interpretation von Meßergebnissen; einschätzen von Meßwerten (pH-, MAK-, MIK-Wert, ppm und ppb).
Querverbindungen:
Mathematik:
Interpretation von Meßwerten.
Geographie und Wirtschaftskunde:
Rohstoffbeschaffung.
3. Klasse:
6. Grundlage der Organischen Chemie
Aus der historischen Entwicklung der organischen Chemie soll die Bedeutung organischer Verbindungen in der heutigen Zeit für Technik und Alltag verdeutlicht werden
a) Der Bauplan organischer Verbindungen
Die Bindungseigenschaften des Kohlenstoffatoms bedingen die Vielfalt organischer Verbindungen Kohlenwasserstoffe: Alkane, Alkene, Alkine, Aromaten
Die Kohlenwasserstoffgerüste dieser Verbindungen bilden die Grundgerüste aller abgeleiteten organischen Verbindungen (Derivate).
Arten der Isomerie
Nomenklatur der Kohlenwasserstoffe
Fremdatome im Kohlenstoffgerüst (Sauerstoff, Stickstoff, Schwefel, Halogene).
Didaktischer Hinweis:
Zur Veranschaulichung von unterschiedlichen Strukturen sind
Molekülbaukästen zu verwenden.
b) Eigenschaften der Kohlenwasserstoffe: Experimentelle Unterscheidung verschiedener Kohlenwasserstofftypen durch Untersuchungen physikalischer und chemischer Eigenschaften.
7. Herstellung organischer Verbindungen aus fossilen Rohstoffen
Erdgas, Erdöl und Kohle sind Energieträger und Syntheserohstoffe. Ihr Einsatz als Primärenergieträger ist mit Umweltproblemen verbunden. Die Verwendung dieser Stoffe als Syntheserohstoffe führt zu den Reaktionstypen Substitution, Addition, Elimination, Umlagerung und Polymerisation
a) Erdgas - Erdöle - Kohle
Unterschiede in der Zusammensetzung
Bedeutung:
- Rohstoff
- Energieträger
b) Aliphate - Aromate
Basisprodukte industrieller Synthesen.
Einhaltung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen, bei Versuchen zur Löslichkeit, Brennbarkeit und Reaktionsfähigkeit unter Beachtung der Sicherheitsdatenblätter.
8. Derivate der Kohlenwasserstoffe, die Halogene, Sauerstoff,
Stickstoff und Schwefel enthalten
Bedeutung funktioneller Gruppen für die Eigenschaften organischer Verbindungen. Herstellung, Eigenschaften, Reaktionen und Anwendungen der folgenden Stoffklassen an ausgewählten Beispielen auch in Zusammenhang mit dem Kapitel 10, Hinweis auf mögliche Umweltbelastungen und Toxizität
a) Halogenverbindungen
Aliphatische und aromatische Halogenkohlenwasserstoffe Lösungsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Kühl- und Treibmittel
b) Hydroxyverbindungen - Alkohole und Phenole
Ein- und mehrwertige Hydroxyverbindungen
Oxidierbarkeit von Alkoholen
Alkoholische Getränke, Lösungsmittel, Frostschutzmittel,
Treibmittel
c) Aldehyde und Ketone
Syntheserohstoffe, Lösungsmittel, Aromastoffe
d) Carbonsäuren
Carbonsäuren als Synthese- und Naturprodukte (zB Methansäure, Ethansäure-Essig, Milchsäure, höhere Fettsäuren), Chirale Verbindungen - optische Aktivität
e) Ester
Prinzip der Veresterung und ihrer Umkehrung (Hydrolyse bzw. Verseifung), Bedeutung der Ester als Lösungsmittel und Aromastoffe
f) Stickstoffverbindungen
Aufbau von Aminen und Säureamiden
Aminosäuren - prinzipieller Aufbau natürlicher Aminosäuren,
Nitroverbindungen.
Mit Hilfe einfacher Reaktionen sollen die Schüler nach Möglichkeit in selbst durchgeführten Experimenten an Produkten aus dem Alltag deren Eigenschaften und Inhaltstoffe (Anm.: richtig: Inhaltsstoffe) erkennen.
9. Ausgewählte organische Verbindungen
Durch Kombination von Verbindungen mit verschiedenartigen funktionellen Gruppen und unterschiedlichen sterischem Aufbau entstehen durch Synthese neue Verbindungsklassen.
a) Fette
Aufbau und Bedeutung als Nahrungsmittel und technischer Rohstoff
b) Kohlehydrate
Aufbau verschiedener Kohlehydrate: Mono-, Di- und Polysacharide Bedeutung von Zucker und Stärke als Nahrungsmittel Cellulose als Textilrohstoff
c) Proteine
Proteinaufbau aus Aminosäuren (Aminosäurensequenz) Funktion der Proteine im Organismus
d) Nucleinsäuren
Bausteine der Nucleinsäuren
Unterschied zwischen DNA und RNA
Bedeutung für die Weitergabe der genetischen Information und Synthese körpereigener Proteine
e) Wasch- und Reinigungsmittel
Gewinnung von Seifen
Waschmittel, der Natur nachgebaute Syntheseprodukte
f) Kunststoffe
Struktur und allgemeines Syntheseprinzip
Eigenschaften von Polymeren
g) Farbstoffe
Strukturmerkmale farbiger Verbindungen an Beispielen natürlicher und synthetischer Farbstoffe. Beispiele für die Synthese von Farbstoffen
h) Nahrungsmittel (Rückstände, Haltbarmachung).
Didaktischer Hinweis:
Mit Hilfe einfacher Reaktionen sollen die Schüler in selbst durchgeführten Experimenten an Produkten aus dem Alltag deren Eigenschaften erkennen. Querverbindungen zu Biologie und Umweltkunde.
10. Chemie im Spannungsfeld von Ökonomie und Ökologie
An ausgewählten Beispielen sollen positive und negative Auswirkungen bei der Herstellung und Anwendung organischer Stoffe verdeutlicht werden. Möglichkeiten des Recyclings organischer Verbindungen.
Der Lehrplan enthält die Grundlagen der Allgemeinen, Anorganischen und Organischen Chemie, wobei auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Theorie und Praxis Wert zu legen ist.
Dem Konzept liegt die Methode zugrunde, ausgehend von den Eigenschaften der Stoffe und ihren einfachsten Bausteinen bis zu höheren Strukturen vorzudringen. Innerhalb eines Lernjahres kann die Reihenfolge der einzelnen Kapitel entsprechend der Jahresplanung in sinnvoller Weise geändert werden.
Durch das Erkennen von Gesetzmäßigkeiten soll das Verständnis für Vorgänge in der Natur vertieft werden. Praktische Beispiele sollen die Theorie ergänzen. Lebensnahen Problemen, mit denen die Schüler bei ihrer zukünftigen beruflichen Tätigkeit in Horten, Heimen sowie der außerschulischen Jugendarbeit, täglich konfroniert (Anm.: richtig: konfrontiert) werden, ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Schülerexperimente, Lehrausgänge und Exkursionen sollen nach Möglichkeit zur Vertiefung der Praxisbezogenheit durchgeführt werden.
Diskussionen über aktuelle Anlässe und Probleme fördern die Entwicklung eigenständiger Gedankengänge und Lösungsmöglichkeiten. Dabei sollen Querverbindungen zu den anderen Naturwissenschaften und zur Didaktik hergestellt werden.
Das Interesse der Schüler kann durch Bildung von Arbeitsgruppen oder Durchführung von Projektunterricht verstärkt werden.
- Durchführen von Experimenten
- Abschätzen von Gefahrenmomenten
- Entwickeln eines Sicherheitsbewußtseins
- Beobachten
- Auswerten
- Protokollieren
- Erfassen neuer Zusammenhänge und
- Entwickeln neuer Ideen.
Die Diskussion über die Ergebnisse einer Gruppenarbeit fördert die Entwicklung eigenständiger Gedankengänge und Lösungsmöglichkeiten. Durch die Formulierung der Ergebnisse wird die Ausdurcksweise (Anm.: richtig: Ausdrucksweise) inhaltlich und sprachliche geformt.
