Änderungen zwischen den Fassungen
§ 1geändertAbs 2 Z 6
… 7 unveränderte Absätze
Gegenstand der Kommunikationsstatistik
§ 1.
(1) Für die Beobachtung und Überwachung der Markt- und Wettbewerbsentwicklung im Anwendungsbereich des TKG 2021 hat die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH als Regulierungsbehörde iSd. § 194 Abs. 1 TKG 2021 statistische Erhebungen durchzuführen, Statistiken zu erstellen und Publikationen gemäß § 7 Abs. 2 zu veröffentlichen. Aus der Veröffentlichung dürfen sich keine Rückschlüsse auf Daten einzelner Unternehmen ableiten lassen. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen ausdrücklich zustimmt.
(2) Folgende Statistiken sind zu erstellen:
1. Quartalsstatistiken über Umsätze, Verkehrswerte und Anzahl der genutzten SIM-Karten von öffentlichen Mobilfunkdiensten;
2. Quartalsstatistiken über Umsätze, Verkehrswerte und Anzahl von Breitbandzugängen;
3. Quartalsstatistiken über Umsätze und Anzahl von Bündelprodukten;
4. Quartalsstatistiken über Umsätze, Verkehrswerte und Anzahl der Anschlüsse der öffentlichen Sprachtelefonie an festen Standorten;
5. Quartalsstatistiken über Umsätze und Anzahl von Ethernetdiensten und Mietleitungen;
6. Quartalsstatistiken über betriebswirtschaftliche Kennzahlen zu Mitarbeitern und Jahresstatistiken zu Investitionen im Kommunikationssektor;
7. Quartalsstatistiken über öffentliche nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste.
Schlagworte
§ 9geändertÜberschrift
Inkrafttreten und Übergangsregelungen
§ 9.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2022 in Kraft.
… 3 unveränderte Absätze
(2) Für Erhebungen, die den Zeitraum bis 30. Juni 2022 betreffen, sind die Bestimmungen der Kommunikations-Erhebungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 365/2004 idF BGBl. II Nr. 259/2017 anzuwenden.
(3) § 1 Abs. 2 Z 6, die Überschrift zu § 9, und Anlage 6 in der Fassung BGBl. II Nr. 312/2026 treten am 1. Jänner 2027 in Kraft.
(4) Für Erhebungen, die den Zeitraum bis 31. Dezember 2026 betreffen, sind die Bestimmungen der Kommunikations-Erhebungs-Verordnung 2022 idF BGBl. II Nr. 238/2022 anzuwenden.
Anl. 6geändertÜberschrift, Tabelle
Anlage 6: Mitarbeiter, Investitionen und Förderungen Investitionen
Erhebungsmerkmal | Einheit | Zeitpunkt/-raum | Gliederung nach |
Mitarbeiter (in Ganztageskräften) | Anzahl | Stand zum Quartalsletzten | eigene Mitarbeiter, Leasingpersonal und freie Mitarbeiter |
Investitionen | Euro | Summe pro Jahr | Investitionen in technische Infrastruktur, Investitionen in Vertrieb und Kundenservice |