Änderungen zwischen den Fassungen
Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu bestimmten Nachbarstaaten (aufgehoben)
1§ 0↗RIS↗
§ 2geändert
§ 2.
Diese Verordnung tritt am 9. Jänner 2021, 00.00 Uhr, in Kraft und am 27 29. Februar März 2021, 24.00 Uhr, außer Kraft.