Änderungen zwischen den Fassungen
Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Slowakischen Republik und zur Tschechischen Republik (aufgehoben)
1§ 0↗RIS↗
§ 2geändert
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 15. April Oktober 2025 außer Kraft.