Änderungen zwischen den Fassungen
Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pandemie (aufgehoben)
1§ 0↗RIS↗
§ 2geändertAbs 2
§ 2.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
(2) Dieses Bundesgesetz tritt nach Ablauf von drei Monaten nach seinem Inkrafttreten mit 31. Dezember 2020 außer Kraft.