Änderungen zwischen den Fassungen
Verordnung über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2 (aufgehoben)
2§ 0↗RIS↗
§ 7geändertAbs 1a (neu)
§ 7.
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 15. Juni 2020 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über Maßnahmen bei der Einreise aus SARS-CoV-2 Risikogebieten, BGBl. II Nr. 80/2020 idgF, die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten, BGBl. II Nr. 87/2020 idgF und die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise auf dem Luftweg nach Österreich, BGBl. II Nr. 105/2020 idgF außer Kraft.
(1a) Die Änderung durch die Novelle BGBl. II Nr. 269/2020 tritt mit Ablauf des 20. Juni 2020 in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2020 außer Kraft.
Anl. 1geändert
Anlage A
Staaten gemäß § 2 Abs. 5, § 2 Abs. 6 und § 3