Änderungen zwischen den Fassungen
§ 165geändertÜberschrift; Abs 1; Abs 2 (neu)
Zusammentreffen von Ansprüchen auf Wochengeld und, Krankengeld und Wiedereingliederungsgeld
§ 165.
(2) Die Dauer des Wochengeldanspruches wird auf die Höchstdauer des Krankengeldanspruches nicht angerechnet.