Änderungen zwischen den Fassungen
§ 571geändert3. Kapitel: Überschrift · Überschrift
3. Kapitel.
Durchführungsvorschriften zum Grundbuchsgesetz und zum Liegenschaftsteilungsgesetz.
Reihenfolge der Eintragungen
§ 571.
(1) Beim Vollzug der Eintragungen in das Hauptbuch ist in jeder Einlage nach der Reihenfolge der Tagebuchzahlen vorzugehen.