Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1 § 1aufgehoben
Artikel I
§ 1.
Für die nachstehend genannten Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:
1. Höhere Lehranstalt für Tourismus (Anlage 1.7),
2. Höhere Lehranstalt für Mode“ (Anlage 1.8),
3. „Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung“ (Anlage 1.9)
4. „Höhere Lehranstalt - Kolleg für Mode“ (Anlage 3.7),
5. Höhere Lehranstalt - Kolleg für Tourismus und Freizeitwirtschaft (Anlage 3.8),
6. Höhere Lehranstalt für Tourismus - Aufbaulehrgang (Anlage 7.7),
7. „Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Mode“ (Anlage 7.8) und
(Anm.: Z 8 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 340/2015)
Art. 2aufgehoben
Artikel II
Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 224/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 518/1993, werden die Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen enthaltenen Lehrpläne, soweit sie nicht in den Anlagen 1 bis 6 dieses Bundesgesetzes erfaßt sind, im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler in die in der Rubrik „Lehrverpflichtungsgruppe“ der Stundentafel angeführten Lehrverpflichtungsgruppe eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des genannten Bundesgesetzes erfaßt sind, wird in der Stundentafel die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt.
Art. 4aufgehoben
Artikel IV
Die in der Anlage 1 unter Abschnitt II wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 324/1975, bekanntgemacht.
Anl. 1/7aufgehoben
Anlage 1.7
HÖHERE LEHRANSTALT FÜR TOURISMUS Stundentafel 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) | |||||||||||
Wochenstunden | Summe | Lehrver-pflich-tungs-gruppe | |||||||||
A. Pflichtgegenstände | |||||||||||
Jahrgang | |||||||||||
I. | II. | III. | IV. | V. | |||||||
A.1. | Stammbereich | ||||||||||
1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) | |||
2. | Sprache und Kommunikation: | ||||||||||
3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 15 | (I) | |||||
3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 12 | (I) | |||||
2 | 2 | – | – | – | 4 | III | |||||
– | – | 3 | – | – | 3 | I | |||||
– | 2 | – | – | – | 2 | III | |||||
3. | Allgemeinbildung: | ||||||||||
3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 12 | (I) | |||||
– | – | 2 | 2 | 2 | 6 | III | |||||
2 | 2 | – | – | – | 4 | III | |||||
– | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (I) | |||||
4. | Tourismus, Wirtschaft und Recht: | ||||||||||
– | – | – | 3 | 2 | 5 | III | |||||
– | – | 3 | 2 | 2 | 7 | II | |||||
2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | II | |||||
3 | 2 | 2 | 2 | 3 | 12 | I | |||||
– | – | – | 2 | 2 | 4 | III | |||||
5. | Ernährung, Gastronomie und Hotellerie | ||||||||||
2 | – | – | – | – | 2 | III | |||||
3 | 3 | 3 | 3 | – | 12 | IV | |||||
– | 2 | – | – | – | 2 | III | |||||
2 | 2 | 2 | 2 | – | 8 | IV | |||||
6. | Betriebspraktikum: | 3 | 3 | 2 | 2 | – | 10 | (Va) | |||
7. | Bewegung und Sport; | ||||||||||
Sportliche Animation | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (IVa) | ||||
Wochenstundenzahl Stammbereich | 32 | 35 | 32 | 33 | 26 | 158 | |||||
Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereiches gemäß Abschnitt A.2. | |||||||||||
17 | |||||||||||
Gesamtwochenstundenzahl | 175 | ||||||||||
A.2. | Schulautonomer Erweiterungsbereich 5 | ||||||||||
(Schulautonome Pflichtgegenstände) | |||||||||||
1. | Ausbildungsschwerpunkte: 6 | – | – | 2–5 | 3–6 | 3–6 | |||||
II | |||||||||||
II | |||||||||||
I | |||||||||||
I | |||||||||||
III | |||||||||||
– | – | 2–5 | 3–6 | 3–6 | 8–17 | ||||||
Seminare: 7 | |||||||||||
I | |||||||||||
I | |||||||||||
I | |||||||||||
III | |||||||||||
III | |||||||||||
III | |||||||||||
III | |||||||||||
IV | |||||||||||
0–9 | |||||||||||
Wochenstundenzahl Erweiterungsbereich | |||||||||||
B. Pflichtpraktikum | |||||||||||
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen 5 | |||||||||||
D. Förderunterricht 5 | |||||||||||
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Höhere Lehranstalt für Tourismus dient im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb höherer Bildung unter besonderer Berücksichtigung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.
Es sind insbesondere Denkmethoden sowie Arbeits- und Entscheidungshaltungen zu vermitteln, die die Schülerinnen und Schüler sowohl zur unmittelbaren Ausübung eines gehobenen Berufes in der Wirtschaft, insbesondere in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, als auch zur Aufnahme eines wissenschaftlichen Studiums befähigen.
Der Bildungsgang umfasst die Bereiche Allgemeinbildung, Sprache und Kommunikation, Tourismus, Wirtschaft und Recht, Fachpraxis sowie Pflichtpraktika.
Das wesentliche Ziel des Bildungsganges ist der Erwerb von Sach- und Sozialkompetenz. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Verkaufskompetenz sowie Kompetenzen in den Bereichen kundenorientiertes Arbeiten, Kommunikation und Präsentation unter Nutzung zeitgemäßer Techniken und unter Anwendung verschiedener Sprachen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen in ihren Lebensbereichen
– mobil und flexibel sein
– kritikfähig sein sowie
– eigenverantwortlich,
– sozial engagiert,
– kreativ,
– geschlechtergerecht,
– selbsttätig und
– unter Bereitschaft zur permanenten Weiterbildung
handeln können.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsabläufe unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz technischer Hilfsmittel sowie unter Bedachtnahme auf aktuelle Sicherheits- und Qualitätsstandards durchzuführen, im Team zu arbeiten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen.
Die Schülerinnen und Schüler sind mit dem österreichischen Kultur- und Wirtschaftsleben vertraut und sind sich des Zusammenhanges zwischen Umwelt und Tourismus bewusst.
Das Kennen lernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz unter Wahrung der Werte der Demokratie führen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
IIIa. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.
Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen.
IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Jahrgänge nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
1. Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu zehn Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit drei oder vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
2. Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu neun Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
3. Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt (Ausbildungsschwerpunkt mit vorgegebenen Inhalten oder Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte) darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als acht Wochenstunden betragen.
4. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
5. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 175 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Es können eine oder zwei weitere lebende Fremdsprachen geführt werden, wobei eine Fremdsprache mindestens sechs Wochenstunden umfassen muss.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
IIIc. Schulautonome Lehrstoffverteilung
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.
IIId. Schulautonomer Erweiterungsbereich
Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Jahrgänge insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.
Wird das Wochenstundenausmaß eines Ausbildungsschwerpunktes mit vorgegebenem Inhalt erhöht, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Wird ein Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte gewählt, so sind seine Bezeichnung und der Lehrstoff schulautonom festzulegen sowie die Bildungs- und Lehraufgabe gegebenenfalls zu ergänzen.
Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.
Werden an der Schule (in den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminar/e geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.
IIIe. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen.
Der Unterricht ist fächerverbindend auszurichten und hat eine ganzheitliche Bildungswirkung zu erzielen. Wesentliche Unterrichtsprinzipien wie zB die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern sind in allen Unterrichtsgegenständen zu beachten.
Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind festzulegen. Es empfiehlt sich, besonders im I. Jahrgang alle Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen auszuschöpfen, um ein einheitliches Niveau zu erreichen.
Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Eine Abänderung der im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Unterrichtsjahre ist für jeden Pflichtgegenstand einheitlich und für alle Lehrenden verbindlich vorzunehmen und hat die inhaltliche Ausrichtung und die zu vermittelnden Grundkompetenzen zu berücksichtigen.
Die schriftliche Unterrichtsplanung hat auf vielfältige Lehr- und Lernmethoden sowie Sozialformen Bedacht zu nehmen. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Qualität des Unterrichts und die Evaluierung sicherzustellen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsbeurteilung sind für alle Schülerinnen und Schüler transparent zu machen.
Unterrichtsgegenstände können alternierend auch von mehreren Lehrenden entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden. Die Leistungsbeurteilung hat gemäß gemeinsam festgelegter Kriterien in enger Kooperation der Unterrichtenden zu erfolgen.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, um eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte zu ermöglichen. Die Einhaltung des in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtstundenausmaßes ist sicherzustellen. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann.
Der Lehrstoff ist auf Basis der aktuellen Lehre sowie der beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und anhand anschaulicher Beispiele sowie unter Heranziehung des einschlägigen Fachvokabulars zu vermitteln.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Die Lehrenden haben daher die Methode ihres Unterrichtes so zu wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen. Zur Verstärkung praxisbezogenen Lernens empfiehlt sich die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen mit entsprechender Vor- und Nachbereitung.
Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Projektorientierte Arbeit stellt eine Möglichkeit zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar. In den Ausbildungsschwerpunkten ist von jeder Schülerin/jedem Schüler mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.
Die Schülerinnen und Schüler sind durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage zu versetzen, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und Mitschülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten.
Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Auf den korrekten Gebrauch der gehobenen Umgangssprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.
Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen.
Sprachstruktur, Idiomatik und Wortschatz sind in allen Klassen prinzipiell integrativ und nach Maßgabe der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.
In der schriftlichen und mündlichen Kommunikation sind zeitgemäße Kommunikationstechnologien einzusetzen.
Zur Informationsbeschaffung sind alle verfügbaren Medien heranzuziehen.
Im Betriebspraktikum sind dem Ausbildungsschwerpunkt entsprechende betriebspraktische Übungen und Anwendungen durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten. Es empfiehlt sich die Kooperation mit ausgewählten touristischen Leistungsträgern sowie – der Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend – die Einbindung einer Übungsfirma und die Durchführung von Fallstudien.
Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten.
Auslandspraktika sind in Hinblick auf sprachliche Kompetenzen empfehlenswert, wobei v.a. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.
Die Schülerinnen und Schüler sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantinnen und Praktikanten zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.
Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
A.1. Stammbereich
2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION
2.1 ENGLISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten, öffentlichen und beruflichen Bereich verstehen, das Wesentliche darin erkennen und sie zielgruppenorientiert anwenden können;
– selbst in der Lage sein, Informationen für den privaten und beruflichen Bereich zu erstellen;
– Informationstransfer sprachlich und grammatikalisch korrekt durchführen können;
– über den für das Zielniveau erforderlichen allgemeinen und berufsspezifischen Wortschatz aktiv und passiv verfügen und berufsspezifische Gespräche führen können;
– die Fachsprache des Tourismus und der Freizeitwirtschaft beherrschen und touristische Geschäftsfälle unter Einbeziehung des in anderen Unterrichtsbereichen erworbenen Wissens sprachlich und inhaltlich korrekt abwickeln können;
– Österreich als Tourismusdestination präsentieren können;
– kulturelle, wirtschaftliche, soziale, politische und ökologische Gegebenheiten und Entwicklungen darstellen und dazu Stellung beziehen können;
– über interkulturelle Kompetenz und Kundenorientierung verfügen;
– sich der Bedeutung von Englisch als globales Kommunikationsmittel und der Wichtigkeit der ständigen Übung für die aktive Sprachbeherrschung bewusst sein;
– eine Argumentation logisch aufbauen und sich erfolgreich an Gesprächen und Diskussionen beteiligen können.
Das erreichte Niveau entspricht zumindest dem Niveau des Independent Users B2, wobei unter Voraussetzung zusätzlicher Übungsmöglichkeiten das Niveau des Proficient Users C1 angestrebt werden soll (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-46849469-6). Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können (insbesondere zu tourismusbezogenen Inhalten und in entsprechenden berufsrelevanten Situationen) zumindest
– die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; Im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen;
– sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist;
– sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.
Lehrstoff:
Situationen aus dem Alltag, persönliche Interessen, Freizeit, soziale Beziehungen;
Einfache schriftliche persönliche Mitteilungen und Kurzberichte über Erlebnisse.
Alltägliche Situationen als Touristin/Tourist (zB Einkaufen, Essen und Trinken, Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, Wetter, Wegbeschreibung, Abendgestaltung);
Notizen.
Die wichtigsten Sehenswürdigkeiten der eigenen Stadt/Region;
Vereinfachte kurze Texte zu aktuellen Themen.
Gespräche über Erlebtes, Situationen aus dem Alltag, Interessen, persönliche Erfahrungen;
Einfache schriftliche persönliche Mitteilungen.
Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungsbetrieben (Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out) und in Gastronomiebetrieben (umfassende Gästebetreuung);
Unterkünfte und gastronomische Einrichtungen;
Abteilungen und Tätigkeiten in Beherbergungs- bzw. Gastronomiebetrieben.
Kulturelle und soziale Gegebenheiten Österreichs und des englischen Sprachraums;
Kurze, eingeübte Präsentationen zu Themen verschiedener Interessensgebiete;
Grundaussagen kurzer Medienberichte zu allgemeinen oder beruflichen Themen;
Kurzberichte und Mitteilungen.
Die eigene Ausbildung und die Ausbildung in englischsprachigen Ländern;
Arbeitswelt und Freizeitverhalten.
Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Tourismus- und Reisebüros;
Besichtigungsprogramme;
Beschwerdenmanagement;
Materialien über Tourismusbetriebe analysieren, auf Schlüsselinformationen hin bearbeiten und präsentieren;
Berufsrelevante Texte mittleren Schwierigkeitsgrads über Themen wie zB Reisemotive, beliebte Reiseformen, Geschichte des Tourismus.
Einfache Formen der Gästekorrespondenz.
Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch.
Österreich und englischsprachige Länder als Tourismusdestinationen;
Einfache Präsentationen zu allgemeinen oder beruflichen Themen;
Die wichtigsten Informationen aus aktuellen Medienberichten zu allgemeinen oder beruflichen Themen wiedergeben.
Interessen, persönliche und berufliche Ziele.
Formen des Tourismus und aktuelle Tourismusangebote, Tätigkeiten und Produkte der verschiedenen touristischen Leistungsträger;
Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen;
Organisation und Durchführung von Verhandlungen, Geschäftsanbahnung zwischen touristischen Leistungsträgern;
Entwicklungen und Tendenzen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;
Fallbeispiele und Geschäftsfälle der beruflichen Praxis unter Zuhilfenahme von Materialien unterschiedlicher Anbieter;
Einschlägige Fachtexte mit Unterstützung wiedergeben.
Aktuelle Themen und Medienberichte, insbesondere interkulturelle Themen;
Die wesentlichen Inhalte aus Vorträgen über vertraute Themen wiedergeben;
Statistiken.
Interessen, persönliche und berufliche Ziele.
Touristische Angebote;
Aktuelle Präsentations- und Verkaufstechniken;
Komplexe Verkaufs- und Verhandlungsgespräche;
Tätigkeitsfelder in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;
Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterprofile, Kundenprofile;
Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Geschäftspartnern;
Texte aus der aktuellen Fachliteratur schriftlich und mündlich zusammenfassen.
Kulturelle, wirtschaftliche, soziale, politische und ökologische Gegebenheiten und Besonderheiten Österreichs und des englischsprachigen Raums;
Wesentliche Inhalte aus anspruchsvollen Medienberichten.
I. – IV. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
2.2. WEITERE LEBENDE FREMDSPRACHE(N)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– einfache gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten, öffentlichen und beruflichen Bereich verstehen, das Wesentliche darin erkennen und sie zielgruppenorientiert anwenden können;
– selbst in der Lage sein, einfache Informationen für den privaten und beruflichen Bereich zu erstellen;
– die Grundstrukturen der Sprache beherrschen;
– über den für das Zielniveau erforderlichen allgemeinen und berufsspezifischen Wortschatz aktiv und passiv verfügen;
– Standardgespräche in Alltags- und Berufssituationen führen können;
– Geschäftsfälle des Tourismus und der Freizeitwirtschaft in einfacher Form unter Einbeziehung des in anderen Unterrichtsbereichen erworbenen Wissens sprachlich und inhaltlich korrekt abwickeln können;
– Österreich als Tourismusdestination präsentieren können;
– kulturelle, wirtschaftliche, soziale, politische und ökologische Besonderheiten des jeweiligen Sprachraumes kennen;
– über interkulturelle Kompetenz und Kundenorientierung verfügen;
– sich der Bedeutung der ständigen Übung für die aktive Sprachbeherrschung und des Nutzens der Kenntnis weiterer Fremdsprachen in Privat- und Berufsleben bewusst sein.
Das erreichte Niveau entspricht
– in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation zumindest dem Niveau des Independent Users B1, wobei unter der Voraussetzung zusätzlicher Stunden und zusätzlicher Übungsmöglichkeiten in der mündlichen Kommunikation das Niveau des Independent Users B2 angestrebt werden soll (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus:
Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-46849469-6).
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
– die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht;
– die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet;
– sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern;
– über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.
Das erreichte Niveau entspricht
– in der mündlichen Kommunikation zumindest dem Niveau des Independent Users B1, wobei unter der Voraussetzung zusätzlicher Stunden und zusätzlicher Übungsmöglichkeiten das Niveau des Independent Users B2 angestrebt werden soll 2.
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
– die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht;
– die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet;
– sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern;
– über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.
– in der schriftlichen Kommunikation zumindest dem Niveau des Elementary Users A2, wobei unter der Voraussetzung zusätzlicher Stunden und zusätzlicher Übungsmöglichkeiten das Niveau des Independent Users B1 angestrebt werden soll 2.
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
– Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung);
– sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht;
– mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.
Lehrstoff:
Situationen aus dem Alltag, persönliche Interessen, Freizeit, soziale Beziehungen;
Notizen.
Alltägliche Situationen als Touristin/Tourist (zB Einkaufen, Essen und Trinken, Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, Wetter, Wegbeschreibung, Abendgestaltung).
Einfache Informationen über aktuelle Themen.
Familie, Freunde, Arbeit, Schule, Wohnen, Gesundheit, Interessen und Vorkommnisse des Alltags, persönliche Erfahrungen;
Einfache persönliche Mitteilungen;
Kurze, eingeübte Präsentationen zu Themen des eigenen Interessensgebietes.
Standardsituationen als Touristin/Tourist (zB Benützung von Verkehrsmitteln und Verkehrsverbindungen, einfache Zimmerreservierungen im Hotel, Bestellungsaufnahme im Restaurant).
Landeskundliche Aspekte des Zielsprachraumes;
Vereinfachte kurze Texte zu aktuellen Themen.
Persönliche Interessen, Arbeitswelt und Freizeitverhalten;
Kurzberichte über Erlebnisse.
Standardsituationen in der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungsbetrieben (Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebes erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out) und in Gastronomiebetrieben (umfassende Gästebetreuung);
Unterkunftsarten und gastronomische Einrichtungen;
Telefongespräche;
Einfache Formen der Gästekorrespondenz unter Zuhilfenahme von Vorlagen.
Österreichische Urlaubsdestinationen und deren Freizeit- und Unterhaltungsangebot;
Kurze Medienberichte zu vertrauten allgemeinen oder beruflichen Themen;
Einfache Präsentationen zu aktuellen oder beruflichen Themen;
Notizen und Mitteilungen.
Interessen, persönliche und berufliche Ziele.
Standardsituationen in der Kunden- und Gästebetreuung in Tourismus- und Reisebüros;
Besichtigungsprogramme;
Beschwerdemanagement;
Beherbergungsformen;
Abteilungen und Tätigkeiten in Beherbergungs- bzw. Gastronomiebetrieben;
Materialien über Tourismusbetriebe in der Zielsprache, Fragebögen;
Einfache Fallbeispiele und Geschäftsfälle der beruflichen Praxis;
Einfache Fachtexte verstehen und deren Hauptpunkte wiedergeben;
Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch.
Österreich und die Länder der Zielsprache als Tourismusdestinationen;
Kurze Präsentationen zu Tourismuseinrichtungen und Feriendestinationen;
Einfache Texte über wirtschaftliche, soziale und politische Gegebenheiten Österreichs und des Sprachraumes der Zielsprache;
Die wichtigsten Informationen aus aktuellen Medienberichten in einfacher Form wiedergeben.
Interessen, persönliche und berufliche Ziele.
Reisemotive, Tourismusformen (Städtereisen, Wellness, sanfter Tourismus, Kulturtourismus, u.a.) und aktuelle Entwicklungen im Tourismus;
Fachtexte mittleren Schwierigkeitsgrads über Tourismusentwicklungen und Trends;
Komplexe Fallbeispiele und Geschäftsfälle der beruflichen Praxis;
Kulturelle Veranstaltungen;
Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen.
Kulturelle, wirtschaftliche, soziale, politische und ökologische Gegebenheiten und Besonderheiten Österreichs und des Sprachraums der Zielsprache;
Medienberichte über aktuelle, insbesondere interkulturelle Themen;
Statistiken.
I. – IV. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
Lehrstoff:
Wie bei einer weiteren lebenden Fremdsprache unter Anpassung an das Sprachniveau und das zur Verfügung stehende Stundenausmaß.
I. – IV. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
2.3. Informations- und Officemanagement
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– den gegenwärtigen Stand der touristischen Informations- und Kommunikationstechnologie kennen und deren Einsatzmöglichkeiten in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft abschätzen können;
– die Bedeutung ergonomischer Faktoren und deren Auswirkungen kennen;
– über das aktuelle Angebot an Hardwarekomponenten in der Informationstechnologie Bescheid wissen;
– die grundlegenden Funktionen eines aktuellen Betriebssystems beherrschen;
– Standardsoftware aus den Bereichen Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Präsentation zur Lösung von Aufgaben der touristischen Berufspraxis einsetzen können;
– das Internet und Internetdienste optimal nutzen können;
– selbstständig tourismusspezifische Textsorten formal und sprachlich richtig unter Nutzung der gängigen Eingabemethoden erstellen und gestalten können;
– die aktuellen Mittel der Büro- und Kommunikationstechnologie einsetzen können.
Lehrstoff:
Aufbau eines Computers, wesentliche Hardwarekomponenten;
grundlegende Funktionen eines Betriebssystems;
aktuelle Eingabemöglichkeiten.
Textverarbeitungs- und Präsentationsprogramm;
Verknüpfung mit anderen Programmen, zB Serienbriefe (auch unter Verwendung von Datenbanken).
Richtlinien (Normen) der Texterstellung;
Selbstständige Formulierung und Gestaltung inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke;
Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente.
Tabellenkalkulationsprogramm.
Einführung in ein Publishing-Programm;
Texteingabe und -verarbeitung unter Verwendung von Mustervorlagen inklusive Einbindung von Graphiken;
Druckgestaltung (Typographie und Layout);
Erstellen von Druckdateien.
Nutzung des World Wide Web, E-Mail;
Formale und inhaltliche Richtlinien der elektronischen Kommunikation.
Aufgaben- und Terminverwaltung.
I. und II. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
2.4. Angewandte Informatik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– Informationen beschaffen, analysieren, aufbereiten und sichern können;
– Standard-Software aus dem Bereich relationale Datenbanken zur Lösung von Aufgaben der touristischen Berufspraxis einsetzen können;
– Kenntnisse aus dem Bereich der digitalen Bildbearbeitung praxisgerecht einsetzen können;
– Online-Inhalte erstellen und warten können;
– die Komponenten eines Online Content Management Systems nutzen können;
– über die rechtlichen Grundlagen der Informationstechnologie Bescheid wissen;
– Aufbau und Betrieb von Netzwerken kennen;
– über Datensicherung und Datensicherheit Bescheid wissen.
Lehrstoff:
Informationsrecherche und Informationsprüfung;
Analyse und Verdichtung von Informationen.
Datenbank- und Bildbearbeitungsprogramm.
Planen, Erstellen und Veröffentlichen von Onlineinhalten;
Grundlagen und Komponenten eines Online Content Managementsystems.
Grundlagen der Netzwerktechnik und -verwaltung;
Arbeiten in einer Client-Server-Umgebung;
Maßnahmen.
Datenschutz, Urheberrecht, elektronische Signatur, E-Commerce.
III. Jahrgang: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
2.5. KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– die verschiedenen Kommunikationsebenen kennen;
– Argumente, Gespräche und Präsentationen sowie Reden aufbauen, strukturieren und in unterschiedlichen Situationen praxisgerecht umsetzen können;
– zielgerichtete Verkaufs- und Konfliktgespräche führen können;
– sich auf die Partnerin/den Partner einstellen können;
– sich der Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen bewusst sein;
– eigene Stärken erkennen und einsetzen können;
– angemessenes Feedback geben und annehmen können;
– mit Lampenfieber und Redeangst umgehen können;
– die geeigneten Präsentationsmedien auswählen und einsetzen können.
Lehrstoff:
Ebenen und Grundregeln;
Wirkung von Sprache und Körpersprache;
Stimm- und Atemtechnik;
Anwendung gängiger Kommunikationstheorien;
Kommunikation mit Gruppen (Diskussionsführung).
Vorbereitung, Strukturierung (Gesprächsformen, Gesprächsführung, Argumentationsaufbau); Gesprächsführung in schwierigen Situationen (zB Konflikte erkennen, bearbeiten und lösen, Umgang mit Stress und Ärger);
Verkaufs- und Beschwerdegespräch.
Arten;
Sprech- und Redetechnik, Planung und Aufbau einer Rede, rhetorische Mittel, Medieneinsatz;
Kreative Arbeitstechniken;
Vorbereitung, Aufbau, Visualisierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation;
Situations- und zielgruppenangepasste Präsentationstechniken;
Rolle der Präsentatorin/des Präsentators, persönliche Wirkung der Präsentatorin/des Präsentators (Selbstbild/Fremdbild), Präsentatorin/Präsentator und Publikum (Kontakt zum Publikum herstellen, Aufrechterhaltung von Aufmerksamkeit, Umgang mit Fragen);
Feedback geben und annehmen;
Selbstpräsentation (Bewerbungsgespräch).
3. ALLGEMEINBILDUNG
3.1. DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– sich im persönlichen und beruflichen Alltag unmittelbar, klar und unmissverständlich artikulieren;
– schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten, wiedergeben und kritisch beurteilen können;
– Texte, insbesondere mit touristischem Anwendungsbereich, verfassen und adäquat gestalten können;
– sprachliche Kreativität textsortenspezifisch entwickeln und anwenden können;
– ausgehend von einem Grundwissen über deutschsprachige – insbesondere österreichische – Literatur und Kultur am geistigen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
– Rechtschreibung, Grammatik und Ausdruck gesichert anwenden können;
– Nachschlagewerke, einschlägige berufsbezogene Informationsquellen und die neuen Medien, insbesondere das Internet, kritisch nutzen und Quellen angeben können.
Lehrstoff:
Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Charakterisieren, Diskutieren;
Berufsorientierte Textsorten;
Journalistische Textsorten.
Literarische Gattungen und Begriffe;
Lesen und Vortragen von Texten;
Kreatives Schreiben.
Arten und Funktionen.
Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln; Grammatische Strukturen.
Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Kommentieren, Diskutieren;
Adressatenorientierte Sprachverwendung;
Berufsorientierte Textsorten;
Journalistische Textsorten;
Tendenzen der Gegenwartssprache.
Literarische Gattungen und Begriffe;
Exemplarische Auswahl literarischer Werke bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen;
Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug;
Lesen und Vortragen von Texten;
Kreatives Schreiben.
Analyse des Medienkonsums;
Sprache der Medien; Informationsaufbereitung in Medien.
Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln;
Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und touristischer Fachausdrücke;
Grammatische Strukturen.
Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Appellieren, Kommentieren, Diskutieren, Debattieren;
Adressatenorientierte Sprachverwendung;
Berufsorientierte Textsorten;
Journalistische Textsorten;
Interpretation von Texten;
Exemplarische Auswahl literarischer Werke bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen;
Österreichische Gegenwartsliteratur;
Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug;
Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten;
Kreatives Schreiben.
Arten und Funktionen; Medienkritik;
Sprache der Medien; Informationsaufbereitung in und mit Medien.
Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.
Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und touristischer Fachausdrücke.
Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Appellieren, Kommentieren, Diskutieren, Debattieren;
Adressatenorientierte Sprachverwendung;
Berufsorientierte Textsorten;
Journalistische Textsorten;
Interpretation von Texten.
Exemplarische Auswahl literarischer Werke bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen;
Österreichische Gegenwartsliteratur;
Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug;
Interpretieren von Texten;
Kreatives Schreiben.
Medienkritik; Informationsaufbereitung in und mit Medien.
Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.
Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Appellieren, Kommentieren, Diskutieren, Debattieren;
Adressatenorientierte Sprachverwendung;
Berufsorientierte Textsorten;
Journalistische Textsorten;
Interpretation von Texten.
Exemplarische Auswahl literarischer Werke bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen;
Österreichische Gegenwartsliteratur;
Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug;
Interpretieren von Texten;
Kreatives Schreiben.
Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.
I. – IV. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: zwei dreistündige Schularbeiten.
3.2. GESCHICHTE UND KULTUR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
– Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
– aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
– zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung fähig sein;
– Veränderungen der Lebenssituationen und der Geschlechterrollen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung kennen und kritisch beurteilen können;
– die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktkultur fähig und bereit sein;
– über die historische Entwicklung des Tourismus Bescheid wissen;
– das kulturelle Erbe als Grundlage für den österreichischen Tourismus erkennen und nutzen können.
Lehrstoff:
3.3. BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– die Rolle des Menschen im System Natur und im System Gesellschaft verstehen;
– den Wert eines gesunden menschlichen Körpers kennen und Maßnahmen zur Gesunderhaltung setzen können;
– Hygienemaßnahmen und Gesundheitsvorsorge im persönlichen und betrieblichen Umfeld setzen können;
– die Bedeutung des Kur- und Gesundheitstourismus kennen;
– über eine umfassende Gesundheitsvorsorge für den Reisetourismus informieren können;
– über Grundkenntnisse der Ökologie verfügen sowie sinnvolle ökologische Maßnahmen im Tourismus umsetzen können;
– für aktuelle gesellschaftspolitische Probleme und Anliegen in den Bereichen Gesundheit, Genetik und Ökologie sensibilisiert sein und dazu begründet Stellung nehmen können.
Lehrstoff:
Zellbiologie, Mikrobiologie und Hygiene;
Hierarchie der Stoffwechselfunktionen.
Hygienemaßnahmen in touristischen Betrieben;
Reisekrankheiten, Seuchen, Epidemien und Vorsorge;
Erste Hilfe.
Bewegung, Ergonomie;
Stoffwechsel (Erkrankungen; Vorsorgemaßnahmen bei besonderen Problemfeldern, insbes. Essstörungen, Diabetes);
Kreislaufsystem; Immunsystem;
Nervensystem und Sinnesorgane; Psychohygiene; Suchtprävention;
Hormone, Hormontherapie;
Zivilisationskrankheiten (Arten, Vorsorge);
Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung; Ontogenese des Kindes;
Besondere Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge (Kuren; Wellness).
Methoden; angeborenes – erworbenes Verhalten;
Verhaltensweisen von Tier und Mensch.
Grundlagen;
Gentechnik und Biotechnologie (Anwendungsmöglichkeiten, Entwicklungen, gesetzliche Vorschriften);
Humangenetik.
Grundbegriffe;
Für den Tourismus bedeutsame Ökosysteme;
Wechselwirkung zwischen Natur-/Kulturlandschaften und Tourismus; nachhaltiger Tourismus;
Spezielle Aspekte der Ökologie (zB Humanökologie; Abfallwirtschaftskonzept; Ökobilanz eines Betriebes).
3.4. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– die grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen kennen und anwenden können;
– praxisorientierte Probleme mit Hilfe mathematischer Methoden und Modelle bearbeiten und durch selbständiges logisches Denken lösen können;
– algebraische und/oder grafische Ergebnisse problemorientiert interpretieren können;
– unter Einsatz moderner Technologien praxisbezogene Beispiele und Themenstellungen aus der Wirtschaft, dem Finanzwesen und den Naturwissenschaften numerisch lösen und grafisch darstellen können.
Lehrstoff:
II. – V. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
4. TOURISMUS, WIRTSCHAFT UND RECHT
4.1. TOURISMUSGEOGRAFIE UND REISEWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– über topografische Kenntnisse sowie regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag verfügen;
– über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
– die touristisch bedeutsamen Verkehrsunternehmen und –mittel sowie deren wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen kennen;
– die Unternehmen der Reisewirtschaft kennen und nutzen und ihre Beziehungen zur Tourismusbranche verstehen;
– die Reisewirtschaft nach sozialen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten können;
– die Bedeutung der Natur und Kultur touristischer Destinationen kennen;
– ein Bewusstsein für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen einer Destination erlangen.
Lehrstoff:
Naturpotenzial;
Raum und Gesellschaft;
Politische und wirtschaftliche Integration;
Krisengebiete.
Touristische Verkehrsunternehmen.
Tourismus und Verkehr;
Verkehrspolitik;
Berufsbilder in der Reisewirtschaft.
4.2. TOURISMUS, MARKETING UND REISEBÜRO
Bildungs- und Lehraufgabe:
– die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus verstehen und humane sowie ökologische Aspekte bei wirtschaftlichen Entscheidungen einbeziehen können;
– die Betriebe und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene sowie die internationalen Vernetzungen kennen;
– gesellschaftliche Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Tourismuswirtschaft erkennen können;
– die Funktionen des Marketings in touristischen Betrieben und Organisationen verstehen und die Vorteile und Notwendigkeit von Kooperationen erkennen;
– die Methoden des Marketings anwenden können;
– die Themen der aktuellen Tourismusdiskussion kennen, fähig sein sich eine eigene Meinung zu bilden und Standpunkte zu vertreten;
– kundenorientiert denken können;
– im Verkaufsgespräch überzeugen können;
– die Rechtsstellung der Beteiligten beim Vertrieb von touristischen Leistungen verstehen;
– fachbezogene aktuelle Online-Reservierungs- und Buchungssysteme bedienen können;
– Konzentrationsprozesse und Konzernbildung in der Touristik-Branche verstehen;
– Reiseangebote erstellen, kalkulieren und verkaufen können.
Lehrstoff:
System Tourismus und Marketing, Begriffsbestimmungen;
Kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus, Nachhaltigkeit;
Voraussetzungen für das touristische Angebot;
Umfeldfaktoren;
Entwicklung des Tourismus, Statistik;
Tourismussubjekt, Reisemotive, Konsumtrends;
Betriebe und Einrichtungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;
Tourismusorganisationen in Österreich;
Tourismuspolitik;
Rechtsgrundlagen.
Incoming und Outgoing;
Reiseveranstalter, Reisemittler;
Rechtsgrundlagen;
Arbeitsabläufe, Kundenberatung.
Instrumente, Strategien, Ziele;
Marktforschung, touristische Quellmärkte;
Markenentwicklung;
Gestaltung und Vermarktung touristischer Angebote.
4.3. BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– sich der Bedeutung wirtschaftlicher Vorgänge und Zusammenhänge, ihrer Komplexität und ihrer Auswirkungen auf die Gesellschaft eines Landes bewusst sein;
– Ziele, Struktur, Aufbau und Ablauforganisation touristischer Betriebe kennen;
– unternehmerische Funktionen im Hinblick auf Investition, Finanzierung, Unternehmensgründung und Unternehmensführung kennen;
– unternehmens- und betriebsorientiert denken und entscheiden können;
– die Grundsätze der Mitarbeiterinnenführung und Mitarbeiterführung und des Qualitätsmanagements anwenden können;
– Instrumente der Personalpolitik und ihre Bedeutung für die Unternehmensführung kennen und verstehen;
– den Wert der beruflichen Tätigkeit und die soziale Verantwortung der wirtschaftlich tätigen Menschen in enger Verbindung mit den Grundsätzen der modernen Menschen- und Unternehmensführung verstehen;
– sich der Wechselwirkung von innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Leistungsfaktoren auf die Unternehmensführung bewusst sein;
– sich der Bedeutung der Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft für die Wirtschaft bewusst sein;
– die politische und wirtschaftliche Bedeutung der Europäischen Union für Österreich kennen;
– themenrelevante Medienberichte analysieren und kritisch beurteilen können;
– ein betriebswirtschaftliches Projekt im Team durchführen können;
– sich praxisgerecht bewerben können.
Lehrstoff:
Wirtschaftsstruktur, -kreislauf und Wirtschaftssektoren;
Leistungsbereiche der Wirtschaft;
Grundbegriffe der Betriebswirtschaft.
Versicherung;
Banken.
Angebot und Nachfrage im Tourismus;
Gastgewerbe (Betriebsarten und -formen, Einteilung der Betriebe, Ausstattung).
Richtige Bewerbung, Stellenauswahl, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmer/innen, Mitarbeitergespräch, Unfallverhütung.
Organisation von Hotels (Ferienhotellerie – Stadthotellerie, österreichische und internationale Hotelgruppen; Beherbergung, Verpflegung, Verwaltung, Nebenbetriebe und andere Dienstleistungen;
Rechtsgrundlagen, Abschluss, Erfüllung – Nichterfüllung, Vertragsgestaltung;
Konsumentenschutz.
Gründung, Rechtsformen, Finanzierung und Investition.
Grundbegriffe, Ziele, Gesamtrechung;
Wirtschaftliche Entwicklung;
Direkte und indirekte Wertschöpfung;
Außenwirtschaft und Zahlungsbilanz;
Geld und Währung;
Wirtschafts-, Budget- und Sozialpolitik.
4.4. RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
– die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulationen in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durchführen sowie die Finanzbuchführung und Kostenrechnung in einem Klein- und Mittelbetrieb aufbauen können;
– die Systeme und Methoden der für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft spezifischen Kostenrechnung kennen und diese als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
– die internationalen und österreichischen Standards der Abrechnung von Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft kennen und anwenden können;
– die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und in einfachen Beispielen anwenden können;
– die Bilanz sowie die Veränderungen der Bilanz auf Grund von Geschäftsfällen darstellen sowie Bilanzen analysieren und interpretieren können;
– die Personalverrechnung unter Berücksichtigung tourismusspezifischer Entlohnungsformen in einfacher Form durchführen können;
– die Aufgaben und Funktionen des operativen und strategischen Controlling kennen und Instrumente des operativen Controlling in Grundzügen anwenden können;
– eine einfache Budgetplanung für einen Betrieb der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durchführen können;
– die für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft wesentlichen Steuern in Grundzügen kennen und verbuchen können;
– die Aufgaben der Finanzbuchführung, Kostenrechnung, Personalverrechnung und des Controlling mit Hilfe von Standard- und Anwenderprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.
Lehrstoff:
Bilanz, Bilanzzerlegung, Eröffnung, Verbuchung und Abschluss von Konten, Kontenrahmen und Kontenplan, Bilanz- und Erfolgsrechnung; Veränderungen der Bilanz.
Besonderheiten in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;
Lohn- und Gehaltsabrechnung für laufende und sonstige Bezüge;
Verbuchung der Löhne und Gehälter sowie Sozialabgaben.
Voll- und Teilkostenrechnung, Direct-Costing;
Kalkulationen;
Abrechnungssysteme.
Bewertung und Verbuchung des Vermögens und der Schulden;
Jahresabschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
Gewinnabhängige und betriebliche Steuern und Abgaben;
Abgabeverfahren;
Verwaltungsverfahren und Betriebsprüfung;
Zusammenarbeit mit der Steuerberaterin/dem Steuerberater (Steuererklärung, Steuerbescheid, Einkommenssteuerberechnung, Zahlungsplan).
Operatives und strategisches Controlling;
Erfolgs- und Liquiditätsbudget;
Analyse des Jahresabschlusses;
Kennzahlen; Benchmarking.
Controlling im Reisebüro.
I. – IV. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
4.5. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– die Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung verstehen und deren Wert kennen;
– die in der öffentlichen Berichterstattung gängigen Begriffe aus der österreichischen Politik und Rechtspraxis erklären und in einschlägigen Diskussionen korrekt gebrauchen können;
– über die zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse verfügen;
– aktuelle politische und soziale Situationen und deren historische Wurzeln verstehen und zum Analysieren und kritischen Hinterfragen laufender Entwicklungen fähig sein;
– für das Berufs- und Privatleben bedeutsame Rechtsvorschriften in Grundzügen kennen und die Wege der Rechtsdurchsetzung und außergerichtlichen Streitbeilegung kennen und nutzen können;
– die Bedeutung der persönlichen Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben sowie der Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung erkennen;
– die für Tourismusbetriebe relevanten rechtlichen Bestimmungen kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
Staatselemente; Staatsfunktionen; Staatsorgane;
Aufgaben des Staates;
Stufenbau der Rechtsordnung.
Abschluss und Wirkung von internationalen Abkommen;
Internationale Organisationen;
Friedenssicherung.
Allgemeine Grundsätze; Strafzweck; vorbeugende Maßnahmen; Diversion.
Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Vertrags- und Schadenersatzrecht;
Konsumentenschutzrecht.
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht;
Sozialversicherung;
Arbeitslosenversicherung;
Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.
Arten der Gewerbe, Gewerbe im Tourismus, Zugangsvoraussetzungen;
Antritt und Ausübung eines Gewerbes;
Behörden und Verfahren.
Ausgleich; Konkurs.
5. ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE
5.1. ERNÄHRUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– die Bedeutung der Ernährung für die Gesundheit kennen;
– die Zusammensetzung ausgewählter Lebens- und Genussmittel und deren Auswirkung auf die Ernährung kennen;
– im Einkaufsprozess ökonomischen und ökologischen Grundsätzen folgen können;
– die wesentlichen Grundlagen der Diätetik kennen;
– fachspezifische Software kennen und Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:
5.2. KÜCHENORGANISATION UND KOCHEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– über ein fundiertes Basiswissen für die Vor- und Zubereitung von Speisen verfügen;
– Arbeitsabläufe organisatorisch und ergonomisch richtig und nach geltenden Hygienestandards durchführen können;
– die Küchenabläufe unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte organisieren können;
– Speisenfolgen unter Zugrundelegung ernährungsphysiologischer Grundsätze planen können;
– die erforderlichen Maschinen und Geräte rationell und sicherheitsbewusst handhaben können;
– in Eigenverantwortung Aufgaben sowohl selbstständig als auch im Team durchführen können;
– qualitätsbewusst einkaufen und eine entsprechende Lagerführung durchführen können.
Lehrstoff:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– über grundlegende Kenntnisse über handelsübliche Getränke verfügen;
– die ernährungsphysiologische Bedeutung der Getränke kennen;
– die rechtlichen Rahmenbedingungen für Produktion, Verkauf und Ausschank von Getränken kennen.
Lehrstoff:
5.4. SERVICEORGANISATION UND SERVIEREN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- dem Berufsbild Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann entsprechend die Serviceabläufe planen, organisieren und betriebswirtschaftlich rationell umsetzen können;
- den Gast fachlich kompetent beraten und betreuen können;
- Aufgaben in Eigenverantwortung sowohl selbstständig als auch im Team durchführen können.
Lehrstoff:
6. BETRIEBSPRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– ihrem Ausbildungsniveau entsprechend in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft anfallende praktische und organisatorische Arbeiten ausführen können;
– in Eigenverantwortung Aufgaben sowohl selbstständig als auch im Team durchführen können;
– Führungsaufgaben wahrnehmen können;
– aufbauend auf erworbenem Basiswissen flexibel auf Herausforderungen reagieren und betriebsrelevante Entscheidungen treffen können.
Lehrstoff:
7. BEWEGUNG UND SPORT; SPORTLICHE ANIMATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen zielgruppenspezifische Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten planen, organisieren und durchführen können.
Didaktische Grundsätze:
Es sind praktisch-methodische Übungen durchzuführen.
Die theoretischen Grundlagen der Animation sollten fächerübergreifend in die Praxis umgesetzt werden.
Dem Grundsatz einer effektiven Unterrichtsführung soll durch die Vielfalt der Organisationsformen und Unterrichtsmethoden entsprochen werden, mit allen Möglichkeiten des klassen-, schulstufen- oder schulartenübergreifenden Unterrichts, zB in Gruppen mit Wahlsportarten. Dabei soll der Bereich der Animation verstärkt erarbeitet werden.
A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich
(Schulautonome Pflichtgegenstände)
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Nach Maßgabe der personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen sind im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler Inhalte festzulegen, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
Beim Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte sind die Bezeichnung und der Lehrstoff schulautonom festzulegen, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist, sowie die Bildungs- und Lehraufgabe gegebenenfalls zu ergänzen. In den Ausbildungsschwerpunkten ist mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.
Die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.
Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf einen Jahrgang oder auf mehrere erstrecken.
Siehe auch Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).
1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– aufbauend auf den Grundlagen des Stammbereiches über tiefer gehende Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen;
– die Bedeutung wesentlicher Leistungsträger in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft kennen;
– Aufgaben des Managements kennen und wahrnehmen können;
– theoretische Grundlagen selbstständig und im Team praktisch anwenden können;
– Projekte planen, durchführen, dokumentieren und in ihren Auswirkungen abschätzen und bewerten können;
– berufliche Netzwerke aufbauen, pflegen und nutzen können;
– den Grundsatz der Nachhaltigkeit in touristischen Projekten berücksichtigen.
1.1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE MIT VORGEGEBENEN INHALTEN
TOURISMUS- UND FREIZEITMANAGEMENT
Lehrstoff:
Durchführung mindestens eines Projektes (fächerübergreifend und im Team).
HOTEL- UND GASTRONOMIEMANAGEMENT
Lehrstoff:
Erstellung eines Businessplanes;
Pre-opening-Planung, Opening.
Durchführung mindestens eines Projektes (fächerübergreifend und im Team).
1.2. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE OHNE VORGEGEBENE INHALTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die zu einer auf das allgemeine Bildungsziel abgestimmten berufsbezogenen Spezialisierung führen. Nähere Bestimmungen siehe Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).
Lehrstoff:
Eine weitere lebende Fremdsprache oder Spezialisierung im Bereich der Fremdsprachen des Stammbereiches.
Spezialisierung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Spezialisierung im Bereich der berufsbezogenen Bildung.
2. SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.
Pro Jahrgang, in dem das Seminar geführt wird:
je eine einstündige Schularbeit.
Simulation der Realsituation (Übungsfirma) zur Durchführung von in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten.
Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung der von dort erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall können zusätzliche Stundenkontingente aus anderen einschlägigen Pflichtgegenständen unter Einsatz der betreffenden Lehrenden mit einbezogen werden bzw. kann von der Möglichkeit der Blockung Gebrauch gemacht werden.
Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsspezifische Aspekte einzubeziehen ist.
Förderung der Sozialkompetenz, Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz; Psychohygiene im Berufsleben.
Fachtheoretisches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Tourismus- und Freizeitwirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
– die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
– einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
– über Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
– sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher verhalten;
– aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Vor Eintritt in den V. Jahrgang im Ausmaß von 32 Wochen in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Akkordanz zu den vor dem jeweiligen Praktikum unterrichteten Sachgebieten.
Im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.
Didaktische Grundsätze:
Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern abzuleisten.
Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnenverhältnisse und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.
Es empfiehlt sich auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Auslandspraktika sind in Hinblick auf die sprachliche Kompetenz empfehlenswert, wobei v.a. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder des Ausbildungsschwerpunkts oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
D. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Anl. 1/8aufgehoben
Anlage 1.8
HÖHERE LEHRANSTALT FÜR MODE
I. STUNDENTAFEL1
Wochenstunden | Lehrver-pflichtungs- | ||||||||||
A. Pflichtgegenstände | pflich- | ||||||||||
Jahrgang | Summe | tungs- | |||||||||
I. | II. | III. | IV. | V. | gruppe | ||||||
A.1. | Stammbereich | ||||||||||
1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) | |||
2. | Sprache und Kommunikation: | ||||||||||
2.1 Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | ||||
2.2 Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | ||||
2.3 Zweite lebende Fremdsprache2 | 0 | 0 | 2 | 2 | 2 | 6 | (I) | ||||
2.4 Kommunikation und Präsentation3 | 0 | 1 | 1 | 0 | 0 | 2 | III | ||||
2.5 Informations- und Officemanagement4 | 3 | 2 | 0 | 0 | 0 | 5 | III | ||||
3. | Human- und Naturwissenschaften: | ||||||||||
3.1 Geschichte und Kultur | 2 | 2 | 0 | 0 | 0 | 4 | III | ||||
3.2 Naturwissenschaften | 2 | 1 | 2 | 2 | 0 | 7 | III | ||||
3.3 Mathematik und angewandte Mathematik | 0 | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | (I) | ||||
4. | Wirtschaft, Politik und Recht: | ||||||||||
4.1 Wirtschaftsgeographie | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 | III | ||||
4.2 Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I | ||||
4.3 Politische Bildung und Recht | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 | 3 | III | ||||
4.4 Rechnungswesen5 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | I | ||||
4.5 Betriebswirtschaftliche Übungen3 | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 | 2 | I | ||||
5. | Produktentwicklung und Produktion: | ||||||||||
5.1 Designtheorie, Modegeschichte und Trendforschung | 0 | 1 | 1 | 1 | 0 | 3 | III | ||||
5.2 Projekt- und Qualitätsmanagement | 0 | 0 | 1 | 1 | 0 | 2 | I | ||||
5.3 Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement3 | 0 | 2 | 1 | 2 | 0 | 5 | II | ||||
5.4 Textiltechnologie | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | III | ||||
5.5 Entwurf- und Modezeichnen3 | 3 | 3 | 0 | 0 | 0 | 6 | III | ||||
5.6 Schnittkonstruktion und Modellgestaltung3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | II | ||||
5.7 Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken3 | 8 | 8 | 4 | 4 | 6 | 30 | IV | ||||
6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVa | |||
Wochenstundenzahl Stammbereich | 36 | 37 | 29 | 30 | 28 | 160 | |||||
Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereiches (A.2.) | 1 | 1 | 8 | 8 | 7 | 25 | |||||
Gesamtwochenstundenzahl | 37 | 38 | 37 | 38 | 35 | 185 | |||||
A.2. | Schulautonomer Erweiterungsbereich3 (Schulautonome Pflichtgegenstände) | ||||||||||
1. | Ausbildungsschwerpunkte:6 | ||||||||||
Mode und Produktionstechniken | |||||||||||
Angewandtes Projektmanagement3 | 0 | 0 | 4 | 4 | 4 | 12 | II | ||||
Projektwerkstätte | 0 | 0 | 3 | 3 | 3 | 9 | IV | ||||
Modedesign und Grafik | |||||||||||
Modegrafik3 | 0 | 0 | 6 | 3 | 3 | 12 | II | ||||
Experimentelles Design | 0 | 0 | 1 | 4 | 4 | 9 | IV | ||||
Modemarketing und Visual Merchandising | |||||||||||
Angewandtes Projektmanagement3 | 0 | 0 | 4 | 4 | 4 | 12 | II | ||||
Projektwerkstätte | 0 | 0 | 3 | 3 | 3 | 9 | IV | ||||
Angewandte Betriebsführung | |||||||||||
Angewandtes Projektmanagement3 | 0 | 0 | 3 | 3 | 3 | 9 | II | ||||
Projektwerkstätte | 0 | 0 | 4 | 4 | 4 | 12 | IV | ||||
Supply Chain Management3 | 0 | 0 | 7 | 7 | 7 | 21 | II | ||||
Modemanagement und Design | |||||||||||
Modemanagement3 | 4 | 4 | 4 | 12 | II | ||||||
Kreativwerkstätte und Planungsatelier | 0 | 0 | 3 | 3 | 3 | 9 | IV | ||||
Wochenstundenzahl Ausbildungsschwerpunkte | 0 | 0 | 7 | 7 | 7 | 21 | |||||
2. | Seminare:7 | 1 | 1 | 1 | 1 | – | 4 | ||||
Fremdsprachenseminar | I | ||||||||||
IT-Seminar | I | ||||||||||
Allgemein bildendes Seminar | III | ||||||||||
Naturwissenschaftliches Seminar | III | ||||||||||
Künstlerisch-kreatives Seminar | IVa | ||||||||||
Persönlichkeitsbildendes Seminar | III | ||||||||||
Fachtheoretisches Seminar | III | ||||||||||
Praxisseminar | IV | ||||||||||
Wochenstundenzahl Erweiterungsbereich | 1 | 1 | 8 | 8 | 7 | 25 | |||||
B. Pflichtpraktikum
4 Wochen Betriebspraxis zwischen III. und IV. Jahrgang bzw. zwischen IV. und V. Jahrgang.
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
D. Fakultatives Praktikum
4 Wochen Betriebspraxis vor Eintritt in den V. Jahrgang.
E. Förderunterricht
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Höhere Lehranstalt für Mode dient im Sinne der §§ 65 und 72 des Schulorganisationsgesetzes unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb höherer Bildung mit besonderer Ausrichtung auf Mode und Textilwirtschaft.
Auf Grundlage des ganzheitlich ausgerichteten Curriculums sind insbesondere Arbeitshaltungen und Denkmethoden sowie Fertigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln, die Schülerinnen und Schüler sowohl zur unmittelbaren Ausübung eines gehobenen Berufes oder einer selbstständigen Tätigkeit in der Wirtschaft, insbesondere in der Mode und Textilwirtschaft, als auch zur Aufnahme eines Studiums befähigen.
Zentrales Qualitätsmerkmal ist, die Schülerinnen und Schüler mit Vertrauen in die eigene Kreativität auszustatten, und sie zu befähigen, im Wirtschaftsleben innovativ tätig zu sein. Insbesondere sollen sich die Schülerinnen und Schüler mit der Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft des nationalen und internationalen Raumes auseinandersetzen. Sie sollen die wechselseitige Abhängigkeit von Wirtschaft und Umwelt im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung reflektieren können.
Die Säulen des Curriculum bilden die Allgemeinbildung, die wirtschaftliche Bildung und die fachliche Bildung. Der Lehrplan umfasst konkret die Ausbildung in den Bereichen Sprache und Kommunikation, Human- und Naturwissenschaften, Wirtschaft, Politik und Recht, Produktentwicklung und Produktion sowie ein Pflichtpraktikum.
Ziel der Ausbildung ist es, dass die Absolventinnen und Absolventen betriebliche Organisationsabläufe in ihren Zusammenhängen und Abhängigkeiten von der Idee bis zur Vermarktung erfassen und praktisch umsetzen können, vernetzt denken, im Team arbeiten und Führungsaufgaben übernehmen können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Methoden und Werkzeuge beherrschen, um Trends aufspüren, erkennen und nützen zu können, sowie die eigene Kreativität entwickeln und innovativ handeln können.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kompetenzen im sprachlichen Bereich und im kundenorientierten Arbeiten, in der Kommunikation und Präsentation unter Nutzung zeitgemäßer Techniken.
Die Absolventinnen und Absolventen sollen in ihren Lebensbereichen
– mobil,
– flexibel und
– kritisch und kritikfähig sein sowie
– kreativ und innovativ,
– eigenverantwortlich,
– sozial und ökologisch engagiert,
– geschlechtergerecht,
– selbsttätig und
– problemlösungsorientiert
– unter Bereitschaft zur Weiterbildung
– die Folgen ihres Handelns abschätzend
handeln können.
Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz unter Wahrung der Werte der Demokratie und der Menschenrechte führen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
IIIa. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.
Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen.
IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Jahrgänge nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
1. Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu zehn Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen.
2. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit drei bis vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
3. Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu vier Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
4. Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 21 Wochenstunden betragen.
5. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
6. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 185 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
IIIc. Schulautonome Lehrstoffverteilung
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.
IIId. Schulautonomer Erweiterungsbereich
Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Jahrgänge insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.
Wird das Wochenstundenausmaß eines Ausbildungsschwerpunktes mit vorgegebenem Inhalt erhöht, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.
Werden an der Schule (in den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.
IIIe. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen.
Der Unterricht ist fächerverbindend auszurichten und hat eine ganzheitliche Bildungswirkung zu erzielen.
Wesentliche Unterrichtsprinzipien wie z. B. die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern sind in allen Unterrichtsgegenständen zu beachten. Das Unterrichtsprinzip Entrepreneurship Education (Erziehung zu Unternehmergeist), welches sich quer durch alle Gegenstände zieht, beinhaltet das Erarbeiten einer speziellen Haltung unternehmerischen Denkens und Handelns sowie eines unternehmerisch ganzheitlichen Verständnisses von Betriebsabläufen. Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung aller Querverbindungen.
Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Gegebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.
Da Geschichte das Ergebnis politischer Entscheidungen und Prozesse ist, ist der Aspekt der politischen Bildung und des Rechtsbegriffes besonders im Unterrichtsgegenstand Geschichte und Kultur, aber auch in allen anderen Unterrichtsgegenständen, als Unterrichtsprinzip besonders zu berücksichtigen. Weiters ist den Entwicklungen und Herausforderungen der Globalisierung in allen geeigneten Gegenständen Beachtung zu schenken.
