Änderungen zwischen den Fassungen
§ 470geändertZ 1, Z 2
Insolvenzverfahren
§ 470.
Im Insolvenzverfahren beträgt die Vergütung für
1. die Aufnahme eines Inventars 6 7,50 Euro und für
2. Ermittlungen in einem Insolvenzeröffnungsverfahren 6 7,50 Euro.