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Fassungsvergleich zu Freiheit der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel von Zwangsmaßnahmen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Freiheit der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel von Zwangsmaßnahmen 1
§ 3neu
in Kraft ab 20.07.1934 · idF BGBl. II Nr. 129/1934 § 3↗RIS↗
§ 3.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.