▾§ 575geändertÜberschrift, Text
Zeitpunct Zeitpunkt für die Beurteilung der Gültigkeit der Anordnung.
§ 575.
Ein rechtsgültig erklärter letzter Wille kann durch später eintretende Hindernisse seine Die Voraussetzungen der Gültigkeit nicht verlieren einer letztwilligen Verfügung müssen bei deren Errichtung vorliegen.