Änderungen zwischen den Fassungen
§ 467geändertZ 1, Z 2
Exekution auf Vermögensrechte
§ 467.
Bei der Exekution auf Vermögensrechte beträgt die Vergütung für
1. die pfandweise Beschreibung solcher Rechte 4,50 7,50 Euro und für
2. die Einführung eines Pächters oder Verwalters solcher Rechte 20 25 Euro.
Im Übrigen ist § 466 sinngemäß anzuwenden.