Änderungen zwischen den Fassungen
Anl. 1geändertTabelle
… 14 unveränderte Absätze
Anlage 1 zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 und § 25
Teil I
Daten der Schulen für die Gesamtevidenz
Attribut | Wert |
xmlns | mit dem Wert „bildungsdokumentation_schueler“ |
meldedatum | mit dem Datum dieser Meldung |
meldeart | mit „n“ für eine Neumeldung zu diesem Meldedurchgang (standard, überschreibt alle allfälligen bisherigen Meldungen dieser Schule zu diesem Meldedurchgang) |
mit „e“ für die Ergänzung zusätzlicher Informationen | |
absender | mit der (Schul-)Kennzahl des Absenders |
Attribut | Wert |
skz | mit der Schulkennzahl der Schule, für die diese Meldung erfolgt (gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei) |
Attribut | Wert |
vbPKBF | mit dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Bildung und Forschung gemäß § 9 E-GovG (wenn verfügbar) |
vbPKAS | mit dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Amtliche Statistik gemäß § 9 E-GovG (wenn verfügbar) |
svnr | bis zur Ausstattung mit bPK mit der Sozialversicherungsnummer der Schülerin oder des Schülers (wenn verfügbar) |
ersatz | mit der Ersatzkennung für die Schülerin oder den Schüler, wenn die bereichsspezifischen Personenkennzeichen nicht verfügbar sind bzw. bis zur Ausstattung mit bPK, wenn die Sozialversicherungsnummer („svnr“) nicht verfügbar ist |
gebdat | mit dem Geburtsdatum der Schülerin oder des Schülers |
geschlecht | mit dem Geschlecht der Schülerin oder des Schülers („m“ für männlich, „w“ für weiblich, „x“ für divers, „o“ für offen, „i“ für inter und „k“, wenn von jeglicher Geschlechtsangabe abgesehen wurde) |
staat | mit der Staatsangehörigkeit der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Staatencodes) |
erstsprache1 | mit der (ersten) Angabe zu der Sprache bzw. den Sprachen der Schülerin oder des Schülers, in der bzw. denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprache(n)“) (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
erstsprache2 | mit der (gegebenenfalls) zweiten Angabe zu den Sprachen der Schülerin oder des Schülers, in denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprachen“) (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
erstsprache3 | mit der (gegebenenfalls) dritten Angabe zu den Sprachen der Schülerin oder des Schülers, in denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprachen“) (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
alltagsprache1 | mit der (ersten) Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchte(n) Sprache(n) der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
alltagsprache2 | mit der (gegebenenfalls) zweiten Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchten Sprachen der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
alltagsprache3 | mit der (gegebenenfalls) dritten Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchten Sprachen der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
spf | mit der Angabe, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf bescheidmäßig festgestellt ist („f“) bzw. bei noch laufenden Verfahren („v“), sonst „n“ |
integr-berufsausb | mit der Angabe, ob eine Inanspruchnahme einer Ausbildung gem. § 8b Abs. 1 oder 2 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, vorliegt, sonst „n“. Angabe „v“ für die „verlängerte Lehre“ und „t“ für die „Teilqualifikation“ |
plz | mit der Postleitzahl der Heimatadresse der Schülerin oder des Schülers, bei einer Auslandsadresse Eintrag des Postleitzahlen-Ersatzcodes nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Staatencodes |
ort | mit der Bezeichnung des Ortes der Heimatadresse der Schülerin oder des Schülers |
zusatzort | mit der Kennung „j“, wenn eine zusätzliche Wohnadresse am Bildungsort besteht, sonst „n“ |
matrikel | für ein bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen |
eingeschult | mit der Angabe des Kalenderjahres, in dem die Schülerin oder der Schüler in die erste Schulstufe bzw. als Schulpflichtige oder Schulpflichtiger in die Vorschulstufe eintrat (gegebenenfalls gemäß Rückrechnung nach dem SchPflG, zB bei Zuzug aus dem Ausland) |
Attribut | Wert | |
beginn | mit dem Datum des Beginns der laufenden bzw. – wenn beendet – letzten Ausbildung | |
schulform | mit der Schulformkennzahl dieser Ausbildung (nach Maßgabe der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei) | |
stand | mit der Information über den gegenwärtigen Stand dieser Ausbildung mit folgenden Ausprägungen: | |
„aa“ | erfolgreich abgeschlossen mit einer Abschlussprüfung | |
„ab“ | erfolgreich abgeschlossen mit einer Berufsreifeprüfung | |
„ac“ | erfolgreich abgeschlossen mit einer Reife- und Diplomprüfung | |
„ad“ | erfolgreich abgeschlossen mit einer Diplomprüfung | |
„ae“ | erfolgreich abgeschlossen mit einer Studienberechtigungsprüfung | |
„ag“ | erfolgreich abgeschlossene Volksschule mit Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die 1. Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule ohne Aufnahmsprüfung (§ 40 Abs. 1 SchOG) | |
„ah“ | erfolgreich abgeschlossene Mittelschule mit Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die 5. Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule (§ 40 Abs. 3 Z 1 SchOG) bzw. in den I. Jahrgang einer berufsbildenden höheren Schule (§ 68 Abs. 1 Z 1 SchOG) ohne Aufnahmsprüfung | |
„al“ | erfolgreich abgeschlossener Berufsschulbesuch | |
„am“ | erfolgreich abgeschlossene Mittelschule mit Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die 1. Klasse einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule (§ 55 Abs. 1a SchOG) ohne Aufnahmsprüfung | |
„an“ | erfolgreich abgeschlossene Mittelschule, jedoch ohne Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die 1. Klasse einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule (§ 55 Abs. 1a SchOG) ohne Aufnahmsprüfung | |
„ao“ | erfolgreich abgeschlossene Sonderschule oder sonstige allgemein bildende Pflichtschule (Berufsvorbereitungsjahr, Oberstufe der Volksschule, zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht geeignete Statutschule usw.) | |
„ar“ | erfolgreich abgeschlossen mit einer Reifeprüfung | |
„as“ | erfolgreich abgeschlossen mit einer sonstigen abschließenden Prüfung | |
„at“ | erfolgreich abgeschlossene Polytechnische Schule | |
„av“ | erfolgreich abgeschlossene Volksschule, jedoch ohne Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die 1. Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule ohne Aufnahmsprüfung | |
„ay“ | erfolgreich abgeschlossener Vorbereitungslehrgang bzw. Übergangsstufe zum Oberstufenrealgymnasium | |
„az“ | erfolgreich abgeschlossene weiterführende Ausbildung ohne abschließende Prüfung (dh. mit positivem Abschlusszeugnis) | |
„ba“ | Beendigung des Schulbesuchs mit noch nicht erfolgreich bestandener abschließender Prüfung | |
„bb“ | nicht erfolgreicher Abschluss der Berufsschule | |
„be“ | vorzeitige Beendigung der Ausbildung infolge vier oder mehr negativer Beurteilungen in Pflichtgegenständen in der ersten Stufe einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (§ 33 Abs. 2 lit. f SchUG in Verbindung mit § 82a SchUG) | |
„bh“ | nicht erfolgreiche Beendigung der Mittelschule (dh. ohne Abschluss der Mittelschule) | |
„bl“ | vorzeitige Beendigung der Berufsschule infolge Beendigung des Lehrverhältnisses (§ 33 Abs. 2 lit. b SchUG) | |
„bo“ | nicht erfolgreiche Beendigung einer Sonderschule oder anderen allgemein bildenden Pflichtschule | |
„br“ | Abmeldung vom Schulbesuch während des Schuljahres | |
„bs“ | vorzeitige Beendigung dieser Ausbildung durch schulinternen Wechsel in eine andere Ausbildung | |
„bt“ | nicht erfolgreiche Beendigung der Polytechnischen Schule | |
„bu“ | vorzeitige Beendigung der Ausbildung wegen ansonstiger Überschreitung der Höchstdauer gemäß § 32 SchUG bzw. § 31 SchUG-BKV | |
„bv“ | Beendigung des Schulbesuchs infolge Widerrufs der vorzeitigen Aufnahme in die erste Klasse der Volksschule (§ 33 Abs. 2 lit. e SchUG in Verbindung mit § 7 Abs. 8 SchPflG) oder Abmeldung | |
„bw“ | vorzeitige Beendigung der Ausbildung wegen einer nicht mehr zulässigen Wiederholung gemäß § 23a iVm § 33 Abs. 2 lit. g SchUG, jeweils idF BGBl. I Nr. 159/2020 oder § 32 Abs. 1 Z 5 SchUG-BKV“ oder wegen einer nicht mehr vorhandenen Antrittsmöglichkeit gemäß § 30 Abs. 6 iVm § 33 Abs. 2 lit. g SchUG oder § 82e Abs. 7 Z 1 iVm § 30 Abs. 6 und § 33 Abs. 2 lit. g SchUG oder § 32 Abs. 1 Z 5 SchUG-BKV | |
„bz“ | sonstige nicht erfolgreiche Beendigung der Ausbildung | |
„eb“ | nicht abschließende Externistenprüfung bestanden | |
„en“ | Externistenprüfung nicht bestanden | |
„ff“ | Fortsetzung der an der meldenden Schule bereits laufenden Ausbildung durch freiwillige Wiederholung der Schulstufe (§ 27 Abs. 2 oder 2a SchUG) bzw. des Semesters | |
„fm“ | Fortsetzung der an der meldenden Schule bereits laufenden modularen Ausbildung gemäß SchUG-BKV | |
„fn“ | Fortsetzung der an der meldenden Schule bereits laufenden Ausbildung in der nächsten Stufe | |
„fp“ | Fortsetzung der Ausbildung nach einem reinen Praxisjahr bzw. Praxissemester ohne Schulbesuch | |
