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Fassungsvergleich zu Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen den Bund auf Grund des Amtshaftungsgesetzes××

Änderungen zwischen den Fassungen

Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen den Bund auf Grund des Amtshaftungsgesetzes 1
§ 3neu
in Kraft ab 15.02.1949 · idF BGBl. Nr. 45/1949 § 3↗RIS↗
§ 3.
Die Vorschriften dieser Verordnung finden auch auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen aus Rechtsverletzungen nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 12. Juli 1872, R. G. Bl. Nr. 112, die vor dem Wirksamkeitsbeginn des Amtshaftungsgesetzes begangen wurden, wegen deren aber ein Verfahren noch nicht anhängig ist, Anwendung.
Schlagworte
RGBl. Nr. 112/1872