Änderungen zwischen den Fassungen
Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2020/21 (aufgehoben)
2§ 0↗RIS↗
§ 2geändert
Ende des Unterrichtsjahres
§ 2.
Für die letzte Schulstufe von mittleren Schulen und Sonderformen höherer Schulen gemäß § 1 Abs. 1, an welchen keine standardisierte abschließende Prüfung durchgeführt wird, endet das Unterrichtsjahr 2020/21 zum sich am 8. Jänner 2021 aus der jeweiligen Verordnung der Schulbehörde über Termine der abschließenden Prüfung aufgrund des Schulzeitgesetzes 1985 ergebenden Zeitpunkt. Für die letzte Schulstufe von höheren Schulen gemäß § 1 Abs. 1 endet das Unterrichtsjahr 2020/21 am 2. Mai 2021. Die Schülerinnen und Schüler bleiben Schülerinnen und Schüler der Schule bis zum Tag vor Beginn der Klausurprüfung.
§ 4geändertAbs 3 (neu)
… 3 unveränderte Absätze
Prüfungstermine
§ 4.
(1) Für die nachstehend genannten Prüfungsgebiete der in § 1 der Verordnung über Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 genannten abschließenden Prüfungen, werden folgende Prüfungstermine festgesetzt:
Haupttermin 2021 | ||
Prüfungsgebiet | Datum | |
nichtstandardisierte Klausurarbeiten | ab 19. Mai 2021 | |
Deutsch | Do | 20. Mai 2021 |
(angewandte) Mathematik | Fr | 21. Mai 2021 |
Spanisch Kroatisch Ungarisch Slowenisch | Di | 25. Mai 2021 |
Englisch | Mi | 26. Mai 2021 |
Latein Griechisch | Do | 27. Mai 2021 |
Französisch | Fr | 28. Mai 2021 |
Italienisch | Mo | 31. Mai 2021 |
mündliche standardisierte Kompensationsprüfungen | Mi und Do | 16. und 17. Juni 2021 |
(2) Mündliche Prüfungen in Schulen mit standardisierten Prüfungsgebieten finden ab 7. Juni 2021 statt.
(3) Abweichend von § 10 der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen (Prüfungsordnung AHS) hat die erstmalige Abgabe der schriftlichen Arbeit in digitaler und gedruckter Form im Schuljahr 2020/21
1. in den Bundesländern Niederösterreich und Wien bis zum 28. Februar,
2. in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg bis zum 7. März und
3. in den Bundesländern Oberösterreich und Steiermark bis zum 14. März
zu erfolgen.