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Der Unterricht in Biologie und Umweltkunde soll, unter Berücksichtigung sowohl fachspezifischer als auch fächerübergreifender Aspekte, jungen Menschen die Mannigfaltigkeit der biologischen Umwelt und die Vorgänge in der Natur verständlich machen sowie folgende Bildungsziele beachten:
- die Zusammenhänge zwischen Bau- und Lebensvorgängen bei Pflanzen und Tieren sowie deren Beziehung zur Umwelt zu erkennen;
- den Menschen in seiner Individualität aber auch seinem Eingefügtsein in die Gesellschaft und die Gesamtheit der Natur zu erkennen;
- die vielfältigen Möglichkeiten, die Natur im Interesse des Menschen verantwortungsbewußt zu nützen, aber auch Einblick zu gewinnen, daß Eingriffe in biologisch-ökologische Systeme nur nach verantwortungsvoller Prüfung erfolgen dürfen;
- durch grundlegende Informationen über die der Natur innewohnenden Gesetzmäßigkeiten und die Schulung des kritischen Beobachtens im künftigen Erzieherberuf, Fragen der Kinder und Jugendlichen aus dem Bereich der Biologie und Umweltkunde richtig zu beantworten und Beobachtungsfreude zu wecken.
Die Schüler sollen
- mit dem Bau und der Funktion des menschlichen Körpers vertraut werden, wobei der körperlichen Entwicklung des Kindes und Jugendlichen besondere Bedeutung zukommt;
- Einblick in die Gesetze der Fortpflanzungsbiologie des Menschen unter Berücksichtigung der Sexualethik und der Familienplanung gewinnen;
- Einblick in den Anteil der Biologie am naturwissenschaftlichen Weltbild der Gegenwart erhalten;
- zu Achtung vor dem Leben und Verantwortungsbewußtsein gegenüber Mitwelt, Umwelt und Nachwelt gelangen.
Ziel ist der verantwortungsbewußte Mensch, der aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse und seiner Einsicht in die biologischen Zusammenhänge in seinem späteren Wirkungsbereich - insbesondere in Horten oder Heimen - Entscheidungen so zu treffen vermag, daß die Gesunderhaltung der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen im weiteren Sinne die Erhaltung der Natur und des Lebens in einem für ihn physisch und psychisch optimalen Ausmaß gewährleistet ist.
1. Klasse:
Die Zelle als lebende Einheit. Zellaufbau und Zellfunktionen. Bakterien und Viren. Wichtige pflanzliche und tierische Einzeller.
Überblick über das System der Pflanzen. Algen, Pilze, Flechten, Moose, Farnpflanzen, Samenpflanzen- unter Berücksichtigung bedeutender Pflanzenfamilien und geschützter Pflanzen.
Anatomie und Physiologie der Pflanzen. Assimilation, Dissimilation, Stoffaufnahme, Stoffleitung und Speicherung von Stoffen unter Bezugnahme auf die entsprechenden Pflanzenorgane. Kreislauf der Stoffe und Energiefluß.
Reizreaktionen der Pflanzen.
Überblick über das System der Tiere. Baupläne unter Berücksichtigung bedeutender Vertreter sowie geschützter Tiere. Funktionssysteme (Bewegung, Kreislauf, Stoffwechsel, Empfindungs- und Steuerungssysteme, Fortpflanzung).
2. Klasse:
Stellung der Erde im Weltall. Entstehung und Aufbau der Erde. Schalenbau. Struktur und Entstehung wichtiger Gesteine. Kreislauf der Gesteinsbildung. Berücksichtigung von Mineralen und Gesteinen, die für die Wirtschaft von Bedeutung sind; Energieträger. Bodenbildung.
Ökologie: Grundbegriffe (Biosphäre, Ökosystem, Biotop, Biozönose):
Das biologische Gleichgewicht, Störfaktoren und Möglichkeiten der Abhilfe: Wasser (Wasseraufbereitung, Kläranlagen), Boden (Erosion, Düngung, Verdichtung, Humus), Luft (Luftverschmutzung, Luftreinhaltung), Abfall (Vermeidung und Beseitigung, Recycling).
3. Klasse:
Bau, Funktion und Entwicklung der menschlichen Organsysteme unter dem besonderen Aspekt der Gesunderhaltung; Pflege des Dentalapparates. Ausgewählte Regelsysteme: Aufbau und Entwicklung des aktiven und passiven Bewegungsapparates. Bedeutung der richtigen Ernährung, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Organe des Stoffwechsels (Verdauung, Enzyme, Atmung, Blut- und Kreislaufapparat, Immunsystem, Ausscheidung).
Haut; Ganzheitskosmetik. Hormonale Steuerung.
Nervensystem; Psychohygiene; Gefährdung des Menschen durch verschiedene Suchtgifte (beispielsweise durch Alkohol, Nikotin und Drogen), Arzneimittelmißbrauch. Sinnesorgane. Fortpflanzungsbiologie des Menschen: Bau und Funktion der Geschlechtsorgane. Empfängnis, Schwangerschaft, Geburt, Mutter-Kind-Paß. Familienplanung. Geschlechtskrankheiten.
4. Klasse:
Ethologie: Angeborenes und erlerntes Verhalten (Reflexe, Automatismen, Instinktverhalten; Lernverhalten; einsichtiges Verhalten). Beispiele für Verhaltenskreise (Sozialverhalten, Aggression, Sexualverhalten uä.).
Richtige Haltung von Nutz- und Haustieren.
Humanethologie: Typisch menschliche Verhaltensweisen; Gebrauch und Mißbrauch in verschiedenen Lebensbereichen (Werbung, Kindchenschema, ua.)
5. Klasse:
Genetik: Klassische Vererbungslehre; Mutation und Modifikation;
Evolution: Abiotische und biotische Evolution; Evolution der zellulären Organisation - molekularbiologische und biochemische Aspekte der Zellfunktionen. Evolutionstheorien. Beweise der Evolution. Stammesgeschichte des Menschen.
Ausgewählte Beispiele der Biotechnologie.
Die Überlastung mit bloßem Gedächtniswissen ist zu vermeiden. Umfangreiche systematische Betrachtungen müssen zugunsten wesentlicher allgemeinbiologischer und ökologischer Inhalte zurücktreten. Bei der Behandlung des Lehrstoffes sind Aktualität, Lebensnähe sowie Praxisbezug sehr wichtig. Neue Erkenntnisse der Wissenschaft sind in die Unterrichtsarbeit miteinzubeziehen. Auf eine ausreichende Artenkenntnis der heimischen Fauna und Flora ist hinzuarbeiten. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (insbesondere zu Geographie und Wirtschaftskunde, Chemie, Physik, Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik, Praxis, Leibeserziehung) sollen nach Möglichkeit wahrgenommen werden.
Von besonderer Bedeutung ist die Erziehung zu exaktem Beobachten und sprachlich richtigem Beschreiben der Sachverhalte. Von großer Bedeutung ist weiters die Erziehung der Jugendlichen zu umwelt- und gesundheitsbewußten Staatsbürgern.
Der Unterricht ist durch Verwendung von Naturobjekten, womöglich aus der engeren Heimat und durch intensive Ausnützung der audiovisuellen Unterrichtsmittel wirklichkeitsnahe zu gestalten.
Kleine physiologische und ökologische Versuche sowie das Beobachten der Natur im jahreszeitlichen Wechsel sind durchzuführen. Die Schüler sollen dabei selbst aktiv werden, etwa durch Versuchsplanung, Protokollführung, Darstellung und Auswertung der Ergebnisse.
Einschlägige Schulveranstaltungen wie Exkursionen, Lehrausgänge und Projektwochen sind im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten einzuplanen.
GESUNDHEITSLEHRE
Unmittelbares Anliegen des Unterrichtes ist es, den jungen Menschen einen Einblick in die vielfältigen Aufgabenbereiche der Hygiene in der Gegenwart zu gewähren. Sie sollen über hygienische Maßnahmen in Horten und Heimen - einschließlich Küchenhygiene informiert werden, aber auch gezielte Förderungsmaßnahmen zum Schutze der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen kennenlernen, um das Rüstzeug für eine gesunde, ausgeglichene Lebensführung zu erhalten. Die aus dem Unterricht - unter Einbeziehung fächerübergreifender Aspekte - gewonnenen Erkenntnisse sollen die Schülern zu verantwortungsbewußtem Verhalten hinsichtlich der Verhütung von Krankheiten und Unfällen erziehen.
