Änderungen zwischen den Fassungen
§ 465geändertZ 1 bis Z 3
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
§ 465.
Bei der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, eines Superädifikats oder eines Baurechts beträgt die Vergütung für
1. die Einführung eines einstweiligen Verwalters 20 25 Euro,
2. die Übergabe der Liegenschaft an den Ersteher 20 25 Euro und
3. die Schätzung oder Besichtigung einer Liegenschaft 4,50 25 Euro.