Änderungen zwischen den Fassungen
§ 4neu
§ 4.
§ 3 in der Fassung BGBl. II Nr. 314/2020 tritt mit 9. Juli 2020 in Kraft. Aufgrund des § 3 in der Fassung BGBl. II Nr. 212/2020 übernommene Verpflichtungen gemäß § 1 bleiben unberührt.