Änderungen zwischen den Fassungen
§ 3geändertAbs 2 (neu)
Inkrafttreten
§ 3.
Diese Verordnung tritt nach Ablauf einer Woche nach dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) § 1 und § 2 jeweils samt Überschrift in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 245/2025 treten mit 1. Dezember 2025 in Kraft.