Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu StPO××

Änderungen zwischen den Fassungen

Strafprozeßordnung 1975 (StPO) 1
§ 446geändert
in Kraft 31.12.1975 – 31.12.2007 · idF BGBl. Nr. 631/1975 · danach: BGBl. I Nr. 93/2007 § 446↗RIS↗
in Kraft ab 01.01.2008 · idF BGBl. I Nr. 93/2007 § 446↗RIS↗
§ 446.
Ergeben sich die Voraussetzungen für das selbständige Verfahren erst in der Hauptverhandlung, so kann die Entscheidung auch in einem Urteil ergehen, in dem der Beschuldigte Angeklagte freigesprochen oder der Antrag auf Anstaltsunterbringung abgewiesen wird.