Ziel ist es, im jungen Menschen eine entsprechende Einstellung zu seiner Gesundheit zu wecken und ihn dazu anzuregen, durch sinnvolle Pflege von Körper und Geist seine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zu steigern und optimal zu erhalten.
4. Klasse:
Die Bedeutung des Zusammenwirkens einzelner Organsysteme für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Körpers anhand ausgewählter Beispiele: Zivilisationskrankheiten; Einfluß von Genußmitteln und Suchtgiften; Psychopharmaka; Umgang mit Arzneimitteln.
Umgehen mit gesundheitlich belasteten Kindern (beispielsweise Diabetiker, Epileptiker, Allergiker, an Neurodermitis erkrankte Kinder, ...).
Gesunderhaltung des menschlichen Körpers, gesunde Lebensführung und Hygiene unter Bedachtnahme auf die zukünftige Berufstätigkeit anhand ausgewählter Beispiele: Ganzheitskosmetik. Zahnhygiene. Förderung des kindlichen Bewegungsapparates; Haltungsfehler und Haltungsschäden; Bewegungserziehung; Ergonomie. Parasiten im und am menschlichen Körper und deren Bekämpfung. Wichtige Infektionskrankheiten insbesondere des Kindes - Wesen, Entstehung, Verlauf, Maßnahmen zu ihrer Verhütung; Impfpaß. Hygiene in Horten und Heimen einschließlich Küchenhygiene. Psychohygiene.
Öffentliche Gesundheitsvorsorge.
Unfallverhütung sowie richtiges Verhalten bei Unfällen und in Krankheitsfällen im Hort und Heim.
Hausapotheke.
Für die Auswahl und die Darlegung des gesamten Unterrichtsstoffes sind die praktischen Erfordernisse im Hort und im Heim maßgebend.
Die Schüler sollen Einsicht über die Bedeutung des Zusammenwirkens einzelner Organsysteme erkennen lernen, um Verständnis für vorbeugende Maßnahmen und Hilfestellungen erwerben zu können. Sie sollen den Wert eines gesunden Körpers erkennen und daraus die Verpflichtung zur Erhaltung der eigenen Gesundheit sowie jener der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen ableiten können. Insbesondere sind die Zusammenhänge zwischen nicht entsprechender Lebensführung und der daraus sich ergebenden Schädigung der Gesundheit hervorzuheben. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen wahrgenommen werden. Zusammenarbeit mit den Lehrern der naturwissenschaftlichen Fachbereiche, der Pädagogik, Heil- und Soderpädagogik (Anm.: richtig: Sonderpädagogik) sowie der Leibeserziehung, bezüglich medizinischer Fragen mit dem Schularzt, ist anzustreben. Neue Erkenntnisse der Wissenschaft sind in die Unterrichtsarbeit einzubeziehen.
Eine möglichst lebendige Darstellung des Lehrstoffes soll durch Verwendung verschiedenster Anschauungsmittel und durch den Einsatz moderner audiovisueller Hilfsmittel erzielt werden. Lehrausgänge und Exkursionen in diverse Institutionen und Gesundheitseinrichtungen sowie Fachreferate von Experten sind im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten einzuplanen.
MUSIKERZIEHUNG
Die Musikerziehung soll die angehenden Erzieher dazu befähigen, Musik in ihren persönlichen Lebensbereich bewußt einzubeziehen, sowie den beruflichen Anforderungen auf diesem Gebiet zu genügen. Dazu sollen sie neben Kenntnissen in Musikkunde das erforderliche praktische Können erwerben, eine Anleitung zu selbsttätiger Auseinandersetzung mit Musik erfahren und die Stellung der Musik im Bereich der Kultur (mit besonderer Berücksichtigung Österreichs) erfassen.
Die Schüler sollen zu bewußtem Hören und Wahrnehmen der akustischen Umwelt sowie zu kritischer Einstellung zu Musik und Musikkonsum erzogen werden. Sie sollen Freude an schöpferischer musikalischer Tätigkeit sowie an eigener Musikausübung (Singen, Musizieren, Experimentieren, Improvisieren) finden und so Anregungen zu sinnvoller Freizeitgestaltung erhalten.
Eine weitere Aufgabe des Unterrichtes ist die Förderung der emotionalen Entwicklung und die Bereicherung der individuellen Erlebnisfähigkeit als Voraussetzung, Kinder und Jugendliche für Musik zu sensibilisieren. Ebenso wichtig ist das Erkennen der sozialen Funktion der Musikerziehung, zB durch Gemeinschaftserlebnis und die Notwendigkeit des Hörens auf andere, Kinder und Jugendliche für soziales Verhalten aufzuschließen. Darüber hinaus ist die Fähigkeit zu methodisch adäquatem Vorgehen in der musikalischen Erziehung von Kindern und Jugendlichen in Horten, Heimen, Tagesheimstätten sowie in der außerschulischen Jugenderziehung zu vermitteln. Weiters sind die Voraussetzungen für gezielte Elternberatung im musischen Bereich zu schaffen.
Damit soll die Musikerziehung einen wesentlichen Beitrag zur berufsspezifischen Ausbildung, zur Allgemeinbildung und Persönlichkeitsfindung leisten.
1. Klasse:
Singen, Musizieren, Gestalten:
Aufbau der stimmlichen Kondition im Hinblick auf die berufliche Belastbarkeit der Stimme. Stimmbildung vor allem anhand von Liedern.
Hör- und Treffübungen, Gedächtnis- und Erfindungsübungen. Singen nach Gehör und nach Noten. Ein- und mehrstimmige Lieder, ausgehend vom Erfahrungsbereich der Schüler, insbesondere Kinder-, Volkslieder, Kanons.
Rhythmische Schulung, Unabhängigkeitsübungen, Transponieren von Liedern, schlagtechnische Übungen, rhythmische Klatschspiele, elementare Instrumentalbegleitung zu Lied und Spiel. Ständige Schulung des rhythmischen Gefühls und des Gefühls für rhythmische Form. Verwendung von Instrumenten zur klanglichen Bereicherung unter Wahrung stilistischer Gesichtspunkte.
Musizieren mit elementaren Musikinstrumenten (wie körpereigene und selbstgebaute Instrumente) und Erlernen ihrer Spieltechnik.
Vokale und instrumentale Gestaltungsversuche: Klangexperimente, musikalische Spiele, Liedbegleitung, Improvisation (Querverbindung zum Instrumentenbau); Verbalisieren, Dramatisieren, spielerischer Umgang mit technischen Geräten.
Hilfestellung zur eigenen Standortbestimmung im Bereich der Musik. Übersicht über die vielfältigen Erscheinungsformen von Musik; Einfluß und Stellenwert in der heutigen Gesellschaft. Technische Mittler von Musik. Physikaliche (Anm.: richtig: Physikalische) Grundlagen der Schallerzeugung.
Erarbeiten und Festigen der Grundbegriffe der Musiklehre im Hinblick auf rhythmische, tonale und formale Elemente: Metrum, Takt, Rhythmus, Tonräume, Melodietypien, Intervalle, Dreiklänge, Dominantseptakkord, einfache Kadenzen, Motiv, Thema, Halbsatz, Periode, einfache Liedform.
Bewußtmachen gestaltender Prinzipien in der Musik: Wiederholung, Variation, Steigerung, Symmetrie - Asymmetrie, Spannung - Lösung, Kontrast.
Die menschliche Stimme: Funktion, Pflege.
2. Klasse:
Singen, Musizieren, Gestalten:
Fortsetzung der Stimm- und Gehörbildung - auch am Lied; Schulung der Treffsicherheit und des rhythmischen Empfindens bei gesteigerter Anforderung beim Singen und Musizieren. Fortsetzen der vokalen und instrumentalen Musikpflege. Ein- und mehrstimmige Lieder mit gesteigerten Anforderungen. Einfaches polyphones Singen, schwierigere Kanons.
