Änderungen zwischen den Fassungen
§ 167geändert9. Hauptstück: Überschrift (neu) · Überschrift (neu) · 1. Abschnitt: Überschrift (neu) · Text, Z 1 (neu), Z 2 (neu)
9. Hauptstück
Fahndung, Festnahme und Untersuchungshaft
1. Abschnitt
Fahndung
Definitionen
§ 167.
1. „Personenfahndung“ jede Maßnahme zur Ermittlung des Aufenthaltes einer Person und zur Festnahme des Beschuldigten auf Grund einer Anordnung der Staatsanwaltschaft,
2. „Sachenfahndung“ jede Maßnahme zur Feststellung des Verbleibes einer Sache und zu ihrer Sicherstellung.