„fs“ | Fortsetzung der an der meldenden Schule bereits laufenden Ausbildung in der Schuleingangsphase auf der gleichen Schulstufe wie im vorangegangenen Schuljahr (§ 17 Abs. 5 SchUG) | |
„fu“ | Fortsetzung der an der meldenden Schule bereits laufenden Ausbildung durch Überspringen einer Schulstufe (§ 26 SchUG) bzw. eines Semesters | |
„fv“ | Fortsetzung des an der meldenden Schule bereits im vorangegangenen Schuljahr begonnenen Lehrganges, Kurses oder Ausbildungsjahres bzw. -semesters (bei schuljahresüberschneidender Ausbildungsorganisation) | |
„fw“ | Fortsetzung der an der meldenden Schule bereits laufenden Ausbildung durch Wiederholung der Schulstufe (§ 27 Abs. 1 SchUG) bzw. des Semesters | |
„kl“ | letztmalige Wiederholung einer Teilprüfung einer abschließenden Prüfung wurde nicht bestanden | |
„kw“ | erste oder zweite Wiederholung einer Teilprüfung einer abschließenden Prüfung wurde nicht bestanden | |
„ne“ | Neueinstieg in die erste lehrplanmäßig vorgesehene Stufe bzw. das erste lehrplanmäßig vorgesehene Semester dieser Ausbildung | |
„nf“ | Fortsetzung der zuletzt an einer anderen Schule besuchten Ausbildung durch freiwillige Wiederholung der Schulstufe (§ 27 Abs. 2 oder 2a SchUG) bzw. des Semesters an dieser Schule | |
„ni“ | Neueinstieg in eine höhere Stufe bzw. ein höheres Semester dieser Ausbildung aus einer Schule im Ausland (Zuwanderung) | |
„nm“ | Neueinstieg in die modulare Ausbildung gemäß SchUG-BKV an der meldenden Schule | |
„nn“ | Fortsetzung der zuletzt an einer anderen Schule besuchten Ausbildung in der nächsten vorgesehenen Stufe an dieser Schule | |
„nq“ | Neueinstieg in eine höhere Stufe bzw. ein höheres Semester dieser Ausbildung infolge Übertritt aus einer anderen Ausbildung | |
„nr“ | Anmeldung zum Schulbesuch während des Schuljahres | |
„ns“ | Fortsetzung der zuletzt an einer anderen Schule besuchten Ausbildung in der Schuleingangsphase auf der gleichen Schulstufe wie im vorangegangenen Schuljahr (§ 17 Abs. 5 SchUG) | |
„nu“ | Fortsetzung der zuletzt an einer anderen Schule besuchten Ausbildung durch Überspringen einer Schulstufe (§ 26 SchUG) bzw. eines Semesters an dieser Schule | |
„nw“ | Fortsetzung der zuletzt an einer anderen Schule besuchten Ausbildung durch Wiederholung der Schulstufe (§ 27 Abs. 1 SchUG) bzw. des Semesters an dieser Schule | |
„up“ | Unterbrechung des Schulbesuchs für ein reines Praxisjahr bzw. Praxissemester ohne Schulbesuch | |
ende | mit dem Datum der Beendigung dieser Ausbildung (wenn zutreffend, dh. das Merkmal in „stand“ beginnt mit „a“ oder „b“ bzw. lautet „kl“) | |
… 33 unveränderte Absätze
Attribut | Wert | ||
schuljahr | mit der Angabe des laufenden Schuljahres | ||
semester | bei nicht ganzjähriger Ausbildungsorganisation mit den Ausprägungen | ||
„w“ | für die Meldung zum Wintersemester | ||
„s“ | für die Meldung zum Sommersemester | ||
„l“ | für die Meldung zu einem unterjährigen Lehrgang | ||
sonst „g“ für ganzjährige Ausbildungsorganisation | |||
klasse | mit der (schulüblichen) Bezeichnung der besuchten (Stamm-)Klasse bzw. Jahrgang usw., wobei die erste Stelle numerisch ist und das Ausbildungsjahr bzw. -semester dieses Lehrplans wiedergibt (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert), die weiteren Stellen dienen zur Unterscheidung von Parallelklassen innerhalb der Schule; Klassenteile einer Stammklasse unterscheiden sich nicht in der Klassenbezeichnung, sondern durch die Schulformkennzahl bzw. Schulstufe | ||
organisation | mit der Information über die Art der Unterrichtsorganisation in dieser Klasse, in folgender Ausprägung: | ||
„g“ | für ganzjährig | ||
„h“ | für halbjährig (semesterweise) | ||
„l“ | für lehrgangsmäßig | ||
„m“ | für modular (SchUG-BKV) | ||
„o“ | für „Neue Oberstufe“ | ||
„p“ | für „semestrierte Oberstufe“ | ||
„s“ | für saisonmäßig und | ||
„v“ | für verkürztes Unterrichtsjahr mit späterem Beginn | ||
schulstufe | mit der von der Schülerin oder vom Schüler besuchten Schulstufe, die eine schulartenübergreifende Nummerierung der Ausbildungsjahre ist, beginnend mit „1“ für das 1. Grundschuljahr und „0“ für die Vorschulstufe (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert) | ||
sfkz | mit der Schulformkennzahl für die besuchte Ausbildung (Lehrplan) gemäß der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei | ||
status | mit der Angabe über den Schülerstatus in folgenden Ausprägungen: | ||
„o“ | für ordentliche Schülerinnen und Schüler | ||
„a“ | für der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache nicht zulässig ist (§ 4 Abs. 2 lit. a SchUG) | ||
„b“ | für der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler aus dem Grund der Ablegung einer Einstufungsprüfung nicht zulässig ist (§ 4 Abs. 2 lit. b SchUG) | ||
„c“ | für nicht der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache nicht zulässig ist (§ 3 Abs. 1 SchUG) | ||
„d“ | für nicht der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler aus anderen Gründen nicht zulässig ist | ||
bilingual | mit der Information, ob fremdsprachiger bzw. zweisprachiger Unterricht (Lebende Fremdsprache als Unterrichtssprache) besucht wird (§ 16 Abs. 3 SchUG), in folgenden Ausprägungen: | ||
„d“ | für durchgehend fremd- bzw. zweisprachigen Unterricht | ||
„k“ | für (praktisch) keinen fremd- bzw. zweisprachigen Unterricht | ||
„t“ | für teilweise fremd- bzw. zweisprachigen Unterricht | ||
bilingualsprache | mit der Angabe der Sprache gemäß dem von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Fremdsprachenverzeichnis | ||
deutschfoerderung | mit der Information, ob und in welcher Form die Schülerin oder der Schüler Deutschförderung erhält, in folgenden Ausprägungen: | ||
„kdf“ | für keine Deutschfördermaßnahme | ||
„daz“ | für den Unterricht ordentlicher Schülerinnen und Schüler nach dem Lehrplan Deutsch sowie allfälligen Lehrplanzusätzen und didaktischen Grundsätzen für Deutsch als Zweitsprache | ||
„kl“ | für Unterricht in einer parallel zur Stammklasse geführten Deutschförderklasse | ||
„kli“ | für Unterricht in einer integrativen Deutschförderklasse | ||
„kla“ | für Unterricht von Schülerinnen und Schülern der Deutschförderklasse in einer schulautonomen Deutschförderung | ||
„ku“ | für Unterricht in einem parallel zur Stammklasse geführten Deutschförderkurs | ||
„kui“ | für Unterricht in einem integrativen Deutschförderkurs | ||
„kua“ | für Unterricht von Schülerinnen und Schülern des Deutschförderkurses in einer schulautonomen Deutschförderung | ||
betreuung | mit der Angabe, ob zum Stichtag ein Angebot einer schulischen Nachmittagsbetreuung bzw. der Betreuungsteil ganztägiger Schulformen von der Schülerin oder vom Schüler genutzt wird, samt Angabe der angemeldeten Tage, in folgender Ausprägung: | ||
„0“ | für keine Nutzung (bzw. kein Angebot) | ||
„1“ | für Anmeldung/Nutzung für einen Tag pro Woche | ||
„2“ | für Anmeldung/Nutzung für zwei Tage pro Woche | ||
„3“ | für Anmeldung/Nutzung für drei Tage pro Woche | ||
„4“ | für Anmeldung/Nutzung für vier Tage pro Woche | ||
„5“ | für Anmeldung/Nutzung für fünf Tage pro Woche | ||
betreuungsform | mit der Angabe, ob bzw. welche Art der Betreuungsform besucht wird: | ||
„g“ | „getrennte“ Form | ||
„v“ | „verschränkte“ Form, nur möglich, wenn „betreuung“ = „5“ | ||
„k“ | keine Betreuung, nur möglich, wenn „betreuung“ = „0“ | ||
Attribut | Wert | |
fach | mit der Angabe des Faches (Gegenstands) gemäß dem von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Sprachenverzeichnis | |
gegenstandsart | mit der Angabe der Art des Gegenstands, in folgender Differenzierung: | |
„fk“ | für Freigegenstand in Kursform; Eingabe nur ab 5. Schulstufe möglich | |
„fi“ | für Freigegenstand in integrativer Form; Eingabe nur ab 5. Schulstufe möglich | |
„uk“ | für unverbindliche Übung in Kursform | |
„ui“ | für unverbindliche Übung in integrativer Form | |
wochenstunden | mit der Angabe der Wochenstunden dieses Gegenstands laut Stundentafel | |
Attribut | Wert | |
schuljahr | mit der Angabe des abgelaufenen Schuljahres, auf das sich diese Schulerfolgsmeldung bezieht | |
semester | bei nicht ganzjähriger Ausbildungsorganisation mit den Ausprägungen | |
„w“ | für die Meldung zum Wintersemester | |
„s“ | für die Meldung zum Sommersemester | |
„l“ | für die Meldung zu einem unterjährigen Lehrgang, | |
sonst „g“ für ganzjährige Ausbildungsorganisation | ||
klasse | mit der (schulüblichen) Bezeichnung der zuletzt besuchten (Stamm-)Klasse bzw. Jahrgang usw., wobei die erste Stelle numerisch ist und das Ausbildungsjahr bzw. -semester dieses Lehrplans wiedergibt (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert), die weiteren Stellen dienen zur Unterscheidung von Parallelklassen innerhalb der Schule; Klassenteile einer Stammklasse unterscheiden sich nicht in der Klassenbezeichnung, sondern durch die Schulformkennzahl bzw. Schulstufe | |
organisation | mit der Information über die Art der Unterrichtsorganisation in dieser Klasse, in folgender Ausprägung: | |
„g“ | für ganzjährig | |
„h“ | für halbjährig (semesterweise) | |