Übungen im Blattsingen. Tonfolgen, die über die Melodik einfacher Volkslieder hinausgehen. Übungen im zweistimmigen Singen.
Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen unter Einbeziehung der Sprache und von Erscheinungsformen aus der zeitgenössischen Musik.
Verklanglichen von Geschichten oder Bildern (Querverbindung zu Deutsch und Bildnerischer Erziehung).
Anleitung zum selbständigen Erarbeiten von Liedern nach Noten. Aufbereitung von Liedern zur vokalen und instrumentalen Ausführung in kleinen Gruppen. Gestalten von Singtänzen nach vorgegebenen Liedern.
Erweitern der vorhandenen Kenntnisse. Vierklänge und ihre Umkehrungen. Dreiklangsumkehrungen aller Stufen, einfache drei- und vierstimmige Kadenzen (Querverbindung zu Instrumentalunterricht).
Der Baßschlüssel.
Instrumentenkunde: Ausgehend von den elementaren Instrumenten, Behandlung der gebräuchlichen Musikinstrumente. Einfache Partiturleseübungen. Übungen im Erkennen der wichtigsten Orchesterinstrumente. Umgang mit technischen Mittlern von Musik.
Wichtige Formen der Instrumentalmusik: Tanzformen, Suite, Rondo, große Liedformen, Variationsform. Erklärung an ausgewählten Hörbeispielen unter Hinweis auf Funktionsbereich (Tanzmusik, Schlagermusik, Kirchenmusik usw.) sowie auf Leben und Werk einzelner Komponisten und ihre Bedeutung in der Musikgeschichte.
Einführung in die Probleme der Musikerziehung insbesondere in Horten und Heimen; Möglichkeiten der Hörerziehung und des Musikkonsums.
3. Klasse:
Singen, Musizieren, Gestalten:
Singen, Stimmbildung und Gehörbildung sind im Zusammenhang mit der Erweiterung des Liedschatzes der Klasse mit erhöhten Anforderungen fortzusetzen. Schulung des musikalischen Vorstellungsvermögens.
Im tonalen Bereich Üben und Singen in Moll und in den Kirchentonarten, soweit im dargebotenen Liedgut vorhanden.
Funktionelles Hören: Finden des Funktionsbasses bzw. der 3. Stimme unter Verwendung vor allem des alpenländischen Volksliedes. Dirigieren mit gesteigerten Anforderungen. Hinweise für die Leitung von Sing- und Spielgruppen mit praktischen Übungen.
Singen im Dienste der Werkbetrachtung.
Instrumentales Gestalten mit gesteigerten Anforderungen (Rondo, dreiteilige Liedform, Variation usw.).
Improvisation einzeln und in Gruppen.
Anleitung zur selbständigen musikalischen Fest- und Feiergestaltung
Die Modulation als harmonisches Phänomen, insbesondere in der Anwendung bei der instrumentalen Liedbegleitung. Die wichtigsten Formen und Gattungen der Vokal- und Instrumentalmusik wie Sonate, Symphonie, Konzert, Cantate.
Musik und ihre Stellung in der Gesellschaft. Volksmusik, Kunstmusik, kommerzielle Musik. Analyse und Interpretation musikalischer Erscheinungsformen wie E-Musik, Jazz, Folklore, Schlager, Beat, Pop; Musikindustrie. Ausgewählte Hörbeispiele unter Berücksichtigung ihres musikhistorischen Aspekts. Gestalten von Musikhörstunden.
Stufen der musikalischen Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen als Grundlage für eine altersgemäße Musikerziehung. Aufgaben der Musikerziehung in Hort und Heim.
4. Klasse:
Singen, Musizieren, Gestalten:
Fortsetzen der vokalen und vokalinstrumentalen Musikpflege sowie der Gehörbildung und Stimmbildung unter Berücksichtigung methodischer Hilfen für die eigene Stimme sowie für die Stimme des Kindes und Jugendlichen. Fragen der Mutation.
Festigen und Erweitern des erworbenen Liedschatzes. Gesänge für drei- und vierstimmigen Chor im gleichen und gemischten Satz aus verschiedenen Epochen. Lieder für den geselligen Kreis.
Anleitung zu selbständigem musikalischem Gestalten (Auswahl der Instrumente und Instrumentierung von Liedern). Verklanglichen einer Textvorlage. Anleitung zur Herstellung von instrumentalen Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Anleitung zum Selbsterfinden von Texten und Melodien; Einsetzen von Akkordbezeichnungen zu gegebenen Melodien. Einblick in die musikalischen und technischen Möglichkeiten jugendlicher Musiziergruppen neuen Typs.
Höhepunkte der europäischen Musik. Stilmerkmale, historische Zusammenschau. Besprechung von Konzerten, Opernaufführungen, Rundfunksendungen und Schallplatten.
Anregung zum Umgang mit Fachliteratur für den persönlichen Bereich und den Beruf.
Spezielle Aufgaben der Musikerziehung und der Musikausübung in Hort und Heim sowie in der außerschulischen Jugenderziehung. Vertrautheit mit dem wissenschaftlich erforschten musikalischen Verhalten Jugendlicher.
5. Klasse:
Singen, Musizieren, Gestalten:
Singen von schwierigen Liedern oder Chören, allenfalls auch solchen, die tonartlich nicht gebunden sind. Singen und Musizieren mit gesteigerten Anforderungen unter Einbeziehung der erlernten Instrumente (Blockflöten, Gitarren und beliebige Ensembleformationen).
Höhepunkte der europäischen Musik. Stilmerkmale, historische Zusammenschau. Außereuropäische Kulturkreise vor allem im Hinblick auf das verwendete Liedgut.
Kritische Auseinandersetzung mit Erscheinungsformen der zeitgenössischen Unterhaltungsmusik. Einsicht in die weitreichenden sozialen Implikationen von Musik und Musikindustrie.
Erörterung und Diskussion von Praxiserfahrungen. Methoden der Liedvermittlung. Erkennen von Stimmfehlern, Möglichkeiten der Abhilfe.
Anregung zum Umgang mit Fachliteratur. Hilfen für die Elternarbeit (musikalische Fachberatung der Eltern). Hinweise über Möglichkeiten künftiger musikalischer Betätigung (Chor, Singkreis, Musiziergruppe).
Die einzelnen Teilgebiete der Musikerziehung sind im Unterricht nie streng voneinander zu trennen.
Im Hinblick auf das künftige Berufsfeld der Schüler in Horten, Heimen sowie in der außerschulischen Jugenderziehung sollte ausgehend von methodisch-didaktischen Prinzipien der Hort- und Heimpädagogik exemplarisch aufgezeigt werden, wie vom Ganzheitlichen zur Differenzierung gefunden wird. Auch sind die Lernprozesse sowie die Gesichtspunkte des didaktischen Aufbaues den Schülern so durchschaubar zu machen, daß sie mit austauschbaren Inhalten auf andere Altersstufen übertragen werden können. Durch beispielhaftes Erarbeiten von Lied- und Spielgut für Hort, Heim und außerschulische Jugendarbeit sind Auswahl- und Beurteilungskriterien bewußt zu machen. In diesem Sinne ist auch mit den Lehrern der Didaktik sowie der Hort- und Heimpraxis in geeigneter Weise zusammenzuarbeiten, um die Übertragung der Methoden zu sichern.
Beim Singen-Musizieren-Gestalten sind drei Ebenen zu beachten:
1. Singen von Liedern. Die Liedauswahl nach Inhalt und musikalischer Gestaltung soll den Bedürfnissen der Schüler unter Berücksichtigung der Altersgemäßheit angepaßt sein.
