Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu ASVG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) 1
§ 164aufgehoben
in Kraft 01.01.1977 – 31.12.1981 · idF BGBl. Nr. 704/1976 · aufgehoben durch BGBl. Nr. 588/1981 § 164↗RIS↗
Entbindungsbeitrag
§ 164.
(1) Ein Entbindungsbeitrag gebührt:
1. weiblichen Versicherten, die Anspruch auf Wochengeld haben, Selbstversicherten nach § 16 mit Ausnahme der im § 124 Abs. 2 bezeichneten Personen und für Angehörige im Ausmaß von 1 000 S; er kann durch die Satzung des Versicherungsträgers allgemein oder für einzelne der bezeichneten Personengruppen bis auf 2000 S erhöht werden;
2. sonstigen weiblichen Versicherten einschließlich der im § 124 Abs. 2 bezeichneten Personen im Ausmaß von 2 000 S.
(2) Bei Mehrlingsgeburten gebührt der im Abs. 1 festgesetzte Betrag für jedes geborene Kind.
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 704/1976