„l“ | für lehrgangsmäßig | |
„m“ | für modular (SchUG-BKV) | |
„o“ | für „Neue Oberstufe“ | |
„p“ | für „semestrierte Oberstufe“ | |
„s“ | für saisonmäßig und | |
„v“ | für verkürztes Unterrichtsjahr mit späterem Beginn | |
schulstufe | Mit der von der Schülerin oder vom Schüler in diesem Ausbildungsdurchgang besuchten Schulstufe (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert) | |
sfkz | mit der Schulformkennzahl für diese Ausbildung (Lehrplan) gemäß der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei | |
status | mit der Angabe über den Schülerstatus in folgenden Ausprägungen: | |
„o“ | für ordentliche Schülerinnen und Schüler | |
„a“ | für der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache nicht zulässig ist (§ 4 Abs. 2 lit. a SchUG) | |
„b“ | für der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler aus dem Grund der Ablegung einer Einstufungsprüfung nicht zulässig ist (§ 4 Abs. 2 lit. b SchUG) | |
„c“ | für nicht der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache nicht zulässig ist (§ 3 Abs. 1 SchUG) | |
„d“ | für nicht der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler aus anderen Gründen nicht zulässig ist | |
deutschfoerderung | mit der Information, ob und in welcher Form die Schülerin oder der Schüler Deutschförderung am Ende des abgelaufenen Schuljahres (bzw. Semesters oder Lehrganges) erhalten hat, in folgenden Ausprägungen: | |
„kdf“ | für keine Deutschfördermaßnahme | |
„daz“ | für den Unterricht ordentlicher Schülerinnen und Schüler nach dem Lehrplan Deutsch sowie allfälligen Lehrplanzusätzen und didaktischen Grundsätzen für Deutsch als Zweitsprache | |
„kl“ | für Unterricht in einer parallel zur Stammklasse geführten Deutschförderklasse | |
„kli“ | für Unterricht in einer integrativen Deutschförderklasse | |
„kla“ | für Unterricht von Schülerinnen und Schülern der Deutschförderklasse in einer schulautonomen Deutschförderung | |
„ku“ | für Unterricht in einem parallel zur Stammklasse geführten Deutschförderkurs | |
„kui“ | für Unterricht in einem integrativen Deutschförderkurs | |
„kua“ | für Unterricht von Schülerinnen und Schülern des Deutschförderkurses in einer schulautonomen Deutschförderung | |
jahreserfolg | mit der Gesamtbeurteilung im letzten Jahreszeugnis (bzw. Semester- oder Lehrgangszeugnis) in folgender Ausprägung: | |
„a“ | für Beurteilung mit ausgezeichnetem Erfolg (§ 22 Abs. 2 lit. g bzw. § 22a Abs. 2 Z 8 SchUG) | |
„b“ | für berechtigt zum Aufsteigen trotz negativer oder keiner Beurteilung an Schulen für Berufstätige (§ 26 Abs. 1 erster Satz SchUG-BKV) | |
„e“ | für berechtigt zum Aufsteigen mit negativer Beurteilung in der ersten oder zweiten Schulstufe (§ 25 Abs. 3 SchUG) | |
„f“ | für berechtigt zum Aufsteigen infolge eines fremdsprachigen Schulbesuchs im Ausland (§ 25 Abs. 9 SchUG) | |
„g“ | für Beurteilung mit gutem Erfolg (§ 22 Abs. 2 lit. h bzw. § 22a Abs. 2 Z 9 SchUG) | |
„h“ | für berechtigt zum Aufsteigen mit „Nicht genügend“ nach Unterricht gemäß dem höheren Leistungsniveau (§ 25 Abs. 5 SchUG) | |
„k“ | für berechtigt zum Aufsteigen mit einem „Nicht genügend“ (§ 25 Abs. 2 SchUG – „Konferenzbeschluss“) bzw. mit einem „Nicht genügend“ oder einer Nichtbeurteilung in der „Neuen Oberstufe“ (§ 25 Abs. 10 SchUG idF BGBl. I Nr. 159/2020) oder in der „semestrierten Oberstufe“ (§ 25 Abs. 10 Z 1 SchUG) | |
„l“ | für nicht berechtigt zum Aufsteigen in der 4. oder 5. Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule oder nicht erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse der Mittelschule oder 8. Klasse der Volksschule auf Grund einer negativen Beurteilung in Latein, Geometrisch Zeichnen oder einem besonderen Pflichtgegenstand gemäß § 28 Abs. 3 Z 1 SchUG | |
„m“ | für berechtigt zum Aufsteigen in Sonderschulen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf bzw. mehrfach behinderte Kinder (§ 25 Abs. 6 SchUG) | |
„n“ | für nicht berechtigt zum Aufsteigen oder nicht erfolgreichen Abschluss der letzten Schulstufe infolge negativer oder fehlender Beurteilung(en) – soweit nicht eine andere Merkmalsausprägung zutrifft | |
„o“ | Für Schülerinnen und Schüler ohne Beurteilung des Schulerfolgs (außerordentliche Schülerinnen und Schüler, vorzeitige Abmeldung usw.) | |
„p“ | für berechtigt zum Aufsteigen oder erfolgreichen Abschluss der letzten Schulstufe mit positiver Beurteilung in allen Pflichtgegenständen (§ 25 Abs. 1 erster Satz SchUG) | |
„r“ | für nicht berechtigt zum Aufsteigen oder nicht erfolgreichen Abschluss der letzten Schulstufe wegen nicht zurückgelegter Pflichtpraktika (§ 25 Abs. 8 SchUG) | |
„s“ | für berechtigt zum Aufsteigen bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen (§ 25 Abs. 5a SchUG) | |
„v“ | für berechtigt zum Aufsteigen in die 5. Stufe der Sonderschule trotz negativer Beurteilung in bestimmten Pflichtgegenständen (wie Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Schreiben, usw.) in Sonderschulen (§ 25 Abs. 4 SchUG) | |
„w“ | für berechtigt zum Aufsteigen trotz negativer Beurteilung bei Wiederholung nach einem „Befriedigend“ in diesem Gegenstand (§ 25 Abs. 1 letzter Satz SchUG) | |
„x“ | für berechtigt zum Aufsteigen mit zwei „Nicht genügend“ oder Nichtbeurteilungen in der „Neuen Oberstufe“ (§ 25 Abs. 10 erster und zweiter Satz SchUG idF BGBl. I Nr. 159/2020) oder in der „semestrierten Oberstufe“ (§ 25 Abs. 10 Z 2 SchUG) | |
„y“ | für berechtigt zum Aufsteigen mit drei „Nicht genügend“ oder Nichtbeurteilungen in der „Neuen Oberstufe“ (§ 25 Abs. 10 dritter Satz SchUG idF BGBl. I Nr. 159/2020) | |
„z“ | für keine Jahres- bzw. Semesterbeurteilung bei modularen Ausbildungen gemäß SchUG-BKV | |
nichtgen | mit der Anzahl der „Nicht genügend“ in Pflichtgegenständen (nach allfälligen Wiederholungs-, Nachtrags- oder Semesterprüfungen) | |
wdhp-angetr | mit der Zahl der Wiederholungs-, Nachtrags- oder Semesterprüfungen usw. gemäß § 23 SchUG, zu denen die Schülerin oder der Schüler angetreten ist | |
wdhp-bestand | mit der Zahl der davon bestandenen Wiederholungs-, Nachtrags- oder Semesterprüfungen usw. | |
wiederholung | mit der Angabe bezüglich der Wiederholungsberechtigung (gemäß § 27 SchUG bzw. § 28 SchUG-BKV), in folgenden Ausprägungen: | |
„a“ | für aufstiegsberechtigt bzw. letzte Stufe erfolgreich abgeschlossen | |
„b“ | für berechtigt zum Wiederholen | |
„n“ | für nicht berechtigt zum Wiederholen | |
Attribut | Wert | |
fach | mit der Angabe des Faches (Gegenstands) gemäß dem von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Fremdsprachenverzeichnis | |
sprachennr | für die Angabe bei lebenden Fremdsprachen, ob es sich dabei um die 1., 2., 3., 4. (oder weitere) lebende Fremdsprache handelt („1“, „2“, „3“, „4“) | |
pflichtig | mit der Angabe zur Pflichtigkeit dieses Faches, in folgender Differenzierung: | |
„a“ | für alternativen Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand | |
„f“ | für Freigegenstand | |
„p“ | für (in der Stundentafel fix vorgegebenen) Pflichtgegenstand | |
„s“ | für Seminar | |
„u“ | für unverbindliche Übung | |
„v“ | für verbindliche Übung | |
Attribut | Wert | |
fach | mit der Angabe des Faches (Gegenstands) gemäß dem von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Sprachenverzeichnis | |
gegenstandsart | mit der Angabe der Art des Gegenstands, in folgender Differenzierung: | |
„fk“ | für Freigegenstand in Kursform; Eingabe nur ab 5. Schulstufe möglich | |
„fi“ | für Freigegenstand in integrativer Form; Eingabe nur ab 5. Schulstufe möglich | |
„uk“ | für unverbindliche Übung in Kursform | |
„ui“ | für unverbindliche Übung in integrativer Form | |
wochenstunden | mit der Angabe der Wochenstunden dieses Gegenstands laut Stundentafel | |
Attribut | Wert | |
fach | mit der Angabe des Faches (Gegenstands), in folgender Differenzierung: | |
„d“ | für den Pflichtgegenstand Deutsch | |
„e“ | für den Pflichtgegenstand Englisch | |
„f“ | für den Pflichtgegenstand Französisch | |
„s“ | für den Pflichtgegenstand Spanisch | |
„i“ | für den Pflichtgegenstand Italienisch | |
„m“ | für den Pflichtgegenstand (Angewandte) Mathematik | |
beurteilung | mit der Angabe der Beurteilungsstufen gem. § 14 Leistungsbeurteilungsverordnung, BGBl. Nr. 371/1974 (nach allfälligen Nachtrags-, Wiederholungs- und Semesterprüfungen), mit der Angabe „nicht beurteilt“ bei vorgetäuschten Leistungen gem. § 18 Abs. 4 SchUG, mit der Angabe, ob die Feststellungsprüfung gem. § 20 Abs. 3 SchUG gestundet wurde, bzw. mit der Angabe „ohne Beurteilung“, wenn eine alternative Leistungsbeurteilung gem. § 18a SchUG, keine Beurteilung bei außerordentlichen Schülerinnen und Schülern gem. § 22 Abs. 11 letzter Satz SchUG oder keine Beurteilung bei Sonderschülerinnen und –schülern gem. § 20 Abs. 8 SchUG erfolgte, in folgender Differenzierung: | |
„1“ | Sehr gut | |
„2“ | Gut | |
„3“ | Befriedigend | |
„4“ | Genügend | |
„5“ | Nicht genügend | |
„n“ | Nicht beurteilt | |
„g“ | Gestundet | |
„o“ | Ohne Beurteilung | |
Attribut | Wert |
unentsch-tage-vorjahr | mit der Anzahl der unentschuldigten Fehltage im abgelaufenen Schuljahr (bei keinem unentschuldigten Fehltag ist hier „0“ anzugeben) |
