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Fassungsvergleich zu Vorgang bei Änderungen in den Sprengeln der Gerichtshöfe erster Instanz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vorgang bei Änderungen in den Sprengeln der Gerichtshöfe erster Instanz 1
§ 3neu
in Kraft ab 20.06.1873 · idF RGBl. Nr. 62/1873 § 3↗RIS↗
§ 3.
Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes wird der Justizminister beauftragt.