2. Funktionales Singen (Singen zur Stimmbildung oder zur Erarbeitung musikkundlicher Grundbegriffe). Entsprechend dem ganzheitlichen Prinzip wäre in der Stimmbildung vom Experiment, der Erprobung der eigenen Möglichkeiten ausgehend zum Singen nach Gehör und Noten überzugehen. Singen darf jedoch nicht nur als Mittel zur Stimmbildung und Musikkunde eingesetzt werden, vielmehr soll die Freude am Singen (das zweckfreie Singen) vor jeder Verschulung des Singens stehen und Singen im geselligen Kreis so oft als möglich gepflegt werden. Es sollte eine bewußte Trennung zwischen „Singen an sich“ sich” und der „Arbeit am Lied“ Lied” erfolgen. Mutanten sollten vom Singen nicht ausgeschlossen werden, doch darf ihnen nur der Tonraum zugemutet werden, den sie mühelos bewältigen können (wo immer möglich, sind sie zum Instrumentalmusizieren heranzuziehen).
3. Singen als Vorführung. Die Arbeit am Lied erfolgt mit dem Ziel einer besonderen musikalischen Leistung, zB in der Fest- und Feiergestaltung.
… 103 unveränderte Absätze
Auch für das instrumentale Musizieren ist das Prinzip der drei Ebenen anwendbar:
1. Erfahrung sammeln. Freies spontanes Gestalten sowohl mit Geräuschen und Klängen als auch mit vorgegebenen musikalischen Strukturen.
2. Systematisieren und Bewußtmachen von Notation, musikalischen Strukturen, Gestaltungsmittel und instrumentalen Spieltechniken.
3. Aufbereiten von Lied- und Spielgut im Hinblick auf das Vorspiel. Technik des Übens und der Einstudierung.
Die im Instrumentalunterricht erworbenen Fertigkeiten sind schon von der 1. Klasse an, insbesondere aber in der 4. und 5. Klasse in den Dienst der Musikerziehung zu stellen, allenfalls auch unter Einbeziehung außerhalb der Schule erlernter Instrumente.
Den Schülern sollte bewußt gemacht werden, daß das instrumentale Musizieren nicht nur Bedeutung im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse hat, sondern wesentlich zur persönlichen Selbstverwirklichung beitragen kann. In diesem Sinne ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern aller anderen einschlägigen Unterrichtsgegenstände zu pflegen.
Die Musikkunde sollte ebenso wie die Instrumentenkunde an praktisches Erleben anschließen bzw. eine Systematisierung der im elementaren Singen und Musizieren gewonnenen Erfahrungen bringen. Das Erwerben und Erweitern von musikkundlichen Kenntnissen ist aber nicht als übergeordnetes Lernziel anzusehen, sondern hat einerseits dem Vertiefen der musikalischen Wahrnehmungsfähigkeit zu dienen, andererseits die nötigen Grundlagen für das Vermitteln und Umsetzen von Musik im Beruf zu liefern. Die ausgewählten Hörbeispiele sollen aus Meisterwerken verschiedener Epochen stammen, wobei auch die zeitgenössische Musik zu berücksichtigen ist. In der 1. bis 3. Klasse sollen die Schüler die Werke zunächst von Funktion, Bedeutung und musikalischer Form her erfassen lernen. In der 4. und 5. Klasse sind Musikgeschichte und Stilkunde schwerpunktmäßig zu berücksichtigen, dabei ist eine Beschränkung auf Höhepunkte geboten. Bei der Besprechung einzelner Beispiele sind, wo immer möglich, die Zusammenhänge zwischen der Musik weit zurückliegender Zeiträume und der Musik der Gegenwart bzw. der jüngeren Vergangenheit herzustellen. Biographische Hinweise haben nur dem Verständnis der Werke zu dienen.
Im Unterricht sind solche Werke vorzuziehen, die von den Schülern oder vom Lehrer musiziert werden können, doch ist auch der Einsatz der technischen Mittler unentbehrlich. Neben der Kenntnis der Funktion sollte die Befähigung zum Umgang mit Tonträgern und Wiedergabegeräten sowie deren Einsatz in Freizeit und Beruf vermittelt werden. In der Werkbetrachtung sind die Möglichkeiten eines fächerübergreifenden Unterrichtes wahrzunehmen.
Methodische Fragen im Hinblick auf die Musikerziehung in Hort-, Heim- und Jugendgruppe sind, falls erforderlich, sofort in den Unterricht miteinzubeziehen. Dabei sind auch die unterschiedlichen Formen der Fest- und Feiergestaltung zu berücksichtigen. Bei geeigneten Gelegenheiten sollte der Lehrer von der Möglichkeit der Diskussion zur Verlebendigung des Unterrichts Gebrauch machen.
INSTRUMENTALUNTERRICHT
Der Unterricht soll sowohl unter fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Aspekten zu musikalischer Erlebnisfähigkeit führen sowie Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln. Aufgrund dessen sollen die angehenden Erzieher befähigt werden, den beruflichen Anforderungen zu entsprechen. Innerhalb dieser Bildungsaufgaben sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:
- Erwerb instrumentaltechnischer Fertigkeiten in Verbindung mit musikalischer Ausdrucksfähigkeit
- Aneignung musikkundlicher Kenntnisse in ständiger Verbindung mit Musikerziehung
- Kreativer und improvisatorischer Einsatz des Instrumentes
- Eigenständiges Musizieren im Solo- und Ensemblespiel
- Praxisbezogene Verwendung des Instrumentes
- Erwerb didaktischer Grundlagen der musikalischen Früh- und Jugenderziehung
Alle genannten Lernziele sollen der persönlichen musikalischen Entfaltungsmöglichkeit dienen und den sichern Umgang mit dem Instrument in der beruflichen Tätigkeit gewährleisten.
Gitarre
1. Klasse:
Haltung und Stimmen des Instrumentes, Körperhaltung. Wechselschlag.
Melodiespiel in verschiedenen Lagen;
Melodiespiel mit Lagen- und Saitenwechsel.
Tonleitern.
Daumenschlag, Dämpftechnik.
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.
Rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter Zuhilfenahme von Stimme, Körper- und Rhythmusinstrumenten. Gleichzeitiges Singen und Spielen einstimmiger Melodien - zweistimmiges Spiel mit leeren und gegriffenen Seiten.
Blattleseübungen.
Akkordanschlag, Zerlegungen, einfache Schlagtechnik.
Einfache Kadenzen in Dur und Moll.
Anleitung zum zielführenden Üben.
Praktische Umsetzung musiktheoretischer Inhalte.
Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung und Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis.
Melodiespiel anhand der Liedsammlung.
Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges, nach Gehör und nach Noten.
2. Klasse:
Haltung.
Tonbildungsübungen.
Tonleitern mit Lagenwechsel.
Improvisation und kreatives Gestalten mit dem Instrument.
Anleitung zur Erstellung eines Fingersatzes.
Blattspielübungen.
Festigung der rhythmisch Fähigkeiten.
Erweiterte Kadenzen in Dur und Moll.
Barregriff, Anwendung des Kapodasters.
Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges, in verschiedenen
Vor-, Zwischen- und Nachspiele.
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Flöte und Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis; leichte Etüden; leichte Sololiteratur, die sich auch am Interessenbereich der Schüler orientiert.
Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.
Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Flöte und Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis.
Transponieren von Melodie und Begleitung in Tonarten, die der Kinder- bzw. Jugendstimme entsprechen.
Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges, in verschiedenen
Gestaltung von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Anleitung zum solistischen Einsatz des Instrumentes in Hort und Heim.
3. Klasse:
Haltung.
Tonbildungsübungen.
Bindetechnik.
Lagenwechsel.
Barregriffübungen.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Blattspielübungen.
Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges, in verschiedenen
Verwendung von Nebenstufen, Jazz- und Popularmusikakkorden.
Einfache Modulationen.
Wechselbässe, Baßdurchgänge.
Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) im mittleren
Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Flöte und Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis.
Selbständiges Finden von Liedbegleitungen mit verschiedenen Anschlagsarten, besonders in Tonarten, die der Kinderstimme bzw. der Stimme Jugendlicher entsprechen.
Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Solistischer Einsatz des Instrumentes in der außerschulischen
4. Klasse:
Technische Übungen.
Bindungen.
Barregriff.
Anschlagsarten.
Lagenwechsel.
Tonbildung.
Verzierungen.