verwarnungen-vorjahr | mit der Anzahl der Verwarnungen für unentschuldigte Fehltage im abgelaufenen Schuljahr (bei keiner Verwarnung ist hier „0“ anzugeben) |
strafanz-vorjahr | mit der Anzahl der seitens der Schule erstatteten Strafanzeigen wegen Schulpflichtverletzung im abgelaufenen Schuljahr (bei keiner Erstattung ist hier „0“ anzugeben) |
Attribut | Wert | |
schuljahr | mit der Angabe des Schuljahres der Abschlussklasse | |
semester | bei nicht ganzjähriger Ausbildungsorganisation mit den Ausprägungen | |
„w“ | für die Meldung zum Wintersemester | |
„s“ | für die Meldung zum Sommersemester | |
„l“ | für die Meldung zu einem unterjährigen Lehrgang, | |
sonst „g“ für ganzjährige Ausbildungsorganisation | ||
termin | mit dem Datum des Prüfungszeugnisses (bzw. der letzten Prüfung, wenn kein Zeugnis ausgestellt wurde) | |
extern | mit der Angabe, ob es sich bei der Prüfungskandidatin oder beim Prüfungskandidaten um eine Externistin bzw. einen Externisten „e“ oder eine (ehemalige) Schülerin oder einen (ehemaligen) Schüler der eigenen Schule „s“ handelt | |
zulassung | mit der Angabe über die Art der Zulassung zu diesem Prüfungstermin in den folgenden Ausprägungen: | |
„0“ | für erstmalige Zulassung zur Hauptprüfung (bzw. Fortsetzung dieser Prüfung nach gerechtfertigter Verhinderung) | |
„1“ | für 1. Wiederholung von (nicht bestandenen) Teilprüfungen | |
„2“ | für 2. Wiederholung von (nicht bestandenen) Teilprüfungen | |
„3“ | für 3. Wiederholung von (nicht bestandenen) Teilprüfungen | |
Im Falle der Wiederholung von Teilprüfungen ist für dieses Merkmal jene Prüfung relevant, die am häufigsten wiederholt werden musste | ||
ergebnis | mit der Angabe über die Gesamtbeurteilung dieser abschließenden Prüfung in den folgenden Ausprägungen: | |
„a“ | mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden (§ 38 Abs. 6 Z 1 SchUG bzw. SchUG-BKV) | |
„b“ | bestanden (§ 38 Abs. 6 Z 3 SchUG bzw. SchUG-BKV) | |
„d“ | nicht bestanden mit negativer Beurteilung bzw. Nichtbeurteilung in drei Prüfungsgebieten (§ 38 Abs. 6 Z 4 SchUG bzw. SchUG-BKV) | |
„e“ | nicht bestanden mit negativer Beurteilung bzw. Nichtbeurteilung in einem Prüfungsgebiet (§ 38 Abs. 6 Z 4 SchUG bzw. SchUG-BKV) | |
„g“ | mit gutem Erfolg bestanden (§ 38 Abs. 6 Z 2 SchUG bzw. SchUG-BKV) | |
„l“ | letztmalige Wiederholung von Teilprüfungen nicht bestanden, dh. ohne Berechtigung zu weiteren Wiederholungen (§ 40 Abs. 1 SchUG bzw. SchUG-BKV) | |
„n“ | Nichtbeurteilung der Prüfungsgebiete wegen Verhinderung | |
„t“ | Terminverlust (nicht gerechtfertigtes Fernbleiben von der Wiederholung einer Teilprüfung, § 36a Abs. 3 letzter Satz SchUG bzw. § 36 Abs. 2 SchUG-BKV) | |
„v“ | nicht bestanden mit negativer Beurteilung bzw. Nichtbeurteilung in vier oder mehr Prüfungsgebieten (§ 38 Abs. 6 Z 4 SchUG bzw. SchUG-BKV) | |
„z“ | nicht bestanden mit negativer Beurteilung bzw. Nichtbeurteilung in zwei Prüfungsgebieten (§ 38 Abs. 6 Z 4 SchUG bzw. SchUG-BKV) | |
Attribut | Wert | |
termin | mit dem Datum des Prüfungszeugnisses | |
schulstufe | mit der Angabe der Schulstufe, über die die Externistenprüfung abgelegt wurde (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert) | |
sfkz | mit der Schulformkennzahl für die Ausbildung (Lehrplan), über die die Externistenprüfung abgelegt wurde (gemäß der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei) | |
art | mit der Angabe zur Art der Externistenprüfung, die abgelegt wurde, in folgenden Ausprägungen: | |
„a“ | Prüfung gemäß § 13 Abs. 3 SchPflG (zureichender Erfolg eines Unterrichts an einer Schule im Ausland) | |
„b“ | Prüfung gemäß § 22 Abs. 4 SchPflG (zureichender Erfolg eines Unterrichts an einer Berufsschule ohne Öffentlichkeitsrecht) | |
„g“ | Prüfung gemäß § 11 Abs. 4 SchPflG (zureichender Erfolg eines gleichwertigen Unterrichts) | |
„k“ | über eine Schulstufe | |
„m“ | Studienberechtigungsprüfung | |
„s“ | Prüfung über eine Schulart (ohne abschließende Prüfung) | |
„u“ | über den Lehrstoff einzelner Unterrichtsgegenstände | |
erfolg | mit der Angabe über das Ergebnis dieser Prüfung in folgender Ausprägung: | |
„a“ | für Beurteilung mit ausgezeichnetem Erfolg | |
„g“ | für Beurteilung mit gutem Erfolg | |
„e“ | für erfolgreich bestanden | |
„n“ | für nicht bestanden (negative Beurteilung) | |
„o“ | ohne Beurteilung (zB wenn die Prüfung noch nicht abgeschlossen wurde uä.) | |
Attribut | Wert | |
kindergartenjahre | mit der Angabe, wie viele Kindergartenjahre eine elementarpädagogische Bildungseinrichtung vor Beginn der allgemeinen Schulpflicht besucht wurde, in folgender Ausprägung: | |
„0“ | Kein Besuch einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung vor Beginn der allgemeinen Schulpflicht | |
„1“ | Besuch einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung während eines Kindergartenjahrs unmittelbar vor Beginn der allgemeinen Schulpflicht | |
„2“ | Besuch einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung während zweier Kindergartenjahre unmittelbar vor Beginn der allgemeinen Schulpflicht | |
„3“ | Besuch einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung während drei Kindergartenjahren unmittelbar vor Beginn der allgemeinen Schulpflicht | |
„4“ | Besuch einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung während vier Kindergartenjahren unmittelbar vor Beginn der allgemeinen Schulpflicht | |
„5“ | Besuch einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung während fünf Kindergartenjahren unmittelbar vor Beginn der allgemeinen Schulpflicht | |
„9“ | Keine Information über den Besuch einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung vorhanden | |
Attribut | Wert | |
kindergartenjahr | mit der Angabe des betreffenden Kindergartenjahres in einer elementarpädagogischen Einrichtung | |
monate | mit der Angabe, wie viele Monate im betreffenden Kindergartenjahr ein Besuch der elementarpädagogischen Einrichtung erfolgte (liegen keine Informationen über die Dauer in Monaten vor, so ist hier „-“ anzugeben) | |
ausmass | Mit der Angabe des durchschnittlichen Stundenausmaßes pro Woche des Besuchs der elementarpädagogischen Einrichtung im betreffenden Kindergartenjahr (liegen keine Informationen über das Ausmaß vor, so ist hier „-“ anzugeben) | |
sprachfoerderung | mit der Angabe, in welchem Ausmaß im genannten Kindergartenjahr eine besondere Sprachförderung in Deutsch erfolgte, in folgenden Ausprägungen: | |
„e“ | durchschnittlich einmal pro Woche | |
„z“ | durchschnittlich zweimal pro Woche | |
„n“ | durchschnittlich dreimal oder öfter pro Woche | |
„k“ | keine besondere Sprachförderung in Deutsch | |
„-“ | Es liegen keine Informationen über den Besuch einer besonderen Sprachförderung vor | |
Teil II
Daten der Bildungsdirektorinnen oder der Bildungsdirektoren für die Gesamtevidenz
Attribut | Wert |
xmlns | mit dem Wert „bildungsdokumentation_schulpflichtige“ |
meldedatum | mit dem Datum dieser Meldung |
meldeart | mit „n“ für eine Neumeldung zu diesem Meldedurchgang (standard, überschreibt alle allfälligen bisherigen Meldungen dieser Schulbehörde zu diesem Meldedurchgang) |
mit „e“ für die Ergänzung zusätzlicher Informationen dieser Schulbehörde | |
absender | mit der (Behörden-)Kennzahl des Absenders |
Attribut | Wert |
skz | mit der Kennzahl der Schulbehörde, für die diese Meldung erfolgt (gemäß dem von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnis der Schulbehörden) |
Attribut | Wert |
vbPKBF | mit dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Bildung und Forschung der oder des Schulpflichtigen gemäß § 9 E-GovG (wenn verfügbar) |
vbPKAS | mit dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Amtliche Statistik der oder des Schulpflichtigen gemäß § 9 E-GovG (wenn verfügbar) |
svnr | bis zur Ausstattung mit bPK mit der Sozialversicherungsnummer der oder des Schulpflichtigen (wenn verfügbar) |
ersatz | mit der Ersatzkennung für die oder den Schulpflichtigen, wenn die bereichsspezifischen Personenkennzeichen nicht verfügbar sind bzw. bis zur Ausstattung mit bPK, wenn die Sozialversicherungsnummer („svnr“) nicht verfügbar ist |
gebdat | mit dem Geburtsdatum der oder des Schulpflichtigen |
geschlecht | mit dem Geschlecht der oder des Schulpflichtigen („m“ für männlich, „w“ für weiblich, „x“ für divers, „o“ für offen, „i“ für inter und „k“, wenn von jeglicher Geschlechtsangabe abgesehen wurde) |
staat | mit der Staatsangehörigkeit der oder des Schulpflichtigen (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Staatencodes) |
erstsprache1 | mit der (ersten) Angabe zu der Sprache bzw. den Sprachen der Schülerin oder des Schülers, in der bzw. denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprache(n)“) (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
erstsprache2 | mit der (gegebenenfalls) zweiten Angabe zu den Sprachen der Schülerin oder des Schülers, in denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprachen“) (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
