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Fassungsvergleich zu GehG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gehaltsgesetz 1956 (GehG) 1
§ 173neu
in Kraft ab 01.09.1999 · idF BGBl. I Nr. 127/1999 § 173↗RIS↗
Verweisungen auf andere Bundesgesetze
§ 173.
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese - sofern nicht ausdrücklich anderes angeordnet wird - in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.