Begleitung von Volks-, Kunst- und Popularmusik, gegebenfalls
Erweiterung des Repertoires von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Kammermusik und Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten. Didaktische Aspekte des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Liedbegleitung mit Wechselbaß, Baßdurchgang und unter Verwendung von Nebenstufen auch aus dem Popularmusikbereich anhand der Liedsammlung.
Transponieren.
Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern.
Solistischer Einsatz des Instrumentes in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit.
Solo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.
- Erarbeitung eines polyphonen Stückes im Stile Bach Sitzhaltung, Haltung des Instrumentes, Hand-, Fingerhaltung
- Einführung in zeitgenössische Werke seriellen Charakters Vorübungen zur Balgführung, zum Spiel auf der Baß- wie Diskontseite
- Selbsttätiges Ensemblespiel in Orginalbesetzung (Anm.: richtig: Originalbesetzung) Spiel mit punktierten Noten
- Aufbau Spiel mit Pausen in der rechten und Leitung einer Spielgruppe linken Hand
- Einführen von Zusatzinstrumenten: Basso, Elektronium Spiel mit Achtelnoten
- Einstudieren von Chorliedern mit Hilfe des Akkordeons Vorübungen zum Dehnen der Finger, Übergreifen, Untersetzten
- Finden von Vor-, Nach-, Zwischenspielen Stummer Fingerwechsel
- Spiel zur Unterhaltung in Terzen und zum Tanz Sexten
- Behebung kleiner Schäden Treffübungen auf der Grundbaßreihe
- Überblick über die Orginalliteratur (Anm.: richtig: Originalliteratur) Wechselbaß mit Dur- und Septakkorden
- Sensibilisierung der Sinne und Körpererfahrung Erarbeiten gängiger Baßfiguren
- Entfaltung des schöpferischen Umgangs mit Musik und Bewegung im persönlichen und beruflichen Bereich Rhythmische Übungen der Baßbegleitung
- Verständnis für Einzelsituationen, Partnerbeziehung und Gruppe Einführung des Terzbasses
- Erwerb didaktischer Umsetzungsmöglichkeiten im Beruf Übungen zur Dynamik (p, mf, f, cresc., decresc.)
- für persönlichen Ausdruck Einführung in die Originalliteratur (Solo, Duo, Ensemble, Orchester) mit Hilfe von Hörproben
- für visuelle Verständigung Geschichte und Entwicklung des Akkordeons
- für die Arbeit in Horten und Heimen sowie Das Prinzip der außerschulischen Jugendarbeit freischwingenden Durchschlagzunge (Tonerzeugung)
- zur Verfeinerung der Wahrnehmungsfähgikeit (Anm.: richtig: Wahrnehmungsfähigkeit) Darüber hinaus sollen die Schüler elementare Sach- und Methodenkenntnisse für eine Auseinandersetzung mit Kunst Registrierung
- ihre Erfahrungen mit verschiedenen Materialien, Bildformaten, Darstellungs- und Gestaltungsmitteln erweitern, sowie unter Berücksichtigung individueller Ausdrucksmöglichkeiten Einsicht in deren Zusammenhänge vorwiegend anhand gegenständlicher Aufgabenstellungen gewinnen, Versuche zeitgenössischer Balgtechniken wie Bellow shake
- ihre Sachkenntnis und Kenntnisse verschiedener Arbeitsverfahren erweitern und zielorientiert einsetzen lernen, Einführung in das Melodiebaßspiel
- zunehmend befähigt werden, Arbeitsschritte zu organisieren und auszuführen, allein aber auch in der Gruppe, Erarbeitung eines zyklischen Werkes
- lernen, bildnerisches Gestalten zu einer verfügbaren Methode der Verfeinerung sinnlicher Erfahrungen, visueller Mitteilung, persönlichen Ausdrucks und schöpferischen Handelns zu gebrauchen. Erarbeitung eines polyphonen Stückes im Stile Bach
- die verschiedenen Verfahren in ihrer Wirkungsweise und Einsatzmöglichkeit kennenlernen Einführen von Zusatzinstrumenten: Basso, Elektronium
- die Druckgrafik als Medium der Vervielfältigung, der Information und als künstlerisches Ausdrucksmittel kennenlernen und für schulische, berufsbezogene und persönliche Zwecke einsetzen können. Zusammenspiel mit anderen Instrumenten
- Unterschiedliche Farbmaterialien (Deckfarben und Dispersionsfarben, Aquarellfarben, farbige Beizen ua.) und entsprechende Werkzeuge (Haar- und Borstenpinsel, Spachtel ua.) und geeignete Malgründe, (Papier, Textilien, Pappe, Faserplatten, Holz ua.). Einstudieren von Chorliedern mit Hilfe des Akkordeons
- Farbdifferenzierung und Farbmodulation. Finden von Vor-, Nach-, Zwischenspielen
- Möglichkeiten der körperhaften und räumlichen Gestaltung mittels Farbe Improvisationsübungen: Vertonen von Reimen, Geschichten, ua.
- Farbkontrast. Spiel zur Unterhaltung und zum Tanz
- Verschiedene graphische Materialien (Grafik, Kreiden, Kohle, Feder, Pinsel ua.) und entsprechende Bildgründe (Zeichenpapier, Tonpapier, Packpapier ua.). Behebung kleiner Schäden
- das im Unterricht erworbene Bildungsgut nicht nur für sich selbst, sondern unter Beachtung fächerübergreifender Aspekte in Sensibilisierung der außerschulischen Jugendarbeit sinnvoll nutzen, gezielt einsetzen lernen und in selbständiger, eigenverantwortlicher pädagogischer Arbeit die entsprechende Auswahl für die Tätigkeit mit Kindern Sinne und Jugendlichen treffen lernen, Körpererfahrung
- erkennen, daß bildnerisches Gestalten einen sinnvollen Beitrag zur Freizeitgestaltung leisten kann Einsicht in psychosomatische Vorgänge und für die Integration von Kindern mit unterschiedlichen Verhaltensweisen deren Beachtung im persönlichen und Begabungen von wesentlicher Bedeutung ist, beruflichen Leben
- befähigt werden, für ihre Arbeit in Hort und Heim unter Berücksichtigung fächerübergreifender Aspekte Aufgabenreihen (zB nach Schwierigkeitsgrad) zu erstellen, Erwerb didaktischer Umsetzungsmöglichkeiten im Beruf
Im Hinblick auf die allgemeine Bildungs- und Lehraufgabe wird die individuell angemessene Entwicklung der körperlichen, geistigen und emotionalen Kräfte angestrebt. Das Erfahren und Erkennen ihrer Wechselbeziehung im Sinne einer ganzheitlichen Erziehung und Bildung soll auch den Sozialbezug miteinschließen. Erkenntnisse und Haltungen, die durch den Unterricht in Rhythmisch-musikalischer Erziehung erworben werden, müssen auf Eigenerfahrungen aufbauen und durch Analyse sowie Reflexion bewußt gemacht werden. Einschlägige Literatur dient als Anregung und Vertiefung des Verständnisses. Die Schüler sollen: Zusammenarbeit mit Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis ist wahrzunehmen.
- Freies Gestalten, für persönlichen Ausdruck
- Erweitern der Gestaltungsfähigkeiten bei Studien vor dem Objekt im Hinblick auf das Erfassen wesentlicher Proportionen, Richtungsbezüge, Bau und Gliederung, Oberflächenbeschaffenheit sowie plastischer und räumlicher Sachverhalte an einfachen Gegenständen, für visuelle Verständigung
- Anfertigen von Sachzeichnungen zur Verwendung für die Arbeit in Hort Horten und Heim, Heimen sowie der außerschulischen Jugendarbeit
- Erscheinungsformen der Perspektive in aufbauend auf den Lehrstoff der bildenden Kunst; vorhergegangenen Bildung sich mit Farbe auseinandersetzen lernen (Ordnungsprinzipien, Grundfarben, Mischfarben, Farbfamilien, Farbqualitäten, Farbwirkungen, Farbkontraste ua.),
- Entwicklung der bildnerischen Gestaltungsweise des Kindes (Gründe für die kindliche Farbwahl, Formgebung ua Deckende und lasierende Malweise.),
- Hinführung zu differenzierter Farb- Unterschiedliche Farbmaterialien (Deckfarben und Formgebung Dispersionsfarben, Aquarellfarben, farbige Beizen ua.) und entsprechende Werkzeuge (Haar- und Borstenpinsel, Spachtel ua.) und geeignete Malgründe, (Papier, Textilien, Pappe, Faserplatten, Holz ua.).