erstsprache3 | mit der (gegebenenfalls) dritten Angabe zu den Sprachen der Schülerin oder des Schülers, in denen der Spracherwerb bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs erfolgte („Erstsprachen“) (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
alltagsprache1 | mit der (ersten) Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchte(n) Sprache(n) der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
alltagsprache2 | mit der (gegebenenfalls) zweiten Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchten Sprachen der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
alltagsprache3 | mit der (gegebenenfalls) dritten Angabe über die im Alltag regelmäßig gebrauchten Sprachen der Schülerin oder des Schülers (nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Sprachencodes) |
spf | mit der Angabe, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf bescheidmäßig festgestellt ist („f“) bzw. bei noch laufenden Verfahren („v“), sonst „n“ |
integr-berufsausb | mit der Angabe, ob eine Inanspruchnahme einer Ausbildung gem. § 8b Abs. 1 oder 2 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, vorliegt, sonst „n“. Angabe „v“ für die „verlängerte Lehre“ und „t“ für die „Teilqualifikation“ |
plz | mit der Postleitzahl der Heimatadresse der oder des Schulpflichtigen, bei einer Auslandsadresse Eintrag des Postleitzahlen-Ersatzcodes nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Staatencodes |
ort | mit der Bezeichnung des Ortes der Heimatadresse der oder des Schulpflichtigen |
zusatzort | mit der Kennung „j“, wenn eine zusätzliche Wohnadresse am Bildungsort besteht, sonst „n“ |
matrikel | für ein von der Bildungsdirektion zu vergebendes bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen |
eingeschult | mit der Angabe des Kalenderjahres, in dem die oder der Schulpflichtige in die erste Schulstufe bzw. als Schulpflichtige oder Schulpflichtiger in die Vorschulstufe eintrat (gegebenenfalls gemäß Rückrechnung nach dem SchPflG, zB bei Zuzug aus dem Ausland) |
Attribut | Wert | |
beginn | mit dem Datum des Beginns der laufenden bzw. – wenn beendet – letzten Ausbildung | |
schulform | mit der Schulformkennzahl dieser Ausbildung (nach Maßgabe der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei) | |
stand | mit der Information über den gegenwärtigen Stand dieser Ausbildung mit folgenden Ausprägungen: | |
„ag“ | erfolgreich abgeschlossene Volksschule mit Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die 1. Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule ohne Aufnahmsprüfung (§ 40 Abs. 1 SchOG) | |
„ah“ | erfolgreich abgeschlossene Mittelschule mit Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die 5. Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule (§ 40 Abs. 3 Z 1 SchOG) bzw. in den I. Jahrgang einer berufsbildenden höheren Schule (§ 68 Abs. 1 Z 1 SchOG) ohne Aufnahmsprüfung | |
„al“ | erfolgreich abgeschlossener Berufsschulbesuch | |
„am“ | erfolgreich abgeschlossene Mittelschule mit Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die 1. Klasse einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule (§ 55 Abs. 1a SchOG) ohne Aufnahmsprüfung | |
„an“ | erfolgreich abgeschlossene Mittelschule, jedoch ohne Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die 1. Klasse einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule (§ 55 Abs. 1a SchOG) ohne Aufnahmsprüfung | |
„ao“ | erfolgreich abgeschlossene Sonderschule oder sonstige allgemein bildende Pflichtschule (Berufsvorbereitungsjahr, Oberstufe der Volksschule, zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht geeignete Statutschule usw.) | |
„at“ | erfolgreich abgeschlossene Polytechnische Schule | |
„av“ | erfolgreich abgeschlossene Volksschule, jedoch ohne Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die 1. Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule ohne Aufnahmsprüfung | |
„ay“ | erfolgreich abgeschlossener Vorbereitungslehrgang bzw. erfolgreich abgeschlossene Übergangsstufe zum Oberstufenrealgymnasium | |
„az“ | erfolgreich abgeschlossene weiterführende Ausbildung ohne abschließende Prüfung (dh. mit positivem Abschlusszeugnis) | |
„bh“ | nicht erfolgreiche Beendigung der Mittelschule (dh. ohne Abschluss der Mittelschule) | |
„bo“ | nicht erfolgreiche Beendigung einer Sonderschule oder anderen allgemein bildenden Pflichtschule | |
„bt“ | nicht erfolgreiche Beendigung der Polytechnischen Schule | |
„bz“ | sonstige nicht erfolgreiche Beendigung der Ausbildung | |
„es“ | Beendigung der ersatzweisen Erfüllung der Schulpflicht per Ende des Schuljahres durch Wechsel in eine zur Erfüllung der Schulpflicht geeignete öffentliche Schule oder Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht | |
„eu“ | Beendigung der ersatzweisen Erfüllung der Schulpflicht während des Unterrichtsjahres durch Wechsel in eine zur Erfüllung der Schulpflicht geeignete öffentliche Schule oder Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht | |
„ex“ | Beendigung der ersatzweisen Erfüllung der Schulpflicht infolge des Erreichens des Endes der Schulpflicht | |
„fx“ | Fortsetzung der Erfüllung der Schulpflicht ohne Besuch einer zur Erfüllung der Schulpflicht geeigneten inländischen öffentlichen Schule bzw. Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht | |
„nx“ | Neueinstieg in die ersatzweise Erfüllung der Schulpflicht bzw. Wechsel in diese Ausbildung ohne Besuch einer zur Erfüllung der Schulpflicht geeigneten inländischen öffentlichen Schule bzw. Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht | |
ende | mit dem Datum der Beendigung dieser Ausbildung bzw. der ersatzweisen Erfüllung der Schulpflicht (wenn zutreffend, dh. das Merkmal in „stand“ beginnt mit „a“, „b“ oder „e“) | |
… 27 unveränderte Absätze
Attribut | Wert | |
schuljahr | mit der Angabe des laufenden Schuljahres | |
klasse | wenn vorhanden, mit der (schulüblichen) Bezeichnung der besuchten (Stamm-)Klasse bzw. Jahrgang usw., wobei die erste Stelle numerisch ist und das Ausbildungsjahr bzw. -semester dieses Lehrplans wiedergibt (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert), die weiteren Stellen dienen zur Unterscheidung von Parallelklassen innerhalb der Schule; Klassenteile einer Stammklasse unterscheiden sich nicht in der Klassenbezeichnung, sondern durch die Schulformkennzahl bzw. Schulstufe. Im Fall der Nichtverfügbarkeit ist hier „1ext“ einzugeben. | |
schulstufe | mit der von der oder dem Schulpflichtigen besuchten Schulstufe, die eine schulartenübergreifende Nummerierung der Ausbildungsjahre ist, beginnend mit „1“ für das 1. Grundschuljahr und „0“ für die Vorschulstufe (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert) | |
sfkz | mit der Schulformkennzahl für die besuchte Ausbildung (Lehrplan) gemäß der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei | |
status | mit der Angabe über den Schülerstatus in folgenden Ausprägungen: | |
„o“ | für ordentliche Schülerinnen und Schüler | |
„a“ | für der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache nicht zulässig ist (§ 4 Abs. 2 lit. a SchUG) | |
„b“ | für der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler aus dem Grund der Ablegung einer Einstufungsprüfung nicht zulässig ist (§ 4 Abs. 2 lit. b SchUG) | |
„c“ | für nicht der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache nicht zulässig ist (§ 3 Abs. 1 SchUG) | |
„d“ | für nicht der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler aus anderen Gründen nicht zulässig ist | |
ersatzart | mit der Angabe, auf welche Art die Schulpflicht ersatzweise erfüllt wird: | |
„a“ | Besuch einer öffentlichen oder dieser gleichzuhaltenden Schule im Ausland (§ 13 Schulpflichtgesetz 1985) | |
„b“ | Befreiung vom Schulbesuch (§ 15 Schulpflichtgesetz 1985) | |
„h“ | Teilnahme an einem gleichwertigen häuslichen Unterricht (§ 11 Abs. 2 Schulpflichtgesetz 1985) | |
„l“ | Befreiung vom Besuch der Berufsschule, wenn dies alle Unterrichtsfächer des aktuellen Lehrjahres betrifft (§ 23 Schulpflichtgesetz 1985) | |
„o“ | Teilnahme an einem gleichwertigen Unterricht an einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht (§ 11 Abs. 1 Schulpflichtgesetz 1985) | |
seit | mit dem Datum, seit wann die oder der Schulpflichtige vom regulären Schulbesuch befreit ist | |
Attribut | Wert | |
schuljahr | mit der Angabe des abgelaufenen Schuljahres, auf das sich diese Schulerfolgsmeldung bezieht | |
klasse | wenn vorhanden, mit der (schulüblichen) Bezeichnung der zuletzt besuchten (Stamm-)Klasse bzw. Jahrgang usw., wobei die erste Stelle numerisch ist und das Ausbildungsjahr bzw. -semester dieses Lehrplans wiedergibt (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert), die weiteren Stellen dienen zur Unterscheidung von Parallelklassen innerhalb der Schule; Klassenteile einer Stammklasse unterscheiden sich nicht in der Klassenbezeichnung, sondern durch die Schulformkennzahl bzw. Schulstufe. Im Fall der Nichtverfügbarkeit ist hier „1ext“ einzugeben. | |
schulstufe | Mit der von der oder dem Schulpflichtigen in diesem Ausbildungsdurchgang besuchten Schulstufe (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert) | |
