Änderungen zwischen den Fassungen
§ 2geändertAbs 1; Abs 2 (neu)
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
§ 2.
(1) Diese Verordnung tritt mit 7. September 2020 in Kraft und mit Ablauf des Schuljahres 2020/21 außer Kraft.
(2) Diese Verordnung sowie die einen Teil dieser Verordnung bildende Anlage A treten mit Ablauf des 13. Septembers 2020 außer Kraft.