- Technik und Aussage von Illustrationen in Kinder- und Jugendbüchern, Bildgeschichten, Comic-strips Farbdifferenzierung und Trickfilmen, Farbmodulation.
- Erarbeiten von Beurteilungskriterien für die optische Möglichkeiten der körperhaften und räumlichen Gestaltung, mittels Farbe.
- Anbahnen eines Qualitätsempfindens, Farbkontrast.
- Methoden der Kunst- und Werkbetrachtung mit Kindern Lineares, flächiges und Jugendlichen anhand von Reproduktionen körperhaft-räumliches Gestalten, Umriß- und Originalen Binnenzeichnung, Textur, Schraffur.
- Stilgeschichtliche und kunsthistorische Zusammenhänge Sicherheit in den wesentlichen Kunstepochen und den Bereichen Architektur, Plastik, Malerei der Ausformung der Buchstaben und Grafik Gestaltung von Schriftbildern gewinnen,
- Aufzeigen grundlegender Gestaltungsmöglichkeiten in den Bereichen der apparativen Medien Schrift anwenden lernen, unter Beachtung des flächenübergreifenden Prinzips auch für schulische und berufsbezogene Aufgaben.
- die Bedeutung des bildnerischen Gestaltens für Kinder Begriffe und Jugendliche. Fachausdrücke erarbeiten und anwenden lernen,
- bei Gestaltung der Beurteilung beruflichen Umwelt: Einsatz von Werkstücken sachgemäße Kriterien anlegen lernen Sachzeichnen, Raum- und Dekorationskonzepten.
- Kenntnis bei Bewertung von Trainingsmethoden zur Verbesserung der motorischen Grundlagen Produkten aus Gegenwart und Vergangenheit zu verfeinertem Qualitätsempfinden und fundierten Werthaltungen geführt werden.
- erkennen, daß Werken und Textiles Gestalten einen sinnvollen Beitrag zur Freizeitgestaltung leisten kann und für die Integration von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen Verhaltensweisen, Begabungen und Behinderungen von wesentlicher Bedeutung ist,
- befähigt werden, für die Arbeit in Hort und Heim unter Berücksichtigung fächerübergreifender Aspekte Aufgabenreihen (zB nach Schwierigkeiten und Materialien) zu erstellen,
- die in „Werkbetrachtung” erworbenen Kenntnisse sinnvoll nutzen und einsetzen lernen, um für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eine entsprechende Auswahl treffen zu können.
Lerninhalte (1. und 2. Klasse):
Werken/Textiles Gestalten:
Organisation von Arbeitsschritten,
Möglichkeiten zur Motivation,
Aufbaureihen mit abgestuften Schwierigkeiten,
Wecken des Verständnisses für handwerkliche Anforderungen
Auseinandersetzung mit Aufbaureihen zu plastischer Gestaltung und Produktgestaltung in Hort und Heim,
Möglichkeiten des Einsatzes von Dekoration, Spielzeug, Bühnengestaltung, Kostümen, Puppen ua. in Hort und Heim,
Gestaltung der beruflichen Umwelt.
Theoretische Auseinandersetzung mit der in Praktischer Arbeit
Beim Werken und beim Textilen Gestalten stehen sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei Werkbetrachtung und theoretischer Auseinandersetzung die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund.
Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung.
Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen Bereiches ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese in der Jahresplanung der Schulstufen schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln.
Querverbindungen zwischen den Bereichen, aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Bildnerische Erziehung, Didaktik, Pädagogik, Hort- und Heimpraxis) werden empfohlen und sollen wahrgenommen werden. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen (insbesondere in Übungs- und Besuchspraxisstätten) anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages werden gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen und kurze, eigene Notizen der Schüler empfohlen. Als Arbeitsmappe für den künftigen Beruf soll eine Zusammenstellung von Proben der verschiedenen Techniken, von Arbeitsanweisungen, fachspezifischen, pädagogisch-didaktischen Hinweisen, Ausschnitten aus Zeitungen und Zeitschriften, Kunstkarten, Fotographien ua. angelegt werden. Hinweise auf die Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen in die Gegebenheiten von Hort, Heim und außerschulischer Jugendarbeit, sollen - eventuell in Beispielsreihen - gegeben werden.
Schwerpunktsetzungen von Bereichen in den einzelnen Klassen, dies schließt ihre Behandlung in anderen Klassen nicht aus.
Auf zielführende Organisation innerhalb der Arbeitsaufgaben, vor allem auf zeitsparenden und wirtschaftlichen Arbeitsablauf, sowie den sinnvollen Einsatz von technischen Hilfsmitteln und Medien ist Bedacht zu nehmen. Arbeitsproben sollen nur im Zusammenhang mit den geplanten Werkstücken gemacht werden und sind nur bis zur Beherrschung der Arbeitsverfahren durchzuführen. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellung, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten der Schüler sowie die Fähigkeit zur Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Schematisches Nacharbeiten von Mustervorlagen ist unzulässig. Erziehung zur Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt und Hilfsbereitschaft ist zu pflegen. Kostenberechnungen sollen zur Planung einer ökonomischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen befähigen.
Der Unfallverhütung ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Benutzung von Elektrogeräten und Maschinen sind zu beachten und den Schülern nachweislich zur Kenntnis zu bringen.
Bei Bühnengestaltung sind Improvisation und Gestaltung mit einfachen Mitteln unter Ausnützung vorhandener räumlicher Gegebenheiten vorrangig zu bedenken. Bühnengestaltung kann auch im Hinblick auf fächerübergreifende Aspekte Lerninhalt der Bildnerischen Erziehung sein.
Werkbetrachtung und theoretische Auseinandersetzung soll von eigenen praktischen Erfahrung der Schüler ausgehen. Einsichten in Sachverhalte sollen womöglich selbständig erarbeitet werden. Die Schüler sollen angeregt werden, von sich aus Problemstellungen im Unterricht vorzubringen und Informationsmaterial (Bilder, Texte ua.) zu beschaffen. Die Werke sollen so ausgewählt werden, daß sie den angestrebten Aspekt exemplarisch veranschaulichen.
Die Schüler sollen auch angeleitet werden, die einschlägige Fachliteratur und das Angebot von Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen. Die Problematik von rezepthaften Arbeitsanleitungen (zB in Bastel- und Hobbybüchern) ist den Schülern bewußt zu machen. Die Begegnung mit dem Originalwerk ist anzustreben (Lehrausgänge ua.).
Die Erweiterung des Berufsfeldes im Hinblick auf außerschulische Jugendarbeit soll den Schülern durch entsprechende Planung der Unterrichtsarbeit ab der 1. Klasse gesichert werden.
Die didaktische Gestaltung der Unterrichtsarbeit soll den Schülern transparent gemacht werden, sodaß die Möglichkeit des Transfers im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gegeben ist. Besondere Hinweise scheinen beim Einsatz und der Handhabung von Geräten, Werkzeugen und Materialien sowie bei der Organisation von Arbeitsschritten angebracht.
Bei der Wahl der Methode, der Materialien und Werkzeuge sowie der Auswahl des Schwierigkeitsgrades ua. ist auf Altersgemäßheit zu achten.
LEIBESERZIEHUNG
Der Unterrichtsgegenstand Leibeserziehung an den Bildungsanstalten für Erzieher hat
- einerseits die Fähigkeit der Schüler zum Bewegen, Spielen, Leisten und zu gesunder Lebensführung durch entsprechende Zielsetzungen weiterzuentwickeln und festzulegen,
- andererseits ist im didaktisch-methodischen Bereich die berufsspezifische Ausbildung für die sportliche Freizeitgestaltung in Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche sowie in der außerschulischen Jugendarbeit zu berücksichtigen.
Für den ersten Bereich ist der „Lehrplan für Leibesübungen an Polytechnischen Lehrgängen, allgemeinbildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten” (BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung) vollinhaltlich heranzuziehen.