sfkz | mit der Schulformkennzahl für diese Ausbildung (Lehrplan) gemäß der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei | |
status | mit der Angabe über den Schülerstatus in folgenden Ausprägungen: | |
„o“ | für ordentliche Schülerinnen und Schüler | |
„a“ | für der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache nicht zulässig ist (§ 4 Abs. 2 lit. a SchUG) | |
„b“ | für der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler aus dem Grund der Ablegung einer Einstufungsprüfung nicht zulässig ist (§ 4 Abs. 2 lit. b SchUG) | |
„c“ | für nicht der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache nicht zulässig ist (§ 3 Abs. 1 SchUG) | |
„d“ | für nicht der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler aus anderen Gründen nicht zulässig ist | |
jahreserfolg | mit dem Ergebnis der Prüfung über den zureichenden Erfolg der Teilnahme an einem gleichwertigen Unterricht im abgelaufenen Schuljahr in folgender Ausprägung: | |
„c“ | für den Fall, dass von einer Prüfung gemäß § 11 Abs. 4 SchPflG abzusehen war, da auch Schülerinnen und Schüler öffentlicher oder diesen gleichzuhaltenden Schulen in der entsprechenden Ausbildung am Ende des Schuljahres nicht beurteilt werden (§ 11 Abs. 4 zweiter Halbsatz SchPflG) | |
„d“ | für den Fall, dass von einer Prüfung gemäß § 11 Abs. 4 SchPflG abzusehen war, da der zureichende Erfolg durch die Vorlage von Zeugnissen öffentlicher oder diesen gleichzuhaltenden Schulen glaubhaft gemacht wurde (§ 13 Abs. 3 zweiter Satz SchPflG) | |
„i“ | für den Fall, dass von einer Prüfung gemäß § 11 Abs. 4 SchPflG abzusehen war, da die oder der Schulpflichtige bereits während des Unterrichtsjahres in eine zur Erfüllung der Schulpflicht geeignete öffentliche Schule oder Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht übergetreten ist | |
„j“ | für den Fall, dass das schulpflichtige Kind vom Schulbesuch befreit war (§ 15 SchPflG) | |
„n“ | für den Fall, dass der vorgesehene Nachweis des zureichenden Erfolgs der Teilnahme an einem gleichwertigen Unterricht nicht erbracht wurde (§ 11 Abs. 4 zweiter Satz SchPflG) | |
„p“ | für den Fall, dass der Nachweis des zureichenden Erfolgs der Teilnahme an einem gleichwertigen Unterricht erbracht wurde (§ 11 Abs. 4 erster Halbsatz SchPflG) | |
„q“ | für den Fall, dass die Befreiung vom Besuch der Berufsschule ohne Verpflichtung zur Ablegung von Prüfungen erfolgte (§ 23 SchPflG) | |
Attribut | Wert | |
fach | mit der Angabe des Faches (Gegenstands), in folgender Differenzierung: | |
„d“ | für den Pflichtgegenstand Deutsch | |
„e“ | für den Pflichtgegenstand Englisch | |
„f“ | für den Pflichtgegenstand Französisch | |
„s“ | für den Pflichtgegenstand Spanisch | |
„i“ | für den Pflichtgegenstand Italienisch | |
„m“ | für den Pflichtgegenstand (Angewandte) Mathematik | |
beurteilung | mit der Angabe der Beurteilungsstufen gemäß § 14 Leistungsbeurteilungsverordnung, BGBl. Nr. 371/1974 (nach allfälligen Wiederholungsprüfungen), mit der Angabe „nicht beurteilt“ bei vorgetäuschten Leistungen gemäß § 18 Abs. 4 SchUG, mit der Angabe „keine Beurteilung“, wenn ein verpflichtender Antritt nicht erfolgt bzw. ein Antritt nicht vorgesehen ist, in folgender Differenzierung: | |
„1“ | Sehr gut | |
„2“ | Gut | |
„3“ | Befriedigend | |
„4“ | Genügend | |
„5“ | Nicht genügend | |
„n“ | Nicht beurteilt | |
„k“ | Keine Beurteilung, wenn ein verpflichtender Antritt nicht erfolgt ist | |
„nv“ | Keine Beurteilung, wenn ein Antritt nicht vorgesehen ist | |
Attribut | Wert |
unentsch-tage-vorjahr | mit der Anzahl der unentschuldigten Fehltage im abgelaufenen Schuljahr (bei keinem unentschuldigten Fehltag ist hier „0“ anzugeben) |
verwarnungen-vorjahr | mit der Anzahl der Verwarnungen für unentschuldigte Fehltage im abgelaufenen Schuljahr (bei keiner Verwarnung ist hier „0“ anzugeben) |
strafanz-vorjahr | mit der Anzahl der seitens der Schule erstatteten Strafanzeigen wegen Schulpflichtverletzung im abgelaufenen Schuljahr (bei keiner Erstattung ist hier „0“ anzugeben) |
Attribut | Wert | |
kindergartenjahre | mit der Angabe, wie viele Kindergartenjahre eine elementarpädagogische Bildungseinrichtung vor Beginn der allgemeinen Schulpflicht besucht wurde, in folgender Ausprägung: | |
„0“ | Kein Besuch einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung vor Beginn der allgemeinen Schulpflicht | |
„1“ | Besuch einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung während eines Kindergartenjahrs unmittelbar vor Beginn der allgemeinen Schulpflicht | |
„2“ | Besuch einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung während zweier Kindergartenjahre unmittelbar vor Beginn der allgemeinen Schulpflicht | |
„3“ | Besuch einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung während drei Kindergartenjahren unmittelbar vor Beginn der allgemeinen Schulpflicht | |
„4“ | Besuch einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung während vier Kindergartenjahren unmittelbar vor Beginn der allgemeinen Schulpflicht | |
„5“ | Besuch einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung während fünf Kindergartenjahren unmittelbar vor Beginn der allgemeinen Schulpflicht | |
„9“ | Keine Information über den Besuch einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung vorhanden | |
Attribut | Wert | |
kindergartenjahr | mit der Angabe des betreffenden Kindergartenjahres in einer elementarpädagogischen Einrichtung | |
monate | mit der Angabe, wie viele Monate im betreffenden Kindergartenjahr ein Besuch der elementarpädagogischen Einrichtung erfolgte (liegen keine Informationen über die Dauer in Monaten vor, so ist hier „-“ anzugeben) | |
ausmass | Mit der Angabe des durchschnittlichen Stundenausmaßes pro Woche des Besuchs der elementarpädagogischen Einrichtung im betreffenden Kindergartenjahr (liegen keine Informationen über das Ausmaß vor, so ist hier „-“ anzugeben) | |
sprachfoerderung | mit der Angabe, in welchem Ausmaß im genannten Kindergartenjahr eine besondere Sprachförderung in Deutsch erfolgte, in folgenden Ausprägungen: | |
„e“ | durchschnittlich einmal pro Woche | |
„z“ | durchschnittlich zweimal pro Woche | |
„n“ | durchschnittlich dreimal oder öfter pro Woche | |
„k“ | keine besondere Sprachförderung in Deutsch | |
„-“ | Es liegen keine Informationen über den Besuch einer besonderen Sprachförderung vor | |
Teil III
Daten zur Sommerschule für die Gesamtevidenz
Attribut | Wert |
xmlns | mit dem Wert „bildungsdokumentation_sommerschule“ |
meldedatum | mit dem Datum dieser Meldung |
meldeart | mit „n“ für eine Neumeldung zu diesem Meldedurchgang (standard, überschreibt alle allfälligen bisherigen Meldungen dieser Schulkennzahl zu diesem Meldedurchgang) |
mit „e“ für die Ergänzung zusätzlicher Informationen dieser Schulkennzahl | |
absender | mit der Schulkennzahl des Absenders |
Attribut | Wert |
skz | mit der Kennzahl der Sommerschule, für die diese Meldung erfolgt (gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei) |
Attribut | Wert |
vbPKBF | mit dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Bildung und Forschung der oder des Schulpflichtigen gemäß § 9 E-GovG (wenn verfügbar) |
vbPKAS | mit dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Amtliche Statistik der Schülerin oder des Schülers gemäß § 9 E-GovG (wenn verfügbar) |
ersatz | mit der Ersatzkennung für die Schülerin oder den Schüler, wenn die bereichsspezifischen Personenkennzeichen nicht verfügbar sind |
Attribut | Wert |
teilnahmeart | Art der Teilnahme an der Sommerschule mit folgenden Ausprägungen: „t“ für die Teilnahme, „b“ für Buddy-Schülerin oder -Schüler |
Schlagworte
Anl. 3geändertTabelle
… 22 unveränderte Absätze
Anlage 3 zu § 10a
Teil I
Daten für den Datenverbund der Schulen im Zusammenhang mit der Anmeldung
Attribut | Wert |
xmlns | mit dem Wert „datenverbund_schulen_anmeldung“ |
meldedatum | mit dem Datum dieser Meldung |
absender | mit der (Schul- bzw. Cluster-)Kennzahl des Absenders |
Attribut | Wert |
skz | mit der Schulkennzahl der Schule, für die diese Meldung erfolgt (gemäß der vom BMBWF zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei) |
Attribut | Wert | |
vbPKBF | mit dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Bildung und Forschung gemäß § 9 E-GovG (wenn verfügbar) | |
vbPKAS | mit dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Amtliche Statistik gemäß § 9 E-GovG (wenn verfügbar) | |
svnr | mit der Sozialversicherungsnummer der Schülerin oder des Schülers (wenn verfügbar) zum Zweck der Inanspruchnahme von Leistungen gemäß § 8 Abs. 1 Z 3 lit. h und i des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes – ASVG, BGBl. 189/1955 | |
ersatz | mit der Ersatzkennung für die Schülerin oder den Schüler, wenn die bereichsspezifischen Personenkennzeichen nicht verfügbar sind bzw. bis zur Ausstattung mit bPK, wenn die Sozialversicherungsnummer („svnr“) nicht verfügbar ist | |
vorname | mit dem ersten Vornamen laut den vorgelegten Personenstandsdokumenten | |
