Änderungen zwischen den Fassungen
§ 13geändertAbs 2 (neu) · umnummeriert: Abs 3
6. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 13.
(1) Diese Verordnung tritt mit 17. Oktober 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2, BGBl. II Nr. 263/2020, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 411/2020, außer Kraft.
(2) Die Anlagen A und B in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 462/2020 treten mit 31. Oktober 2020 in Kraft.
(23) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. März 2021 außer Kraft.