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Fassungsvergleich zu ABGB××

Änderungen zwischen den Fassungen

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) 1
§ 751geändertÜberschrift, Text
in Kraft 01.01.1991 – 31.12.2016 · idF BGBl. Nr. 656/1989 · danach: BGBl. I Nr. 87/2015 § 751↗RIS↗
in Kraft ab 01.01.2017 · idF BGBl. I Nr. 87/2015 § 751↗RIS↗
Ausschließung Abweichungen von der entferntern Verwandten. allgemeinen Erbfolge
§ 751.
Auf diese vier Linien der Verwandtschaft wird das Recht Abweichungen von der Erbfolge in Ansehung eines frei vererblichen Vermögens eingeschränkt diesem Hauptstück bestimmten gesetzlichen Erbfolge, insbesondere für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, sind gesondert geregelt.