Änderungen zwischen den Fassungen
§ 3geändert
§ 3.
Der Entfall des § 1 Z 6 und die Änderung des § 2 in der Fassung der Novelle BGBl. II Nr. 269/2020 treten mit Ablauf des 20. Juni 2020 in Kraft. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30 15. Juni Juli 2020 außer Kraft.