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Fassungsvergleich zu ElWOG 2010××

Änderungen zwischen den Fassungen

Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) (aufgehoben) 1
§ 94aufgehoben
in Kraft 03.03.2011 – 23.12.2025 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 91/2025 § 94↗RIS↗
Verpflichtung zur Weitergabe von Abgabensenkungen
§ 94.
Entfallen in den Preisen von Sachgütern oder Leistungen enthaltene Steuern, Abgaben oder Zollbeträge ganz oder teilweise, so sind die Preise um diese Beträge herabzusetzen.