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Fassungsvergleich zu WiEReG 2027××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz 2027 (WiEReG 2027) 1
§ 27neu
tritt in Kraft am 10.07.2027 · idF BGBl. I Nr. 94/2026 § 27↗RIS↗
Außerkrafttreten
§ 27.
(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, BGBl. I Nr. 136/2017, außer Kraft.
(2) Soweit in anderen bundesgesetzlichen Vorschriften auf Bestimmungen verwiesen wird, die durch dieses Bundesgesetz aufgehoben werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.