Die didaktisch-methodische Ausbildung, umfaßt eine Ergänzung und Erweiterung des schon genannten Lehrplanes für Leibesübungen. Sie ist in allen Klassen in engem Zusammenhang mit der praktischen Ausbildung zu vermitteln.
Die didaktisch-methodische Ausbildung ist in allen Klassen anknüpfend an Gelegenheiten, die sich in der praktischen Ausbildung ergeben, in verstärktem Ausmaß in der 3. bis 5. Klasse zu berücksichtigen. Im folgenden sind auch die für die berufsspezifische Ausbildung wichtigen Zielsetzungen der allgemeinen und speziellen Methodik der Leibesübungen, der Bewegungslehre, Sortpsychologie (Anm: richtig: Sportpsychologie), Sportsoziologie und Sportbiologie exemplarisch enthalten. Einzelne Bereiche der didaktisch-methodischen Ausbildung sind ab der 4. Klasse nach Möglichkeit im Rahmen der Hort- und Heimpraxis zu erarbeiten.
1. Begriffserklärungen:
- Einführung in Fachsprache und Fachliteratur; Gerätekunde
- Kenntnis der Funktion und der Inhalte einer Systematik der Leibesübungen.
- Kenntnis der Bildungs- und Lehraufgaben der Unterrichtsgegenstandes Leibesübungen.
- Wissen um Verknüpfung von Sport, Politik und Wirtschaft, zB anhand von internationalen Sportereignissen oder einzelnen Sportarten.
2. Der Übungsbedarf und die Belastungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen in den verschiedenen Entwicklungsstufen:
- Wissen um den Übungsbedarf und die Belastungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen jeden Alters und Geschlechts.
- Sammlung von altersspezifischen Übungs- und Spielgut.
3. Die Bedeutung des Sports für behinderte Kinder und Jugendliche:
- Wissen um den Übungsbedarf und die Belastungsfähigkeit von Behinderten, zB bei einfachen Spielen, Schwimmen, rhythmische Bewegungsschulung usw.
4. Grundelemente des motorischen Lehr- und Lernprozesses:
- Kenntnis der Lehr- und Lernstufen mit Erarbeitung von praktischen Beispielen aus verschiedenen Sportarten.
5. Methodische Reihen und ihre Anwendungsmöglichkeiten:
- Kenntnis der Struktur von methodischen Reihen.
- Sammlung und Anwendung von methodischen Übungs- und Spielreihen.
6. Mittel der Planung und Organisation von Übungseinheiten mit
besonderer Berücksichtigung eines zweckmäßigen Ordnungsrahmens:
- Vorbereitung von Übungseinheiten und deren aufbauende Planung auf längere Sicht.
- Kenntnis der verschiedenen Organisationsformen.
7. Intensivierungsmöglichkeiten von Übungen:
- Kenntnis von verschiedenen Intensivierungsmaßnahmen, wie Zusatzaufgabe, Stationsbetrieb, Gerätebahn, Circuit-Training ua.
- Kenntnis von Trainingsmethoden zur Verbesserung der motorischen Grundlagen.
8. Gesundheitserziehung:
- Körperliche Leistungsfähigkeit und Gesundheit.
- Haltungsschwächen - Haltungsschäden - Ausgleichsfunktion der Leibesübungen.
- Umweltbedingungen und Hygiene.
- Ernährung und Gesundheit.
- Alkohol-, Nikotin-, Drogenmißbrauch.
- Leibesübungen und geistige Gesundheit.
9. Sicherheitsmaßnahmen:
- Wissen um die Unfall- und Verletzungsgefahr.
- Kenntnis der wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen. Beherrschung von Sicherungs- und Hilfegriffen, Geräteüberprüfung, Verwendung von Matten, Ordnungsrahmen ua.
- Kenntnis der Baderegeln, Pistenregeln, Sicherheitsbestimmungen bei Wandertagen und Skikursen, Schulsportwochen usw.
- Beachtung der Sicherheitsmaßnahmen unter erschwerten Rahmenbedingungen.
- Verhaltensweisen bei Unfällen.
10. Bedeutung von Wettkampf und Wettspielen:
- Kenntnis der wichtigsten Spiel- und Wettkampfregeln, Schiedsrichter-, Kampfrichter- und Spielleitertätigkeit.
- Kenntnis der wichtigsten Organisationsformen: zB Planung und Durchführung eines Sportfestes, Anwendung der verschiedenen Austragungsarten von Wettspielen usw.
11. Organisationsformen des österreichischen Sports:
- Kenntnis der Struktur und Funktionsweisen des Sports:
Verbandstruktur, Vereinssport, Schulsport, Fitness-Sport usw.
12. Sportbiologische Grundkenntnisse:
- Kenntnisse über die Auswirkungen des sportlichen Trainings auf das Herz-Kreislauf-System.
- Erleben und Erkennen der Leistungsfähigkeit des eigenen Herz-Kreislauf-Systems bei verschiedenen Belastungsformen.
- Kenntnisse über die Arbeitsweise und Trainierbarkeit der Muskulatur.
Die Erweiterung und Verbesserung des motorischen Eigenkönnens der Schüler ist anzustreben; die Inhalte der didaktisch-methodischen Ausbildung sind eng an das praktische Handeln anzuknüpfen und vorrangig von diesem ausgehend zu vermitteln.
Die angesprochenen Lernziele sollen alle als Prinzipien den Verlauf des Unterrichts und die damit verbundene Reflexion über das Unterrichtsgeschehen schon ab der 1. Klasse mitbestimmen.
Bei der Vermittlung der Lerninhalte kommt einerseits der Zusammenarbeit mit den Lehrern für Didaktik der Hort- und Heimpraxis sowie auch mit den Übungshorterziehern besondere Bedeutung zu. Darüber hinaus ist jeder Ansatz des fächerübergreifenden Unterrichtes auszunützen sowie ein allfälliges Hospitieren der sportlichen Freizeitgestaltung in Heimen und Horten zu ermöglichen.
Im Verlauf der Ausbildung ist die praxisorientierte Wissensvermittlung über verschiedene unterrichtliche Verfahren zu intensivieren: zB transparente Unterrichtsweise (begründete Unterrichtsverfahren), häufige Verwendung didaktisch-methodischen Begleitmaterials (Film, Bild, schriftliche Unterlagen ua.), Kleingruppenarbeit, Arbeitsaufträge, Umgang mit der vorhandenen Fachliteratur (Schulbibliothek).
Wenn möglich sollen im Rahmen der schulorganisatorischen Gegebenheiten (Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen) didaktische Schwerpunkte im Zusammenhang mit dem für die Ausbildung spezifischen Lerninhalten gesetzt werden (zB Skilauf, Schwimmen, psychomotorischen Förderung, vorbeugendes Haltungsturnen).
Das Erreichen eines für die beruflichen Erfordernisse ausreichenden Schwimmkönnens (Erarbeiten der für den Helferschein geltenden Leistungen) ist von wesentlicher Bedeutung.
Die Schüler sind von Anfang an zur Mitgestaltung der Übungsstunden (zB Üben, Trainieren, Versuchen, Experimentieren) anzuregen.
Durch Arbeitsaufträge (zB schriftliche Vorbereitungen zur Durchführung von Bewegungsangeboten, Übungsheinheiten (Anm.: richtig: Übungseinheiten) sind Selbständigkeit und Eigenverantwortung bei der Planung und Organisation der Sporterziehung von Kindern und Jugendlichen zu fördern.
Anl. 2/01geändertI. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN: Text
Anl. 2/04geändertA: Text · B: Text · C: Text · D: Text · E: Text
Anl. 2/06geändertText, Überschrift (neu), Z 1 (neu), Schlussteil (neu), Z 3 (neu), lit b (neu) · A. Blockflöte: Überschrift (neu), Z 1 (neu), Schlussteil (neu), Text (neu) · B. Bambusflöte: Überschrift (neu), Z 1 (neu), Schlussteil (neu), Text (neu) · C. Querflöte: Überschrift (neu), Z 1 (neu), Schlussteil (neu), Text (neu)