Änderungen zwischen den Fassungen
§ 446geändert
§ 446.
Ergeben sich die Voraussetzungen für das selbständige Verfahren erst in der Hauptverhandlung, so kann die Entscheidung auch in einem Urteil ergehen, in dem der Beschuldigte Angeklagte freigesprochen oder der Antrag auf Anstaltsunterbringung abgewiesen wird.