Im Sinne der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter sind die Schülerinnen und Schüler in ihrer Individualität bei der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen. Es ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Bildern und Vorurteilen sowie mit der Relevanz der Kategorie Geschlecht auf allen Ebenen des Lehren und Lernens zu führen.
Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind festzulegen. Besonders am Beginn des Ausbildungsganges sind alle Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen auszuschöpfen, um ein einheitliches Niveau zu erreichen.
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Eine Abänderung der im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Unterrichtsjahre ist für jeden Pflichtgegenstand einheitlich und für alle Lehrenden verbindlich vorzunehmen und hat die inhaltliche Ausrichtung und die zu vermittelnden Grundkompetenzen zu berücksichtigen.
Die Unterrichtsplanung hat auf vielfältige Lehr- und Lernmethoden sowie Sozialformen Bedacht zu nehmen. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Qualität des Unterrichts und die Evaluierung sicherzustellen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsbeurteilung sind für alle Schülerinnen und Schüler transparent zu machen.
Der Lehrstoff ist auf Basis der aktuellen Lehre sowie der beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und anhand anschaulicher Beispiele sowie unter Heranziehung des einschlägigen Fachvokabulars zu vermitteln. Im Sinne einer ganzheitlichen Orientierung sind fächerverbindende Aspekte und die Ausrichtung auf das allgemeine Bildungsziel in allen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen. Die Koordination zwischen den Lehrerinnen und Lehrern der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist für einen sinnvollen fächerübergreifenden Unterricht notwendig, um den Schülerinnen und Schülern Querverbindungen aufzuzeigen und Vernetzungen zu vermitteln.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.
Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Die Lehrenden haben daher die Methode ihres Unterrichtes so wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen. Zur Verstärkung praxisbezogenen Lernens empfehlen sich die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen mit entsprechender Vor- und Nachbereitung, die Durchführung von wissenschaftlichen Experimenten und Versuchen, sowie das Verwenden von geeignetem Anschauungsmaterial.
Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Projektorientierte Arbeit stellt eine Möglichkeit zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar. In den Ausbildungsschwerpunkten ist von jeder Schülerin bzw. jedem Schüler mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen. Die Kooperation mit Betrieben ist zu suchen.
Im Rahmen der laufenden Qualitätsinitiative im humanberuflichen Schulwesen ist bei der Unterrichtsgestaltung und Wissensvermittlung auf Aspekte des Qualitätskreislaufes, insbesondere auf Regelkreisdenken und zielorientierte Arbeitsweise besonders Wert zu legen.
Im Sinne der Entrepreneurship Education sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in den verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten. Hierzu eignen sich insbesondere die Betriebswirtschaftlichen Übungen, der Konnex ist jedoch in allen geeigneten Unterrichtsgegenständen herzustellen. Weiters empfiehlt sich die Kooperation mit ausgewählten Leistungsträgern aus der Mode und Textilwirtschaft.
Die Schülerinnen und Schüler sind durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit und dem Einsatz kooperativer offener Lernformen, in die Lage zu versetzen, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten und kreative Lösungsansätze zu finden.
Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Auf den korrekten Gebrauch der gehobenen Umgangssprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.
Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Dazu eignet sich besonders der Einsatz des Sprachenportfolios. Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen in allen Unterrichtsgegenständen; insbesondere aber im Bereich Verkaufsmanagement und Marketing.
Sprachstruktur, Idiomatik und Wortschatz sind in allen Jahrgängen prinzipiell integrativ und nach Maßgabe der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.
In der schriftlichen und mündlichen Kommunikation sind zeitgemäße Kommunikationstechnologien einzusetzen.
Zur Informationsbeschaffung sind alle verfügbaren Medien heranzuziehen.
Unterrichtsgegenstände können alternierend auch von mehreren Lehrenden entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden. Die Leistungsbeurteilung hat gemäß gemeinsam festgelegter Kriterien in enger Kooperation der Unterrichtenden zu erfolgen.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, um eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte zu ermöglichen. Die Einhaltung des in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtstundenausmaßes ist sicherzustellen. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann.
Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten.
Auslandspraktika sind in Hinblick auf sprachliche Kompetenzen empfehlenswert, wobei va. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.
Die Schülerinnen und Schüler sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantinnen und Praktikanten zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.
Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
A.1. Stammbereich
2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION
2.1. Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– die Bedeutung der Sprache in der Gesellschaft und im inter- und intrakulturellen Bereich begreifen;
– ausgewählte literarische Werke zu Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler lesen und verstehen können;
– am kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilhaben und es mit gestalten können;
– mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
– sich unmittelbar, klar und unmissverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
– sprachliche Kreativität entwickeln;
– Hilfsmittel für die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck handhaben können;
– Medien kritisch nutzen können.
Lehrstoff:
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachspezifischer Ausdrücke. Grammatische Grundstrukturen.
Mündliche und schriftlich kommunizieren aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Erzählung. Bericht. Lesen und Vortragen. Zusammenfassung. Kreative Kommunikationsformen.
Altersgemäße deutschsprachige literarische Werke mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Grundlagen und Verwendung der Medien.
Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.
Mündlich und schriftlich kommunizieren aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Diskussion. Grundlagen des Argumentierens. Referat. Vortrag. Präsentation. Exzerpt. Protokoll. Charakterisierung und Beschreibung. Kreative Kommunikationsformen.
Altersgemäße deutschsprachige literarische Werke mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Kritische Betrachtung der Medien.
Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.
Mündlich und schriftlich kommunizieren aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Diskussion. Referat. Analyse. Argumentieren und Appellieren. Präsentation. Kreative Kommunikationsformen.
Altersgemäße literarische Werke in Themenkreisen unter Einbeziehung der Weltliteratur mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Medien als Informationsquellen.
Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.
Mündlich und schriftlich kommunizieren aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Moderation. Dokumentation. Kommentieren. Rede. Kreative Kommunikationsformen.
Altersgemäße literarische Werke in Themenkreisen unter Einbeziehung der Weltliteratur mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Gestalten von und mit Medien.
Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.
Anspruchsvolle mündliche und schriftliche Kommunikationsformen. Analyse. Präsentation. Interpretation. Kritik. Interview. Kreative Kommunikationsformen.
Altersgemäße literarische Werke in Themenkreisen unter Einbeziehung der Weltliteratur mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Medien.
I. und II. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;
III. und IV. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
2.2. Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozess in der Zielsprache in Alltag und Beruf situations- und niveaugerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse und Problemlösungsstrategien einsetzen können;
– einfache Geschäftsfälle mündlich und schriftlich abwickeln können;
– sowohl in Alltags- als auch Berufssituationen das – nach einem vorgegebenen bzw. selbst gewählten Kriterium – Wesentliche eines in der Zielsprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können;
– zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein und entsprechende Instrumente (Fremdsprachenportfolio) handhaben können;
– im Prozess des Fremdsprachenerwerbs wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten des Landes/der Länder, in dem/denen die Zielsprache gesprochen wird, kennen und verstärkt für Gemeinsamkeiten und Unterschiede sensibilisiert sein;
– ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen in einer globalisierten Welt vertiefen;
– an der europäischen Integration sowie an der internationalen Verständigung auf Basis der persönlichen Mehrsprachigkeit teilnehmen;
– das Erlernen einer Fremdsprache als persönliche Bereicherung erfahren;
– Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kulturen feststellen und eine weltoffene Lebenseinstellung entwickeln;
– die Fremdsprache in ihren Grundzügen parallel zur Muttersprache und in Verbindung mit anderen Sprachen als System erkennen;
– allgemeine Strategien des Spracherwerbs sowie vernetztes Denken entwickeln;
– Strategien entwickeln, die befähigen, nach Abschluss der Schule die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
– das Niveau des Independent Users B2 erreichen. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können (insbesondere zu branchenbezogenen Inhalten und in entsprechenden berufsrelevanten Situationen) zumindest
– die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; verstehen im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen;
– sich spontan und fließend verständigen, sodass ein Gespräch mit Muttersprachlerinnen und Muttersprachler ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist;
– sich zu einem breiten Themenspektrum klar ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.
Lehrstoff:
Integration der Vorkenntnisse. Themen aus dem persönlichen Umfeld und Situationen des täglichen Lebens. Aktuelle Themen.
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Themen aus dem sozialen Umfeld.
Die englischsprachige Welt. Kulturelle und soziale Besonderheiten. Aktuelle Themen. Standardsituationen der beruflichen Praxis.
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Themen mit Österreichbezug. Themen aus dem Bereich Mode und Bekleidung. Kulturleben. Aktuelle Themen. Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Themen mit Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kunst, Kultur und Gesellschaft. Themen aus dem Bereich Mode und Bekleidung. Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Themen mit Bezug auf politische und sozioökonomische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche. Aktuelle Themen. Fallbeispiele aus dem kreativwirtschaftlichen Bereich.
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
I. bis III. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;
IV. Jahrgang: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
2.3. Zweite lebende Fremdsprache
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozess in der Zielsprache in Alltag und Beruf situations- und niveaugerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse und Problemlösungsstrategien einsetzen können;
– einfache Geschäftsfälle mündlich und schriftlich abwickeln können;
– sowohl in Alltags- als auch Berufssituationen das – nach einem vorgegebenen bzw. selbst gewählten Kriterium – Wesentliche eines in der Zielsprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können;
– zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein und entsprechende Instrumente (Fremdsprachenportfolio) handhaben können;
– im Prozess des Fremdsprachenerwerbs wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten des Landes/der Länder, in dem/denen die Zielsprache gesprochen wird, kennen und verstärkt für Gemeinsamkeiten und Unterschiede sensibilisiert sein;
– ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen in einer globalisierten Welt vertiefen;
– an der europäischen Integration sowie an der internationalen Verständigung auf Basis der persönlichen Mehrsprachigkeit teilnehmen;
– das Erlernen einer Fremdsprache als persönliche Bereicherung erfahren;
– Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kulturen feststellen und eine weltoffene Lebenseinstellung entwickeln;
– die Fremdsprache in ihren Grundzügen parallel zur Muttersprache und in Verbindung mit anderen Sprachen als System erkennen;
– allgemeine Strategien des Spracherwerbs sowie vernetztes Denken entwickeln;
– Strategien entwickeln, die befähigen, nach Abschluss der Schule die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
– zumindest das Niveau des Elementary Users A2 erreichen. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
– Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (zB Informationen zur Person, Familie, Arbeit)
– sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht
– mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.
Lehrstoff:
Einfache Situationen aus dem Alltag.
Aktuelle Themen.
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Verschiedene Situationen aus dem sozialen und beruflichen Umfeld.
Aktuelle Themen.
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Themen aus dem Bereich Mode, berufsspezifische und aktuelle Themen.
Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Aktuelle Themen. Komplexe Situationen im Alltag.
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
III. und IV. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
2.4. Kommunikation und Präsentation
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– Reden und Präsentationen für konkrete Zielgruppen aufbauen und strukturieren können;
– die geeigneten Medien kompetent auswählen und einsetzen können;
– verbale und nonverbale Kommunikation verstehen und situationsgerecht als Ausdrucksmittel einsetzen können;
– Interventionstechniken kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
Verbale und nonverbale Kommunikation. Stimm- und Atemtechnik. Sprech- und Redetechnik.
Strukturierung. Argumentation. Gesprächs- und Fragetechniken.
Arten. Planung. Aufbau. Zielgruppenanalyse. Aufbereitung der Präsentationsinhalte (Struktur, Visualisierung). Einsatz adäquater Medien. Time Management. Übungssituation.
Persönliche Wirkung. Selbstbild/Fremdbild. Standardsprache und körpersprachliche Signale. Einstieg und Abschluss. Selbstpräsentation (zB Bewerbung). Moderation
Verkaufs- und Beschwerdegespräch. Feedback geben und annehmen
Übungen anhand komplexer Präsentationsprojekte.
2.5. Informations- und Officemanagement
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– den Aufbau von Informationsverarbeitungssystemen und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien verstehen;
– ein aktuelles Betriebssystem verwenden können;
– Standardsoftware aus den Bereichen Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation und Bildbearbeitung zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen können;
– Grundstrukturen von Datenbanken kennen;
– auf elektronischem Weg Informationen beschaffen, analysieren und verarbeiten können;
– selbstständig Schriftstücke zielgruppengerecht, formal und sprachlich richtig unter Nutzung der gängigen Eingabemethoden erstellen und gestalten können;
– die aktuellen Mittel der Büro- und Kommunikationstechnologie einsetzen können;
– über die Möglichkeiten der digitalen Bildbearbeitung Bescheid wissen;
– die Grundlagen der Websitegestaltung kennen und anwenden können;
– über Kenntnisse der Datensicherung und Datensicherheit verfügen.
Lehrstoff:
Aufbau eines Computers.
Grundlegende Funktionen eines aktuellen Betriebssystems.
Aktuelle Eingabemöglichkeiten.
Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Verknüpfung von Programmen (zB Serienbrief)
Richtlinien (Normen) der Texterstellung.
Selbstständige Formatierung und Gestaltung privater sowie inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.
Informationsrecherche und -prüfung. Analyse. Verdichtung von Informationen.
Präsentationsprogramm. Datenbankanwendungen. Einführung in ein Desktop-Publishing Programm.
Erstellen und Gestalten betrieblicher Schriftstücke und umfassender Dokumente.
Aufgaben- und Terminverwaltung.
Urheberrecht. Datenschutz. Signatur.
Maßnahmen.
Einführung in ein Grafikprogramm.
Theoretische Grundlagen und praktische Anwendung der Bildbearbeitung.
Grundlagen der Websitegestaltung.
I. und II. Jahrgang.: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
3. HUMAN- UND NATURWISSENSCHAFTEN
3.1. Geschichte und Kultur
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
– sich Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und diese auswerten können;
– aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
– über grundlegende kulturpolitische Kenntnisse verfügen, um Bekleidung in ihrer historischen Entwicklung zu verstehen;
– Veränderungen der Lebenssituation und der Geschlechterrollen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung kennen und kritisch beurteilen können;
– zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung befähigt sein;
– Veränderungen der Lebenssituationen und der Geschlechterrollen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung kennen und kritisch beurteilen können;
– die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung befähigt sein.
Lehrstoff:
Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum Beginn der Neuzeit.
Erfindungen und Entdeckungen – Bedingungen und Auswirkungen.
Aufeinanderprallen unterschiedlicher Kulturen. Frühkapitalismus. Renaissance. Humanismus. Reformation und Gegenreformation. Soziale Unruhen.
Politische und ökonomische Zentralisierungsbestrebungen. Kunst (Barock und Rokoko). Lebenskultur. Gesellschaft. Aufgeklärter Absolutismus (Schwerpunkt Österreich). Aufklärung als geistige Grundlage von Revolutionen und als wichtiges Fundament des modernen Europas (zB Entstehung der USA, Französische Revolution, bürgerliche Revolution in England). Napoleon und die Neuordnung Europas.
Nationalismus und nationale Einigungsbestrebungen; Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Fragen (Arbeiterbewegung, Sozialismus, Kommunismus und die christliche Soziallehre). Entstehung politischer Parteien. Emanzipationsbestrebungen der Frau. Wissenschaftliche und technische Neuerungen. Österreich im 19. Jahrhundert. Imperialismus und Europäisierung der Welt. Der Übergang zum 20. Jahrhundert. Europa vor dem Ersten Weltkrieg. Erster Weltkrieg und seine Folgen.
Aktuelle Geschehnisse.
Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg. Österreich in der Ersten Republik. Antisemitismus und Faschismus in Österreich. Totalitäre Ideologien und Systeme (in Europa und weltweit). Krise der Demokratien.
Kunst und Kultur. Gesellschaft. Wirtschaft. Politik. Nationalsozialismus und Holocaust. Widerstand und Verfolgung.
Die UNO. Die Zweite Republik. Zeitalter des Pluralismus. Der Kalte Krieg und seine Schauplätze. Entwicklung der politischen Systeme in Osteuropa. Globalisierung. Europäische Integration. Entwicklung der Menschenrechte. Wahlrecht. Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.
Aktuelle Geschehnisse.
3.2. Naturwissenschaften
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– naturwissenschafttliche Denk- und Arbeitsweisen kennen und verstehen,
– zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen Stellung nehmen können und für naturwissenschaftliche Entwicklungen aufgeschlossen sein;
– jene chemischen und physikalischen Sachverhalte, Arbeitsmethoden und Phänomene kennen, deren Kenntnis und Verständnis für den privaten und beruflichen sowie den Umweltbereich notwendig sind;
– Vorgänge und Erscheinungen in Natur und Technik mittels physikalischer Gesetze verstehen und beschreiben können;
– gesundheitliche, ökonomische und ökologische Faktoren bei der Nutzung und Entsorgung von Chemikalien in Beruf und Alltag verantwortungsbewusst berücksichtigen können;
– den chemischen Aufbau, die Eigenschaften und Behandlungsmöglichkeiten von Textilfasern kennen und dieses Wissen im Arbeitsbereich anwenden können;
– jene biologischen und ökologischen Sachverhalte, Arbeitsmethoden und Phänomene kennen, deren Kenntnis zum Verständnis der belebten und unbelebten Umwelt sowie der Beziehungen und Abhängigkeiten der verschiedenen Systemteile notwendig sind;
– grundlegende Kenntnisse über den menschlichen Körper besitzen;
– die Bedeutung der körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit für das Wohlergehen verstehen und Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die Gesundheit anderer übernehmen können;
– bedeutende ergonomische Zusammenhänge erkennen;
– Erste Hilfe leisten können und sich bei Unfällen am Arbeitsplatz richtig verhalten können;
– das vermittelte Wissen fächerübergreifend einsetzen können.
Lehrstoff:
Aufbau der Materie (Atome; Periodensystem; Formelsprache). Chemische Bindungen. Chemische Reaktionsarten (Oxidation, Reduktion). Säuren und Basen. Kohlenhydrate. Zellulose.
Chemiefasern aus anorganischen Stoffen.
Kohlenwasserstoffe und Kohlenwasserstoffderivate (Erdöl, Erdgas, Kohle). Reaktionstypen der organischen Chemie. Synthetische Chemiefasern (zB Plastomere, Elastomere, Duromere). Elemente (zB Luft, Wasser).
Alkohole und ihre Oxidationsprodukte.
Eiweißfasern (Wolle, Seide).
Synthetische Chemiefasern. Fette. Seifen. Waschmittel. Chemiefasern aus natürlichen Polymeren (zB Viskose, Modal, Cupro, Acetat, Lyocell). Chemiefasern aus anorganischen Stoffen.
Farbstoffe.
Oberflächentechniken.
Bewegungsgrößen der Translation und Rotation. Newtonsche Grundgesetze. Erhaltungssätze von Energie. Impuls und Drehimpuls. Arbeit und Leistung. Druck. Strömungen.
Thermische Bewegung und Temperatur. Temperaturmessgeräte. Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften. Wärmeübertragung. Wärme und Arbeit. Energieumwandlung in Natur und Technik. Bionik. Umweltbelastung.
Elektromagnetisches Spektrum. Geometrische Optik. Spiegel und Linsen. Farbenlehre.
Elektrische Ladungen und ihre Wirkungen aufeinander. Leiter. Nichtleiter. Halbleiter. Kenngrößen des elektrischen Stromes. Elektrizität in Haushalt und Industrie. Gefahren des elektrischen Stromes.
Akustik. (Lärm und Lärmschutz)
Atomkraft und Kernenergie.
Anatomie und Physiologie der menschlichen Organsysteme. Entwicklung des Menschen. Sexualität. Ontogenese des Kindes. Immunsystem. Hormonsystem. Körperbewusstsein – gesunde Ernährung und gesunder Lebensstil/Bewegungsschule. Zivilisationskrankheiten. Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik. Erste Hilfe.
Krankheitserreger (Viren, Bakterien, Pilze). Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und Allergien.
Mendelsche Regeln. Anwendung der Erbgesetzmäßigkeiten. Mutation und Modifikation. Humangenetik. Gentechnologie. Gentransfer. Eugenik.
Naturnahe und naturferne Ökosysteme. Das biologische Gleichgewicht und seine Beeinflussung durch den Menschen. Humanökologie (Probleme der Umweltgestaltung, Umwelt- und Naturschutz).
Aktuelle Entwicklungen in den Naturwissenschaften.
3.3. Mathematik und angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– die grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen kennen;
– selbstständig logisch denken und mathematische Methoden anwenden können;
– sprachlich formulierte Probleme in mathematische Symbole umsetzen können;
– Schritt-für-Schritt-Analysen durchführen können und selbstständig Lösungswege finden;
– allgemeine Rechenverfahren anwenden können;
– mit modernen Technologien praxisbezogene Beispiele aus verschiedenen Bereichen numerisch lösen und grafisch darstellen können.
Lehrstoff:
Aussagen und Mengen. Zahlenmengen. Rechengesetze für Grundrechnungsarten und für Potenzen. Rechnen mit Termen. Gleichungen und Ungleichungen. Lineare Funktionen. Elementare Geometrie.
Rechengesetze für Potenzen mit rationalen Exponenten. Potenz- und Wurzelfunktionen, dazugehörige Gleichungen. Exponential- und Logarithmusfunktionen, dazugehörige Gleichungen. Untersuchung von Wachstumsprozessen in Wirtschaft und Natur. Winkelfunktionen und Dreiecksberechnungen. Berechnung von Oberfläche und Volumen (Raum- und Materialbedarf).
Folgen und Reihen. Differentialrechnung. Kosten- und Preistheorie. Extremwertprobleme. Anwendungsbeispiele aus Wirtschaft und Naturwissenschaft unter Einsatz moderner Technologien. Zinseszins. Renten. Schuldtilgung. Kredite. Leasing.
Integralrechnung. Statistik. Wahrscheinlichkeitsrechnung. Trendberechnungen in Wirtschaft und Naturwissenschaft. Anwendungsbeispiele aus Wirtschaft und Naturwissenschaft.
II. und III. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;
IV. und V. Jahrgang: je zwei ein- bis zweistündige Schularbeiten.
4. WIRTSCHAFT, POLITIK UND RECHT
4.1. Wirtschaftsgeographie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– über topografische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
– die zur Untersuchung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
– wirtschaftsgeografische Kenntnisse aktiv umsetzen können;
– die Natur- und Humanfaktoren auf der Welt erklären und ihre Vernetzung in Wirtschafts- und Ökosystemen unter besonderer Berücksichtigung der Textilwirtschaft erläutern können;
– die Ressourcen der Erde und deren Nutzungspotentiale kennen und die ganzheitlichen Zusammenhänge der Nutzungsansprüche und deren Auswirkungen erläutern können;
– über die Vielfalt der Kulturen Bescheid wissen, globale Zusammenhänge erkennen können und über Verständnis für entwicklungspolitische Fragen verfügen;
– befähigt sein, nachhaltig an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes mitzuwirken.
Lehrstoff:
Orientierung im Raum.
Klima- und Vegetationsräume. Endogene und exogene Prozesse und deren Formenschatz.
Demografische Strukturen und Prozesse. Urbanisierung im globalen Vergleich.
Verteilung. Nutzungspotentiale und -konflikte.
Wirtschaftsgeografische Begriffe und Zusammenhänge. Wirtschaftsstrukturen und -prozesse. Wirtschaftsregionen im ausgewählten Vergleich unter besonderer Berücksichtigung der EU. Globalisierung und Regionalisierung. Integrations- und Desintegrationsprozesse.
4.2. Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– wirtschaftliche Grundbegriffe verstehen;
– betriebswirtschaftliche Zusammenhänge erfassen können;
– die Bedeutung der Unternehmens- und Mitarbeiterführung erläutern können;
– Kenntnis von Leistungen der Handels- und Dienstleistungsbetriebe haben;
– die für den betriebswirtschaftlichen Zusammenhang relevanten rechtlichen Grundlagen kennen und die wesentlichen Bestimmungen anwenden können;
– Unterschiede in den Finanzierungsformen begreifen und Investitionsentscheidungen vorbereiten und beurteilen können;
– relevante Fragestellungen hinsichtlich der Gründung eines Unternehmens beantworten können und diese in einem Businessplan umsetzen können;
– unter Einbeziehung der im Gegenstand Informations- und Officemanagement gelernten Inhalte die für das Wirtschaftsleben relevanten Schriftstücke erstellen können;
– Ziele, Aufgaben und Probleme im Modemarketing sach- und zielorientiert beurteilen und Entscheidungen ergebnisorientiert treffen können;
– die Gestaltungsmöglichkeiten des Verkaufsmanagements kennen und praxisgerecht anwenden können;
– in betriebswirtschaftlichen Situationen angemessen kommunizieren können;
– Instrumente zur Steuerung und Kontrolle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verkaufsmanagement kennen;
– betriebliche Abläufe verstehen, sowie flexibel auf Marktveränderungen reagieren können;
– über die soziale und ökologische Verantwortung von Unternehmen als wichtige Managementaufgabe Bescheid wissen;
– aktuelle wirtschaftliche Medienberichte beurteilen und kritisch dazu Stellung nehmen können;
– Inhalte fachtheoretischer und fachpraktischer Gegenstände mit branchenbezogener Software aufbereiten können.
Lehrstoff:
Rechtsgrundlagen. Bestandteile. Form. Abwicklung. Zahlungsverkehr. Vertragswidrige Erfüllung. Konsumentenschutz. E-Commerce.
Markt. Angebot und Nachfrage.
Produktion von Waren und Dienstleistungen. Produktionsfaktoren. Wirtschaftlichkeit. Rentabilität. Produktivität.
Aktuelle Medienberichte.
Firma. Vollmachten. Firmenbuch. Rechtsformen.
Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretungen. Arbeitsverträge und Dienstverhältnisse. Kollektivvertrag. Schriftverkehr.
Überblick über Handel. Transport. Versicherung. Kreditinstitute. Produktionsbetriebe. Wertpapiere und Börse.
Gewerbeordnung. Einteilung der Gewerbe. Gewerbebehörden und Verfahren.
Aktuelle Medienberichte.
Einsatz einer branchenbezogenen integrierten Software zur Auftragsbearbeitung.
Grundlagen. Terminologie. Aufgaben und Funktionen des Marketings.
Strukturen und Entwicklungen. Marketingkonzeption.
Modemarketing-Mix (Design- und Kollektionspolitik, Kommunikationspolitik, Kontrahierungspolitik, Distributionspolitik).
Zielgruppenmodelle (Modegrad, Anspruchsniveau, Tragegewohnheiten, Markenbewusstsein, Kaufanlässen, Kaufstättenpräferenzen, Qualitätsansprüche).
Projekt(e) zu Themen des III. Jahrganges.
Verkaufsmanagement.
Verkaufskonzept. Verkaufsstrategie. Absatzkonzept. Verkaufscontrolling.
Akquisition. Beratung. Zufriedenheit. Bindung. CRM. Key Account Management. Vergütungssysteme. Motivationssysteme. Verkaufshilfen. Erkennung von Kundentypen und angemessene Vorgehensweise. Gesprächsführung und Verhandlung. Einwand- und Abschlusstechnik. Reklamationsbehandlung. Call Center – Einsatz. Interkulturelle Aspekte in Verkaufsgesprächen.
Analyse der Kundenzufriedenheit. Portfolio-Analyse. Kennzahlen. Balanced Scorecard. Benchmarking.
Aktuelle Medienberichte.
Projekt(e) zu Themen des III. und IV. Jahrgangs.
Arten. Sonderformen. Investitionsentscheidungen. Investitionsrechnungen. Kennzahlen.
Zahlungsarten. Risikoabsicherung. Incoterms. Zölle.
Führungsstile. Personalbedarfsplanung. Personalauswahl. Personalentwicklung. Mitarbeitermotivation.
Managementkonzeptionen. Soziale Verantwortung (Corporate Social Responsibility).
Gender Mainstreaming im Betrieb.
Volkswirtschaftliche Grundbegriffe.
Wirtschaftspolitik im europäischen Wirtschaftsraum.
Projekt(e) zu Themen des IV. und V. Jahrgangs.
