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Norm
ABGB
Fassungen
§ 845 ABGB
BGBl
§ 845 ABGB
Judikatur
§ 845 ABGB
§ 845 ABGB
Fassungsvergleich zu
ABGB
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§ 845
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Änderungen zwischen den Fassungen
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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
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1
§ 0↗
RIS↗
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§ 845
neu
in Kraft ab 01.01.1969 · idF
BGBl. Nr. 306/1968
§ 845↗
RIS↗
§ 845.
Bei Teilungen der Grundstücke sind die gegenseitigen Grenzen durch entsprechende Grenzzeichen auf eine deutliche und unwandelbare Art zu bezeichnen.