Änderungen zwischen den Fassungen
Einstellung des Schienenverkehrs zu Italien aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 (aufgehoben)
1§ 0↗RIS↗
§ 3geändert
§ 3.
Die Änderungen des Titels und der §§ 1 und 2 treten mit Ablauf des 22. Mai 2020 in Kraft. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 22 14. Mai Juni 2020 außer Kraft.