4.3. Politische Bildung und Recht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– die wichtigsten Grundzügen des politischen und rechtlichen Systems Österreichs kennen;
– die Grundstrukturen der Europäischen Union kennen;
– anhand von ausgewählten Fallbeispielen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge kritisch beurteilen können;
– die für ihr Privat- und Berufsleben wichtigsten Rechtsvorschriften kennen und über die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
– andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
– politische, rechtliche, wirtschaftliche und soziokulturelle Prozesse in ihrem gemeinsamen Kontext begreifen können.
Lehrstoff:
Grundsätzliche Definitionen politischer und rechtlicher Begrifflichkeiten. Staatselemente. Aufgaben des Staates. Staats- und Regierungsformen.
Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschen- und Grundrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder. Verwaltung (Bundes- und Landesverwaltung, Selbstverwaltung). Politische Willensbildung. Interessenvertretungen und Sozialpartnerschaft. Aktuelle Entwicklungen und Tendenzen.
Österreich als Mitgliedsland. EU – Organe und deren Kompetenzen.
Globalisierung. Internationale Organisationen. Konflikte und Friedenssicherung.
Zugang zu Recht. Gerichtsbarkeit.
Ausgewählte Aspekte aus Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuld-, Vertrags-, Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht. Sozialversicherung. Vergleich mit ausgewählten internationalen Bestimmungen des Strafrechts.
Grundlagen des Exekutions- bzw. Insolvenzverfahrens.
4.4. Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
– praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen können;
– über grundlegende Kenntnisse hinsichtlich Steuern und Abgaben verfügen;
– die Finanzbuchführung und Kostenrechnung in einem Klein- und Mittelbetrieb aufbauen können;
– selbstständig Informationen der Betriebsstatistik verwerten können;
– die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
– die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen praxisgerecht anwenden können;
– die wirtschaftlichen Rechenverfahren unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben und die Personalverrechnung durchführen können;
– Aufgaben der Finanzbuchführung, Kostenrechnung und Personalverrechnung mit Hilfe von Standardsoftware lösen und die Ergebnisse beurteilen können;
Lehrstoff:
Grundlagen des Rechnungswesens.
Kostenrechnungssysteme im Überblick. Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen. Voll- und Teilkostenrechnung. Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung. Kalkulation in Handels- und Produktionsbetrieben.
Einsatz entsprechender Software.
Rechtliche Bestimmungen. Belege und Belegwesen. Laufende Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.
System und gesetzliche Bestimmungen. Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.
Abrechnung laufender Bezüge. Zulagen. Zuschläge. Aufwandsentschädigungen. Sonderzahlungen.
Kostenrechnung und Personalverrechnung mit entsprechender Standardsoftware.
Bilanz. Bilanzzerlegung. Konteneröffnung. Verbuchung. Kontenabschluss. Kontenrahmen und Kontenplan. Bilanz und Erfolgsrechnung. Veränderungen der Bilanz. Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen mit Umsatzsteuer (inkl. Verbuchung von Löhnen und Gehältern, Ermittlung und Verbuchung von Lohnnebenkosten) auf Grund von Belegen.
Buchführungsvorschriften. Bücher der doppelten Buchführung.
Finanzbuchführung (inkl. Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monats- und Jahresabschluss) mit entsprechender Standardsoftware.
Abrechnung von Valuten und Devisen. Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.
Saldenbilanz. Grundzüge der Waren- und Materialbewertung. Anlagenabschreibung. Steuerliche Investitionsbegünstigungen.
Rechnungsabgrenzung. Rückstellungen. Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten. Jahresabschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des handels- und steuerrechtlichen Erfolges. Analyse des Jahresabschlusses. Kennzahlen. Betriebsstatistik.
Einteilung. Steuerermittlung. Steuerentrichtung.
I. bis IV. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
4.5. Betriebswirtschaftliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– betriebswirtschaftliche Zielstrategien entwerfen und verfolgen können;
– organisatorische Strukturen und Arbeitsabläufe in ihrem Gesamtzusammenhang erkennen und den spezifischen Aufgabenstellungen anpassen können;
– ihre persönlichen Erfahrungen und ihre in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern und auf praxisorientierte Aufgabenstellungen anwenden können;
– Verantwortung für eigene Arbeiten übernehmen sowie Eigenständigkeit, Flexibilität und Kreativität entwickeln und vernetzt anwenden können;
– Teamfähigkeit erlangen;
– Kommunikationstechniken situationsspezifisch beurteilen und anwenden können;
– zeitgemäße Kommunikationstechnologien situationsgerecht einsetzen können;
– Konfliktsituationen erkennen und bewältigen können;
– das Berufsbild der Projektmanagerin und des Projektmanagers kennen.
Lehrstoff:
Arbeiten in der Übungsfirma in verschiedenen Funktionen unter Einsatz der in der Praxis verwendeten aktuellen Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien. Angewandtes Projekt- und/oder Qualitätsmanagement anhand von ausgewählten Beispielen. Angewandte Unternehmensorganisation anhand von ausgewählten Beispielen. Techniken und Arten der Kommunikation und Präsentation und Kommunikationsmanagement anhand von praxisorientierten Aufgabenstellungen. Kreativitätstechniken in den unterschiedlichen Phasen des Prozessmanagements. Entwicklung absatzorientierter Lösungsansätze. Teammanagement und Gruppenführung. Time Management. Kalkulation und Abrechnung. Planung und Durchführung konkreter Projekte. Case support.
5. PRODUKTENTWICKLUNG UND PRODUKTION
5.1. Designtheorie, Modegeschichte und Trendforschung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– den Begriff Design ganzheitlich definieren können;
– über grundlegendes Wissen über den historischen Hintergrund von Design verfügen;
– Arbeitsstrukturen trendprägender Designerinnen und Designer verstehen und auf eigene Ideen übertragen können;
– die theoretische Grundlagen mit anderen Bereichen, insbesondere Entwurf- und Modezeichnen, Schnittkonstruktion und Fertigungsverfahren vernetzen können;
– einen Überblick über die Geschichte des Kostüms und die Entwicklung der Mode haben;
– zu einer kritischen Auseinandersetzung mit Schönheitsidealen und Modetrends, vor allem im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Geschlechterbildern, fähig sein;
– die Charakteristik einer Epoche in aktuellen Modetrends wiedererkennen können;
– die historische Entwicklung als Grundlage für die Trendforschung erkennen;
– Basiswissen über gesellschaftliche Strukturen haben und dieses für die Trendforschung anwenden können;
– die Verbindung von Theorie und Praxis in der Trendforschung herstellen können.
Lehrstoff:
Grundlagen der Designtheorie. Designgrundsätze – Form, Material, Funktion und Gestaltung. Designgeschichte. Arbeitsstrukturen prägender bzw. aktueller Designerinnen und Designer.
Kostümkunde. Epochencharakteristiken. Re-design. Retrodesign. Modegeschichte. Modeentwicklung. Moderhythmus. Wahrnehmungstheorie – visuelle, auditive, kinästhetische und haptische Bereiche. Passive und aktive Wahrnehmung. Praktische Aufbereitung für Trends. Trendwahrnehmung.
Gesellschaftsstrukturen aus soziologischer Sicht. Grundlagen der allgemeinen Trendforschung. Exemplarische Trendanalysen. Trendforschungsbereiche.
5.2. Projekt- und Qualitätsmanagement
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– einen Projektaufbau analysieren und bewerten können;
– über die Rollen im Projekt Bescheid wissen;
– den Ablauf eines Projektes kennen und anwenden können;
– über projektbegleitende Erfolgsfaktoren und Arbeitshilfen Bescheid wissen;
– in selbst organisierter Teamarbeit übergreifende Projekte vernetzt mit den Gegenständen Betriebswirtschaftliche Übungen und/oder Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken ausführen können;
– die verschiedenen Qualitätsbegriffe unterscheiden und beschreiben können;
– die Methoden des Qualitätsmanagements kennen;
– die Auswirkungen des Qualitätsmanagements auf betriebliche sowie überbetriebliche Strukturen und Abläufe kennen und beurteilen können;
– die operativen Methoden des Qualitätsmanagements kennen und kostenbewusst anwenden können – vernetzt mit den Gegenständen Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken und Betriebswirtschaftliche Übungen;
– über Normenreihen, das QM-Handbuch und Audits Bescheid wissen.
Lehrstoff:
Projektstart, -planung, -steuerung und -durchführung. Projektabschluss. Projektbegleitende Erfolgsfaktoren. Arbeitshilfen für Projekte. Fachspezifische Software. Fächerübergreifende Projekte (in Kombination mit dem Unterrichtsgegenstand Betriebswirtschaftliche Übungen bzw. dem Bereich Produktentwicklung und Produktion).
Qualitätsbegriffe. Normenreihen. QM-Systeme. Quality Awards. Qualitätsplanung. Qualitätssteuerung. Qualitätskontrolle. Qualitätsprozesse (inner-, zwischen und außerbetrieblich) Dokumentation im Qualitätswesen. (QM – Handbuch, Verfahrens- Arbeits- und Prüfanweisungen) (in Kombination mit dem Unterrichtsgegenstand Betriebswirtschaftliche Übungen bzw. dem Bereich Produktentwicklung und Produktion).
5.3. Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– Einblick in die vernetzten Zusammenhänge der betrieblichen Aufgaben und Tätigkeiten der Textilwirtschaft haben;
– unterschiedliche Methoden zur Prozessdatenerfassung und des Prozessdatenmanagements anwenden können;
– Grundlagen der Methodenlehre des Arbeitsstudiums kennen;
– die Zusammenhänge von Arbeitsgestaltung und wirtschaftlicher Betriebsführung kennen;
– die systematische Vorgangsweise im Rahmen der Prozessgestaltung und des Prozessmanagements kennen und in der wirtschaftlichen Praxis anwenden können;
– Arbeitsvorbereitung computerunterstützt durchführen können und die dafür erforderlichen Arbeitspapiere erstellen können;
– die in den einschlägigen Gegenständen erworbenen Kenntnisse verknüpfen können und für den Erwerb des REFA Grundscheins nutzen können.
Lehrstoff:
Organisation der Arbeit. Prozesse in Unternehmen. Arbeitssystem. Grundlagen der Prozessgestaltung. Planungssystematik von Prozessen. Gestaltung menschengerechter Arbeit. Arbeitssicherheit. Belastung und Beanspruchung. Ergonomie. Computerunterstütztes Erstellen der erforderlichen Arbeitsunterlagen im Rahmen der Arbeitsvorbereitung (Arbeitsplanung, Arbeitsoptimierung. Arbeitsplatzgestaltung).
Prozessanalyse. Prozesssynthese. Überblick über die Prozessdatenermittlung. Prozessdatenermittlung durch Zeitaufnahme und MTM-Verfahren. Prozesszeiten. Gruppen- und Mehrstellenarbeit.
Verteilzeit – computerunterstützt.
5.4. Textiltechnologie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– über ganzheitliche Wahrnehmungen im textilen Bereich verfügen und diese zielorientiert anwenden können;
– textile Flächen nach Rohstoffen analysieren, zuordnen und beurteilen können;
– aktuelle Technologien der textilen Flächengestaltung und Veredelungsmaßnahmen verstehen, erklären und zuordnen können;
– Kenntnisse über die Eigenschaften, Pflege und Funktionalität von Textilien haben;
– umwelttechnologische und ökonomische Überlegungen vernetzen und selbstständig einordnen und beurteilen können;
– textiltechnologische Kenntnisse auf vielfältige Bereiche der textilen Produktentwicklung übertragen können.
Lehrstoff:
Eigenschaften. Ökologische Fragen der Produktion von Naturfasern. Pflege und Funktionalität der Naturfasern.
Textilkennzeichnung und Pflegekennzeichnung. Grundbindungen.
Anlegen einer Material- und Stoffsammlung.
Spezialfasern. High-Tech-Fasern.
Textile Flächen – Faden-, Faserverbundstoffe und Kombinationen. Flächenschichtstoffe. Bindungslehre. Stoff- und Materialanalysen.
Textile Flächen – Maschenwaren, durchbrochene textile Flächen. Ökologie in der textilen Kette. Schadstoffe in Textilien. Stoff- und Materialanalysen. Gesundheitsgefährdung der Arbeiterinnen und Arbeiter. Schutzvorrichtungen.
Rohstofftypische Veredlung. Farbgebung – Färben – Drucken. Nassappreturen. Trockenappreturen. Vorbehandlung des Untergrundes (Textilien, Leder).
Entsorgung und Recycling. Umweltproblematik. aktuelle Textilentwicklungen.
5.5. Entwurf- und Modezeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– die menschliche Figur proportional skizzieren bzw. darstellen können;
– Darstellungstechniken beherrschen und adäquat einsetzen können;
– Inspirationsthemen erfassen und analysieren können;
– kreative und innovative Designlösungen entwickeln können;
– Modell bzw. Entwurf in technische Zeichnungen umsetzen können;
– facheinschlägige Software einsetzen können;
– Trend, Anmutung und Stil erfassen und in den Entwurf einbringen können;
– Kenntnisse der Farbtheorien auf den Bekleidungssektor gezielt einsetzen können;
– Farbkonzepte erstellen können;
– Grundlagen der Kollektionsplanung kennen und (computerunterstützt) umsetzen können.
Lehrstoff:
Proportionslehre. Bekleidungsgrundformen. Natur- und Detailstudien. Figurales Zeichnen. Mal- und Zeichentechniken. Spezielle Mal- und Zeichentechniken. Entwurfsarbeiten. Technische Zeichnung. Inspirationscollagen. Farbenlehre.
Grundlagen. Anwendungen.
Designentwicklungen. Stil- und Trendstudien. Farb- und Inspirationskonzepte. Darstellungstechniken. Modellbeschreibung. Präsentationszeichnungen. Bewegungslehre. Bewegungsstudien. Zielgruppenanalyse. Kollektionsentwicklungen. Auftrags- und kundenorientierte Kollektionskonzepte.
Technische Zeichnung. Vertiefende Anwendungen.
5.6. Schnittkonstruktion und Modellgestaltung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– Schnitterstellung und -gestaltung für unterschiedliche Bekleidungsstücke durchführen können;
– zwei- und dreidimensionales Denken als Basis für die Schnitterstellung nutzen und praktisch anwenden können;
– Maß nehmen können;
– Grundschnitte konstruieren können;
– Verständnis für Linienführung und Proportionen bei der Gestaltung von Modellen haben;
– über Größensätze und Schnittlagenbilder Bescheid wissen;
– CAD unterstützt konstruieren und gradieren können;
– innovative und kreative Schnittlösungen entwickeln können;
– Modellbilder und technische Zeichnung analysieren und schnitttechnisch übertragen können;
– die Fachsprache beherrschen;
– das Wissen fächerübergreifend mit Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken sowie Entwurf- und Modezeichnen anwenden können;
– fachspezifische Anwendersoftware nutzen können.
Lehrstoff:
Maß nehmen. Maßtabellen. Körpermaße. Proportionslinien.
Grundschnitte für verschiedene Produktsparten mit entsprechenden Detailschnitten. Schnittentwicklungen.
Weitere Grundschnitte für verschiedene Produktsparten mit entsprechenden Detailschnitten. Schnittentwicklung vom Grundschnitt zum Modellschnitt. Standardnahtführungen.
Gradieren. Erweiterte Grundfunktionen und Anwendungen.
Modellschnitte. Drapierungen. Raffungen. Schnittentwicklungen in DOB und/oder HAKA.
Gradieren. Modellschnitte. Modifizieren von Grundschnitten. Erweiterte Anwendungen.
Auftragsbezogene Modellschnitte. Schnittentwicklungen in DOB und/oder HAKA. Ärmelanlagen.
Gradieren. Modellschnitte. Schnittlagenbilder.
Modellschnitte. Komplexe Schnittlösungen. Asymmetrie. Selbstständige Problemlösungen.
Unterstützung mit CAD.
I. bis IV. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: je zwei dreistündige Schularbeiten.
5.7. Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– Eigenkreationen, Modelle und/oder Serien nach aktuellen, rationellen Verfahren für DOB und/oder HAKA vorbereiten und fertigen können;
– Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst anwenden können;
– die Produktionspapiere unter Einbeziehung von Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement erstellen können;
– Betriebsmittel und Geräte material- und modellgerecht einsetzen und unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien handhaben können;
– über technisches Fachwissen verfügen und die Fachsprache einsetzen können;
– die in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf praxisorientierte Aufgaben anwenden können.
Lehrstoff:
Basis und Methodentraining für Hand-, Maschinnähen und Bügeln. Werkstücke in entsprechenden Verarbeitungstechniken aus einfach zu verarbeitenden Materialien. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Technologie der Bekleidungsmaschinen. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Sicherheitsstandards. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).
Werkstücke aus verschiedenen Materialien in anspruchsvolleren Verarbeitungstechniken. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Technologie der Bekleidungsmaschinen. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).
Werkstücke aus anspruchsvollen Materialien. Zeitgemäße Fertigungsverfahren. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).
Werkstücke aus anspruchsvollen Materialien. Komplexe Schnittlösungen und Verarbeitungstechniken. Optimierung von Fertigungsprozessen. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).
Werkstücke aus anspruchsvollen Materialien. Komplexe Schnittlösungen und Verarbeitungstechniken. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.
6. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich
(Schulautonome Pflichtgegenstände)
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen ist von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Inhalten zu erfüllen, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
In den Ausbildungsschwerpunkten ist mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.
Die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.
Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf einen Jahrgang oder auf mehrere erstrecken.
Siehe auch Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).
1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE
Bildungs- und Lehraufgabe aller Ausbildungsschwerpunkte:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– aufbauend auf den Grundlagen des Stammbereiches über tiefer gehende Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen;
– Aufgaben des Managements kennen und wahrnehmen können;
– theoretische Grundlagen selbstständig und im Team praktisch anwenden können;
– Projekte planen, durchführen, dokumentieren und in ihren Auswirkungen abschätzen und bewerten können;
– berufliche Netzwerke aufbauen, pflegen und nutzen können;
– den Grundsatz der Nachhaltigkeit berücksichtigen.
Mode und Produktionstechniken
Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– anspruchsvolle Kleidungsstücke schnitttechnisch umsetzen können;
– Schnitte zur Produktionsreife bringen können;
– industrielle Verarbeitungstechniken produktgerecht anwenden können;
– Kenntnisse über Fertigungsverfahren anwenden können;
– Qualitätskriterien festlegen und kontrollieren können;
– Werkzeichnungen mit CAD erstellen können;
– Zusammenhänge der Arbeitsvorbereitung erkennen;
– Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich anleiten können.
Lehrstoff:
Schnittkonstruktion mit CAD. Produktionspapiere mit EDV. Schnittlagenbilder. Werkzeichnungen mit CAD.
Modelle aus verschiedenen Produktgruppen.
Schnittkonstruktion mit CAD. Computerunterstützte Produktionspapiere. Schnittlagenbilder. Technische Zeichnungen mit CAD. Qualitätskontrolle. Methodik des Arbeitstrainings (technisch – pädagogische Methoden).
Anspruchsvolle Modelle aus verschiedenen Produktgruppen.
Praxisbezogene Projekte.
Schnittkonstruktion mit CAD. Computerunterstützte Produktionspapiere. Schnittlagenbilder.. Werkzeichnungen mit CAD.
Komplexe Modelle aus verschiedenen Produktgruppen.
Praxisbezogene Projekte.
Modedesign und Grafik
Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– innovative Ideen (Material – Form – Technik) entwickeln und als Werkstücke realisieren;
– verschiedenste textile Techniken an textilen Produkten anwenden können;
– Kollektionsideen nach künstlerischen, technischen und wirtschaftlichen Aspekten umsetzen können;
– themenorientierte, experimentelle Gestaltungen durchführen können;
– kreative Lösungen entwickeln können;
– unterschiedliche Grafik- und Illustrationstechniken anwenden können;
– die Ergebnisse der Arbeiten in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren können;
– Entwurfsarbeiten aus dem Bereich Grafik eigenständig erstellen können;
– das Spektrum neuer Technologien für Kommunikation und Präsentation nutzen können;
– Kenntnisse aus dem Bereich der visuellen und medialen Kommunikation umsetzen können;
– Informationen digitalisieren und aufbereiten können;
– fachspezifisch mit CAD arbeiten können;
– die Grundlagen digitaler Fotografie und Bildbearbeitung kennen und anwenden können;
– die Besonderheiten der Mode- und Objektfotografie kennen;
– sich urheberrechtlicher Problemstellungen bewusst sein;
– Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich anleiten können.
Lehrstoff:
Oberflächengestaltung. Formen und Gestalten von Modellen nach Themen mit Bezug auf das Designmodell.
Modetrendinformationen. Designerinnen bzw. Designer und Modeschöpferinnen bzw. Modeschöpfer.
Anwendung eines Grafikprogramms. Aufbereitung von digitalem Bildmaterial. Theoretische Grundlagen der Bildbearbeitung (Grafikformate. Bildauflösung. Farbtiefe).
Gestalten mit verschiedenen Werkstoffen und Techniken unter Berücksichtigung modischer Trends.
Auswerten der Kostümgeschichte in Hinblick auf aktuelle Trends. Technische Zeichnungen. Detailzeichnungen und Entwürfe für das Designmodell. Visuelle Gestaltung mit CAD.
Fototechnik. Analoge und digitale Fotografie. Modefotografie. Fachspezifische CAD-Programme; Computergrafik. Werbegrafik.
Praxisbezogene Projekte.
Modische Accessoires (Taschen, Hüte, Gürtel, Schmuck etc.). Freies Gestalten und Modellieren mit anspruchsvollen Materialien.
Projektorientierte Entwürfe. CAD.
Praxisbezogene Projekte.
Modemarketing und Visual Merchandising
Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– alle Elemente des Modemarketing(mix) computerunterstützt umsetzen und anwenden können;
– fächerübergreifend und marketingtechnisch im Bereich der Modewirtschaft denken können;
– Marketingstrategien kennen, entwickeln und anwenden können und Marketingkonzepte umsetzen können;
– zu Selbstorganisation und Zeitmanagement fähig sein;
– soziale Kompetenz und die Fähigkeit zur Teamarbeit besitzen;
– die Bedeutung der richtigen Sortimentsgestaltung und des Einkaufs für die erfolgreiche Betriebsführung kennen;
– die Organisation und Planung des Einkaufs in einem Bekleidungsbetrieb durchführen können;
– die Funktion von Logistik und deren Aufgaben und Ziele in Bereichen der globalen Modewirtschaft kennen;
– über Auswahl, Herstellung und Einsatz entsprechender Werbemittel Bescheid wissen;
– eine Fremdsprache als Fachsprache bezogen auf den Ausbildungsschwerpunkt verwenden können;
– Eventmanagement im Mode- und Textilbereich planen und durchführen können;
– Öffentlichkeitsarbeit und Corporate Identity umsetzen können;
– Gestaltungsprojekte im Bereich des Visual Merchandisings (Schauräume, Messestände, Ausstellungsräume, …) planen und durchführen können;
– innerbetriebliche Produktionsunterlagen erstellen können;
– Projekte unter Einsatz fächerübergreifenden Wissens entsprechend den Grundsätzen des Projektmanagements umsetzen können;
– Kleidungsstücke in industrieller Fertigung unter Anwendung aktueller Fertigungsverfahren und -methoden unter Berücksichtigung ergonomischer, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
– Produktionsgestaltung unter Einbeziehung von Design und Trends, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zur Produktionsreife durchführen können;
– Betriebsmittel entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit in der Produktion anwenden können;
– die Betriebsmittel und Geräte unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien einsetzen können;
– Fertigungspläne und Materialbedarf unter Einbeziehung von Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement erstellen bzw. festlegen können.
Lehrstoff:
Unternehmensziele und Modemarketing (Unternehmensleitbild, Corporate Identity). Marktforschung. Trendforschung. Positionierung am Markt. Erstellung von Marketing-Plänen.
Fallstudien.
Visual Merchandising – Grundbegriffe.
Anspruchsvolle berufsbezogene Kommunikationssituationen. Berufsbezogene Texte. Projektwerkstätte:
Kleidungsstücke in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung aktueller Fertigungsmethoden und Verarbeitungstechniken. Für den Arbeitsprozess erforderliche Produktionspapiere.
Gestaltung von Werbebotschaften mit aktueller Software.
Produktpräsentation Gestaltung des Point of Sale (POS). Verkaufsraum- und Ausstellungsplanung.
Marketing im Internet. Erstellung von Marketing-Plänen. Fallstudien, Planspiele, Simulation konkreter Entscheidungssituationen. Kreativitätstechniken. Modepräsentation. Einfache Produktionsunterlagen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software.
Organisation und Durchführung einer Veranstaltung/eines Projektes nach den Grundsätzen des Projektmanagements.
Kleidungsstücke der DOB (englischer und französischer Ausfertigung) in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung aktueller Fertigungsmethoden und Verarbeitungstechniken. Für den Arbeitsprozess erforderliche Produktionspapiere.
Spezialgebiete des Marketings (zB Non-Profit-Marketing, Öko-Marketing). Innovative Marketinginstrumente. Marketing im internationalen Bereich. Fallstudien. Planspiele. Personal Selling. Führung von Verkaufsgesprächen. Produktionsunterlagen mit gesteigerten Anforderungen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software.
Projekte zu Themen des III., IV. oder V. Jahrgangs unter Berücksichtigung der Richtlinien des Projektmanagements vorrangig mit externem Auftraggeber und im Team.
Erstellen einer Kollektion in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung aktueller Fertigungsmethoden und Verarbeitungstechniken. Für den Arbeitsprozess erforderliche Produktionspapiere.
Angewandte Betriebsführung
Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– im Rahmen eines organisierten Projektunterrichtes den Ablauf betrieblicher Prozesse verstehen;
– das Zusammenwirken betrieblicher Leistungsbereiche vernetzt praktisch umsetzen können;
– über eine fundierte Grundlage für unternehmerische Entscheidungen verfügen;
– einen Auftrag in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, BWL, Präsentation) eines Betriebes bearbeiten können;
– die Abwicklung des Auftrages auf eine gegebene betriebliche Situation ausrichten können; der Kundin bzw. dem Kunden Teil- oder Endresultate präsentieren können;
– die erforderlichen Betriebsmittel ökonomisch und ökologisch richtig einsetzen können.
Lehrstoff:
Bearbeitung eines Auftrages in den Grundlagen in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, Betriebswirtschaft, Präsentation) unter Nutzung von EDV und CAD. Rationeller Betriebsmitteleinsatz.
Produktion auf Grundlage der erstellten Arbeitsunterlagen.
Bearbeitung eines Auftrages mit gesteigerten Anforderungen in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, Betriebswirtschaft, Präsentation) unter Nutzung von EDV und CAD. Präsentation von Teil- und Endergebnissen. Rationeller Betriebsmitteleinsatz.
Produktion auf Grundlage der erstellten Arbeitsunterlagen.
Praxisbezogene Projekte.
Selbstständige Bearbeitung eines Auftrages unter Berücksichtigung einer gegebenen betrieblichen Situation in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, Betriebswirtschaft, Präsentation) unter Nutzung von EDV und CAD. Rationeller Betriebsmitteleinsatz. Präsentation von Teil- und Endergebnissen.
Produktion auf Grundlage der erstellten Arbeitsunterlagen.
Praxisbezogene Projekte.
Supply Chain Management
Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– Techniken und Methoden der Logistik anwenden und definieren können;
– Verständnis für die Komplexität ganzheitlicher logistischer Abläufe besitzen;
– Materialmanagement, Lagerorganisation und Transportlogistik optimal planen und steuern können;
– positive und negative ökologische Auswirkungen des Materialmanagements kennen, die Rahmenbedingungen erörtern können sowie die Arbeitsbedingungen in der globalisierten Textilindustrie erkennen;
– Kenntnisse hinsichtlich Führung und Organisation sowie des Projektmanagements besitzen;
– Wert- und Verbrauchsanalysen im ökonomischen Sinne selbsttätig und problemlösungsorientiert durchführen können;
– operative Abläufe simulieren können;
– Kulturräume kennen und die Veränderungen durch Migration verstehen;
– die Hintergründe und Zusammenhänge der eigenen Kultur kennen.
Lehrstoff:
Ziele, Aufgaben. Umfang und Teilaktivitäten der Logistik und SCM – Einführung, Funktionsweisen und Produktionsstrategien. Integrierter Warenfluss und Organisationssysteme. Technische Lagersysteme und Einrichtungen. Lagerhausprozesse anhand von Beispielen. Bereiche des Lagerhauses. Einführung in das Bestandscontrolling.
