Änderungen zwischen den Fassungen
§ 476aufgehoben
2. UNTERABSCHNITT.
Unfallversicherung.
Präventionsbeirat
§ 476.
Zur Information des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Organisation und Tätigkeit des Präventionszentrums der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau hat diese einen Präventionsbeirat einzurichten.
Anmerkung