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Fassungsvergleich zu Festlegung des Zeitraums für Freistellungen nach § 12k Abs. 1 Gehaltsgesetz 1956 und § 29p Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz 1948×

Änderungen zwischen den Fassungen

Festlegung des Zeitraums für Freistellungen nach § 12k Abs. 1 Gehaltsgesetz 1956 und § 29p Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz 1948 (aufgehoben) 1