Lagerklassen. Registrierte Einlagerungen. Wareneingänge. Gebuchte Einlagerungsvorschläge. Warenausgänge. Gebuchte Warenausgänge. Lagerplatzinhalte. Fallbeispiele.
Zeit- und Selbstmanagement. Verbesserung der Leistungsfähigkeit. Eisenhower Prinzip. Motivation. Stress und Stresskontrolle. Mentales Training. Selbstorganisation und Zielverwirklichung. Rollenspiele.
Projekte zu Themen des III. Jg. nach den Grundsätzen des Projektmanagements.
Lagerlayout. Planung des Platzbedarfs. Transport. Logistikplanung und -steuerung anhand eines realen Logistikablaufes. Produktivitäts- und Wirtschaftlichkeitsanalyse. Ermittlung der Durchlaufzeiten innerhalb der Supply Chain. Auswirkungen von Nachfragesteigerungen innerhalb der Supply Chain. Gestaltungsmöglichkeiten der Aktivitäten innerhalb der Supply Chain (Re-design. Continuous Improvement). Material Management.
Beschaffungs- und Produktionslogistik.
Lagerplatzumlagerungen. Interne Einlagerung.
Kommissionsvorschläge interner Kunden und externer Kunden. Registrierte Kommissionierung. Interne Kommissionsanforderungen. Fallbeispiele.
Kulturelle Vielfalt bei geschäftlichen Beziehungen. Begriffsdefinition. Erfolgsfaktor Teamarbeit. Phasen und Methoden der Teamentwicklung. Rollen im Team. Kommunikationsregeln. Entscheidungsfindung im Team. Projekte.
Projekte zu Themen des III. und IV. Jg. nach den Grundsätzen des Projektmanagements.
Logistische Ziele und Kerngrößen. Ursachen und Merkmale von Angebot und Nachfrage. Nachfrageverlauf und Rolle von Beständen. Logistikstrategien. Optimierung des Lagerlayouts. Lager – Steuerung. Bedarfsrechnung. Prognosetechniken. Verbrauchsverfahren. Gesamtes Core Management.
Periodische Aktivitäten. Diverse Buchblätter. Berichte. Belege. Journale. Inventur. Fallbeispiele.
Konfliktbegriffe. Erkennen von Konflikten. Differenzierte Innen- und Außenwahrnehmung. Konfliktanalysen. Kulturelle Paradigmen des Business.
Schulung. Fachberatung und Fachtraining. Persönlichkeitsberatung und -entwicklung. Train the Trainer.
Projekte nach den Grundsätzen des Projektmanagements im Team, vorzugsweise mit Wirtschaftspartnern.
Modemanagement und Design
Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– das Zusammenwirken von Design-, Produktions- und Marketingaufgaben praxisnah berücksichtigen können;
– ihre individuellen Fähigkeiten und Interessen in diesen Aufgabenbereichen weiterentwickeln und in Teamarbeit mit den anderen Bereichen in Projekten effizient einsetzen können;
– die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten der Mode-, Textil- und Kreativwirtschaft für sich erkennen und über unternehmerisches Denken und Handeln verfügen;
– innovative Ideen in Design, Produktion und Marketing entwickeln können;
– nachhaltige Entwicklungen im Mode- und Textilbereich erkennen und in den eigenen Arbeitsbereich einfließen lassen können;
– verschiedenste Materialien nach ökologischen, sozialen, wirtschaftlichen, technischen und ästhetischen Gesichtspunkten projektbezogen auswählen können;
– vorhandene Ressourcen (zB Maschinen) effizient nutzen können;
– traditionelle Techniken in rationeller Arbeitsweise innovativ, ressourcenschonend und umweltbewusst einsetzen können;
– Arbeitsprozesse für das Team dokumentieren und im Team kommunizieren können;
– Planungsunterlagen interpretieren und auf Grund von Arbeitsergebnissen korrigieren können;
– Teamprojekte mit externen Auftraggeberinnen bzw. Arbeitgebern und europäischen Partnerinnen bzw. Partnern bearbeiten können.
Lehrstoff:
Projektmanagement in Klein- und Mittelbetrieben der Mode- und Textilbranche bzw. im kreativwirtschaftlichen Bereich.
Organisation von Teamprojekten. Bearbeitung extern erteilter Aufträge (Stoffsponsoring, Kostüme für Ausstellungen, Auftritte, etc.) Projektmarketing, -sponsoring.
Zielgruppenorientierter Entwurf. Skizzenbuch. Mood Boards. Modegrafik mit fachspezifischer Software. Entwurf ausgehend von Vorgaben (Material, Stilepoche, etc.) Zwei- und dreidimensionale Entwürfe. Farbe – Form – Licht. Digitale Bildbearbeitung.
Konzeption von Werbung. Werbematerialgestaltung mittels Textverarbeitungs- oder Publishing-Software.
Schnittkonstruktion und Fertigungsplanung mit fachspezifischer Software. Zwei- und dreidimensionale Schnittentwicklung. Kostenkalkulation (Material, Zeitvorgaben, etc.). Qualitätskriterien.
Ausgewählte Projekte. Werkstücke in rationeller Arbeitsweise und unter Anleitung. Künstlerisch-kreative und schnitttechnische Modellarbeit unter Anleitung. Experimentelle Gestaltung von textilen Oberflächen.
Organisation von Teamprojekten. (extern erteilte/eingeholte Aufträge; EU-Projekt) Bearbeitung von externen Aufträgen. Projektregeln. Projektumwelten.
Entwurf. Umsetzung einer Innovationsidee. Experimentieren mit Medien.
Kundenpräsentation.
Selbstständige Schnittentwicklung und Erstellung der Planungsunterlagen inkl. Kalkulation und Qualitätskriterien.
Umsetzung von Projekten aus dem Projektmanagement in rationeller und möglichst eigenständiger Arbeitsweise. Evaluierung der Planungsunterlagen und Qualitätskriterien. Künstlerisch-kreative und schnitttechnische Modellarbeit in eigenständiger Arbeitsweise. Gezielte Gestaltung von textilen Oberflächen.
Organisation von Teamprojekten (externe selbstständig eingeholte Aufträge). Projektdokumentation. Darstellung des Projektumfeldes.
Zielgruppenorientierte und/oder innovative Entwürfe in geeigneten Techniken.
Selbst-, Produkt- und Projektmarketing.
Selbstständige Schnittentwicklung und Erstellung der produktionsreifen Planungsunterlagen.
Umsetzung der Projekte in rationeller und eigenständiger Arbeitsweise. Erstellung der Planungsunterlagen. Kooperation mit dem Projektteam. Selbstständige Modellarbeit und Oberflächengestaltung.
2. SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung ihres kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule in ihrem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.
Fremdsprachenseminar:
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.
Pro Jahrgang, in dem das Seminar geführt wird: je eine einstündige Schularbeit.
IT-Seminar:
Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Allgemein bildendes Seminar:
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Naturwissenschaftliches Seminar:
Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Künstlerisch-kreatives Seminar:
Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Persönlichkeitsbildendes Seminar:
Förderung der Sozialkompetenz, Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz, Psychohygiene im Berufsleben.
Fachtheoretisches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.
Praxisseminar:
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Mode und Textilwirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
– die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
– einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
– über Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
– sich Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher verhalten können;
– aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Grundsätzlich zwischen dem III. und IV. oder dem IV. und V. Jahrgang im Ausmaß von jeweils vier Wochen in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft in Akkordanz zu den vor dem Praktikum unterrichteten Sachgebieten.
In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.
Didaktische Grundsätze:
Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern bzw. den Erziehungsberechtigten abzuleisten.
Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikanten- und Praktikantinnenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.
Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und die Schülerinnen und Schüler dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
D. Fakultatives Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:
Das fakultative Praktikum kann – zusätzlich zum Pflichtpraktikum, jedoch möglichst nicht in denselben Hauptferien – vor Eintritt in den V. Jahrgang in der Dauer von vier Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abgeleistet werden.
Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reife- und Diplomprüfungszeugnis aufzunehmen.
E. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt einer individuellen Gestaltung des Unterrichts und der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Anl. 1/9aufgehoben
Anlage 1.9
HÖHERE LEHRANSTALT FÜR KÜNSTLERISCHE GESTALTUNG
I. STUNDENTAFEL1
Wochenstunden | Lehrver-pflichtungs- | ||||||||||||||
A. Pflichtgegenstände | pflich- | ||||||||||||||
Jahrgang | Summe | tungs- | |||||||||||||
I. | II. | III. | IV. | V. | gruppe | ||||||||||
A.1. | Stammbereich | ||||||||||||||
1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) | |||||||
2. | Sprache und Kommunikation | ||||||||||||||
2.1. | Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |||||||
2.2. | Kommunikation und Präsentation2 | 0 | 0 | 1 | 1 | 0 | 2 | III | |||||||
2.3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |||||||
2.4. | Zweite lebende Fremdsprache3 | 0 | 0 | 2 | 2 | 2 | 6 | (I) | |||||||
3. | Naturwissenschaften | ||||||||||||||
3.1. | Naturwissenschaften (Chemie, Physik, Biologie und Ökologie) | 0 | 2 | 2 | 2 | 0 | 6 | III | |||||||
3.2. | Mathematik und angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I) | |||||||
4. | Wirtschaft, Kultur und Recht | ||||||||||||||
4.1. | Betriebs- und Volkswirtschaft | 0 | 1 | 2 | 2 | 2 | 7 | II | |||||||
4.2. | Rechnungswesen2 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 9 | I | |||||||
4.3. | Recht | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 2 | III | |||||||
4.4. | Kultur- und Projektmanagement | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 2 | II | |||||||
4.5. | Kunst- und Kulturgeschichte | 0 | 0 | 2 | 2 | 2 | 6 | III | |||||||
4.6. | Geschichte und politische Bildung | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 5 | III | |||||||
4.7. | Wirtschaftsgeographie | 2 | 2 | 0 | 0 | 0 | 4 | III | |||||||
5. | Informationsmanagement | ||||||||||||||
5.1. | Informations- und Officemanagement4 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | III | |||||||
5.2. | Angewandte Informatik | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | I | |||||||
6. | Künstlerisches Gestalten | ||||||||||||||
6.1. | Mediale Darstellungsverfahren | 5 | 5 | 2 | 2 | 2 | 16 | II | |||||||
6.2. | Atelier für räumliches Gestalten | 7 | 6 | 0 | 0 | 0 | 13 | IVb | |||||||
6.3. | Atelier für flächiges Gestalten | 5 | 5 | 0 | 0 | 0 | 10 | IVb | |||||||
7. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | (IVa) | |||||||
Wochenstundenzahl Stammbereich | 35 | 36 | 24 | 23 | 22 | 140 | |||||||||
Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereiches (A.2.) | 1 | 1 | 14 | 14 | 15 | 45 | |||||||||
Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 37 | 38 | 37 | 37 | 185 | |||||||||
Wochenstunden | Lehrver-lichtungs- | ||||||||||||||
pflich- | |||||||||||||||
Jahrgang | Summe | tungs- | |||||||||||||
I. | II. | III. | IV. | V. | gruppe | ||||||||||
A.2. | Schulautonomer Erweiterungsbereich2 (Schulautonome Pflichtgegenstände) | ||||||||||||||
1. | Ausbildungsschwerpunkte5 | 0 | 0 | 13 | 14 | 15 | 42 | ||||||||
Visuelle Gestaltung2 | III | ||||||||||||||
Plastische Gestaltung2 | III | ||||||||||||||
Textile Gestaltung2 | III | ||||||||||||||
Objekt Bild Medien2 | III | ||||||||||||||
Objekt | 6 | 6 | 0 | 12 | |||||||||||
Bild | 5 | 4 | 0 | 9 | |||||||||||
Medien | 2 | 4 | 0 | 6 | |||||||||||
Gestaltungsprojekt | 0 | 0 | 15 | 15 | |||||||||||
Wochenstundenzahl Ausbildungsschwerpunkte | 13 | 14 | 15 | 42 | |||||||||||
2. | Seminare6 | 1 | 1 | 1 | 0 | 0 | 3 | ||||||||
Fremdsprachenseminar | I | ||||||||||||||
IT-Seminar | I | ||||||||||||||
Allgemein bildendes Seminar | III | ||||||||||||||
Naturwissenschaftliches Seminar | III | ||||||||||||||
Künstlerisch-kreatives Seminar | IVa | ||||||||||||||
Persönlichkeitsbildendes Seminar | III | ||||||||||||||
Fachtheoretisches Seminar | III | ||||||||||||||
Praxisseminar | IV | ||||||||||||||
Wochenstundenzahl Erweiterungsbereich | 1 | 1 | 14 | 14 | 15 | 45 | |||||||||
B. Pflichtpraktikum:
4 Wochen Betriebspraxis zwischen III. und IV. Jahrgang bzw. zwischen IV. und V. Jahrgang.
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
D. Fakultatives Praktikum
4 Wochen Betriebspraxis vor Eintritt in den V. Jahrgang.
E. Förderunterricht
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung dient im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer umfassenden Allgemeinbildung als Voraussetzung für ein Studium an Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von – auch selbständigen – Tätigkeiten in der Wirtschaft, insbesondere in gestalterischen und künstlerischen Bereichen/der Kreativwirtschaft befähigen.
Zentrales Qualitätsmerkmal ist es, die Schülerinnen und Schüler mit Vertrauen in die eigene Kreativität auszustatten und sie zu befähigen, im Wirtschaftsleben innovativ tätig zu sein. Insbesondere sollen sich die Schülerinnen und Schüler mit Kunst, Kultur, Gesellschaft und der Wirtschaft des nationalen und internationalen Raumes auseinandersetzen. Sie sollen über innovative Problemlösungsstrategien verfügen können. Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, konstruktiv mit Kritik umzugehen und diese für ihre weitere Entwicklung zu nutzen.
Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung umfassender Kompetenzen für die aktive Gestaltung einer visuell-medial geprägten Gesellschaft. Die Realisierung spezifischer Gestaltungsmöglichkeiten jeweiliger Materialien in ihrer ästhetischen, funktionellen und kommunikativ-symbolischen Bedeutung ist die Voraussetzung für die kreative Lösung von Gestaltungsaufgaben. Die künstlerische Umsetzung basiert auf dem Erwerb fachtheoretischer Kenntnisse, handwerklicher Fähigkeiten sowie der Anwendung facheinschlägiger Techniken und dem Einsatz zeitgemäßer Technologien.
Die Absolventinnen und Absolventen sollen Gestaltungsprozesse und Organisationsabläufe in ihren Zusammenhängen und Abhängigkeiten von der Idee bis zur marktorientierten Präsentation erfassen und Möglichkeiten der Vermarktung bzw. Veröffentlichung praktisch umsetzen können. Die Befähigung zu auftragsorientiertem Arbeiten stellt einen wesentlichen Bestandteil des unternehmerischen Denkens und Handelns dar.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, verantwortungsbewusst, ganzheitlich und vernetzt zu denken und zu handeln, im Team zu arbeiten und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sollen ein Bewusstsein für die wechselseitige Abhängigkeit von Wirtschaft und Umwelt entwickeln, das sie befähigt, ökologisch nachhaltig zu handeln.
Die Säulen des Curriculums bilden die Allgemeinbildung, die wirtschaftliche Bildung und die fachliche Bildung. Der Lehrplan umfasst die Gegenstandsbereiche Sprache und Kommunikation, Human- und Naturwissenschaften, Wirtschaft, Kultur und Recht, Informations- und Officemanagement sowie Künstlerisches Gestalten.
Eine fundierte Vermittlung der Begrifflichkeit aus dem künstlerischen und kulturellen Bereich befähigt die Absolventinnen und Absolventen, ihre Produkte und Maßnahmen in einer adäquaten Fachsprache zu kommunizieren. Darüber hinausgehend erwerben sie Kompetenzen im sprachlichen Bereich, die ihnen erlauben, in einer zunehmend globalisierten Wirtschaft zu agieren.
Die Absolventinnen und Absolventen sollen in ihren Lebensbereichen
– kreativ und innovativ,
– flexibel,
– weltoffen und tolerant,
– kritisch und diskursfähig sein sowie
– eigenverantwortlich,
– sozial und ökologisch engagiert,
– geschlechtergerecht,
– leistungsbereit,
– selbsttätig,
– problemlösungsorientiert
– unter Bereitschaft zur Weiterbildung
– die Folgen ihres Handelns abschätzend
handeln können.
Das Kennenlernen anderer Kulturen und Sprachen soll zu Weltoffenheit und Toleranz und der Wahrung der Demokratie und der Menschenrechte führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen demokratisches Denken entwickeln und auf ein Leben in multikulturellen Gesellschaften vorbereitet werden.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
IIIa. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.
Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen.
IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Jahrgänge nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
1. Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu zehn Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen.
2. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit drei bis vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
3. Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu fünf Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
4. Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 40 Wochenstunden betragen.
5. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
6. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 185 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
IIIc. Schulautonome Lehrstoffverteilung
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt IV abgeändert werden und ist in geeigneter Form kundzumachen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.
IIId. Schulautonomer Erweiterungsbereich
Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Jahrgänge insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.
Wird das Wochenstundenausmaß eines Ausbildungsschwerpunktes mit vorgegebenem Inhalt erhöht, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Das Seminar/Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.
Werden an der Schule (in den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminar/e geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.
IIIe. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen.
Der Unterricht ist fächerverbindend auszurichten und hat eine ganzheitliche Bildungswirkung zu erzielen.
Wesentliche Unterrichtsprinzipien wie zB die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern sind in allen Unterrichtsgegenständen zu beachten. Das Unterrichtsprinzip Entrepreneurship Education (Erziehung zu Unternehmergeist), welches sich quer durch alle Gegenstände zieht, beinhaltet das Erarbeiten einer speziellen Haltung unternehmerischen Denkens und Handelns sowie eines unternehmerisch ganzheitlichen Verständnisses von Betriebsabläufen. Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung aller Querverbindungen.
Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Gegebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.
Da Geschichte das Ergebnis politischer Entscheidungen und Prozesse ist, ist der Aspekt der politischen Bildung und des Rechtsbegriffes besonders in den Unterrichtsgegenständen „Geschichte und Politische Bildung“ sowie „Recht“, aber auch in allen anderen Unterrichtsgegenständen, als Unterrichtsprinzip besonders zu berücksichtigen. Weiters ist den Entwicklungen und Herausforderungen der Globalisierung in allen geeigneten Gegenständen Beachtung zu schenken.
Im Sinne der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter sind die Schülerinnen und Schüler in ihrer Individualität bei der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen. Es ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Bildern und Vorurteilen sowie mit der Relevanz der Kategorie Geschlecht auf allen Ebenen des Lehren und Lernens zu führen.
Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind festzulegen. Besonders am Beginn des Ausbildungsganges sind alle Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen auszuschöpfen, um ein einheitliches Niveau zu erreichen.
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kundzumachen. Eine Abänderung der im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Unterrichtsjahre ist für jeden Pflichtgegenstand einheitlich und für alle Lehrenden verbindlich vorzunehmen und hat die inhaltliche Ausrichtung und die zu vermittelnden Grundkompetenzen zu berücksichtigen.
Die Unterrichtsplanung hat auf vielfältige Lehr- und Lernmethoden sowie Sozialformen Bedacht zu nehmen. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Qualität des Unterrichts und die Evaluierung sicherzustellen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsbeurteilung sind für alle Schülerinnen und Schüler transparent zu machen.
Der Lehrstoff ist auf Basis der aktuellen Lehre sowie der beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und anhand anschaulicher Beispiele sowie unter Heranziehung des einschlägigen Fachvokabulars zu vermitteln. Im Sinne einer ganzheitlichen Orientierung sind fächerverbindende Aspekte und die Ausrichtung auf das allgemeine Bildungsziel in allen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen. Die Koordination zwischen den Lehrerinnen und Lehrern der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist für einen sinnvollen fächerübergreifenden Unterricht notwendig, um den Schülerinnen und Schülern Querverbindungen aufzuzeigen und Vernetzungen zu vermitteln.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.
Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Die Lehrenden haben daher die Methode ihres Unterrichtes so wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen. Zur Verstärkung praxisbezogenen Lernens empfehlen sich die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen mit entsprechender Vor- und Nachbereitung, die Durchführung von wissenschaftlichen Experimenten und Versuchen sowie das Verwenden von geeignetem Anschauungsmaterial.
Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Projektorientierte Arbeit stellt eine Möglichkeit zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar. In den Ausbildungsschwerpunkten ist von jeder Schülerin bzw. jedem Schüler mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen. Die Kooperation mit Betrieben ist zu suchen.
Im Rahmen der laufenden Qualitätsinitiative im humanberuflichen Schulwesen ist bei der Unterrichtsgestaltung und Wissensvermittlung auf Aspekte des Qualitätskreislaufes, insbesondere auf Regelkreisdenken und zielorientierte Arbeitsweise besonders Wert zu legen.
Im Sinne der Entrepreneurship Education sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in den verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten. Dr Konnex ist in allen geeigneten Unterrichtsgegenständen herzustellen. Weiters empfiehlt sich die Kooperation mit ausgewählten Leistungsträgern aus dem künstlerischen Umfeld.
Die Schülerinnen und Schüler sind durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit und dem Einsatz kooperativer offener Lernformen, in die Lage zu versetzen, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten und kreative Lösungsansätze zu finden.
Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Auf den korrekten Gebrauch der gehobenen Umgangssprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.
Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Dazu eignet sich besonders der Einsatz des Europäischen Sprachenportfolios (EUP 15+). Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen in allen Unterrichtsgegenständen; insbesondere aber im Bereich „Kultur- und Projektmanagement“.
Sprachstruktur, Idiomatik und Wortschatz sind in allen Jahrgängen prinzipiell integrativ und nach Maßgabe der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.
In der schriftlichen und mündlichen Kommunikation sind zeitgemäße Kommunikationstechnologien einzusetzen.
Zur Informationsbeschaffung sind alle verfügbaren Medien heranzuziehen.
Unterrichtsgegenstände können alternierend auch von mehreren Lehrenden entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden. Die Leistungsbeurteilung hat gemäß gemeinsam festgelegter Kriterien in enger Kooperation der Unterrichtenden zu erfolgen.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form von Blockunterricht erfüllt werden, um eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte zu ermöglichen. Die Einhaltung des in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtstundenausmaßes ist sicherzustellen. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann.
Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten.
Auslandspraktika sind in Hinblick auf sprachliche Kompetenzen empfehlenswert, wobei vor allem die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.
Die Schülerinnen und Schüler sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantinnen und Praktikanten zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.
Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
A.1. Stammbereich
2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION
2.1. Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– die Bedeutung der Sprache in der Gesellschaft und im inter- und intrakulturellen Bereich begreifen;
– ausgewählte literarische Werke zu Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler lesen und verstehen können;
– am kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
– mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
– sich unmittelbar, klar und unmissverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
– über sprachliche Kreativität verfügen;
– Hilfsmittel für die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck handhaben können;
– Medien kritisch nutzen können.
Lehrstoff:
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachspezifischer Ausdrücke. Grammatische Grundstrukturen.
Aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Erzählung. Bericht. Lesen und Vortragen. Zusammenfassung. Kreative Kommunikationsformen.
Altersgemäße deutschsprachige literarische Werke mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Grundlagen und Verwendung der Medien.
Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.
Aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Diskussion. Grundlagen des Argumentierens. Referat. Vortrag. Präsentation. Exzerpt. Protokoll. Charakterisierung und Beschreibung. Kreative Kommunikationsformen.
Altersgemäße deutschsprachige literarische Werke mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Kritische Betrachtung der Medien.
Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.
Aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Diskussion. Referat. Analyse. Argumentieren und Appellieren. Präsentation. Kreative Kommunikationsformen.
Altersgemäße literarische Werke in Themenkreisen unter Einbeziehung der Weltliteratur mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Medien als Informationsquellen.
Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.
Aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Moderation. Dokumentation. Kommentieren. Rede. Kreative Kommunikationsformen.
Altersgemäße literarische Werke in Themenkreisen unter Einbeziehung der Weltliteratur mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Gestalten von und mit Medien.
Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.
Anspruchsvolle mündliche und schriftliche Kommunikationsformen. Analyse. Präsentation. Interpretation. Kritik. Interview. Kreative Kommunikationsformen.
Altersgemäße literarische Werke in Themenkreisen unter Einbeziehung der Weltliteratur mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Medien.
I. und II. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;
III. und IV. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
2.2. Kommunikation und Präsentation
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– Reden und Präsentationen für konkrete Zielgruppen aufbauen, strukturieren und halten können;
– die geeigneten Medien kompetent auswählen und einsetzen können;
– verbale und nonverbale Kommunikation verstehen und situationsgerecht als Ausdrucksmittel einsetzen können;
– Interventionstechniken kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
Verbale und nonverbale Kommunikation. Stimm- und Atemtechnik. Sprech- und Redetechnik.
Strukturierung. Argumentation. Gesprächs- und Fragetechniken.
Arten. Planung. Aufbau. Zielgruppenanalyse. Aufbereitung der Präsentationsinhalte (Struktur, Visualisierung). Einsatz adäquater Medien. Time Management. Übungssituation.
Persönliche Wirkung. Selbstbild/Fremdbild. Standardsprache und körpersprachliche Signale. Einstieg und Abschluss. Selbstpräsentation (zB Bewerbung). Moderation.
Verkaufs- und Beschwerdegespräch. Feedback geben und annehmen.
Übungen anhand komplexer Präsentationsprojekte.
2.3. Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozess in der Zielsprache in Alltag und Beruf situations- und niveaugerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse und Problemlösungsstrategien einsetzen können;
– einfache Geschäftsfälle mündlich und schriftlich abwickeln können;
– sowohl in Alltags- als auch Berufssituationen das – nach einem vorgegebenen bzw. selbst gewählten Kriterium – Wesentliche eines in der Zielsprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können;
– zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein und entsprechende Instrumente (Fremdsprachenportfolio) handhaben können;
– im Prozess des Fremdsprachenerwerbs wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten des Landes/der Länder, in dem/denen die Zielsprache gesprochen wird, kennen und verstärkt für Gemeinsamkeiten und Unterschiede sensibilisiert sein;
– ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen in einer globalisierten Welt vertiefen;
– an der europäischen Integration sowie an der internationalen Verständigung auf Basis der persönlichen Mehrsprachigkeit teilnehmen können;
– das Erlernen einer Fremdsprache als persönliche Bereicherung erfahren;
– Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kulturen feststellen und eine weltoffene Lebenseinstellung entwickeln;
– die Fremdsprache in ihren Grundzügen parallel zur Muttersprache und in Verbindung mit anderen Sprachen als System erkennen;
– über allgemeine Strategien des Spracherwerbs sowie vernetztes Denken verfügen;
– Strategien entwickeln, die befähigen, nach Abschluss der Schule die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
– das Niveau des Independent Users B27 erreichen. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können (insbesondere zu branchenbezogenen Inhalten und in entsprechenden berufsrelevanten Situationen) zumindest
– die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; verstehen im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen;
– sich spontan und fließend verständigen, sodass ein Gespräch mit Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist;
– sich zu einem breiten Themenspektrum klar ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.
Lehrstoff:
Integration der Vorkenntnisse. Themen aus dem persönlichen Umfeld und Situationen des täglichen Lebens. Aktuelle Themen.
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Themen aus dem sozialen Umfeld.
Die englischsprachige Welt. Kulturelle und soziale Besonderheiten. Aktuelle Themen. Standardsituationen der beruflichen Praxis.
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Themen mit Österreichbezug. Themen aus dem Bereich Kunst. Kulturleben. Aktuelle Themen. Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Themen mit Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kunst, Kultur und Gesellschaft. Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Themen mit Bezug auf politische und sozioökonomische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche. Aktuelle Themen. Fallbeispiele aus dem kreativwirtschaftlichen Bereich.
