Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Einräumung von Privilegien und Immunitäten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Einräumung von Privilegien und Immunitäten 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.04.1979 · idF BGBl. Nr. 277/1979 § 1↗RIS↗
§ 1.
Die Ständige Beobachtermission der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die bei einer oder mehreren internationalen Organisationen im Sinne des § 1 Abs. 7 Z 1 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 677/1977, die ihren Sitz in Österreich haben, in Übereinstimmung mit deren Satzungen und Beschlüssen akkreditiert ist, genießt die gleichen Privilegien und Immunitäten wie die Ständige Vertretung eines Mitgliedstaates der internationalen Organisation, bei der die Beobachtermission akkreditiert ist.