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Fassungsvergleich zu Vorgang bei Änderungen in den Sprengeln der Gerichtshöfe erster Instanz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vorgang bei Änderungen in den Sprengeln der Gerichtshöfe erster Instanz 1
§ 2neu
in Kraft ab 20.06.1873 · idF RGBl. Nr. 62/1873 § 2↗RIS↗
§ 2.
Jede der im §. 1 erwähnten Abänderungen der Territorial-Abtheilung zweier oder mehrerer Gerichtshofsprengel hat für die Richter der betreffenden Gerichtshöfe die Wirkung einer Veränderung in der Organisation im Sinne des §. 43 des Gesetzes vom 21. Mai 1868 (R.G.Bl. Nr. 46)
Schlagworte
Abteilung, RGBl. Nr. 46/1868