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
I. bis III. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;
IV. Jahrgang: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
2.4. Zweite lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozess in der Zielsprache in Alltag und Beruf situations- und niveaugerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse und Problemlösungsstrategien einsetzen können;
– einfache Geschäftsfälle mündlich und schriftlich abwickeln können;
– sowohl in Alltags- als auch Berufssituationen das – nach einem vorgegebenen bzw. selbst gewählten Kriterium – Wesentliche eines in der Zielsprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können;
– zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein und entsprechende Instrumente (Fremdsprachenportfolio) handhaben können;
– im Prozess des Fremdsprachenerwerbs wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten des Landes/der Länder, in dem/denen die Zielsprache gesprochen wird, kennen und verstärkt für Gemeinsamkeiten und Unterschiede sensibilisiert sein;
– ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen in einer globalisierten Welt vertiefen;
– an der europäischen Integration sowie an der internationalen Verständigung auf Basis der persönlichen Mehrsprachigkeit teilnehmen können;
– das Erlernen einer Fremdsprache als persönliche Bereicherung erfahren;
– Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kulturen feststellen und eine weltoffene Lebenseinstellung entwickeln;
– die Fremdsprache in ihren Grundzügen parallel zur Muttersprache und in Verbindung mit anderen Sprachen als System erkennen;
– über allgemeine Strategien des Spracherwerbs sowie vernetztes Denken verfügen;
– Strategien entwickeln, die befähigen, nach Abschluss der Schule die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
– zumindest das Niveau des Elementary Users A28 erreichen. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
– Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (zB Informationen zur Person, Familie, Arbeit)
– sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht
– mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.
Lehrstoff:
Einfache Situationen aus dem Alltag.
Aktuelle Themen.
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Verschiedene Situationen aus dem sozialen und beruflichen Umfeld.
Aktuelle Themen.
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Themen aus dem Bereich Kunst, berufsspezifische und aktuelle Themen.
Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Aktuelle Themen. Komplexe Situationen im Alltag.
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
III. und IV. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
3. NATURWISSENSCHAFTEN
3.1. Naturwissenschaften (Chemie, Physik, Biologie und Ökologie)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen kennen und verstehen;
– über zeitgemäße Technologien Bescheid wissen;
– verantwortungsbewusst und ganzheitlich denken und handeln, sich der Bedeutung der Ökologie bewusst sein und über ethische Fragen reflektieren können;
– Vorgänge und Erscheinungsformen der Natur beobachten und naturwissenschaftliche Zusammenhänge erfassen können;
– exemplarisch Vorgänge und Erscheinungsformen in Natur und Umwelt systematisch Basiskonzepten oder Prinzipien zuordnen und in der entsprechenden Fachsprache beschreiben können;
– Vorgänge und Erscheinungsformen der Natur mit Hilfe von Formeln, Größen und Einheiten und einfachen Gesetzmäßigkeiten beschreiben, darstellen und erläutern können;
– die Bedeutung naturwissenschaftlicher Vorgänge für Wirtschaft, Technik und Gesellschaft erkennen;
– aus unterschiedlichen Medien fachspezifische Informationen beschaffen können;
– in der Lage sein, naturwissenschaftliche Fragestellungen zu analysieren;
– mögliche Untersuchungsmethoden nennen, Lösungsansätze formulieren und Untersuchungsergebnisse vorab abschätzen können;
– einfache naturwissenschaftliche Untersuchungen planen, durchführen, interpretieren, protokollieren und dokumentieren zu können;
– die Verlässlichkeit einer Aussage hinterfragen und Gültigkeitsgrenzen von naturwissenschaftlichen Aussagen und Prognosen in Frage stellen können;
– die Auswirkungen von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen und Prognosen für sich persönlich sowie für die Gesellschaft erkennen und diese beschreiben können;
– naturwissenschaftliche Inhalte präsentieren und persönliche Standpunkte darlegen und begründen können.
Lehrstoff:
Biologie (bildgebende Verfahren. Objektivierende Verfahren).
Chemie (Formelschreibweise und Nomenklatur, Beobachtung und Erklärung von Phänomenen in der Natur. Objektivierende Verfahren).
Physik (SI-System; vom Experiment zur Theorie).
Bezugssysteme (Translation, Rotation).
Geozentrisches und heliozentrisches Weltbild, Urknalltheorie, Atommodelle.
Von der klassischen zur modernen Physik.
Atome, Atommodelle; Moleküle.
Reinstoff/Gemenge, Elemente/Verbindung, Kristalle.
Periodensystem der Elemente.
Ordnungszahl, Massenzahl, Nuklide, Isotope.
Aggregatszustände.
Temperatur, Wärme.
Leitfähigkeit.
Zellaufbau und Zellvermehrung. Viren, Bakterien. Organellen, Gewebe und Organe.
Körper als System.
Lernbiologie, Sexualbiologie.
Starke und schwache Wechselwirkungen.
Reaktionsgleichungen und Chemisches Gleichgewicht.
Kräfte und ihre Wirkungen. Newton´sche Axiome, Reibung, Federkraft, Auftrieb, elektrostatische Kraft, Magnetismus, elektrischer Strom.
Vereinheitlichung der Kräfte (Standardmodell).
Energieformen, Energieumwandlung.
Mechanische Wellen (Schall).
Elektromagnetische Wellen (elektromagnetisches Spektrum, Radioaktivität).
Interaktionen Materie und Wellen sowie Wellen mit Wellen.
Energiebereitstellung, Wirkungsgrad, Energiebilanzen.
Verarbeitung, Übertragung und Speicherung von Informationen.
Nährstoffe und Baustoffwechsel; Energiestoffwechsel. Ernährung. Fotosynthese. Hormonsystem.
Wahrnehmung. Muskulatur.
Gesundheitsprophylaxe, Suchtprophylaxe, Psychohygiene.
Anorganische und organische Grund- und Alltagsstoffe.
Chemische Grundlagen der Ökologie (Luft, Wasser, Boden, Umweltprobleme).
Ökosysteme, Stoffkreisläufe.
Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Synergien und Vernetzungen.
Verhaltensbiologie.
Evolution. Phylogenese. Ontogenese.
Genetik und Epigenetik.
Gentechnik. Lebens- und Genussmittel. Alkohol und Gärung.
Geschichte der Chemie. Vom Phänomen zum Modell.
Aktuelle Forschungsbereiche.
3.2. Mathematik und angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– die grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen kennen;
– selbstständig logisch denken und mathematische Methoden anwenden können;
– sprachlich formulierte Probleme in mathematische Symbole umsetzen können;
– allgemeine Rechenverfahren mit algebraischen oder grafischen Ergebnissen anwenden können;
– mit modernen Technologien praxisbezogene Beispiele und Projekte aus dem Wirtschaftsbereich, aus den Naturwissenschaften, insbesondere in gestalterischen und künstlerischen Bereichen der Kreativwirtschaft numerisch lösen können und mathematische Zusammenhänge grafisch visualisieren können;
– Schritt-für-Schritt-Analysen durchführen können und über innovative, selbstständige Problemlösungsstrategien unter Anwendung mathematischer Kenntnisse verfügen;
– in der Lage sein, verantwortungsbewusst, mathematisch ganzheitlich und vernetzt zu denken und im Team zu arbeiten;
– sich der wechselseitigen Abhängigkeit von Wirtschafts- und Umweltentwicklung bewusst sein und verantwortungsbewusst und nachhaltig handeln können.
Lehrstoff:
Zahlenmengen und Maße.
Dezimalsystem, Fest- und Gleitkomma; Prozentdarstellung.
Klammer-, Bruch-, Potenzterme mit ganzzahligen Exponenten.
Lineare Gleichungen; Proportionen; Formelumwandlung; Ungleichungen ohne Fallentscheidung.
Funktionsbegriff mit Definitions- und Wertemenge; lineare Funktion; Umkehrfunktion; Nullstellen; Schnittpunkte von Funktionen.
Lösbarkeit; Lösungsmethoden.
Lineare Optimierung mit zwei Variablen bei relevanten Problemstellungen aus Wirtschaft und Alltag.
Facheinschlägiger Technologieeinsatz.
Häufigkeitsverteilung, Statistiken von eindimensionalen Datenmengen, Streudiagramm, Regression und Korrelation bei zweidimensionalen Datenmengen.
Potenzterme mit gebrochenen Exponenten.
Quadratische Gleichungen mit reellen und komplexen Lösungen.
Quadratische Funktionen, Potenzfunktionen.
Sätze im rechtwinkeligen Dreieck; allgemeines Dreieck.
Darstellung, Ortsvektor; Multiplikation mit Skalar; Addition und Subtraktion, skalare Multiplikation.
Bezeichnungen; Multiplikation Matrix mit Skalar; Matrizenprodukt.
Facheinschlägiger Technologieeinsatz.
Rechnen mit Logarithmen.
Exponentialfunktion; Logarithmusfunktion.
Begriff; geometrische Folgen; geometrische Reihen.
Anwendungsbeispiele (Zinseszinsrechnung, Rentenrechnung; Spareinlagen, Leasing, Kredite).
Facheinschlägiger Technologieeinsatz.
Grenzwert von Funktionen.
Ableitung, Krümmungsverhalten; Extremwerte, Wendepunkte; Extremwertprobleme; Kosten- und Preistheorie.
Unbestimmtes Integral für Potenzfunktionen, bestimmtes Integral, Flächeninhalt, Volumina von Rotationskörpern.
Facheinschlägiger Technologieeinsatz.
Zufallsexperimente, Laplace-Wahrscheinlichkeit, bedingte Wahrscheinlichkeit mit Baumgraphen.
Binomialverteilung; Normalverteilung.
Beispiele aus den wichtigsten Stoffgebieten der vergangenen Jahrgänge.
Facheinschlägiger Technologieeinsatz.
I. bis III. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten.
IV. und V. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
4. WIRTSCHAFT, KULTUR UND RECHT
4.1. Betriebs- und Volkswirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– betriebs- und volkswirtschaftliche Fachbegriffe richtig verstehen und verwenden können;
– in der Lage sein, aktuelle betriebs- und volkswirtschaftliche Medienberichte zu beurteilen und kritisch dazu Stellung zu nehmen;
– die für das Wirtschaftsleben relevanten Schriftstücke unter Einbeziehung der im Gegenstand „Informations- und Officemanagement“ erworbenen Kenntnisse erstellen können;
– die erworbenen Kenntnisse im kreativwirtschaftlichen Bereich einsetzen können;
– die wesentlichen rechtlichen Bestimmungen bei der Abwicklung von Kaufverträgen kennen und diese als kritische Konsumentinnen und Konsumenten anwenden können;
– über die Inhalte eines Businessplanes Bescheid wissen und Sequenzen daraus insbesondere im Bereich Marketing selbstständig im Team problemlösungsorientiert bearbeiten können;
– sich mit aktuellen Inhalten und Problemstellungen aus Produktions- und Dienstleistungsbetrieben (Schwerpunkt: Betriebe aus der Kreativwirtschaft) auseinandersetzen können;
– die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen und in der Lage sein, diese kritisch zu reflektieren;
– aus einfachen Bilanzen die wichtigsten Kennzahlen errechnen und interpretieren können.
Lehrstoff
Markt, Angebot und Nachfrage.
Rechtsgrundlagen. Gesetzliche und kaufmännische Bestandteile. Erfüllung. Konsumentenschutz. E-Commerce.
Zahlung und Umgang mit Geld (Online-Shopping, Schuldenregulierungsverfahren).
Industrie. Handwerk. Gewerbe. Handel. Versicherung.
Gewerberecht. Firmenbuch. Vollmachten. UGB.
Zahlungsarten. Risikoabsicherung. Incoterms. Zölle.
Kreditinstitute (Wertpapiere, Börse).
Rechtsformen. Investition- und Finanzierung (Kredite, Sponsoring, Finanzierung). Marketing.
Grundbegriffe. Theorien. Produktionsfaktoren. Konjunkturpolitik.
Globalisierung. Wirtschaftspolitik im europäischen Wirtschaftsraum.
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.
Planung. Organisation.
Controlling.
Managementkonzeptionen. Soziale Verantwortung. Gender Mainstreaming im Betrieb.
Personalwesen.
4.2. Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und der doppelten Buchführung führen können;
– die Buchführung in einem Klein- oder Mittelbetrieb selbstständig aufbauen können;
– die Bewertungsvorschriften sowie die Bilanzierungsgrundsätze im Rahmen des Jahresabschlusses von Einzelunternehmungen und Personengesellschaften anwenden können;
– die Personalverrechnung unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben durchführen und verbuchen können;
– eine Einkommenssteuererklärung bzw. eine Arbeitnehmerveranlagung erstellen sowie eine Steuergutschrift bzw. eine Steuernachforderung berechnen können;
– die verschiedenen Kalkulationen sinnvoll und richtig einsetzen und unternehmerische Entscheidungen mit Hilfe des Direct Costing treffen können;
– ausgewählte Kapitel der Finanzbuchführung, der Kostenrechnung und der Personalverrechnung mit Hilfe von Standardsoftware lösen können;
– in der Lage sein, erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten in der betrieblichen Realsituation anzuwenden.
Lehrstoff
Grundlagen des Rechnungswesens.
Begriff und Merkmale. Kontoarten mit Kontorahmen. Bilanz und Erfolgsrechnung. Hauptbuch.
Grundlagen. Funktionsweise. Verbuchung. Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Verbuchung von Geschäftsfällen inkl. Kontenabschluss.
Belegwesen. Verbuchung schwieriger Geschäftsfälle. Kontenabschluss. Kassabuch.
Computerunterstütztes Rechnungswesen mit Standardsoftware. Monatliche Buchhaltung. Umsatzsteuerverprobung. Umsatzsteuervoranmeldung.
Summen- und Saldenbilanz.
Bewertungsgrundsätze.
Rechengrößen der Anlagenabschreibung. Anlagenzugänge, Anlagenabgänge, Anlagenverzeichnis.
Vorratsbewertung. Forderungsbewertung.
Rechnungsabgrenzung.
Rückstellungen.
Gewinnermittlung mittels Mehr-Weniger-Rechnung.
Verbuchung von Geschäftsfällen. Bewertung der Auslandsforderungen und –verbindlichkeiten.
Abrechnung und Verbuchung laufender Bezüge inkl. Überstunden. Zulagen und Sonderzahlungen. Lohn- und Gehaltsnebenkosten.
Bezugskalkulation.
Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung.
Absatzkalkulation.
Deckungsbeitrag als Entscheidungsinstrument (z. B. Break-even-point).
Kombiniertes Kassa- und Bankbuch mit Spesenverteilung, Wareneingangsbuch, Anlagenverzeichnis. Erfolgsermittlung § 4 Abs. 3 EStG.
Einkommenssteuer.
Jahresabschluss von Personengesellschaften unter Berücksichtung von Bewertungsproblemen und Investitionsbegünstigungen.
Auswertung des Jahresabschlusses mittels Kennzahlen.
II. bis IV. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;
V. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
4.3. Recht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– über die zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse verfügen;
– die Funktionsweise zwischenstaatlicher Beziehungen in der Staatengemeinschaft sowie die Wechselwirkungen zwischen völkerrechtlichen Regeln und internationaler Politik erkennen können;
– die Auswirkungen der Staatsstruktur auf den Einzelnen erkennen können;
– imstande sein, Zivil- und Strafrecht in konkreten Fällen voneinander abzugrenzen;
– die rechtlichen Konsequenzen einfacher Sachverhalte des Zivil- und Strafrechts sowie der anderen behandelten Rechtsgebiete einschätzen können;
– maßgebliche Rechtsvorschriften für den beruflichen und den privaten Bereich auffinden und anwenden können;
– in der Lage sein, die zuständigen Institutionen zur Wahrnehmung ihrer eigenen Rechte aufzufinden;
– mit einfachen juristischen Begriffen umgehen können.
Lehrstoff:
Aufbau und rechtliche Struktur des Staates.
Völkerrecht, internationale und supranationale Staatenverbindungen.
Juristische Begriffe. Abgrenzungen. Rechtsanwendung. Zugang zum Recht.
Ausgewählte Bereiche des Verwaltungsrechts.
Ausgewählte Aspekte aus Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuld-, Vertrags-, Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.
Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.
Grundzüge des Arbeitsrechts. Sozialversicherung.
Ausgewählte Bereiche des Immaterialgüterrechts (zB Urheberrecht).
Grundlagen des Exekutions- bzw. Insolvenzverfahrens; Privatkonkurs.
4.4. Kultur- und Projektmanagement
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– in der Lage sein, den Ablauf eines Projekts zu konzipieren;
– einen Projektaufbau planen, analysieren und bewerten können;
– projektbegleitende Erfolgsfaktoren und Arbeitshilfen sinnvoll einsetzen können;
– in Teamarbeit Projekte bzw. diverse Veranstaltungen in den Bereichen Kultur und Kunst organisieren können.
Lehrstoff:
Definition, Aufbau und Rollen.
Start, Planung, Steuerung, Durchführung und Abschluss.
Projektbegleitende Erfolgsfaktoren und Arbeitshilfen. Fachspezifische Software.
Sponsoring. Öffentlichkeitsarbeit. Mediale Präsentation.
Management in Kulturbetrieben (Bildende Kunst, Architektur, Ausstellungen, Messen, Brauchtum, Events, Festivals, Theater, Musik, Kunst im öffentlichen Raum).
4.5. Kunst- und Kulturgeschichte
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– die Kultur im Allgemeinen und die Kunst im Besonderen als Teil einer Gesamtentwicklung im Zusammenhang mit geistesgeschichtlichen, wissenschaftlichen und natürlichen Gegebenheiten begreifen und eine Einsicht in ihre menschen- und weltbildschaffende Funktion gewinnen und selbstständig interpretieren können;
– das regional und epochal unterschiedliche Schaffen aus den Bereichen der bildenden Kunst und des Gebrauchsgutes überblicken können;
– europäische und außereuropäische Werke exemplarisch kennen und diese kulturgeschichtlich und stilistisch einordnen können;
– verschiedene kulturrelevante Innovations- und Traditionsprozesse im künstlerisch-gestalterischen Bereich erkennen können;
– in der Kunst- und Werkbetrachtung durch selbstständige Auseinandersetzung Verständnis für Zusammenhänge von Idee, Form und Funktion haben;
– sich mit Originalwerken und mit verschiedenen Formen der Werkreproduktion auseinander setzen können;
– exemplarisch mit Künstlerpersönlichkeiten und deren kreativen Schaffensprozessen vertraut sein;
– aktuelle soziale, politische und kulturelle Situationen und Vorgänge vor dem Hintergrund exemplarischer kultur- und kunsthistorischer Kenntnisse erfassen und kritisch beurteilen können;
– Impulse für das eigene kreative Schaffen aus dem historischen und gegenwärtigen Kunst- und Kulturschaffen beziehen können;
– sich im Kulturbetrieb orientieren und diverse Angebote im weitläufigen Kulturangebot nützen können;
– zur aktiven Teilnahme am öffentlichen kulturellen Leben befähigt sein und ihre Möglichkeiten kennen, das Kulturleben mitzugestalten;
– Äußerungen unterschiedlicher (Sub-)Kulturen reflektieren und interpretieren können;
– in ihrer Wahrnehmungsfähigkeit für gegenwartsrelevante Kulturthemen sensibilisiert sein;
– exemplarisch wichtige Museen und Kultureinrichtungen in Österreich bzw. in Europa kennen.
Lehrstoff:
Epochen und themenspezifische vergleichende Stilkunde. Ikonologische Entwicklungen, kulturgeschichtliche Einbettung.
Funktionen, Gestaltungsprinzipien, Formen und Gattungen in Malerei und Grafik, Plastik, Architektur, Gebrauchsgut (Ausstattung, Ornament, Design).
Institutionen der Kunst- und Kulturvermittlung.
Gegenwartsbezüge.
Erweiterung der themenspezifisch vergleichenden Stilkunde, Epochen und Gestaltungsprinzipien. Kulturgeschichtlicher Hintergrund.
Gegenwartsbezüge.
Grundlagen des modernen, pluralistischen Kunst- und Kulturverständnisses im Zusammenhang mit der unterschiedlichen Stellung und den unterschiedlichen Aufgabenbereichen der Kunst- und Kulturschaffenden in der Gesellschaft.
Malerei und Grafik, Plastik, Architektur, Gebrauchsgut, neue Medien (Foto, Film, Video, Computer). Erweiterter Kunstbegriff (Dada, Performance, Environment, Installation, Kunsttherapie, Alltagsästhetik, ua.). Neue Bereiche der bildenden Kunst und Kulturerscheinungen.
4.6. Geschichte und politische Bildung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– über im Alltag und Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses in ihrem persönlichen politischen und sozialen Handeln anwenden;
– über ausreichende Medienkompetenz verfügen, um Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, zu beschaffen und kritisch zu bewerten;
– kulturelle, soziale und politische Entwicklungen in historischen Längsschnitten darstellen können;
– in der Lage sein, die Entstehung konkreter, aktueller Problemfelder historisch zu beleuchten;
– zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung gerüstet sein;
– in der Lage sein, politische Diskussionen unter Anerkennung demokratischer Prinzipien und Achtung der Grundrechte der Mitmenschen zu führen;
– die Ziele der europäischen Integration kennen und mit den Strukturen der wesentlichen Institutionen vertraut sein;
– Veränderungen der Lebenssituation und der Geschlechterrollen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung kennen und kritisch beurteilen können;
– die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung befähigt sein.
Stellenwert und Aufgaben der Geschichte, Methoden der Geschichtsforschung.
Einblick in soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren, die für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von Bedeutung sind (von den Anfängen bis zum Ende des Mittelalters).
Entstehung des Demokratiebegriffes in der Antike.
Struktur, leitende Grundsätze und Schwerpunkte der österreichischen Bundesverfassung.
Parteien, Medien, Interessensvertretungen, Sozialpartner.
Indirekte und direkte Demokratie. Von der Wahl zur Regierungsbildung.
Bundes- und Landesgesetzgebung. Grundzüge der Verwaltung. Kontrolle der Staatsgewalt.
Erfindungen, Entdeckungen und anthropozentrisches Weltbild – Bedingungen und Auswirkungen.
Aufeinanderprallen verschiedener Kulturen. Frühkapitalismus. Renaissance. Humanismus. Reformation und Gegenreformation. Soziale Unruhen.
Absolutismus und Aufklärung. Aufgeklärter Absolutismus.
Entstehung der USA.
Bürger- und Menschenrechte und ihre Umsetzung in der demokratischen Verfassung.
Europäische Revolutionen und Restauration im 18. und 19. Jahrhundert.
Technische Voraussetzungen und gesellschaftliche Grundlagen der industriellen Revolution.
Soziale Herausforderungen des 19. und 20. Jahrhunderts, Entstehung des Sozialstaates. Entstehung politischer Parteien. Emanzipationsbewegungen der Frau.
Ausgangssituation und Folgewirkungen der europäischen imperialistischen Politik.
Die Welt vor dem Ersten Weltkrieg.
Erster Weltkrieg und politische Veränderungen in Europa.
Österreich in der Zwischenkriegszeit. Krise der Demokratien. Antisemitismus und Faschismus in Österreich. Totalitäre Ideologien und Systeme (in Europa und weltweit).
Kunst und Kultur. Gesellschaft. Wirtschaft. Politik.
Nationalsozialismus und Holocaust. Widerstand und Verfolgung.
Zweiter Weltkrieg.
Österreich in der 2. Republik (Staatsvertrag, Neutralität).
Blockbildung, Kalter Krieg.
Entwicklung der politischen Systeme in Osteuropa.
Europäische Integration.
Entwicklung der Menschenrechte.
Gesellschaftliche, soziale und politische Veränderungen (Jugendbewegung, Frauenrechte).
Gesellschaftspolitische Herausforderungen der Gegenwart (Migration, Integration, multikulturelle Gesellschaft).
Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.
4.7. Wirtschaftsgeographie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– über topografische Kenntnisse sowie regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag verfügen;
– die zur Untersuchung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
– wirtschaftsgeografische Kenntnisse aktiv umsetzen können;
– die Natur- und Humanfaktoren auf der Welt erklären und ihre Vernetzung in Wirtschafts- und Ökosystemen erläutern können;
– die Ressourcen der Erde und deren Nutzungspotentiale kennen und die ganzheitlichen Zusammenhänge der Nutzungsansprüche und deren Auswirkungen erläutern können;
– über die Vielfalt der Kulturen Bescheid wissen, globale Zusammenhänge erkennen können und über Verständnis für entwicklungspolitische Fragen verfügen;
– befähigt sein, nachhaltig an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes mitzuwirken.
Lehrstoff:
Orientierung im Raum.
Klima- und Vegetationsräume. Endogene und exogene Prozesse und deren Formenschatz.
Demografische Strukturen und Prozesse. Urbanisierung im globalen Vergleich.
Verteilung. Nutzungspotentiale und -konflikte.
Wirtschaftsgeografische Begriffe und Zusammenhänge. Wirtschaftsstrukturen und -prozesse. Wirtschaftsregionen im ausgewählten Vergleich unter besonderer Berücksichtigung der EU. Globalisierung und Regionalisierung. Integrations- und Desintegrationsprozesse.
5. INFORMATIONSMANAGEMENT
5.1. Informations- und Officemanagement
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– den Aufbau von Informationsverarbeitungssystemen und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien verstehen;
– ein aktuelles Betriebssystem verwenden können;
– Standardsoftware aus den Bereichen Textverarbeitung und Tabellenkalkulation zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen können;
– selbstständig Schriftstücke formal und sprachlich richtig unter Nutzung der gängigen Eingabemethoden erstellen und gestalten können;
– die aktuellen Mittel der Büro- und Kommunikationstechnologie einsetzen können.
Lehrstoff:
Aufbau eines Computers.
Aktuelles Betriebssystem. Aktuelle Eingabemöglichkeiten.
Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulationsprogramm. Verknüpfen von Programmen (zB Serienbrief).
Richtlinien (Normen) der Texterstellung.
Selbstständige Formatierung und Gestaltung privater sowie inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.
Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.
Internet und E-Mail; formale und inhaltliche Richtlinien der elektronischen Kommunikation.
Zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
5.2. Angewandte Informatik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– auf elektronischem Weg Informationen beschaffen, analysieren und verarbeiten können;
– die Grundstrukturen von Datenbanken kennen;
– die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Probleme verstehen;
– den grundlegenden Aufbau und Betrieb von Netzwerken kennen;
– die Grundlagen der Websitegestaltung kennen und anwenden können;
– über Kenntnisse der Datensicherung und –sicherheit verfügen;
– über die rechtlichen Grundlagen der Informationstechnologie Bescheid wissen.
Lehrstoff:
Informationsrecherche und -prüfung, Analyse, Verdichtung von Informationen.
Anwendung von Datenbanken, Präsentationsprogramm.
Hard- und Softwareanforderungen. Topologien.
Grundlagen der Netzwerkverwaltung (zB Freigabe, Rechte).
Grundlagen der Websitegestaltung.
Urheberrecht, Datenschutz, Signatur.
Maßnahmen.
Neue Medien und Technologien und die Auswirkungen auf Individuum, Gesellschaft und Arbeitswelt.
Zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
6. KÜNSTLERISCHES GESTALTEN
6.1. Mediale Darstellungsverfahren
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– bildnerische Mittel und Prinzipien der Gestaltung kennen;
– Gestaltungsregeln anwenden, um eigene Ideen mediumspezifisch umsetzen zu können;
– spielerische und experimentelle Methoden anwenden können, um Gestaltungsideen zu konkretisieren und konzeptuell aufzubereiten;
– verschiedene mehrdimensionale Darstellungsmethoden einsetzen können, um zu einer adäquaten Formfindung zu gelangen;
– Gestaltungsprozesse in Einzelarbeit oder im Team sowohl frei als auch aufgabenorientiert planen, realisieren und kommunizieren können;
– abbildende Verfahren in unterschiedlichen Techniken anwenden können;
– Gestaltungsstrukturen von Werken auf verschiedenen Ebenen fachterminologisch angemessen beschreiben, deren Wirkung analysieren und deren Rezeption kritisch hinterfragen können;
– eigene Konzepte und Arbeiten in einen historischen und aktuellen medialen Zusammenhang stellen und neue inhaltliche, gestalterische und technische Tendenzen der rezenten Gestaltungspraxis integrieren können.
Lehrstoff:
Frei skizzierende und konstruktive (Darstellende Geometrie) bzw. normierte Darstellungsformen.
Kreativitätsübungen.
Bildnerische Mittel. Schrift und Ornament.
Text, Farbe/Farbmodelle, Fläche, Konturen. Logo. Illustration. Entwurfstechniken.
Komposition, Struktur.
Ausdruck der Materialien (farbliche, haptische, formale Qualitäten der Materialien).
Werkbetrachtung.
Computergrafik und Bildbearbeitung.
Grundlegende Gebrauchsweisen der Fotografie.
Dreidimensionales Gestalten, Architektur, Perspektive, Malerei, druckgrafische Verfahren, Darstellende Geometrie.
Dokumentationen. Präsentationsmaterial. Layout.
