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Fassungsvergleich zu ZPO××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zivilprozessordnung (ZPO) 1
§ 119geändertÜberschrift, Bezeichnung; Abs 1 (neu); Abs 2 (neu)
in Kraft 01.03.1983 – 01.03.1983 · aufgehoben durch BGBl. Nr. 201/1982 § 119↗RIS↗
in Kraft ab 01.01.2005 · idF BGBl. I Nr. 112/2003 § 119↗RIS↗
§. 119. Löschen der Daten in der Ediktsdatei
(Anm.: Aufgehoben durch Art. II Z 10, BGBl. Nr § 119. 201/1982)
(1) Das Edikt über die Bestellung eines Kurators ist zu löschen, sobald der Kurator rechtskräftig seines Amtes enthoben wurde oder die Kuratel sonst erloschen ist.
(2) Die Mitteilung nach § 115 ist zu löschen, wenn seit ihrer Aufnahme ein Monat vergangen ist und das Gericht keine längere Bekanntmachungsdauer bestimmt hat.