Änderungen zwischen den Fassungen
Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Republik Slowenien und Ungarn (aufgehoben)
1§ 0↗RIS↗
§ 2geändert
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 11. Mai November 2025 außer Kraft.