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Fassungsvergleich zu VO über die Gewährung eines FKZ 800.000×

Änderungen zwischen den Fassungen

Richtlinien über die Gewährung eines begrenzten Fixkostenzuschusses bis EUR 800.000 durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) (VO über die Gewährung eines FKZ 800.000) 11