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Einrichtung von Außenstellen in Justizanstalten
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1
§ 0↗
RIS↗
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aufgehoben
in Kraft 01.01.2020 – 01.12.2020 · idF
BGBl. II Nr. 404/2019
§ 3↗
RIS↗
§ 3.
In der Justizanstalt Wien-Favoriten ist eine Außenstelle der Justizanstalt Göllersdorf eingerichtet.