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Fassungsvergleich zu ASVG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) 1
§ 328neu
in Kraft ab 01.01.1962 · idF BGBl. Nr. 13/1962 § 328↗RIS↗
Abgeltung des Ersatzanspruches bei Krankenbehandlung.
§ 328.
Kosten einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankenbehandlung (§§ 133 bis 137) sind mit einem Betrag abzugelten, der für jeden Tag der Dauer einer solchen Behandlung im Ausmaß des halben Krankengeldes (§ 141 Abs. 1) zu leisten ist.