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Norm
ABGB
Fassungen
§ 176b ABGB
BGBl
§ 176b ABGB
Judikatur
§ 176b ABGB
§ 176b ABGB
Fassungsvergleich zu
ABGB
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alle §§
§ 176b
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Änderungen zwischen den Fassungen
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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
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1
§ 0↗
RIS↗
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§ 176b
aufgehoben
in Kraft 01.07.2001 – 31.01.2013 · idF
BGBl. I Nr. 135/2000
§ 176b↗
RIS↗
§ 176b.
Durch eine Verfügung nach § 176 darf das Gericht die Obsorge nur so weit beschränken, als dies zur Sicherung des Wohles des Kindes nötig ist.