Änderungen zwischen den Fassungen
§ 8aufgehoben
Erbringung von Dienstleistungen
§ 8.
Der Unternehmensgegenstand der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) umfasst auch die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesem Bundesgesetz.