weitere-vornamen | mit eventuellen weiteren Vornamen laut den vorgelegten Personenstandsdokumenten, wobei bei der Angabe von mehr als einem weiteren Vornamen ein Abstand eingegeben werden muss | |
zuname | mit dem oder den Familiennamen laut den vorgelegten Personenstandsdokumenten | |
akadGradVor | mit einem allfälligen, dem Namen vorgestellten akademischen Grad laut Verleihungsurkunde | |
akadGradNach | mit einem allfälligen, dem Namen nachgestellten akademischen Grad laut Verleihungsurkunde | |
geburtsDatum | mit dem Geburtsdatum der Schülerin oder des Schülers | |
geschlecht | mit dem Geschlecht der Schülerin oder des Schülers in folgenden Ausprägungen: | |
„m“ | für männlich | |
„w“ | für weiblich | |
„x“ | für divers | |
„o“ | für offen | |
„i“ | für inter | |
„k“ | für den Fall, dass von jeglicher Geschlechtsangabe abgesehen wurde | |
plz | mit der Postleitzahl der Heimatadresse der Schülerin oder des Schülers, bei einer Auslandsadresse Eintrag des Postleitzahlen-Ersatzcodes nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Staatencodes | |
ort | mit der Bezeichnung des Ortes der Heimatadresse der Schülerin oder des Schülers | |
strasse | mit der Straßenbezeichnung samt Hausnummer der Heimatadresse der Schülerin oder des Schülers | |
Teil II
Daten für den Datenverbund der Schulen im Zusammenhang mit der Aufnahme
Attribut | Wert |
xmlns | mit dem Wert „datenverbund_schulen“ |
meldedatum | mit dem Datum dieser Meldung |
absender | mit der (Schul- bzw. Cluster-)Kennzahl des Absenders |
Attribut | Wert |
skz | mit der Schulkennzahl der Schule, für die diese Meldung erfolgt (gemäß der vom BMBWF zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei) |
Attribut | Wert | |
vbPKBF | mit dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Bildung und Forschung gemäß § 9 E-GovG (wenn verfügbar) | |
vbPKAS | mit dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Amtliche Statistik gemäß § 9 E-GovG (wenn verfügbar) | |
svnr | mit der Sozialversicherungsnummer der Schülerin oder des Schülers (wenn verfügbar) zum Zweck der Inanspruchnahme von Leistungen gemäß § 8 Abs. 1 Z 3 lit. h und i des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes – ASVG, BGBl. 189/1955 | |
ersatz | mit der Ersatzkennung für die Schülerin oder den Schüler, wenn die bereichsspezifischen Personenkennzeichen nicht verfügbar sind bzw. bis zur Ausstattung mit bPK, wenn die Sozialversicherungsnummer („svnr“) nicht verfügbar ist | |
vorname1 | mit dem ersten Vornamen laut den vorgelegten Personenstandsdokumenten | |
weitere-vornamen | mit eventuellen weiteren Vornamen laut den vorgelegten Personenstandsdokumenten, wobei bei der Angabe von mehr als einem weiteren Vornamen ein Abstand eingegeben werden muss | |
nachname | mit dem oder den Familiennamen laut den vorgelegten Personenstandsdokumenten | |
v-akadem-grad | mit einem allfälligen, dem Namen vorgestellten akademischen Grad laut Verleihungsurkunde | |
n-akadem-grad | mit einem allfälligen, dem Namen nachgestellten akademischen Grad laut Verleihungsurkunde | |
geburtsDatum | mit dem Geburtsdatum der Schülerin oder des Schülers | |
geschlecht | mit dem Geschlecht der Schülerin oder des Schülers in folgenden Ausprägungen: | |
„m“ | für männlich | |
„w“ | für weiblich | |
„x“ | für divers | |
„o“ | für offen | |
„i“ | für inter | |
„k“ | für den Fall, dass von jeglicher Geschlechtsangabe abgesehen wurde | |
plz | mit der Postleitzahl der Heimatadresse der Schülerin oder des Schülers, bei einer Auslandsadresse Eintrag des Postleitzahlen-Ersatzcodes nach Maßgabe des von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Staatencodes. | |
ort | mit der Bezeichnung des Ortes der Heimatadresse der Schülerin oder des Schülers | |
strasse | mit der Straßenbezeichnung samt Hausnummer der Heimatadresse der Schülerin oder des Schülers | |
eingeschult | mit der Angabe des Kalenderjahres, in dem die Schülerin oder der Schüler in die erste Schulstufe bzw. als Schulpflichtige oder Schulpflichtiger in die Vorschulstufe eintrat (gegebenenfalls gemäß Rückrechnung nach dem SchPflG, zB bei Zuzug aus dem Ausland) | |
besuchsjahr | mit der Angabe des (Besuchs-)Jahres in der betreffenden Ausbildung, in dem sich die Schülerin oder der Schüler zum Zeitpunkt der aktuellen Beendigung des Schulbesuchs befunden hat („1“ für das Schuljahr in dem diese Ausbildung begonnen wurde, „2“ im darauf folgenden Schuljahr, „3“ im dritten Schuljahr, in dem diese Ausbildung besucht wurde, und so fort; zurückliegende Schuljahre, die für die zulässige Höchstdauer des Schulbesuchs (§ 32 SchUG bzw. § 31 SchUG-BKV) nicht relevant sind, sind nicht zu berücksichtigen) | |
vorSchulpflicht | mit der Angabe gemäß Anlage 1 Teil I Z 15 | |
vorschule | mit der Angabe, ob nach Widerruf der vorzeitigen Aufnahme bzw. nach Abmeldung vom Besuch der 1. Schulstufe durch das ggf. nicht schulpflichtige Kind die Vorschulstufe besucht wurde (§ 7 Abs. 11SchPflG); sofern zutreffend, ist das Schuljahr (im Format jjjj/jj) des Besuchs der Vorschulstufe anzugeben | |
fruehchen | mit der Angabe des für die Bestimmung des Beginns der allgemeinen Schulpflicht relevanten Tages der Geburt des Schülers; zutreffendenfalls mit der Angabe des gemäß Mutter-Kind-Pass festgestellten Tages der Geburt (§ 2 Abs. 2 Schulpflichtgesetz 1985), sonst des Geburtsdatums des Schülers | |
Attribut | Wert | |
schuljahr | mit der Angabe des Schuljahres, zu dem diese Meldung erfolgt (das Schuljahr in dem die betreffende Schülerin oder der betreffende Schüler die meldende Schule zuletzt besucht hat) | |
beginn | mit dem Datum des Beginns der laufenden bzw. – wenn beendet – letzten Ausbildung | |
ende | mit dem Datum der Beendigung des Schulbesuchs an dieser Schule | |
schulpflichtjahr | mit der Angabe des Jahres der (neunjährigen) allgemeinen Schulpflicht in dem sich der Schüler im genannten Schuljahr befunden hat („0“ für einen Schulbesuch vor der Schulpflicht, „1“ bis „9“ für das jeweilige Jahr innerhalb der allgemeinen Schulpflicht und „10“ ff. für Ausbildungsjahre nach der allgemeinen Schulpflicht) | |
schulform | mit der Schulformkennzahl dieser Ausbildung (nach Maßgabe der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei) | |
stand | mit der Information über den gegenwärtigen Stand dieser Ausbildung mit folgenden Ausprägungen: | |
„aa“ | erfolgreich abgeschlossen mit einer Abschlussprüfung | |
„ab“ | erfolgreich abgeschlossen mit einer Berufsreifeprüfung | |
„ac“ | erfolgreich abgeschlossen mit einer Reife- und Diplomprüfung | |
„ad“ | erfolgreich abgeschlossen mit einer Diplomprüfung | |
„ae“ | erfolgreich abgeschlossen mit einer Studienberechtigungsprüfung | |
„ag“ | erfolgreich abgeschlossene Volksschule mit Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die 1. Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule ohne Aufnahmsprüfung (§ 40 Abs. 1 SchOG) | |
„ah“ | erfolgreich abgeschlossene Mittelschule mit Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die 5. Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule (§ 40 Abs. 3 Z 1 SchOG) bzw. in den 1. Jahrgang einer berufsbildenden höheren Schule (§ 68 Abs. 1 Z 4 SchOG), jeweils in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der Verordnung über Aufnahms- und Eignungsprüfungen, BGBl. Nr. 291/1975, ohne Aufnahmsprüfung | |
„al“ | erfolgreich abgeschlossener Berufsschulbesuch | |
„am“ | erfolgreich abgeschlossene Mittelschule mit Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die 1. Klasse einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule (§ 55 Abs. 1a SchOG) ohne Aufnahmsprüfung | |
„an“ | erfolgreich abgeschlossene Mittelschule, jedoch ohne Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die 1. Klasse einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule (§ 55 Abs. 1a SchOG) ohne Aufnahmsprüfung | |
„ao“ | erfolgreich abgeschlossene Sonderschule oder sonstige allgemein bildende Pflichtschule (Berufsvorbereitungsjahr, Oberstufe der Volksschule, zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht geeignete Statutschule, usw.) | |
„ar“ | erfolgreich abgeschlossen mit einer Reifeprüfung | |
„as“ | erfolgreich abgeschlossen mit einer sonstigen abschließenden Prüfung | |
„at“ | erfolgreich abgeschlossene Polytechnische Schule | |
„av“ | erfolgreich abgeschlossene Volksschule, jedoch ohne Erfüllung der Voraussetzung zur Aufnahme in die 1. Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule ohne Aufnahmsprüfung | |
„ay“ | erfolgreich abgeschlossener Vorbereitungslehrgang bzw. Übergangsstufe zum Oberstufenrealgymnasium | |
„az“ | erfolgreich abgeschlossene weiterführende Ausbildung ohne abschließende Prüfung (dh. mit positivem Abschlusszeugnis) | |
„ba“ | Beendigung des Schulbesuchs mit noch nicht erfolgreich bestandener abschließender Prüfung | |
„bb“ | nicht erfolgreicher Abschluss der Berufsschule | |
„be“ | vorzeitige Beendigung der Ausbildung infolge vier oder mehr negativer Beurteilungen in Pflichtgegenständen in der ersten Stufe einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (§ 33 Abs. 2 lit. f iVm § 82a SchUG) | |
„bh“ | nicht erfolgreiche Beendigung der Mittelschule (dh. ohne Abschluss der Mittelschule) | |
