Änderungen zwischen den Fassungen
Einstellung des Schienenverkehrs zu Italien aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 (aufgehoben)
2§ 0↗RIS↗
§ 1geändertText; Abs 2 (entfallen)
§ 1.
§ 2geändert
§ 2.
Diese Verordnung gilt nicht für den Güterverkehr und für Züge ohne kommerziellen Halt in Österreich oder Liechtenstein.