Änderungen zwischen den Fassungen
§ 3geändertAbs 2 (neu)
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit 22. Dezember 2020 in Kraft und mit Ablauf des 1. Jänner 2021 außer Kraft.
(2) Die Änderung des Titels, § 1 und die Änderung in § 3 Abs. 1 treten mit Ablauf des 29. Dezember 2020 in Kraft.