„bl“ | vorzeitige Beendigung der Berufsschule infolge Beendigung des Lehrverhältnisses (§ 33 Abs. 2 lit. b SchUG) | |
„bo“ | nicht erfolgreiche Beendigung einer Sonderschule oder anderen allgemeinbildenden Pflichtschule | |
„br“ | Abmeldung vom Schulbesuch während des Schuljahres | |
„bs“ | vorzeitige Beendigung dieser Ausbildung durch schulinternen Wechsel in eine andere Ausbildung | |
„bt“ | nicht erfolgreiche Beendigung der Polytechnischen Schule | |
„bu“ | vorzeitige Beendigung der Ausbildung wegen sonstiger Überschreitung der Höchstdauer gemäß § 32 SchUG bzw. § 31 SchUG-BKV | |
„bv“ | Beendigung des Schulbesuchs infolge Widerrufs der vorzeitigen Aufnahme in die erste Klasse der Volksschule (§ 33 Abs. 2 lit. e SchUG iVm § 7 Abs. 8 SchPflG) oder Abmeldung | |
„bw“ | vorzeitige Beendigung der Ausbildung wegen einer nicht mehr zulässigen Wiederholung gemäß § 23a iVm § 33 Abs. 2 lit. g SchUG, jeweils idF BGBl. I Nr. 159/2020 oder § 32 Abs. 1 Z 5 SchUG-BKV“ oder wegen einer nicht mehr vorhandenen Antrittsmöglichkeit gemäß § 30 Abs. 6 iVm § 33 Abs. 2 lit. g SchUG oder § 82e Abs. 7 Z 1 iVm § 30 Abs. 6 und § 33 Abs. 2 lit. g SchUG oder § 32 Abs. 1 Z 5 SchUG-BKV | |
„bz“ | sonstige nicht erfolgreiche Beendigung der Ausbildung | |
… 5 unveränderte Absätze
Attribut | Wert | |||
schulstufe | mit der Angabe der von der Schülerin oder dem Schüler zuletzt besuchten Schulstufe, die eine schulartenübergreifende Nummerierung der Ausbildungsjahre ist, beginnend mit „1“ für das 1. Grundschuljahr und „0“ für die Vorschulstufe (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert) | |||
status | mit der Angabe über den Schülerstatus in folgenden Ausprägungen: | |||
„o“ | für ordentliche Schülerinnen und Schüler | |||
„a“ | für der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache nicht zulässig ist (§ 4 Abs. 2 lit. a SchUG) | |||
„b“ | für der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler aus dem Grund der Ablegung einer Einstufungsprüfung nicht zulässig ist (§ 4 Abs. 2 lit. b SchUG) | |||
„c“ | für nicht der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache nicht zulässig ist (§ 3 Abs. 1 SchUG) | |||
„d“ | für nicht der allgemeinen Schulpflicht unterliegende außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Aufnahme als ordentliche Schülerinnen und Schüler aus anderen Gründen nicht zulässig ist | |||
ao-von | Mit dem Datum des Beginns im Falle eines außerordentlichen Status (status ≠ „o“) | |||
ao-bis | Mit dem Datum der Beendigung im Falle eines außerordentlichen Status (status ≠ „o“), wenn zutreffend | |||
fortsetzung | mit der Information über die Berechtigung hinsichtlich des Fortsetzens der Ausbildung mit folgenden Ausprägungen: | |||
„bf“ | bei unterjährigem Fortsetzen der Schulstufe | |||
„ba“ | berechtigt zum Aufsteigen | |||
„bw“ | berechtigt zum Wiederholen der Schulstufe | |||
„nf“ | nicht berechtigt zum Fortsetzen der Ausbildung | |||
besuchsjahr | mit der Angabe des (Besuchs-)Jahres in der betreffenden Ausbildung, in dem sich die Schülerin oder der Schüler zum Zeitpunkt der aktuellen Beendigung des Schulbesuchs befunden hat („1“ für das Schuljahr in dem diese Ausbildung begonnen wurde, „2“ im darauf folgenden Schuljahr, „3“ im dritten Schuljahr, in dem diese Ausbildung besucht wurde, und so fort; zurückliegende Schuljahre, die für die zulässige Höchstdauer des Schulbesuchs (§ 32 SchUG bzw. § 31 SchUG-BKV) nicht relevant sind, sind nicht zu berücksichtigen) | |||
uebersprung | mit der Information, ob innerhalb der Ausbildung(sstufe) bereits eine Schulstufe übersprungen wurde (§ 26 SchUG); sofern zutreffend, Angabe der übersprungenen Schulstufe | |||
nost3ng | mit der Information, ob die Berechtigung zum Aufsteigen mit drei „Nicht genügend“ oder Nichtbeurteilungen in der „Neuen Oberstufe“ (§ 25 Abs. 10 dritter Satz SchUG) in dieser Ausbildung bereits genutzt wurde; sofern zutreffend, ist das betreffende Schuljahr (im Format jjjj/jj) anzugeben | |||
sost2ng | mit der Information, ob die Berechtigung zum Aufsteigen mit zwei „Nicht genügend“ oder Nichtbeurteilungen in der „semestrierten Oberstufe“ (§ 25 Abs. 10 Z 2 SchUG) in dieser Ausbildung bereits genutzt wurde; sofern zutreffend, ist das betreffende Schuljahr (im Format jjjj/jj) anzugeben | |||
7. Das Element zeugnis ist ein Kind-Element von „verlaufsdetails“, beinhaltet die Beurteilungen aus dem bzw. aus den an der meldenden Schule letztverfügbaren Jahreszeugnis (§ 22 SchUG), Semesterzeugnissen des jeweiligen Schuljahres (§ 22a SchUG, § 22a SchUG idF des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 159/2020), letztere in Verbindung mit einem allfälligen Semesterprüfungszeugnis gemäß § 23b Abs. 6 bzw. § 23b Abs. 6 SchUG idF des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 159/2020 oder einem Zeugnis gemäß § 26b Abs. 4 bzw. § 26b Abs. 4 SchUG idF des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 159/2020, Gesamtzeugnis (Zeugnis über sämtliche erfolgreich oder nicht erfolgreich abgeschlossenen Module gem. § 24 SchUG-BKV) bzw. aus der letzten Schulbesuchsbestätigung (§ 22 Abs. 11 SchUG; § 22a Abs. 7 SchUG, § 22a Abs. 7 SchUG idF des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 159/2020 bzw. § 24 Abs. 2 SchUG, soweit es sich um Beurteilungen über ein gesamtes Schuljahr bzw. Semester handelt) und weist folgende Attribute auf:Attribut | Wert | |||
schuljahr | mit der Angabe des Schuljahres auf das sich die folgende Beurteilung bezieht | |||
schulform | mit der Schulformkennzahl dieser Ausbildung (nach Maßgabe der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung zur Verfügung gestellten Schulformendatei) | |||
gegenstandsart | mit der Angabe zur Art des Gegenstandes, in folgender Differenzierung: | |||
„a“ | für alternativen Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand | |||
„f“ | für Freigegenstand | |||
„p“ | für (in der Stundentafel fix vorgegebenen) Pflichtgegenstand | |||
„s“ | für Seminar | |||
gegenstand | mit der Langbezeichnung des Gegenstandes aus der Stundentafel | |||
upis | mit dem UPIS-Kürzel des Gegenstandes, soweit ein solches vergeben ist | |||
schulstufe | mit der betreffenden Schulstufe bzw. bei in Semestern gegliederten Ausbildungen das Semester und in Schulformen der „Neuen Oberstufe“ bzw. der semestrierten Oberstufe ab der 10. Schulstufe die Schulstufe samt Semester | |||
leistungsniveau | mit Angabe des Leistungsniveaus der Beurteilung, in folgenden Ausprägungen: | |||
„k“ | keine Differenzierung nach Leistungsniveaus vorgesehen | |||
„h“ | höheres Leistungsniveau (zB „Standard AHS“) | |||
„n“ | niedrigeres Leistungsniveau (zB „Standard“) | |||
beurteilung | mit der im Zeugnis ausgewiesenen Beurteilung dieses Gegenstandes, in folgender Differenzierung: | |||
„1“ | für „Sehr gut“ | |||
„2“ | für „Gut“ | |||
„3“ | für „Befriedigend | |||
„4“ | für „Genügend“ | |||
„5“ | für „Nicht genügend“ | |||
„V“ | für eine verbale Beurteilung | |||
„N“ | für „nicht beurteilt“ | |||
Attribut | Wert | ||||
gegenstandsart | mit der Angabe zur Art des Gegenstandes, in folgender Differenzierung: | ||||
„a“ | für alternativen Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand | ||||
„f“ | für Freigegenstand | ||||
„p“ | für (in der Stundentafel fix vorgegebenen) Pflichtgegenstand | ||||
„s“ | für Seminar | ||||
gegenstand | mit der Langbezeichnung des Gegenstandes aus der Stundentafel | ||||
upis | mit dem UPIS-Kürzel des Gegenstandes, soweit ein solches vergeben ist | ||||
schulstufe | mit der betreffenden Schulstufe bzw. bei in Semestern gegliederten Ausbildungen das Semester und in Schulformen der „Neuen Oberstufe“ bzw. der semestrierten Oberstufe ab der 10. Schulstufe die Schulstufe inkl. Semester | ||||
pruefungsart | mit der Angabe zur Art der Prüfung, in folgender Differenzierung: | ||||
„k“ | für Kolloqium (§ 23 SchUG-BKV) | ||||
„m“ | für Modulprüfung (§ 23a SchUG-BKV) | ||||
„s“ | für Semesterprüfung in der „Neuen Oberstufe“ (§ 23a SchUG idF BGBl. I Nr. 159/2020), sofern „p“ nicht zutrifft, oder der semestrierten Oberstufe (§ 23a SchUG) | ||||
„p“ | für Semesterprüfung in der „Neuen Oberstufe“ gemäß § 23a Abs. 3 3. Satz SchUG idF BGBl. I Nr. 159/2020 | ||||
„u“ | für Semesterprüfung über noch nicht besuchte Unterrichtsgegenstände in der „Neuen Oberstufe“ (§ 23b SchUG idF BGBl. I Nr. 159/2020) oder der semestrierten Oberstufe (§ 23b SchUG) | ||||
„w“ | für Wiederholungsprüfung (§ 23 SchUG) | ||||
antritt | Anzahl der nicht erfolgreichen Prüfungsantritte (ggf. inkl. allfälliger Terminverluste infolge ungerechtfertigter Verhinderung) | ||||
Attribut | Wert |
unentschTage | mit der Anzahl der unentschuldigten Fehltage im abgelaufenen Schuljahr (bei keinem unentschuldigten Fehltag ist hier „0“ anzugeben) |
Verwarnungen | mit der Anzahl der Verwarnungen für unentschuldigte Fehltage im abgelaufenen Schuljahr (bei keiner Verwarnung ist hier „0“ anzugeben) |
strafanz | mit der Anzahl der bisher von den besuchten Schulen erstatteten Strafanzeigen wegen Schulpflichtverletzung (bei keiner Erstattung ist hier „0“ anzugeben) |