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Fassungsvergleich zu GehG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gehaltsgesetz 1956 (GehG) 1
§ 145neu
in Kraft ab 01.01.1995 · idF BGBl. Nr. 550/1994 § 145↗RIS↗
Vergütung für Wachebeamte
§ 145.
§ 83 ist auf die Vergütung für Wachebeamte anzuwenden.