Änderungen zwischen den Fassungen
Einstellung des Schienenverkehrs zu Italien aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 (aufgehoben)
1§ 0↗RIS↗
§ 3geändertAbs 1; Abs 2 (neu)
§ 3.
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 3. April 2020 außer Kraft.
(2) Die Änderung des Titels, § 1 Abs. 2 und § 2 tritt mit Ablauf des 15. März 2020 in Kraft.