Änderungen zwischen den Fassungen
Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Italienischen Republik (aufgehoben)
1§ 0↗RIS↗
§ 2geändert
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft und mit Ablauf des 27 7. April Mai 2020 außer Kraft.