Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Einräumung von Privilegien und Immunitäten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Einräumung von Privilegien und Immunitäten 1
§ 5neu
in Kraft ab 01.01.1979 · idF BGBl. Nr. 614/1978 § 5↗RIS↗
§ 5.
Den Ständigen Beobachtermissionen wird gestattet, steuer- und abgabenfrei sowie frei von Einfuhrverboten und -beschränkungen Gegenstände für den amtlichen Gebrauch der Mission einzuführen.