Digitaler workflow.
Ausgabeorientierung. Animation.
Medienbausteine.
Fotografische Parameter, manuelle Einstellungen.
Dateiformate.
Semantik von Material, Farbe, Form.
Raumillusionierende Darstellungsverfahren.
Elektronische Medien.
Verhältnis von Wirklichkeitserleben und Darstellung. Sigmatik.
Form – Inhaltsbezug. Ikonologie. Alltagsästhetik. Verschiedene Formen der Kunst.
Illusion, Abstraktion, Imagination. Pragmatik.
Schrift. Pictogramm. Logo. Infografik. Bild. Fotografie. Film.
Studien in Theorie und Praxis.
Illusion, Abstraktion, Imagination.
Studien in Theorie und Praxis.
Gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Aspekte von Kultur und Kunst.
Umfangreiche Reflexionen, Analysen, Abhandlungen im Zusammenhang mit praxisorientierten komplexen Projekten.
6.2. Atelier für räumliches Gestalten
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– über ein gut ausgebildetes räumlich-plastisches Vorstellungsvermögen verfügen und dieses im Arbeitsprozess anwenden können;
– verschiedene Materialien in ihren Gestaltungsmöglichkeiten beurteilen können;
– die wichtigsten Methoden des zeichnerischen und modellhaften Entwerfens auf einfache Werkstücke anwenden können;
– auch über einen spielerisch-experimentellen Ansatz Zugang zu ihren Ideen finden können;
– unterschiedliche Anwendungsbereiche von Modellen kennen;
– grundlegende Bearbeitungsmethoden materialspezifisch anwenden können;
– die Wirkung von Oberflächen räumlicher Objekte und deren Gestaltung kennen;
– Referenzwerke in Beziehung zu ihren eigenen Arbeiten setzen können;
– Objektfunktionen unterscheiden können;
– materialökonomische Aspekte in ihren Arbeitsprozess einbeziehen können und die Bedeutung von Zeitmanagement kennen;
– die Grundlagen der Fachtheorie beherrschen und einschlägige Fachterminologie anwenden können;
– über werkstofftechnologische Grundlagen verfügen;
– die erlernten Techniken auf einfache Werkstücke anwenden können;
– zu ihren Arbeiten Dokumentationen erstellen können und deren Funktionen kennen;
– prozessbegleitend werkanalytische Texte erstellen können;
– verantwortungsvoll im Bereich der Unfallverhütung, der Handhabung des Werkzeuges und der Materialien agieren;
– die Umweltverträglichkeit von Materialien und Verfahren kritisch hinterfragen und ökologische Aspekte in ihr Handeln integrieren können.
Lehrstoff
Werkzeug- und Materialkunde.
Sicherheits- und Schutzbestimmungen.
Fachterminologie.
Objektfunktionen (praktisch, technisch, symbolisch, ästhetisch).
Visualisierung und Kommunikation von Ideen (Skizze, Plan, Werkzeichnung, Modell).
Methoden der Ideen- und Formfindung. Materialfindung.
Realisierungsstrategie.
Verbindungstechniken in Abhängigkeit vom Material (physikalisch, chemisch und mechanisch).
Plastische Formgebungsverfahren (subtraktiv und additiv).
Oberflächengestaltung.
Zeitmanagement.
Arbeitsschritte.
Prozessbegleitende Reflexionen (zB Werkanalyse).
Werkzeug- und Materialkunde.
Fachterminologie.
Objektfunktionen.
Visualisierung und Kommunikation von Ideen (Skizze, Plan, Werkzeichnung, Modell).
Methoden der Ideen- und Formfindung. Materialfindung.
Realisierungsstrategie.
Verbindungstechniken in Abhängigkeit vom Material.
Plastische Formgebungsverfahren.
Oberflächengestaltung.
Zeitmanagement.
Arbeitsschritte.
Prozessbegleitende Reflexionen.
Einsatzmöglichkeiten der Dokumentation.
Gestaltung von Präsentationen.
6.3. Atelier für flächiges Gestalten
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– ästhetisch-visuelle Sachverhalte im alltäglichen und künstlerischen Umfeld erkennen;
– über Basiskenntnisse im zeichnerischen und malerischen Bereich verfügen;
– die Prinzipien und spezifischen Ausdrucksmöglichkeiten der flächigen Gestaltung kennen;
– für angewandte Gestaltungsaufgaben differenzierte und nuancierte Farbgebungen finden können;
– in den verschiedenen künstlerischen Bereichen das jeweilige Material als Gestaltungsmittel anwenden können;
– über Grundkenntnisse künstlerischer Techniken verfügen;
– die Komplexität charakteristischer Eigenschaften von Materialien und Werkstoffen kennen;
– ästhetische, funktionelle und kommunikative Bedeutungen eigenständig in Gestaltungsprozesse integrieren können;
– einen praxisnahen Arbeitsablauf strukturieren können;
– für Gestaltungsaufgaben innovative Lösungen finden können;
– die Grundlagen der Fachtheorie beherrschen und einschlägige Fachterminologie anwenden können;
– eigene Gestaltungsentscheidungen kommentieren und die Wirkung von Werken in entsprechender Fachsprache beschreiben können;
– werkanalytische Texte erarbeiten können;
– Aufgaben selbstständig und zielorientiert bewältigen können;
– materialökonomische Aspekte in ihren Arbeitsprozess einbeziehen können und die Bedeutung von Zeitmanagement kennen;
– verantwortungsvoll im Bereich der Unfallverhütung, der Handhabung des Werkzeuges und der Materialien agieren können;
– die Umweltverträglichkeit von Materialien und Verfahren kritisch hinterfragen und ökologische Aspekte in ihr Handeln integrieren können.
Lehrstoff
Sachzeichnung. Studien vom Objekt.
Skizze und Entwurf. Darstellung aus der Vorstellung. Abstraktion.
Dreidimensionale Darstellung.
Struktur und Oberfläche.
Farbe. Komposition. Oberfläche.
Formfindung.
Ornament.
Experimentieren und Gestalten mit/auf Materialien.
Materialkunde.
Werkbetrachtung, Analyse und Reflexion.
Dokumentation der Arbeitsschritte und Präsentation.
Experimentieren und Gestalten mit/auf Materialien.
Lineare und flächige Darstellungsverfahren. Vervielfältigung.
Farbe. Komposition.
Perspektive.
Entwurf. Skizze. Studien vom Objekt. Abstraktion. Zeichnung.
Oberfläche.
Dreidimensionale Darstellung. Formfindung. Darstellung aus der Vorstellung.
Ornament. Montagetechniken.
Materialkunde.
Werkbetrachtung, Analyse und Reflexion.
Dokumentation und Präsentation.
7. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich
(Schulautonome Pflichtgegenstände)
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen ist von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Inhalten zu erfüllen, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
In den Ausbildungsschwerpunkten ist mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.
Die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.
Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf einen Jahrgang oder auf mehrere erstrecken.
Siehe auch Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).
1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE
Bildungs- und Lehraufgabe aller Ausbildungsschwerpunkte:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– aufbauend auf den Grundlagen des Stammbereiches über tiefer gehende Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen;
– Aufgaben des Managements kennen und wahrnehmen können;
– theoretische Grundlagen selbstständig und im Team praktisch anwenden können;
– Projekte planen, durchführen, dokumentieren und in ihren Auswirkungen abschätzen und bewerten können;
– berufliche Netzwerke aufbauen, pflegen und nutzen können;
– den Grundsatz der Nachhaltigkeit berücksichtigen.
1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE MIT VORGEGEBENEN INHALTEN
Visuelle Gestaltung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– einen umfassenden praxisnahen Gestaltungsprozess, bestehend aus Ideenskizzen, Experimenten im Material, Formfindung, detaillierten Entwürfen und Werkzeichnungen, fachgerechter Herstellung von Prototypen bzw. Modellen in verschiedenen Materialien, strukturieren und durchführen können;
– über medienspezifische formal-theoretische und ästhetische Kenntnisse verfügen;
– unter Verwendung von Fachbegriffen Gestaltungsentscheidungen vorschlagen und argumentieren können;
– die einschlägige Fachterminologie kennen und sie auch im Verfassen von konzeptuellen, werk- und verfahrensanalytischen bzw. vermittelnden Texten anwenden können;
– einfache wissenschaftliche Arbeitsweisen in Begleitung und Ergänzung ihrer Gestaltungspraxis anwenden können;
– vielfältige Erweiterungsmaterialien ergänzend bzw. in Kombination mit Leitmaterialien einsetzen können;
– praxisrelevante Methoden und Standards zur Recherche, Entwicklung und Umsetzung sowie Präsentation anwenden können;
– sich sowohl in ihrem Schaffen als auch auf werkkritische Weise auf aktuelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Diskurse beziehen können;
– für das Entwickeln eigener gestalterischer Lösungen Ressourcen aus dem historischen und gegenwärtigen Kunstschaffen nützen können;
– werkkritische Analysen in Bezug auf aktuelle Entwicklungen im Bezugsfeld der Massenmedien durchführen und die medial geprägte Gesellschaft aktiv mitgestalten können;
– in ihrer praktischen und theoretischen Arbeit berücksichtigen können, dass ihre Lebenswelt eine von vielfältigen Interessen und Traditionen konstruierte Wirklichkeit ist (zB Genderproblematik, Migration, Generationskonflikt, ökologische Probleme, Globalisierung);
– komplexe Projekte in Teamarbeit planen und entwickeln können;
– Präsentationen auch in Hinsicht auf Vermarktung, Wettbewerbs- und Ausstellungsbeteiligung erstellen können;
– werkstofftechnologische Kenntnisse besitzen, besonders auch in Bezug auf Umweltschutz und -verträglichkeit im Zusammenhang mit der praktischen Tätigkeit;
– die Gefahren im Umgang mit Maschinen, Materialien und Bearbeitungsverfahren kennen;
– arbeitsmedizinische Vorgaben und Sicherheitsvorschriften kennen;
– Gestaltungsstrukturen von Werken auf verschiedenen Ebenen fachterminologisch angemessen beschreiben, deren Wirkung analysieren und deren Rezeption unter Einbeziehung von Aspekten der Kunstpsychologie und Kunstphilosophie kritisch hinterfragen können;
– eigene Konzepte und Arbeiten in einen historischen und aktuellen medialen Zusammenhang stellen können;
– neue inhaltliche, gestalterische und technische Tendenzen der rezenten Gestaltungspraxis integrieren können;
– Grundlagen der Sprache des Films und der Filmästhetik kennen;
– filmische Arbeiten mit digitalen Produktionsmitteln selbstständig produzieren können;
– Exposé, Treatment, Drehbuch und Storyboard konzipieren können;
– digitale Stop-Motion Filme und Animationen erstellen können;
– eigene und andere filmischen Arbeiten in einen historischen und aktuellen Kontext einordnen und Hintergründe zur Produktion erläutern können;
– sich kritisch mit Massenmedien, insbesondere Film, Fernsehen und Neue Medien auseinandersetzen können;
– über grundlegende Kenntnisse im Bereich Filmgeschichte und Videokunst verfügen;
– Filme analysieren und unterschiedliche Filmgenres erkennen können;
– entscheiden können, welche Hard- bzw. Software für vorgegebene Anforderungen eingesetzt werden soll;
– Internetdienste zu künstlerischen Zielsetzungen und persönlichen Zwecken optimal nutzen können;
– IT-Projekte im Sinne des visuellen Gestaltens durchführen können;
– die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen und ökonomischen Probleme verstehen und kritisch hinterfragen;
– die wesentlichen Teile einer Multimedia-Produktion kennen und eigene Projekte im Team umsetzen können;
– graphischen Grundelemente von 3D-Systemen verwenden können;
– die verwendete Hard- und Software installieren und bedienen können;
– anhand eines erstellten Konzeptes eine virtuelle Welt erstellen können.
Lehrstoff:
Skizze, Sach- und Naturstudie.
Vertiefung und Erweiterung von themen- und aufgabenspezifischen malerischen und grafischen Techniken.
Abstraktionsschritte.
Porträt. Aktstudium. Proportionslehre.
Künstlerische Druckgrafik.
Zeichen- und Symbolbildung.
Experimentelles Gestalten und Aktion.
Original und Reproduktion.
Kunsttheorie. Werkanalysen und Reflexion.
Grundlagen. Erfahrungen mit Designprozessen. Methodologie und Kommunikation.
Darstellungstechniken.
Angewandte kreative Designprozesse. Freies und angewandtes Gestalten; ästhetische, kulturelle, soziale, emotionale Funktion, Gebrauchs-, Symbol- und ökologische Funktion.
Experimentelle und systematische Materialerkundung. Expressive, technische, semantische Eigenschaften von Materialien.
Form, Farbe, Oberfläche, Textur, Struktur, Plastizität, Raum, Volumen.
Darstellungsarten.
Marketing.
Konkrete und abstrakte Raumgestaltungen im Objekthaften, räumliche Wahrnehmung.
Gestaltungsmöglichkeiten, Experimentieren mit unterschiedlichen Materialen.
Materialgerechtes Arbeiten.
Abformung, Montage, Akkumulation, Guss, Kinetik.
Verbindungen, Verformungen, materialbedingte Bearbeitungsverfahren.
Gestalten in Holz, Metall, Gips, Wachs und ergänzenden Materialien (zB Kunststoffe).
Strukturierung, Bemalung, Lackierung.
Einsatz von Handwerkzeugen und Maschinen. Statik und Mechanik. Sicherheitsvorschriften.
Ästhetik. Werkanalysen.
Grundlagen der Sprache des Films, Filmästhetik, Medienkritik, Filmanalyse.
Digitale Produktionsweisen von Filmen. Software und Hardware zur Filmproduktion.
Kameratechnik, Lichttechnik, Audiogestaltung.
Produktion eigener Kurzfilme.
Digitaler Stop-Motion-Film.
Kombination einzelner Programme.
Layout.
Erstellen von Präsentationsmaterial (druckorientiert: zB Broschüren, Plakate, Kataloge) unter Einhaltung der gestaltungstheoretischen Komponenten.
Arbeiten mit Farbe, Text, Bild und Ebenen in mehrseitigen Dokumenten mit einheitlichem Raster.
Grafikformate.
Import und Export von pixel- und vektororientierten Daten.
Werkzeuge und Software der Vektor- und Pixelgrafik.
Druckvorbereitung.
Skizze, Sach- und Naturstudie.
Farbe als Symbol- und Ausdrucksträger.
Illusion, Abstraktion, Imagination.
Theorie der Gestaltung, Ästhetik.
Komposition und Struktur.
Aktstudium, Proportionslehre.
Illusionistische Darstellungsweisen, perspektivische Konstruktion, Hell-Dunkel- und Farbmodellierung.
Spezifische bildnerische Techniken und Gestaltungsmittel in ihrer ästhetischen, kommunikativen und symbolischen Bedeutung.
Experimente mit der Vielfalt der gestalterischen Möglichkeiten.
Themen- und aufgabenbezogene grafische und malerische Techniken in größeren Formaten und unterschiedlichen Bildträgern.
Druckgrafische Verfahren und Vervielfältigung.
Performance, Bühnengestaltung, Licht- und Tonqualitäten als verstärkende Ausdrucksmedien.
Mensch als Individuum und Gesellschaftswesen, Repräsentation, Inszenierung Natur und Umwelt.
Kunsttheorie. Kitsch und Kunstfälschung.
Werkanalysen und Reflexion.
Projektarbeit (Analysen, Entwicklung des Entwurfs, praktische Anwendung (Prototyp), Methodologie und Kommunikation).
Freies und angewandtes Gestalten.
Experimentelle und systematische Materialerkundung, expressive, technische, semantische Eigenschaften.
Darstellungsarten.
Designgeschichte.
Raumgestaltung. Räumliche Wahrnehmung. Körper- und Raumbeziehung.
Experimentieren mit unterschiedlichen Materialen in Bezug auf unterschiedliche Ausdrucksmöglichkeiten und kreative Prozesse.
Ästhetische Konzepte.
Bau von Modellen, Rauminstallation, Aktionskunst.
Gestalten mit diversen Materialien in fächerübergreifender Kombination mit Videoclips und Computeranimation.
Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten.
Öffentlicher Raum, Privatraum, Repräsentationskunst.
Mensch als Individuum und Gesellschaftswesen, Repräsentation, Inszenierung Natur und Umwelt.
Kunsttheorie.
Werk- und Projektanalysen.
Aspekte und Bereiche der Filmgeschichte.
Dokumentation.
Produktion von eigenen filmischen Arbeiten.
Digitale Animation.
Interaktives Multimedia Produkt.
Modellieren und Animieren von 2D-Objekten.
Grundlagen der 2D-Animation (Einzelbildanimation, Schlüsselbildanimation, Pfadanimation, Animation mit Skriptsprachen). Animationseffekte.
Umsetzung visueller Spezialeffekte.
Einfügen von Audiomaterial.
Multimedia- und Filmrecht.
Gestaltungsvorgaben und -einschränkungen (Bandbreite, Farbtiefe, Text- und Layoutmöglichkeiten von HTML etc.).
Definition von Pixelbildern, Auflösung, Bildgröße, Dateigröße, Möglichkeiten des Bildimports, Grafikformate, Bildkorrektur und Retusche, Auswahltechniken, Umgang mit Ebenen.
Einsatz von Text-, Mal- und Bearbeitungswerkzeugen, Spezialeffekte, Gestalten von Webelementen, Optimieren und Exportieren von Bildteilen.
Auswählen und Bearbeiten von Vektorgrafiken.
Arbeiten mit Farben, Text und Ebenen.
Vertiefung der gestaltungstheoretischen und praktischen Komponenten.
Illusion, Abstraktion, Imagination.
Umfangreiche Reflexionen und Analysen.
Formen und Mechanismen der visuellen Kommunikation.
Aspekte der Kunstpsychologie und Kunstphilosophie.
Projektbegleitende und -entwickelnde Recherchen – Themeninterpretation und entsprechende künstlerische Manifestation im historischen und aktuellen Kontext – Ideensammlung, Skizze und Entwurf – werkstofftechnologische Reflexionen und Materialwahl – themenbezogene kunst- und kulturgeschichtliche Reflexionen und Werkanalysen – Dokumentation der Arbeitsphasen – Ausführung der künstlerisch gestalterischen Projektarbeit – Präsentationsmaterialien.
Designprozess mit Analysen, Entwicklung des Entwurfs, praktischer Anwendung (Prototyp) Methodologie und Kommunikation.
Form und Funktion (Beschreibung, Analyse, Bewertung). Freies und angewandtes Gestalten.
Experimentelle und systematische Materialerkundung, expressive, technische, semantische Eigenschaften.
Form, Farbe, Oberfläche, Textur, Struktur, Plastizität, Raum, Volumen. Darstellungsarten. Marktanalysen.
Designgeschichte.
Räumlich-plastische, körperbezogene und materialbezogene Erfahrungen, Entwicklung und selbstständige Überprüfung ästhetischer Konzepte. Modelle.
Plastik, Skulptur, Kinetische Kunst, Rauminstallationen, Aktionskunst.
Gestalten in diversen Materialien, fächerübergreifende Kombination mit Video und Computeranimation.
Kunstmanifeste, Kunsttheorien, Kunstvermittlung.
Gesellschaftsstrukturen, öffentlicher Raum. Kunstmarkt.
Aspekte der Kunstpsychologie, Kunstphilosophie.
Gestaltungsprinzipien im Kontext moderner Kunstgattungen.
Geschichte, Entwicklung und Aspekte der Videokunst.
Produktion filmischer Arbeiten.
Design virtueller Sets, Bones und inverse Kinematik, Joints und Rigging.
Planung, Durchführung und Dokumentation mit Animation und Interaktion.
Plastische Gestaltung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– eine hohe Sensibilität im Umgang mit und in der Beurteilung von kreativen Leistungen im gesellschaftlichen Umfeld haben;
– Kenntnisse über den Einsatz eigenschöpferischer Fähigkeiten im Bereich der künstlerischen Praxis erlangen und durch die inhaltliche und selbstreflexive Auseinandersetzung mit künstlerischen Prozessen und Strategien in der Lage sein, ihre eigenen Standpunkte zu formulieren;
– durch die Auseinandersetzung mit künstlerischen Entwicklungen befähigt sein, eigene Projektkonzepte in historische und aktuelle Zusammenhänge stellen können;
– Gestaltung als individuellen Entscheidungsprozess verstehen und innovative Ideen und Lösungsansätze entwickeln können;
– Kenntnis über Praxis und Theorie der Formensprache erwerben und insbesondere mit dem Kanon der räumlich/plastischen Gestaltungsprinzipien vertraut sein;
– fachspezifische Begriffe verwenden und mit Hilfe dieser im Gestaltungsdiskurs argumentieren können;
– den Ablauf von Gestaltungsprozessen planen und strukturieren können (Ideen, Skizzen, Experimente, Modellen, Entwürfe, Werkzeichnungen);
– die Anwendung computerbasierter Entwurfs- und Konstruktionsprogramme kennen;
– selbstständig eigene Entwürfe mit erhöhtem inhaltlichen Anspruch und praktisch-technischem Schwierigkeitsgrad mit Hilfe der entsprechenden Techniken umsetzen können;
– ihren Arbeitsprozess selbstständig organisieren können und die Kompetenz zu kooperativem und kollaborativem Arbeiten erwerben;
– interdisziplinäre Zugänge projektorientiert berücksichtigen können;
– gestalterische und funktionelle Aspekte eines Designs bzw. eines künstlerischen Unikats im sozialen und kulturhistorischen Kontext differenzieren und daraus entstehende Problemstellungen in ihre Projekte mit einbeziehen können;
– Entwicklung von Konzepten und Kommunikation von Entwürfen im Designbereich unter Berücksichtigung funktioneller und ästhetischer Gesichtspunkte sowie wirtschaftlicher und ökologischer Faktoren;
– die notwendige Planung und Organisation im Zusammenhang mit Produktentwicklung kennen und die Zusammenarbeit mit Firmen erprobt haben;
– eine umfassende Arbeits- und Projektsdokumentation einschließlich Zeit-, Kosten- und Materialkalkulation erstellen können;
– berufsrelevante Methoden und zeitgemäße, internetbasierte Technologien zur Recherche, Entwicklung, Umsetzung und Präsentation anwenden können;
– sichere Verwendung fachspezifischer Literatur, digitaler Medien und anderer Hilfsmittel;
– Präsentationen im Hinblick auf Vermarktung, entsprechend der jeweiligen Erfordernisse, wie Wettbewerbs-, Messe- und Ausstellungsbeteiligungen erstellen können;
– über werkstofftechnologische Kenntnisse verfügen und diese adäquat und unter dem Aspekt der Umweltverträglichkeit anwenden können;
– sicher und selbstständig mit Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Arbeitsmaterialien umgehen können, die Gefahren im Umgang mit Maschinen, Materialien und Bearbeitungsverfahren kennen;
– Sicherheitsvorschriften und arbeitsmedizinische Vorgaben kennen und einhalten;
– über ein umfassendes technisches Fachwissen verfügen und dieses auf ihre individuellen Projekte anwenden können.
Reflexion künstlicher und natürlicher Formen. Experimentelle Verfremdung.
Themengebundene Entwurfsarbeit mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad vor dem Hintergrund künstlerischer und kulturhistorischer Aspekte unter Einbeziehung von Elementen künstlerischer Gestaltung.
Prozessablauf im Arbeitsgeschehen.
Berufsrelevanter Einsatz von zeitgemäßen neuen Medien und Internettechnologien.
Ausführungsreife, technische Werkzeichnungen mit Unterstützung computerbasierter Konstruktionsprogramme.
Erweiterte Werkzeug-, Maschinen- und Werkstoffkunde.
Fachspezifische Literatur und digitale Medien. Prozessbegleitende Recherche und Analyse. Arbeitstechniken und Materialien. Zeit-, Material- und Kostenkalkulation. Dokumentation und Präsentation.
Umwelt- und Arbeitsschutz. Unfallverhütung.
Gestaltungstheorie.
Werkanalyse und Reflexion.
Schneidengeometrie spanabhebender Werkzeuge, Werkzeugstahl und Bauarten der Werkzeuge.
Erstellung technischer Werkzeichnungen. Darstellung von Ansichten und Schnitten, Verbindungsmitteln und Schraffuren.
Konstruktionslehre (Lineare-, Flächen- und Körperkonstruktionen).
Grundlagen des Möbelbaus.
Arbeitszeit-, Kosten- und Materialkalkulation, Verschnittsätze und Onlinerecherche.
Form- und Funktionsanalyse, Bedarfserhebung.
Dokumentation des Ideenfindungs- und Herstellungsprozesses. Einsatz moderner Internettechnologien.
Herstellung eines Kleinmöbels.
Arbeit an den stationären Holzbearbeitungsmaschinen. Berücksichtigung prophylaktischer Unfallverhütung.
Handmaschinen.
Holzverbindungstechniken.
Oberflächenbehandlungsarten.
Kunsthistorische Aspekte räumlichen Gestaltens im freien und angewandten Bereich – Objektkunst.
Assemblage, Ready-made, Installation sowie aktuelle Tendenzen und Definitionen des Skulpturbegriffs.
Prinzipien der Gestaltung.
Proportionslehre, Gestaltungsprinzipien.
Geschichte der keramischen Brennöfen und Wärmeführungsarten.
Anwendung intuitiver Methoden. Zweidimensionale Darstellungstechniken. Übertragung des zweidimensionalen Entwurfs in eine dreidimensionale Form. Recherche und Analyse von Referenzwerken.
Werkprozess und Werkbetrachtung, Technik und bildnerische Verfahren.
Werkanalyse und Reflexion. Projektentwicklung und Prozessorientiertes Arbeiten.
Präsentationsfähige Umsetzung der Projekte in einen historischen und aktuellen Kontext gebracht.
Umweltschutz und Gesundheitsschutz. Industrieanlagen und Handwerksöfen.
Brenntechniken – Phasen. Brennkurven, Brennfehler, Brennhilfsmittel.
Chemische Zusammensetzung und technische Prinzipien von Gips. Gipstechniken und industrielle Formgebungsverfahren, Arbeitsmassen für gipstechnische Verfahren, Aufbereitung, Qualitätskriterien, Tixothropie.
Gipsformen und deren Einsatzbereiche.
Theorie der Gestaltung. Fachterminologie. Untersuchung von Eigenschaften. Natur – Kunst: Form- und Funktionsanalogien.
Schmuckgeschichte.
Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung.
Anwendung intuitiver Methoden. Grundlagen des Mindmapping. Rhythmusübungen, Kombinatorikübungen, Visualisierungsübungen. Zweidimensionale Darstellungstechniken. Übertragung des zweidimensionalen Entwurfs in eine dreidimensionale Form.
Experimentieren mit verschiedenen Materialien. Kombination unterschiedlichster Materialien zur Verdeutlichung struktureller Kontraste.
Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten.
Präsentationsfähige Umsetzung der Ideen, Entwürfe und gefertigten Produkte. Erstellen von Dokumentations- und Präsentationsmaterial.
Maschinen- und Werkzeugkunde. Sicherheitsvorschriften. Einhaltung von Verarbeitungsvorschriften für die Metalle und Legierungen.
Verbindungstechniken. Plastisch verformende Techniken.
Innerer Aufbau reiner Metalle, Veränderungen des Atom- und Kristallitgefüges bei der Umformung.
Rekristallisation, Umformungsgrad und Glühtemperatur.
Chemische Hilfsstoffe, deren Nutzung und Gefahren.
Materialanalyse chemisch/pysikalisch. Entsorgung und Wiedergewinnung.
Vollendende Techniken.
Edelsteinkunde.
Fassungsformen und Herstellungstechniken.
Organisieren des Raumes.
Künstlerisches Unikat und serielles Produkt. Erarbeitung individueller Objekte. Visualisierungstechniken.
Erstellung von Modellen aus Metall, Holz und Keramik als Ausgangsmaterial für die gängigen Vervielfältigungstechniken.
Erweiterte Werkzeug-, Maschinen- und Werkstoffkunde.
Erweiterte Fachterminologie. Kunsttheorie. Plastik und Skulptur im Wandel der Zeit.
Alltagskultur (material culture). Designtheorie.
Präsentationsfähige Umsetzung der Ideen, Entwürfe und gefertigten Produkte.
Projekte zu den Themenbereichen im IV. Jahrgang.
Arbeitsablaufplanung. Zeit-, Material- und Kostenkalkulation. Recherche, Analyse.
Berufsrelevanter Einsatz von zeitgemäßen neuen Medien und Internettechnologien in der Unterrichtsgestaltung. Ausführungsreife, technische Werkzeichnungen mit Unterstützung computerbasierter Konstruktionsprogramme.
Projektorganisation und Kommunikation.
Projektmanagement (Projektplan, Ziele, Timelines, Aufgabenverteilung im Projektteam).
Eigene Konzepte im historischen und aktuellen Kontext, Fachterminologie, Zeitkalkulation, Visualisierung, Kommunikation von Ideen.
Vermarktung. Preisgestaltung und Vertriebsmöglichkeiten.
Zeitgenössisches Möbeldesign, Möbelstilkunde, Funktionsanalyse am Objekt.
Grundlagen der Produktgestaltung (praktische, ästhetische, symbolische Funktionen, Gestaltungsmerkmale, der Goldene Schnitt).
Ornament und seine Bedeutung in der Gesellschaft.
Verwendung experimenteller Verfremdung.
Experimentelle Gestaltung zu aktueller Themen. Nutzung internetbasierter Technologien im Bereich prozessorientierten Arbeitens.
Modellbau zur ersten Visualisierung monoxyler Objekte und Assemblagen.
Monoxyle Objekte aus dem Stamm oder Blockverleimung.
Skulptur/Plastik unter Berücksichtigung der Materialbesonderheiten.
Schnitz- und Abtragetechniken.
Designprozesse – ganzheitliche Produktanalyse, Mensch – Objekt – Raumbezüge.
Objektfunktionen – praktisch, ästhetisch, symbolisch, Innovationen. Designnachhaltigkeit als soziale Verantwortung.
Entstehungsgeschichte von Keramik und Glasuren.
Designgeschichte – Reformbewegungen, Moderne, Handwerk und Industrie.
Analysen, Arbeitsprozess mit experimentellem als auch analytischem Zugang (Skizze, Entwurf, Modell, Entwicklung von Protypen) Marktrecherche (Zielgruppenanalyse, Produktanalyse).
Erkennen, Beschreiben, Analysieren und Bewerten von Form und Funktion. Ergonomische Anpassung.
Durchgängigkeit von Gestaltungsprinzipien – formale Konsequenz.
Technische und Formale Eigenständigkeit.
Silikatchemie – Glasurrohstoffe und ihre Eigenschaften; Färbende Rohstoffe. Segerformel. Eutektikum.
Glasurtechnologie – Glasurarten. Eigenschaften.
Gips- und Gießtechnik – vom Prototyp zur Serienproduktion, Manufakturen. Technik des Gipsdrehens.
Arbeitsmodelle aus verschiedenen Materialien.
Diverse Prozesse zur Herstellung von Positiv- und Negativformen. Theorie und Praxis zur Erstellung mehrteiliger Gipsformen.
Montagetechnik gegossener keramischer Objektteile und Materialkombinationen.
Vertiefung keramischer Formgebungstechniken.
Methoden der Betrachtung und Analyse von Werken der Designgeschichte. Betrachtung und Analyse der eigenen Kunst- und Designprodukte. Objektfunktionen (praktisch, ästhetisch, symbolisch).
Geschichte der Metallgestaltung (Plastik, Skulptur, Gebrauchsgegenstände). Konzepte und Strategien zeitgenössischer KünstlerInnen.
Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung.
Verwendung tradierter Materialassoziationen sowie deren Verfremdung. Arbeiten mit unkonventionellen Materialien.
Konstruktionslehre. Modelliertechniken. Vertiefung und Erweiterung von themen- und aufgabenspezifischen Techniken.
Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten.
Methoden der Gusstechnik in Serienproduktion und Einzelstückherstellung. (Emaillieren, Ätzen, Niellieren, Tauschieren, Granulieren, Gravieren).
Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten.
Werkzeuge zur Herstellung von seriellen Teilen.
Industrielle Umformungs- und Produktionsverfahren.
Designgeschichte. Die Bedeutung des Designs für Unternehmen.
Form und Funktion (Beschreibung, Analyse, Bewertung).
Marktrecherche (Zielgruppenanalyse, Konkurrenzanalyse, Trendanalyse). Strategien- und Konzeptentwicklung für individuelle Projekte.
Objektfunktionen.
Analyse von Gestaltungsprozessen.
Erweiterter Kunstbegriff, Soziale Plastik, Tendenzen der zeitgenössischen Plastik und Skulptur.
Intervention im Raum, Oberfläche, Proportion, Bedeutung von Fotografie und Video in Bezug auf zeitgenössische Objektkunst, Computergenerierte und -animierte Objekte.
Funktionsweisen des Kunstmarktes. Kunst im öffentlichen Raum. Skulptur als Prozess.
Die Rolle des Handwerkers/Metallgestalters/Künstlers/Designers in der Gesellschaft.
Ästhetische Konzepte, Kunsttheorien.
Grundlagen der Ethik.
Vermarktung und Selbstpräsentation.
Museums- und Galerienwesen, Agenturen, öffentliche und private Sammlungen, Förderungen.
Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung.
Analyse von Gestaltungsprozessen.
Fächerübergreifende Projekte.
Erweiterte Visualisierungstechniken.
Vertiefung und Erweiterung von themen- und aufgabenspezifischen Techniken.
Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten.
Umsetzen funktionaler oder skulpturaler Entwürfe mit hohem inhaltlichem Anspruch. Interdisziplinäres Arbeiten. Prozessbegleitende themenbezogene kunst- und kulturgeschichtliche Reflexionen und Werkanalysen. Kalkulation und Organisation des Arbeitsablaufs. Ausführung der künstlerisch gestalterischen Projektarbeit. Dokumentation und Präsentation.
Kombination unterschiedlichster Materialien. Selbstständige, entwurfsbezogene Auswahl aus unterschiedlichen Arbeitsmaterialien.
Projektbezogene Werkstoffkunde und -technologie.
Strategien- und Konzeptentwicklung für ein individuelles Projekt.
Dokumentation der Arbeitsphasen, kulturhistorischer Hintergrund, Material-, Zeit- und Kostenkalkulation, persönlicher Zugang, Interpretation des Themas unter Einbeziehung historischer und aktuellen Zusammenhänge, ReferenzkünstlerInnen, Materialanalyse, Modelle, Techniken und Materialien.
Textile Gestaltung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– Kenntnisse über den Einsatz eigenschöpferischer Fähigkeiten zum Konzipieren, Entwerfen und Designen in den diversen gestalterischen Disziplinen der Formgebung und Kommunikation erlangen;
– einen umfassenden, praxisnahen Gestaltungsprozess (Ideenskizzen, Experimente in Material, Formfindung, detaillierten Entwürfen und Werkzeichnungen, fachgerechter Herstellung von Prototypen bzw. Modellen) vollziehen und zweckmäßig strukturieren können;
– durch ihr grafisches und malerisches Ausdrucksvermögen ihre Ideen und Themen veranschaulichen können;
– ihre Handlungsabläufe strukturieren, selbstständig durchführen können sowie teamorientiert arbeiten;
– interdisziplinäre Zugänge projektorientiert berücksichtigen können;
– die Komplexität verschiedener Werkstoffe und deren Ver- bzw. Bearbeitungsverfahren kennen;
– Konzepte im Designbereich im Hinblick auf funktionelle, zeitgeistrelevant ästhetische, wirtschaftliche und ökologische Parameter entwickeln können;
– die Methoden der Recherche durch fachspezifische Literatur, digitale Medien und andere Hilfsmittel nutzen können, um eigene Projektideen in historische und aktuelle Bezüge zu setzen;
– bestehende Werke der bildenden Kunst einer kritischen Werkanalyse unterziehen können;
– die Fachterminologie kennen und sie auch in konzeptuellen, analytischen und vermittelnden Texten anwenden können;
– sich werkstoff- und werkzeugtechnologische Kenntnisse durch praktische und experimentelle Tätigkeiten erarbeiten können;
– Zeit-, Kosten- und Materialkalkulationen erstellen können;
– für künstlerische Zielsetzungen und Gestaltungsprozesse Internetdienste und aktuelle Medien nutzen können;
– die Ergebnisse ihrer Arbeiten in adäquater und umfassender Form dokumentieren können;
– Präsentationen im Hinblick auf Vermarktung, Wettbewerbs- und Ausstellungsbeteiligungen erstellen können;
– verantwortungsvoll im Bereich der Unfallverhütung handeln und Sicherheitsvorschriften und adäquate Arbeitsbedingungen kennen und berücksichtigen;
– sichere und selbständige Verwendung von Geräten, Werkzeugen und Arbeitsmaterialien;
– die Umweltverträglichkeit von Materialien und Verfahren kritisch hinterfragen und ökologische Aspekte in ihr Handeln integrieren können.
Freie Entwurfsarbeit. Prozessbegleitende Recherche.
Prozesse der Ideenfindung.
Entwurf und Werkzeichnung (manuell und mit CAD-Programm).
Werkbetrachtung vor dem Hintergrund kulturhistorischer Aspekte; Analyse und Reflexion des eigenen inhaltlichen und gestalterischen Zugangs.
Fachgerechte Handhabung der Geräte und Werkzeuge.
Dokumentation und Präsentation. Layout. Berücksichtigung gestaltungstheoretischer Komponenten.
Fachspezifischer Literatur und digitaler Medien.
Umwelt- und Arbeitsschutz. Unfallverhütung.
Theorie der Gestaltung. Methoden der Recherche. Moodboard zur Visualisierung und Unterstützung darstellbarer Ideen.
Auseinandersetzung und Differenzierung von Konzepten.
Erscheinungsformen und Funktionen von Textilien.
Wechselwirkungen ästhetischer Aspekte und technisch ökonomischer und ökologischer Bedingungen.
Entwicklungsprozesse im Formfinden und Experimentieren mit verschiedenen Materialien.
Experimentelle und systematische Materialerkundung.
Definition von Materialeigenschaften. Natürliche Farbstoffe. Farbsysteme. Beizmittel.
Spezielle Drucktechniken.
Drucken als Experiment. Farbgestaltung und Wirkung.
Direkte und indirekte Reservierungstechniken.
Theorie der Gestaltung. Fachterminologie. Untersuchung von Materialeigenschaften.
Textilgeschichte.
Intuitive Methoden. Rhythmusübungen, Kombinatorikübungen, Visualisierungsübungen. Zweidimensionale Darstellungstechniken.
Kombination unterschiedlichster Materialien.
Erstellen von Dokumentations- und Präsentationsmaterial.
Präsentationsfähige Umsetzung der Ideen, Entwürfe und gefertigter Werkstücke.
Darstellung und Gestaltung.
Maschinen und Werkzeugkunde.
Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung.
Experimentieren und Gestalten mit/auf verschiedenen textilen und artfremden Materialien.
Kombinationen von textilen und thermoplastischen Gestaltungselementen.
Übertragen von Motiven auf verschiedenste Materialien.
Elementare Web– und Knüpftechniken.
Einfache Farbverflechtungen. Grafik zu den Bildweb- und Gobelintechniken.
Geschichtliche Entwicklung.
Bestandteile und Funktion einfacher Gobelin– und Schaftwebstühle.
Gewebeentwurf und Übertragung in die Patrone. Digitale, grafische Darstellung einfacher Bindungen.
Arten der Verzwirnungstechnik. Strukturdesign und grafische Darstellung. Elemente einer Musterkomposition. Einführung zur Dekomposition.
Webexperimente mit klassischen Materialien. Umsetzung von individuellem Strukturdesign. Ideenumsetzung. Ökonomische Prozessgestaltung.
Technik, Mechanik und Morphologie. Grundlegende Detailverarbeitungstechniken. Vor- und Nachbehandlungstechniken.
Handhabung und Pflege der Webstühle und Werkzeuge.
Konzepte im Designbereich (funktionelle, ästhetische, wirtschaftliche und ökologische Gesichtspunkte).
Einführung in die Technologie der Bekleidungsmaschinen.
Grundlegende Kenntnisse von Material- und Verarbeitungstechniken. Fertigkeiten sowohl für den künstlerischen wie auch industriellen Arbeitsprozess.
Innovative und traditionelle Materialien. Gestalterische Problemlösungen. Kreativitätstraining, Erfinden.
Experimentieren im Bereich der Schnittlösung.
Basis und Methodentraining für Hand- und Maschinnähen, Glätten und Bügeln.
Verarbeitungstechniken aus einfachen Materialien; zeitgemäße Fertigungsverfahren. Detailarbeiten.
Experimente der Verarbeitung mit neuen, auch artfremden Materialien.
Ökonomische, ökologische und kulturelle Rahmenbedingungen. Phänomene der bildnerischen Darstellung.
Farbige Entwurfsgestaltung (Illusion und Abstraktion).
Materialkombinationen im Experiment; Komplexität der Anforderung mit Partnern bzw. mit Auftraggebern.
Verbale und visuelle Interpretationen.
Werkanalyse und Reflexion.
Arbeitsablaufplanung. Zeit-, Material- und Kostenkalkulation.
Dokumentation und Präsentation.
Strukturen der Gesellschaft, öffentlicher Raum, Kunstmarkt, Kunstvermittlung. Textildesign (komplexe Formensprache, historischer Kontext). Prozesse der Anordnung und Rapportierung.
Design (mit CAD). Kommunikation mit Planungspartnern, Kunden, Behörden.
Gestaltungsarbeit und Reflexion in Bezug auf ReferenzkünstlerInnen. Objektfunktionen (symbolisch, ästhetisch, praktisch).
Fertigungsmethoden, Materialeinsätze und Kalkulation. Ausführen großer Formate. Ein- und mehrfarbiges Textildesign mit Rapportvariationen.
Chemische Farbstoffe.
Spezielle Drucktechniken.
Textilausrüstung.
Theorie der Gestaltung. Geschichte der Textilkunst in verschiedenen Kulturkreisen. Fachterminologie.
Erarbeitung individueller Entwürfe im Hinblick auf eine eigenständige künstlerische Aussage. Reflexion des eigenen künstlerischen Schaffens. Präsentationsfähige Umsetzung der Ideen, Entwürfe und gefertigten Werkstücke.
Arbeitsablaufplanung. Zeit-, Material- und Kostenkalkulation.
Recherche, Analyse, Dokumentation und Präsentation.
Materialeigenschaften. Darstellung und Gestaltung (mit CAD).
Maschinen- und Werkzeugkunde.
Sicherheitsvorschriften.
Umsetzung der Projektideen. Experiment und Gestaltung.
Spezielle Legetechniken. Bouillon-, Spreng- und Stechtechnik in historischer und zeitgemäßer Ausführung. Montierungsarbeiten.
Fachzeichnung. Web- und Knüpftechniken. Ajourbindungen. Schattengewebe. Multikolorierte Farbverflechtungen. Erweiterte Gobelintechniken. Kombinierte Knüpftechniken.
Bestandteile und Funktion des Mehrschaftwebstuhles. Schaft- und Jacquardweberei.
Designprozess und Übertragung in die Patrone. Grafische Darstellungsmöglichkeiten im digitalen Bereich.
Soziokulturelle Betrachtungsansätze. Gewebedesign/grafische Darstellung. Komposition/Dekomposition.
Webexperiment mit artifiziellen Materialien. Kombination von Technik – Material – Patrone.
Kundenorientierung im Auftragsprojekt. Effizienter Arbeitsprozess.
Experimentelle und systematische Materialerkundung.
Komplexe Webtechniken. Detailverarbeitung und Nachbearbeitung.
Montage. Vorarbeiten und Einrichten. Webautomatismen.
Ökologische Fragen in der textilen Kette, Pflege und Funktionalität von textilen Flächen.
Aktuelle Textilentwicklung.
Aufbau, Pflege und Funktionalität von Naturfasern und Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren.
Stoff- und Materialanalysen. Textile Flächen – Faden-, Faserverbundstoffe und Kombinationen;
Materialrecherche und Auswahl. Textiltechnologie und Werkstoffmorphologie.
Prozesse der Ideenfindung. Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten. Dokumentation und Präsentation exemplarischer Reflexionsthemen.
Naturbeobachtung, Menschenbild, Abstraktion, Objektkunst, Verknüpfungen mit verschiedenen Disziplinen wie Technik, Architektur und Umwelt. Kontextualität.
Konzeptuelle Skizzen. Entwurfs- und Werkzeichnungen. Physikalische und virtuelle Modelle. Funktionsdiagramme und technische Zeichnungen. Zeit-, Material- und Kostenkalkulation.
Ausführung des Werkstückes. Werkanalyse und Reflexion. Dokumentation und Präsentation.
Objekt – Bild – Medien
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– einen umfassenden, praxisnahen Gestaltungsprozess (Ideenskizzen, Experimente im Material, Formfindung, detaillierten Entwürfen und Werkzeichnungen, fachgerechter Herstellung von Prototypen bzw. Modellen in den verschiedenen Materialien) vollziehen und zweckmäßig strukturieren können;
– mit dem Kanon der wesentlichen flächigen und räumlich/plastischen Gestaltungsprinzipien und Gestaltgesetze vertraut sein;
– mit ihren zeichnerischen und malerischen Fertigkeiten ihre Wahrnehmungen bzw. ihr Wirklichkeitserleben in verschiedenen visuellen Medien umzusetzen können;
– vielfältige Erweiterungsmaterialien ergänzend bzw. in Kombination mit den Leitmaterialien der unten aufgezählten Bereiche einsetzen können;
– Inhalte und Themen zeichnerisch, malerisch und räumlich/plastisch adäquat formal umsetzen können;
– für eine thematische Vorgabe bzw. Aufgabe (bereichsübergreifendes Jahresthema) in selbstständiger Projektarbeit künstlerisch-gestalterische Ideen, unter Berücksichtigung kunsttheoretischer, kulturgeschichtlicher und gesellschaftlicher Bezüge, entwickeln und diese mit verschiedenen Werkstoffen, Technologien und Medien ausarbeiten können;
– Zeichnung und Malerei als Kommunikationsmittel nutzen und mit ihnen Ideen und Konzepte visualisieren können;
– Schrift, Ornamente, Piktogramme, Logos, Infografiken und Bildelemente im Sinne einer stimmigen Zeichen- und Symbolbildung einsetzen können;
– die Bedeutung und Einsatzmöglichkeiten von Arbeits- und Präsentationsmodellen, Prototypen und künstlerischen Unikaten kennen;
– in freien und angewandten Gestaltungsarbeiten ästhetische Funktion, Gebrauchsfunktion und Symbolfunktion analysieren können;
– Visualisierungs-Strategien für eine effektive mediale Kommunikation entwickeln können;
– die Prinzipien und Fachbegriffe des filmischen Erzählens kennen und anwenden können;
– die verschiedenen Einstellmöglichkeiten von handelsüblichen Consumer-Camcordern kennen und Video- und Audiomaterial erstellen und verarbeiten können;
– Gestaltungsentscheidungen vorschlagen und argumentieren können;
– die einschlägige Fachterminologie kennen und sie – auch im Verfassen von konzeptuellen, werk- und verfahrensanalytischen bzw. vermittelnden Texten – anwenden können;
– einfache wissenschaftliche Arbeitsweisen in Begleitung und Ergänzung ihrer Gestaltungspraxis anwenden können;
– praxisrelevante Methoden, Computerprogramme und Standards zur Recherche, Entwicklung und Umsetzung sowie Präsentation anwenden können;
– sich sowohl in ihrem Schaffen als auch auf werkkritische Weise auf aktuelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Diskurse beziehen können;
– für das Entwickeln eigener gestalterischer Lösungen Ressourcen aus dem historischen und gegenwärtigen Kunstschaffen nützen können;
– werkkritische Analysen in Bezug auf aktuelle Entwicklungen im Bezugsfeld der Massenmedien durchführen und die medial geprägte Gesellschaft aktiv mitgestalten können;
– komplexe Projekte in Teamarbeit entwickeln und planen können und die praktische künstlerische Arbeit dokumentieren können;
– distributive Plattformen für ihre visuell unterstützten Präsentationen nützen können;
– Präsentationen auch in Hinsicht auf Vermarktung, Wettbewerbs- und Ausstellungsbeteiligung erstellen können;
– werkstofftechnologische Kenntnisse besitzen, besonders auch in Bezug auf Umweltschutz und -verträglichkeit im Zusammenhang mit der praktischen Tätigkeit;
– die wesentlichen Eigenschaften der Technologien bzw. der technischen Eigenschaften der in den praktischen Arbeiten eingesetzten Werkstoffe und Arbeitsmittel in Hinblick auf ihre Relevanz für Gestaltungsfragen schriftlich reflektieren können;
– die Gefahren im Umgang mit den einzusetzenden Maschinen, Materialien und Bearbeitungsverfahren kennen;
– arbeitsmedizinische Vorgaben, Sicherheitsvorschriften und adäquate Arbeitsbedingungen kennen und berücksichtigen.
Lehrstoff:
Experimentelle und systematische Erkundung von Material und Technik (syntaktische, pragmatische und semantische Eigenschaften. Form, Farbe, Oberfläche, Textur, Struktur, Plastizität, Raum. Environment, Installation, Performance).
Darstellungsarten.
Natur – Technik – Kunst.
Verbindungen. Verformungen. Bearbeitungsverfahren. Veredelungen.
Maschinen- und Werkzeugkunde. Sicherheitsvorschriften.
Material, textile Gefüge, Flächen- und Raumkonstruktionen und Hüllen. Farbträger; Montagen; produktive Dekonstruktion. Beweglichkeit und Fallverhalten im Hinblick auf Ausdruck und Funktion.
Bindungslehre.
Gewebeoptik und -funktion.
Geräte und Maschinen.
Materialberechnung.
Plastik, Skulptur, Designobjekte und konstruktives Bauen, Experimentieren mit Holz und vergleichbaren bzw. ergänzenden Materialien (natürliche und artifizielle Stoffe).
Furnieren, Ölen, Lackieren, Beizen.
Statik und Mechanik.
Einsatz von Handwerkzeugen und -maschinen.
Warm- und Kaltbearbeitungstechniken von edlen und unedlen Metallen.
Einsatz von Handwerkzeugen, Maschinen und Vorrichtungen.
Komplexere Aufgaben und Vertiefung in unterschiedlichen Materialien.
Schweißen, Emaillieren und Einfassen, Ausformen und Gießen.
Größer dimensionierte und raumgreifende Arbeiten.
Design, Modellbau.
Gestaltungsrelevante Werkstoffkunde und –technologie.
Fächerübergreifendes Arbeiten.
Experimentelle und systematische Erkundung von Material und Technik (syntaktische, pragmatische und semantische Eigenschaften. Form, Farbe, Oberfläche, Textur, Struktur, dargestellte Plastizität, Raum).
Typographische, kalligraphische und ornamentale Aspekte.
Darstellungsarten.
Zeichen-, Malgründe und –mittel.
Drucktechniken.
Maschinen- und Werkzeugkunde. Sicherheitsvorschriften.
Farbiges Gestalten in verschiedenen Techniken; Maltechnologie.
Grafisches Gestalten, einschließlich aufwändiger künstlerischer Druckgrafik (Hochdruck).
Naturstudium in verschiedenen Techniken, Studien vor größeren Objekten, Klärung der räumlichen Verhältnisse.
Landschaftsmalerei und –zeichnung.
Studien zu perspektivischen Darstellungsarten.
Illusion, Abstraktion.
Verschiedene Drucktechniken, experimenteller Druck.
Farbgestaltungen und –wirkungen.
Ausführen großer Formate.
Fotodruck. Vertiefung und Differenzierung der physikalischen und chemischen Gestaltungstechniken. Vielfalt der gestalterisch-formalen Möglichkeiten.
Farbiges und grafisches Gestalten. Arbeiten auf großen Formaten. Künstlerische Druckgrafik (Tiefdruck).
Darstellungen der menschlichen Figur, Aktstudium, Körper im Raum.
Gestaltungsarbeit und Reflexion in Bezug auf ReferenzkünstlerInnen.
Dokumentation von Zeichnung und Malerei (digitale Fotografie, Scannen).
Experimentelle und systematische Erkundung diverser Medien.
Wahrnehmungsmechanismen bei computergenerierten Bildmedien.
Form, Farbe, Oberfläche, Textur, Struktur, dargestellte Plastizität, Raum.
Typographische, kalligraphische und ornamentale Aspekte.
Medienspezifische Bildästhetik – neue Formen des künstlerischen Ausdrucks.
Scribble, Skizze und Entwurf als Mittel der Konzeptentwicklung, Gestaltentwicklung und Korrektur.
Gestaltungsmöglichkeiten (Pixel- und Vektorgrafikbereich. Animationstechnik. Screendesign. Webtechnologie).
Programmoberflächen, Werkzeuge und Anwendungen.
Bildmontagen, Effekte, Prozesse automatisieren.
Geometrisches Arbeiten. Arbeiten mit Text. Multimediale Produktionen.
Typografie, Layout, Corporate-Design.
Electronic Publishing (Text. Bild. Schrift. Typografie. Print. Digital).
Das Bild in der Typografie. Layout/Mengentext.
Pixelgrafik vektorisieren.
Adäquate Verwendung von Videokameras und externen Mikrofonen.
Grundregeln der filmischen Syntax.
Schnitt- und Compositing-Software.
Herstellen von Kurzfilmen.
Dokumentation, Spielfilm in Gruppenarbeit; Analyse von Produkten aus dem Fernseh- oder Filmbereich (psychische Wirkungsweisen. Soziale, kulturelle und politische Relevanz).
Vertiefung im Pixel- und Vektorgrafikbereich, Animationstechnik. Screendesign und Webtechnologie.
Bilddateioptimierung.
Screenlayout. (Blicksteuerung durch optische Signale; Zusammenwirken von Bild, Schrift, Audio, Video; grundlegende Prinzipien der Interaktion; Symbole, Ikons, Piktogramme, Infografik; Navigationselemente).
Kreativitätstheorien und -modelle.
Problem des Schönen, Stereotype und Klischees, Kitsch, Kunstfälschung, Original – Reproduktion, Unikat – Serie, Formen und Mechanismen der visuellen Kommunikation.
Rechercheverfahren (Themenaufarbeitung. Themeninterpretation).
Realisierung und Reflexion im historischen bzw. gegenwärtigen Zusammenhang.
Werkstofftechnologie (Gewinnung, Verarbeitung, Eigenschaften).
Referenzkünstler, ökologische Aspekte.
Dokumentation der Arbeitsphasen, Archivierung von Präsentationsmaterial.
Material-, Zeit- und Kostenkalkulation (Bezugsquellen, handelsübliche Formate, Preise).
2. SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung ihres kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule in ihrem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.
Fremdsprachenseminar:
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.
Pro Jahrgang, in dem das Seminar geführt wird: je eine einstündige Schularbeit.
IT-Seminar:
Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Allgemein bildendes Seminar:
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Naturwissenschaftliches Seminar:
Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Künstlerisch-kreatives Seminar:
Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Persönlichkeitsbildendes Seminar:
Förderung der Sozialkompetenz, Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz, Psychohygiene im Berufsleben.
Fachtheoretisches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.
Praxisseminar:
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
– ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
– die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
– einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben und die Berufsrealität gewinnen;
– über Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
– sich Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher verhalten können;
– aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Grundsätzlich zwischen dem III. und IV. oder dem IV. und V. Jahrgang im Ausmaß von jeweils vier Wochen in Akkordanz zu den vor dem Praktikum unterrichteten Sachgebieten.
In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.
Didaktische Grundsätze:
Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern bzw. den Erziehungsberechtigten abzuleisten.
Die Schülerinnen und Schüler sind beim Auffinden von geeigneten Praxisstellen zu unterstützen.
Es ist darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikanten- und Praktikantinnenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.
Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich, mit den Betrieben, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und im Ausland abgehalten werden. Fremdsprachliche Auslandspraktika sind im Hinblick auf den Erwerb der sprachlichen Kompetenz empfehlenswert. Die Eignung auch ausländischer Praxisstellen ist im Hinblick auf die Bildungs- und Lehraufgaben zu überprüfen.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und die Schülerinnen und Schüler dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
D. Fakultatives Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:
Das fakultative Praktikum kann – zusätzlich zum Pflichtpraktikum, jedoch möglichst nicht in denselben Hauptferien – vor Eintritt in den V. Jahrgang in der Dauer von vier Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abgeleistet werden.
Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, wird ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reife- und Diplomprüfungszeugnis aufzunehmen.
E. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.